Deutsche Konten ausflösen und Geld ins Ausland transferieren

  • Danke Asterix für den Link,
    ich denke, bei deinem Fall war das noch etwas komplizierter, weil du entsendet auf den Phils gearbeitet hast, wenn ich mcih recht erinnere.
    Ich arbeite auf den Phils gar nicht, die werden dann von der Abfindung aus Deutschland im Normalfall gar nichts mitbekommen.
    Im Internet habe ich auch einige Fälle gefunden und Gerichtsurteile, aus denen eindeutig herauszulesen ist, dass eine in Deutschland gezahlte Abfindung steuerfrei ist, wenn man sich zum Auszahlungszeitpunkt im Ausland befindet und in Deutschland abgemeldet ist, dann fällt dem Land die Besteuerung zu.
    Genau so steht es auch im DBA.
    Abfindungen zählen nicht als Gehalt.
    Haus oder Eigentumswohnung muß verkauft werden, damit der eindeutige Auswanderungwille notfalls nachgewiesen werden kann.
    Wir werden dann eine Anzeige zum Verkauf schalten.........
    Ich werde sicherheitshalber aber noch einen Fachanwalt für Steuerrecht dazu nehmen.
    In Deutschland wird die Abfindung zwar auch nicht voll besteuert, sondern nur nach der Fünftelregelung, das ist dann aber doch noch genug, davon kann ich auf den Phils dann schon das halbe Haus bauen.
    Wir wollen ja sowieso auf die Phils gehen und da wäre ich doch bescheuert, wenn ich dann in Deutschland versteuern würde.........
    Rente bekomme ich erst viel später, habe also dann kein weiteres Einkommen mehr in Deutschland.

    Gruß Mangojo


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    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/

    2 Mal editiert, zuletzt von mangojo ()

  • Internet habe ich auch einige Fälle gefunden und Gerichtsurteile, aus denen eindeutig herauszulesen ist, dass eine in Deutschland gezahlte Abfindung steuerfrei ist, wenn man sich zum Auszahlungszeitpunkt im Ausland befindet und in Deutschland abgemeldet ist, dann fällt dem Land die Besteuerung zu.
    Genau so steht es auch im DBA.

    IMHO bezahlst du grundsätzlich entweder in Deutschland oder Phillipinen die Steuern. Mit Abmelden hat das weniger zu tun, eher mit gewöhnlichen Aufenthalt (180 Tage Regelung) und Wohnsitz. Les dir die AO und das Einkommensteuergesetz durch und sowieso das Doppelbesteuerungsabkommen. Ggf funktionieren Dinge weil man den deutschen Finanzamt glaubhaft macht auf den phillipinen Steurpflichtig zu sein und die Erklärung in den Phillipinen nicht macht. Das ist genauso, wie einige Ausländer aus den Phillipinen ihre Internetfirmen betreiben, ohne dort diese angemeldet zu haben oder einen Cent steuer zu zahlen. Das mag eben funktionieren oder auch nicht.

  • Bonner 48,
    nach Deinem Eingangsposting handelt es sich um ein Aktiendepot. In diesem Fall wird keine Abgeltungssteuer sondern eine sog. Kapitalertragsteuer erhoben. Beide sind zwar gleich hoch (25%) und haben die gleiche (Abgeltungs-)wirkung, jedoch unterscheiden sie sich in einem Punkt: Die Abgeltungssteuer wird vom Kreditinstitut eingezogen, die Kapitalertragsteuer hält das ausschüttende Unternehmen (also z.B. BASF, Daimler usw.) ein. Die Kapitalertragsteuer wird in jedem Fall einbehalten - egal wo Du wohnst. Du kannst ggfs. eine Teilerstattung beantragen, das regeln die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Im Fall Philippinen (also Wohnsitz PH; dt. Aktien) beträgt die Ermäßigung 10% - also statt 25% nur 15%. Die Ermäßigung muß beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden:


    http://www.bzst.de/DE/Steuern_…e_Antragsteller_node.html


    Daraus:


    Zitat


    Die Kapitalertragsteuer wird zunächst in voller Höhe (25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag) vom inländischen Zahlungsverpflichteten (Schuldner der Kapitalerträge) einbehalten und an das für ihn zuständige Finanzamt abgeführt. Der Gläubiger der Kapitalerträge kann mit Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern einen Entlastungsanspruch hinsichtlich der über den Reststeuersatz nach DBA bzw. den §§ 43b oder 44a Absatz 9 EStG hinaus gezahlten Steuer geltend machen.
    Die hierzu erforderlichen Antragsformulare stehen zum Download in der Rubrik Formulare zur Verfügung.


