Knechts/Fall

  • Welche Gründe ständen denn jetzt einem Rückzug nach Deutschland im Wege?
    tbs



    Nun fühlen wir uns in Österreich wohl und es besteht kein Grund das zu ändern. Nach bestandender A1 Prüfung dürfte rechtlich nichts mehr im Weg stehen nach Deutschland umzuziehen, denn immerhin haben wir auch die Apostille. Als Deutscher in Österreich wird meine Frau niemals eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Österreich bekommen. Alle 5 Jahre wird diese verlängert. Im Übrigen habe ich auch einen Aufenthaltstitel für Österreich. Ich selbst werde weder schlechter noch besser gestellt.


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    Nochmal zum Ehefähigkeitszeugnis
    Ich habe das in BW beantragt und alle Unterlagen waren 1a und vollständig. Abgelehnt. Man muss das erstmal so akzeptieren und dann für sich entscheiden, was man macht. Ich habe für Österreich entschieden und das klappte. Alternativ wäre ich in die Schweiz gegangen. Ich habe mich vorher ausgiebig informiert und ich war selbst überrascht, dass dies relativ einfach funktionierten würde.


    Und da ich sowieso eine kleine Hochzeitsreise machen wollte, war die USA die erste Wahl. Alle Probleme waren mit einem Schlag gelöst. Der interessanteste Fakt ist aber, dass meine Frau mit einem Touristenvisum nach Österreich eingereist ist, wir uns dann angemeldet haben und ihr Touristenvisum vor Ort in Österreich in ein 5-Jahresvisum umgeschrieben wurde. Ich hatte diese Möglichkeit zwar gelesen, aber so richtig glaubte ich aber nicht dran. Aber es klappte!


    reismehl
    In den USA kann man in (fast) jeden Bundesstaat mit einem Reisepass heiraten. Optimal wäre noch der Führerschein, weil die US-Behörden das so gewöhnt sind, muss aber nicht sein. Anmelden und nach 24 Stunden darf man eben heiraten. Kosten so um 65 USD. Die Apostille hat nur 2,- USD/Stück gekostet. Ich habe folgendes gemacht: Ich habe mir 4 originale Heiratsurkunden ausstellen lassen und habe mir 4 Apostillen beglaubigen lassen. Kopien einer Heiratsurkunde werden nicht mit einer Apostille versehen. Ganz wichtig! So habe ich alles 4-fach und dadurch immer eine ausreichende Anzahl von originalen Dokumenten.

    Mama's Liebling :D

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  • Sehr geehrter Herr Knecht,
    bitte entnehmen Sie die Vorgehensweise zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses der Anlage (insgesamt 9 Seiten).


    Freundliche Grüße aus Ort
    Die Standesbeamtin


    Und in der Anlage stand dann, dass die Legalisation für Dokumente aus den Phil aufgehoben wurde und es wurde ein Merkblatt der deutschen Botschaft beigefügt, wo das Amtshilfeersuchen erklärt wurde.


    Und dann habe ich meinem lieben Bürgeramt eine Email geschrieben, dass ich in den USA geheiratet habe und die Frage gestellt, ob meine Ehe nun in Deutschland gültig sei. Ich bekam folgende Antwort:


    Sehr geehrter Herr Knecht,


    die Gültigkeit Ihrer in den USA geschlossenen Ehe ist von Ihrem Wohnsitzstandesamt für den deutschen Rechtsbereich zu prüfen und sofern Sie einen Antrag stellen, nachzubeurkunden. Da Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten, ist für die Registrierung/Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin, zuständig.


    Bitte wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen dorthin.


    Mit freundlichen Grüßen


    Die Standesbeamtin


    Die Antwort ist aber falsch, denn eine Registrierung oder Nachbeurkundung ist bei einer Heiratsurkunde mit Apostille eben nicht notwendig. Das würde gegen das Haager Abkommen verstoßen.

