Deshalb ist es ja auch intressant ob wir 1 oder 3 Jahre bekommen,
Wie gesagt.. in der regel 3 Jahre.. wenn nicht, dann die ABH bitten, wenigstens 13 Monate zu geben, wegen der GKV
Zitat
und ob für die Beantragung und Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung die Income ausreicht. Das werde ich dann auch mal in 2 Wochen bei dem Anruf in der Ausländerbehörde erfragen, was in unserem Falle der richtige Weg ist, bzw welche Möglichkeiten wir haben.
Die ABH wird nicht nach einer KV fragen; das ist keine Bedingung für die Erteilung einer AE. Mehr oder weniger deine Privatsache.. allerdings gilt in D ja die KV-Pflicht.. die hat aber nicht die ABH durchzusetzen.