Habe per Mail das zuständige Ministerium angefragt, inwieweit eine philippinische Lehrer-Ausbildung in Deutschland anerkannt wird. Ich bekam heute die Antwort. Ich poste sie für alle die es interessiert:
“Nach unseren Informationen baut das philippinische Hochschulwesen unmittelbar auf einer 10-jährigen Sekundarschulbildung auf. Das darauf folgende Studium beinhaltet auch die Vertiefung der schulischen Allgemeinbildung. Die Studienabschlüsse unterscheiden sich daher wesentlich vom rheinland-pfälzischen lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudium.
Eine Gleichwertigkeit hinsichtlich des Zuganges zu einem entsprechenden Vorbereitungsdienst nach § 2 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Gleichwertigkeit ausländischer Lehramtsqualifikationen vom 8. Oktober 2013 (GVBL. S.359) kann in der Regel nicht festgestellt werden. Somit liegen auch die Voraussetzungen für die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung nach § 2 Abs. 2 des o.g. Landesgesetzes mit einer in Rheinland-Pfalz erworbenen Lehrbefähigung nicht vor.
Sofern Ihre Frau die Lehrbefähigung für ein Lehramt in Rheinland-Pfalz erwerben möchte, müsste sie ein lehramtsbezogenes Bachelor- und Masterstudium an einer rheinland-pfälzischen Universität aufnehmen. Auf ihren Antrag hin kann von der Universität geprüft werden, welche Studienleistungen bzw. studienbegleitenden Prüfungen als gleichwertig anerkannt werden können. Die Anerkennungen werden im Einzelfall durch die Hochschulprüfungsämter bearbeitet. Voraussetzung ist, dass eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt.“