    Schuldner der Kapitalerträge ist nicht das Kreditinstitut, wo Du Dein Depot hast sondern die Gesellschaft, an der Du beteiligt bist.


    Von den Anträgen verbleibt eine Ausfertigung beim phil. BIR - das Deinen Wohnsitz bestätigen und die Formulare abstempeln muß.


    Bei US-Aktien werden normalerweise 35% einbehalten, aufgrund des DBA vermindert sich der Einbehalt auf 25%. Am besten sind Aktien aus Ländern, die keine Kapitalertrag- (oder Quellen-)Steuer kennen, z.B. GB. Hier gibt es brutto für netto.


    Nachtrag:
    Aus dem Grunde bringt es auch nichts, sein Depot zu einem ausl. Anbieter (z.B. Lynx) zu verlagern. Auch dieser Anbieter erhält von den ausschüttenden Gesellschaften nur den Nettobetrag zur Weiterleitung. Allenfalls die Abgeltungssteuer (hier paßt der Begriff) bei Veräußerungsgewinnen entfällt.

    Einmal editiert, zuletzt von kaunlaran ()

  • Zitat


    Die Sache hat sich ca. ein Jahr hingezogen aber letztendlich habe ich meine Abfindung steuerfrei in D und Ph bekommen, mit Hilfe von KPMG =)


    Asterix,


    dazu ist mir noch eine Frage eingefallen.
    Wie viel Steuer hat dein Arbeitgeber von der Abfindung abgeführt, die du dann vom deutschen Finanzamt wieder zurück holen mußtest ?
    Da du in Deutschland wahrscheinlich als beschränkt steuerpflichtig eingestuft wurdest, müssten das dann der Spitzensteuersatz von 45% gewesen sein ?

    Gruß Mangojo


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    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

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  • Asterix,


    dazu ist mir noch eine Frage eingefallen.
    Wie viel Steuer hat dein Arbeitgeber von der Abfindung abgeführt, die du dann vom deutschen Finanzamt wieder zurück holen mußtest ?
    Da du in Deutschland wahrscheinlich als beschränkt steuerpflichtig eingestuft wurdest, müssten das dann der Spitzensteuersatz von 45% gewesen sein ?


    Keine Steuern! Denn ich war auf den Philippinen steuerpflichtig mein Einkommen in D und Ph war hier auf den Ph steuerpflichtig, siehe DBA.
    Ich habe damals in D nie Steuern bezahlt solange ich auf den Ph entsendet war. Somit war die Abfindung in D ebenfalls Steuerfrei. =)

  • Habe mich mit dem Dopelbesteuerungsabkommen und dem Auslandssteuergesetz der BRD heute Mittag beschäftigt und nach meinem Verständnis fällt den Phils die besteuerungspflicht zu, wenn man dort seinen Wohnsitz hat und wenn die nichts wollen, dann tendiert die Steuerlast gegen NULL.

    Nich wollen!. Du bist gegenüber den Phiillipinen in der Erklärungspflicht ohne das du augefordert wirst. Und herrscht in letzter Instanz Unklarheit wem die Steuer zusteht musst du in Deutschland abführen, so wies im Doppelbesteuerungsabkommen steht.


    Die Steuerpflich hängt außerdem nicht nur vom gewöhnlichen Aufenthalt sondern auch der Einkommensart ab. Im ungünstigsten Fall musst du in beiden Ländern eine Steuererklärung machen.

  • Hab mir selber das DBA mal (allerdings vor etwa 3 Jahren) reingezogen.


