Wir verlassen hier grad den Einzelfall von Klaus und geraten somit in den OT ...
Ist richtig.... aber in diesem Fall finde ich eine allgemeine Nachbetrachtung dieses (geglückten) Falles doch sinnvoll. Zum eigentlichen Thema brauchen wir ja nciht mehr diskutieren.
Es ist richtig, dass die Ablehnung einer Remonstration von Juristen oder angehenden Juristen geschrieben werden.
Die müssen ja doch gerichtsfest formuliert sein. (es gab mal irgendwo einen Bericht einen Praktikanten, der darüber berichtet hat, dass er im wesentlichen nur Remontrationen bearbeiten musste)
Einen einfacher Grund sollte man nicht aus dem Auge verlieren: auch wenn in diesem Fall eine Ablehnung der Remonstration "sauber" juristisch formulierbar gewesen wäre.... es ist Arbeit. Und letzten Endes möchte sich eine Visumsstelle auch Arbeit ersparen.
Diesen sehr einfachen und pragmatischen Effekt sollte man nicht aus den Augen verlieren.