Berufsanerkennung Lehrer

  • Habe per Mail das zuständige Ministerium angefragt, inwieweit eine philippinische Lehrer-Ausbildung in Deutschland anerkannt wird. Ich bekam heute die Antwort. Ich poste sie für alle die es interessiert:


    “Nach unseren Informationen baut das philippinische Hochschulwesen unmittelbar auf einer 10-jährigen Sekundarschulbildung auf. Das darauf folgende Studium beinhaltet auch die Vertiefung der schulischen Allgemeinbildung. Die Studienabschlüsse unterscheiden sich daher wesentlich vom rheinland-pfälzischen lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudium.

    Eine Gleichwertigkeit hinsichtlich des Zuganges zu einem entsprechenden Vorbereitungsdienst nach § 2 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Gleichwertigkeit ausländischer Lehramtsqualifikationen vom 8. Oktober 2013 (GVBL. S.359) kann in der Regel nicht festgestellt werden. Somit liegen auch die Voraussetzungen für die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung nach § 2 Abs. 2 des o.g. Landesgesetzes mit einer in Rheinland-Pfalz erworbenen Lehrbefähigung nicht vor.

    Sofern Ihre Frau die Lehrbefähigung für ein Lehramt in Rheinland-Pfalz erwerben möchte, müsste sie ein lehramtsbezogenes Bachelor- und Masterstudium an einer rheinland-pfälzischen Universität aufnehmen. Auf ihren Antrag hin kann von der Universität geprüft werden, welche Studienleistungen bzw. studienbegleitenden Prüfungen als gleichwertig anerkannt werden können. Die Anerkennungen werden im Einzelfall durch die Hochschulprüfungsämter bearbeitet. Voraussetzung ist, dass eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt.“

  • Man darf bei dem Thema nicht vergessen, daß (abhängig vom Bundesland) wegen Lehrermangels in einigen Fächern Mitarbeiter ohne jegliche pädagogische Ausbildung eingesetzt werden. Weiterhin spielt die Didaktik, also die Frage, konkret WIE Inhalte an die Schüler vermittelt werden sollen, neben den fachlichen Fragen im Studium nur eine untergeordnete Rolle. Vor diesem Hintergrund ist das Theater, dass um die Frage der formalen Abschlüsse veranstaltet wird, IMHO nur begrenzt nachvollziehbar.


    Tip: Versucht es mal bei Privatschulen, z.B. Internationalen Schulen. Die sind in ihrer Entscheidung, wen sie einstellen, frei.

  • Aber ohne Deutsch C1 oder C2 dürfte an einer allgemeinen Deutschen Schule kaum was gehen.


    Dann gibt es in D ja unterschiedliche Lehrerlaufbahnen. Am Gym wird es ohne Master nicht gehen. In der Grundschule könnte ein Bachelor ausreichen.


    HelgeK, das mit den Sondermaßnahmen dürfte dann i.d.R. zu einem befristeten Arbeitsverhältnis im Angestelltenbereich führen. Gibt es dann genug tadierte Lehrer, wer muss dann gehen?


    Auch wenn bei Angestellten das Arbeitsgericht zuständig ist, so gibt es da immer Optionen so eine Art Kettenoptionen zu begründen, eben weil man Lehrer mit Sondermaßnahmen einstellt um ein temporäres Defizit (auch wenn dies 5 ode 10 Jahre dauert) zu beheben. Da sind dann wieder Kettenverträge möglich.

  • Grundschullehrer ist in D z.T. immer noch ein 6 Semestriges Studium.


    In 3 Jahren Sek 1 Lehrer? Halte ich fuer ein Geruecht....


    Denn es steht geschrieben:


    Lehrämter für die Sekundarstufe I


    Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
    Die Ausbildung für ein Lehramt dieses Typs erfolgt durch ein mindestens 7-semestriges Studium mit einem Studienumfang von mindestens 210 Leistungspunkten gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen


    Nachzulesen hier


    Wobei wir Vorzeigeakademiker ja beide wissen, mit der Regelstudienzeit ist so eine Sache, und selten umgesetzt :D

  • Alleine die Erwaegung das anerkennen zu lassen sagt schon viel darueber aus was der Threadstarter ueber die philippinische Lehrerausbildung weiss. Frag doch mal ein paar einfache Sachen, z.B 3% von 100 oder wo manche Laender liegen etc. die Antworten sagen dann alles...