    Mama's Liebling :D

  • Irgendwie liegen da wohl grosse Missverständnisse vor:


    Sehr geehrter Herr Knecht,
    bitte entnehmen Sie die Vorgehensweise zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses der Anlage (insgesamt 9 Seiten).



    Wieso wolltest du ein EFZ (Ehefähigkeitszeugnis beantragen? Du warst doch schon verheiratet


    Zitat


    Die Standesbeamtin
    die Gültigkeit Ihrer in den USA geschlossenen Ehe ist von Ihrem Wohnsitzstandesamt für den deutschen Rechtsbereich zu prüfen und sofern Sie einen Antrag stellen, nachzubeurkunden. Da Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten, ist für die Registrierung/Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin, zuständig.


    Die Antwort ist aber falsch, denn eine Registrierung oder Nachbeurkundung ist bei einer Heiratsurkunde mit Apostille eben nicht notwendig. Das würde gegen das Haager Abkommen verstoßen.



    Deine Interpretation ist falsch:
    Wo steht denn in der Mail, dass die Nachbeurkundung wegen fehlender Apostille abgelehnt wird? Dort steht nur, dass du dich an das ZentralStandesamt in Berlin wenden muss.
    Ferner steht dort, dass die Nachbeurkundung nicht unbedingt nötig ist. (siehe Hervorhebung)
    Erst das Standesamt in Berlin könnte dir sagen, ob bei einem Antrag zur Nachbeurkundung eine Urkundenprüfung gemacht wird. Ich tippe mal drauf, dass wegen der Apostille dies nicht gemacht wird.


    Eine Nachbeurkundung ist generell nicht nötig! das hat nichts mit der Apostille zu tun!


    hge

  • Die Legalisierung von Urkunden von den Philippinen ist schon seit Jahren im übrigen weltweit aufgehoben. Daher muss man ja die Urkunden beim philippinischen AA übergeglaubigen lassen. Was für eine Merkblatt von der DBM ist das wo sowas steht.. ich habe alle Merkblätter der DBM aber nichts von Amtshilfeersuchen gelesen!

  • Lieber GrimmR



    Die Legalisierung von Urkunden von den Philippinen ist schon seit Jahren im übrigen weltweit aufgehoben. Daher muss man ja die Urkunden beim philippinischen AA übergeglaubigen lassen. Was für eine Merkblatt von der DBM ist das wo sowas steht.. ich habe alle Merkblätter der DBM aber nichts von Amtshilfeersuchen gelesen!



    Bitte verschone uns mit deinen Theorien.


    (Eine Überbeglaubigung durch philippinisches DFA macht für deutsche Behörden die Urkunden nicht glaubwürdiger, oder was meinst du warum die DBM schon "freiwillig" auf die Überbeglaubigung verzichtet ?)


    Ansonsten lies dir die Merkblätter durch, dann wirst du auch was von Amtshilfeverfahren finden.


    hge

  • hge


    Ich wollte zuerst in Thailand heiraten und da braucht man, wie in den meisten Ländern, dieses besagte Ehefähigkeitszeugnis. Erst als diese Schwierigkeiten aufgetreten sind, haben wir uns für eine Heirat in den USA entschieden, um dieses Problem zu umgehen.


    Wie ich aus den Beiträgen erkenne, haben viele diese Probleme und es ist wohl immer eine sogenannte Einzelfallentscheidung. In manchen Bundesländern gehts wohl und in anderen eben nicht. Ich glaube nicht, dass es was bringt, wenn man den Beamten die Gesetze oder Vorschriften unter die Nase reibt. Warum sich diesen Stress und Ärger aussetzen und gegen einen deutschen Beamten kommt man nur schwer gegen an. Diese Energie sollte man lieber zur Problemlösung verwenden. Und wenn ich lese, dass manche wohl über 1 Jahr warten müssen bis man mit der eigenen Ehefrau zusammen wohnen darf, dann ist das mehr als bedenklich.