    Es wimmelte dort nur so von "Kann" Bestimmungen. Mir war es am Ende immer noch unklar wer den nun wirklich die Steuern erheben darf.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Ich habe es schon mehrfach hier geschrieben:


    Ausländer, die auf den PH einen Wohnsitz haben, sind nur mit ihren philippinischen Einkünften hier steuerpflichtig. Ausländische Einkünfte werden nicht erfaßt; dementsprechend muß dafür auch hier keine Erklärung abgegeben werden.


    Zitat


    D) An alien individual, whether a resident or not of the Philippines, is taxable only on income derived from sources within the Philippines;


    Chap. II, Sec. 23 - D Tax code


    http://www.bir.gov.ph/index.php/tax-code.html#title2


    Damit ist im Grunde auch klar, warum in den DBA's häufig kann-Bestimmungen vorkommen: Kein Staat wird gezwungen, zu besteuern und nicht alle sind so gierig wie Schäuble....

  • Hallo Kaunlaran,


    Du schreibst man bekommt von den einbehaltenen 25% auf Dividenden 10% wieder wenn man das beim FA beantragt mit Wohnsitznachweis (für Mieterträge aus Fonds gilt das glaub ich auch und Zinsen werden wohl wenn das Konto auf Steuerausländer geschlüsselt ist generell nicht abgezogen). Ich lese aber immer wieder das Deutschland bei erweitert beschränkt steuerpflichtigen für 10 Jahre das Steuerrecht an nicht ausländischen Erträgen behält sofern der Wegzug in ein Niedrigsteuerland erfolgt. Daher die Frage hat die 10% Erstattung jemand jemals ausgezahlt bekommen ? Fachbücher sagen man soll beim Wegzug ins Niedrigsteuerland seine Kapitalerträge im Ausland zB AT anlegen und in nicht deutsche Papiere umschichten umd dies zu vermeiden. Nach meiner Meinung sollten die Philippinen ein Niedrigsteuerland sein durch den Sachverhalt das den Ausländern Sonderrechte (Freistellung des Welteinkommens) zustehen. Hat dies jemand mal bestätigt bekommen. Ich hab selbst das Bundeszentralamt schriftlich angefragt aber leider will man diese Frage nicht direkt dem Steuerzahler beantworten ...


    LG

  • Hallo Kaunlaran,


    Ich lese aber immer wieder das Deutschland bei erweitert beschränkt steuerpflichtigen für 10 Jahre das Steuerrecht an nicht ausländischen Erträgen behält sofern der Wegzug in ein Niedrigsteuerland erfolgt. Daher die Frage hat die 10% Erstattung jemand jemals ausgezahlt bekommen ? Fachbücher sagen man soll beim Wegzug ins Niedrigsteuerland seine Kapitalerträge im Ausland zB AT anlegen und in nicht deutsche Papiere umschichten umd dies zu vermeiden. Nach meiner Meinung sollten die Philippinen ein Niedrigsteuerland sein durch den Sachverhalt das den Ausländern Sonderrechte (Freistellung des Welteinkommens) zustehen. Hat dies jemand mal bestätigt bekommen. Ich hab selbst das Bundeszentralamt schriftlich angefragt aber leider will man diese Frage nicht direkt dem Steuerzahler beantworten ...


    LG


    Bei der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht handelt es sich um eine Spezialvorschrift des Außensteuergesetzes. Die erste Frage wäre, ob die - angesichts der dort vorgesehenen Einkommens- und Vermögensgrenzen - überhaupt unter die Vorschrift fällst, z.B. fallen Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht unter Berechnung (§ 2 Abs. 4 AStG). Außerdem wären die Besonderheiten der Besteuerung von Kapitaleinkünften (Kapitalertragsteuer von 25% bei Dividenden und Ausschüttungen) zu berücksichtigen. Und drittens spielt das jeweilige DBA eine Rolle.


    Beim Bundeszentralamt für Steuern wird jedenfalls die Vorlage ausl. Steuerbescheide - aus denen sich die Besteuerung ergeben würde - beim Erstattungsantrag nicht verlangt.


    Im übrigen gilt: Versuch macht klug und ggfs. kann man - wenn man es denn unbedingt wissen will - eine sog. "verbindliche Auskunft" bei seinem Finanzamt einholen - die ist allerdings kostenpflichtig und von formellen Voraussetzungen abhängig.