    Mama's Liebling :D

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  • Die Legalisierung von Urkunden von den Philippinen ist schon seit Jahren im übrigen weltweit aufgehoben. Daher muss man ja die Urkunden beim philippinischen AA übergeglaubigen lassen. Was für eine Merkblatt von der DBM ist das wo sowas steht.. ich habe alle Merkblätter der DBM aber nichts von Amtshilfeersuchen gelesen!


    Hallo Grimm,


    Lese bitter die links zur deutschen Botschaft in diesem Thread durch. ich habe sie hier in Absatz 40 gepostet. dort steht alles zum Amtshilfe verfahren drin.


    @ HGE wenn ich Knecht richtig verstanden habe war das mit dem EFZ vor der Hochzeit und er hat auf Grund der UP die Anstand in den USA geheiratet.


    Knecht Kannst du mal sagen wie lang es ca. gedauert von der Aussage des Standesamt bis du Deine dann Frau in Österreich bei dir hattest? Ich fände es mal interessant ob es zeitlich eine alternative zu den 4-6 Monaten der UP ist. Ich denke für andere auch.


    Gruß
    Michel


    PS.; Hier noch mal der link und auch die Passage aus dem Merkblatt was sich zur zeit bei der Botschaft zu bekommen ist. Des weiteren möchte ich auch noch mal bitte die Botschaft nicht mit fragen zu bomadieren die sich aus den Merkblättern er geben. Das kostet den Mitarbeitern Zeit die sie denke ich besser mit den Anträgen verbringen können. Bei Verständnis Schwierigkeiten zu den Merkblättern ist hier bis her sehr gut weiter geholfen worden. Dort möchte ich HGE auch noch mal für seine Vielen sehr guten und schnellen Antworten danke (sicher auch allen anderen, muss nur feststellen das HGE wirklich fast immer zur stelle ist)


    Langzeitvisa bedürfen der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde am künftigen deutschen Wohnort (§
    31 AufenthVO); das Visum kann erst nach Eingang der Zustimmung erteilt werden.
    Es muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Diese ist u.a. davon abhängig, ob eine
    Urkundenüberprüfung eingeleitet werden muss. Im Fall einer spätbeurkundeten Geburtsurkunde wird automatisch
    eine Urkundenüberprüfung erforderlich. In diesem Fall sind die im Merkblatt zur Urkundenüberprüfung (erhältlich auf
    der Webseite der Botschaft über folgenden Link:
    http://www.manila.diplo.de/Vertretung/ma…ierung__Urkunde
    n.html) aufgeführten Urkunden und Unterlagen einzureichen.

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  • Ich habe es so gemacht: Meine Frau hat mit meinen Unterlagen das Visa für die USA bekommen. Als Grund schrieben wir hinein, dass wir heiraten werden. Dauer vom Antrag bis zum Visa ca. 2 Monate. Danach (nach der Hochzeit) haben wir gleich das Touristenvisa für Österreich beantragt und die Forderungen des Visas erfüllt, wie z.B. bezahlte Unterkunft, Flug, ausreichend Geldmittel ... Dauer vom Antrag bis zur Visaerteilung ca. 3 Monate. Danach sind wir nach Österreich geflogen und haben uns eine Wohnung gesucht und dann bei der Gemeinde angemeldet und sind zur Bezirkshauptmannschaft und haben ihre Aufenthaltskarte beantragt. Das dauerte ca. 2 Monate und dadurch dass das Touristenvisa für 3 Monate ausgestellt wurde, konnte meine Frau in Österreich bleiben. Alles ohne die A1 Prüfung.


    Dieses Verfahren geht aber nur für EU-Bürger, die in Österreich wohnen, nicht für Österreicher. Das ist ein gravierender Unterschied. Die Gesetzeslage macht hier große Unterschiede.


    Ich muss dazu sagen, dass es dabei auch einen psychologischen Faktor gibt. Meine Frau ist im gleichen Alter wie ich ... man darf die Wirkung auf die Beamtin nicht unterschätzen.


    Vielleicht noch was Interessantes: Wir sind in 2010 nochmal in die USA geflogen und meine Frau hat ohne Probleme ein 10-Jahresvisum für die USA von der Botschaft bekommen. Sie hatte ein normales Visa für die USA bei der US-Botschaft in Wien beantragt.

    Mama's Liebling :D

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  • Ich wollte zuerst in Thailand heiraten und da braucht man, wie in den meisten Ländern, dieses besagte Ehefähigkeitszeugnis. Erst als diese Schwierigkeiten aufgetreten sind, haben wir uns für eine Heirat in den USA entschieden, um dieses Problem zu umgehen.


    Okay, das versteh ich nun....




    Trotzdem liegst du mit dieser deiner Aussage falsch:
    Knecht:

    Zitat

    Die Antwort ist aber falsch, denn eine Registrierung oder Nachbeurkundung ist bei einer Heiratsurkunde mit Apostille eben nicht notwendig. Das würde gegen das Haager Abkommen verstoßen.


    1 ) Eine Nachbeurkundung ist freiwillig (egal ob die HU Apostille hat oder nicht)


    2 ) Falls eine Nachbeurkundung beantragt wird, kann das Standesamt eine Urkundenprüfung verlangen.
    Dies wird aber meist nicht gemacht, wenn im Vorfeld eine UP stattgefunden hat oder wenn die HU eine Apostille oder eine Legalisation der Botschaft hat.


    hge

  • Das akzeptiere ich doch. Eine Nachbeurkundung mache ich aus Prinzip schon nicht und ich hatte das Bürgeramt angemailt um zu sehen, wie die darauf reagieren. Ich habe nicht vor in Deutschland zu wohnen, obwohl man es nie definitiv ausschließen kann.

    Mama's Liebling :D

  • Knecht. .. habe ich was übersehen.. ich habe immer noch nicht den objektiven Grund gesehen, warum das EFZ abgelehnt wurde? Der würde mich interessieren.. eine allgemeine Aussage das das EFZ abgelehnt wurde hilft nicht... kann ich nichts für mich ableiten.

  • Michel.. kenne die Website der deutschen Botschaft.. steht nur das die Botschaft auf Anforderung von dt. Behörden Urkundenprüfungen macht.. na ja das ist normal und hilft nicht weiter. Die Frage ist: wann, unter welchen Umständen fordert ein dt. Standesamt Hilfe, sprich Urkundenprüfung bei der Botschaft an... das das willkürlich erfolgt, wäre für dt. Behörden absolut anormal.
    Ich hatte jahrzehntelang viel mit deutschen Behörden zu tun.. kann das nachvollziehen. Es gibt da ein Raster oder ein Vorschrift, wann das erforderlich ist.
    Wenn man die Angaben der Forumsmitglieder liest kann man leider keine konkreten Gründe sehen, warum Schwierigkeiten beim EFZ aufgetaucht sind bzw. warum eine Urkundenprüfung angefordert wurde. Würden die Informationen vollständig gegeben könnte man sicherlich ein Muster erkennen.. so aber leider nicht. Denn die Information das es Schwierigkeiten mit dem EFZ gab, sagt leider gar nichts aus.


    Knecht schreibt .. die Unterlagen beim Einreichen des EFZ in BW waren 1a (subjektiv für ihn, aber leider nicht für die Behörde) .. er schreibt aber nicht den Grund der Ablehnung! Wenn die Unterlagen objektiv 1a waren, dann hätte er in BW das EFZ sicherlich in 2 - 3 Tage erhalten.. interessant wäre, warum er das EFZ in BW nicht bekam.. nicht das er es nicht bekam für mich und andere "Betroffene"!


    Bin im übrigen morgen beim Standesamt meine EFZ abzuholen.. vielleicht kann ich dem Beamten ein paar Infos entlocken, wann eine Urkundenprüfung nach seiner Meinung notwendig ist.

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  • ok... erzählt halt ein wenig .. warum Urkundenprüfumg bei Dir? .. etwas über Deine zukünftige.. wie alt.. Kind.. oder sowas... dann könnte man evtl. für sich was draus ableiten... wo ist der Punkt das der Standesbeamte ein Risiko sah.. denn dann macht er Urkundenprüfung.. wenn er kein Problem sieht, dann verursacht er nicht unnötig Kosten mit einer Urkundenprüfung. Bei meinen "Daten" sah die Standesbeamtin letztes Jahr in Heilbronn wohl kein Problem, deshalb die Aussage an mich.. es dauert 2 - 3 Tage dann kann ich das EFZ abholen. War damals nur ein Info-treffen beim Standesamt in Heilbronn, ich war bei meiner Tochter zu Besuch und wollte erst mal wissen .. wie das in BW aussieht, bevor ich hier zum Standesamt gegangen bin.


    Die fragten mich ... über meine Verlobte aus .. wie alt.. 22 ... Kinder.. keine.. wie lange ich sie kenne, 3,5 Jahre damals, davon 2 zusammen auf den Ph... etc... danach die Auskunft ich kann es nach 2 - 3 Tagen abholen. Also gehe ich mal davon aus, das alles spielt dabei eine Rolle.

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  • GrimmR


    Also man schrieb mir: "...auf den Philippinen die Legalisation ausgesetzt wurde. Bevor ich (die Standesbeamtin) die philippinischen Urkunden akzeptiere, sind diese über ein Amtshilfeersuchen an die Deutsche Botschaft zu überprüfen." Und dann waren noch die Merkblätter der Deutschen Botschaft in der Anlage. Wären meine Unterlagen 1a, dann hätte ich das EFZ bekommen. Das Verfahren über die Deutsche Botschaft in Manila störte jedoch mich. Und diese wunderschöne Sätze ebenso: " ... Bearbeitungsdauer 4 bis 6 Monate ... Die abschließende Stellungnahme und Bewertung erfolgt durch die Konsularbeamten der Botschaft."


    Es geht nicht darum, ob man es versteht oder nicht, sondern es reicht aus den Fakt zu verstehen, dass das EFZ nur über die Deutsche Botschaft in Manila funktioniert - aus Sicht meines Bürgeramtes. Auch das muss man akzeptieren und es hilft es eben nicht, wenn es in anderen Bürgerämtern easy und innerhalb von 2 oder 3 Tagen geht.


    Es ist für mich angenehmer gewesen, dass ich die gut funktionierende Lösung der Heirat in den USA gewählt habe, weil ich mich eben nicht mit der Deutschen Botschaft und deren Beamten auseinander setzen musste. Ich arbeite nach dem Prinzip: Es gibt ein Problem und welche Lösungen gibt es. Ich sehe es als meine persönliche Freiheit an, die Frau meiner Wahl zu heiraten und ich sehe nicht ein, dass ich da auf einen Konsularbeamten warten muss und ich seiner Gnade ausgesetzt bin.


    Ich habe festgestellt, dass eine US-Apostille (2,- USD Gebühren) eine feine Sache ist und mir zumindestens in Österreich die Tür geöffnet hat. In der Schweiz ist es auch kein Problem - das hatte ich ebenso gecheckt. Natürlich kann nicht jeder einfach das Land wechseln, aber ich habs eben getan, weil ich mit meiner phil. Frau zusammen sein wollte.

    Mama's Liebling :D

    Einmal editiert, zuletzt von Knecht ()

  • Das "WARUM" liegt im Ermessen des Bürgeramtes und sicherlich im persönlichen Entscheidungsbereich der Staatsbediensteten. Vielleicht ging der Umweg über Österreich durch Zufall so glatt und ein anderer hat vielleicht unerwartete Schwierigkeiten. Wer eine ausländische Frau heiratet, muss eben mit allem rechnen.

    Mama's Liebling :D