DailyLama / Heirat in Hong Kong 2017 und Familienzusammenführungsviusm - bin für jeden Tipp dankbar

  • Frage zur "Report of Marriage": diese hat noch kein DFA Red Ribbon, da dies laut Auskunft des philipp Konsulats in Hong Kong wie auch im philipp. Forum 2-3 Monate dauert.
    Da Dokument wird aber nicht auf der österr Botschaft gebraucht, da wir ja die Heiratsurkunde aus Hong Kong mit der Apostille haben, oder?


    Spricht etwas dagegen, dass meine Frau die "Report of Marriage" nun vor dem Termin auf der österr Botschaft am 26.6. von der DFA bestätigen lässt? Wir da irgendwas in Gang gesetzt, dass mit der Antragstellung kollidieren könnte?

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  • Gratulation zur Hochzeit!


    Du kannst im Philwiki gerne Informationen oder Bilder hinzufügen.


    Ad Antragstellung Aufenthaltstitel: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die österreichische Botschaft die Geburtsurkunden der Eltern oder den Report of Marriage sehen will. Qas du mit dem Report of Marriage machst beeinflusst eure Antragstellung gar nicht. Die Formalitäten haben sich diesbezüglich in den letzten Jahren nicht geändert. Oder hat dir das irgendeine Behörde gesagt? Nur aufgrund von irgendwelchen Filipinas in einem Forum würde ich das nicht machen. Die erforderlichen Dokumente erfragst du am besten direkt bei der österreichischen Inlandsbehörde (BH bzw. Magistrat bzw. Magistratsabteilung).

  • Gratulation zur Hochzeit!
    Die erforderlichen Dokumente erfragst du am besten direkt bei der österreichischen Inlandsbehörde (BH bzw. Magistrat bzw. Magistratsabteilung).


    Das habe ich bereits nachgefragt, aber noch keine Antwort erhalten. Die sind wohl auch gerade am Überlegen, was denn aktuell gerade so gefordert wird ;)

  • Viele Glückwünsche zur Hochzeit


    In den meisten Europäischen Ländern wird in der Zwischenzeit zu über 90% die DFA Urkunde für das Visa gefordert
    Oft gehört oder wohl auch Zwingend in der Zwischenzeit in Deutschland


    Zwingend auch schon vor 3 Jahren in Spanien


    Also ganz sicher nachfragen


    Sorry wenn ich mich jetzt hier rein hänge aber das würde mich jetzt doch Interessieren
    und zwar brennend.


    Wieso wurde hier immer wieder gesagt wenn er nach Hong Kong ausreist das er den Grund Hochzeit verschweigen solle.


    Warum ich das Frage


    Weil es bei uns so war das wir über Clark ausgreist sind und wir dann Alle Papiere vorzeigen mußten und nur so ausreisen
    durften.


    Zusammen und mit genug Geld und Flug Ticktes hin und zurück


    Danke für die Aufklärung

  • Wieso wurde hier immer wieder gesagt wenn er nach Hong Kong ausreist das er den Grund Hochzeit verschweigen solle.


    .. weil viele dann das offloading befürchten.


    Denn wenn ausgereist würde ohne CFO-Stricker, könnte das BI die Ausreise untersagen.
    Andererseits sollte es kein Off-Loading geben, wenn man klar macht, dass HK nur die Stätte der Heirat ist und man wieder zurückreist.
    Letzteres mag kompliziert sein, und zu erheblichen Diskussionen mit der BI führen.


    Zitat


    Warum ich das Frage


    Weil es bei uns so war das wir über Clark ausgreist sind und wir dann Alle Papiere vorzeigen mußten und nur so ausreisen
    durften.


    .. dann hat das BI offenbar die Hochzeit und die Rückreise geglaubt.

  • Frage zum Visum D


    Aus http://philwiki.travelflo.net/…B6riger_(%C3%96sterreich)
    "Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt."


    Laut österr Webseite https://www.bmeia.gv.at/botschaft/manila kann man ein Visum nur bei VFS http://www.vfsglobal.com/austria/philippines/ beantragen.
    Gilt das nicht, wenn man das Visum D aufgrund des Aufenthaltstitels Familienangehöriger bekommt?


    Sprich: wo muss meine Frau denn ihr Visum D abholen, wenn der Antrag genehmigt wurde? Und wenn es auf der österr. Botschaft ist: muss sie dann per Webseite einen Termin reservieren? Dort gibt es keine Termine für VISA und für Aufenthaltstitel sind die Termine 3-9 Wochen ausgebaucht.


    Das wäre dann aber ein Problem mit der NBI Clearance, die man ja für die Abholung des Aufenthaltstitel in Österreich braucht, die nicht älter als 3 Monate sein darf - eigentlich nicht älter als 2 Monate, da die österr Behörde ja 3-4 Wochen für die Ausstellung des Aufenthaltstitels braucht.


    Ich war bisher der Meinung, dass meine Frau die NBI Clearance sofort nach der Benachrichtigung, dass sie das Viusm D abholen kann, machen sollte, damit sich alle Fristen ausgehen. Das ginge aber nur, wenn sie nach spätestens 2 Wochen (NBI Clearance: 1 Tag, DFA: 1-2 Tage, Üversetzung ca 5 Tage, dazu Wochenenden) das Visum abholen kann.


    Also meine konkreten Fragen nochmal zusammengefasst:
    ) wo holt meine Frau das Visum D ab?
    ) wann soll sie die NBI Clearance machen (mit DFA und deutscher Übersetzung)?


    Danke :)

  • Aus http://philwiki.travelflo.net/index.php?…C3%96sterreich)
    "Das Visum D muss vom Antragsteller persönlich bei der österreichischen Botschaft Manila beantragt werden. Dazu wird eine Krankenversicherung und eine Flugreservierung benötigt."


    Laut österr Webseite https://www.bmeia.gv.at/botschaft/manila kann man ein Visum nur bei VFS http://www.vfsglobal.com/austria/philippines/ beantragen.
    Gilt das nicht, wenn man das Visum D aufgrund des Aufenthaltstitels Familienangehöriger bekommt?

    Früher war das Visum D auf der Botschaft zu beantragen, seit kurzem macht das tatsächlich VFS Global. Das dort gibt es die Kategorie "Approved Residence Permit" (Link). Im PDF unter "Documents Required" steht, dass man dazu eine Bestätigung der österreichischen Botschaft Manila beaucht. Wie du zu dieser Bestätigung kommst, musst du über die Botschaft erfragen, das weiß ich nicht.
    Dann braucht deine Frau also einen Termin bei VFS Global, beantragt das Visum D und holt es dort auch wieder ab.


    ) wann soll sie die NBI Clearance machen (mit DFA und deutscher Übersetzung)?

    So spät wie möglich, damit es sich mit den 3 Monaten ausgeht. Wie du dazu kommst interessiert weder die Behörden in Österreich noch die Botschaft Manila. Da die Beglaubigung der Botschaft Manila 5 Wochen braucht, dann am besten 6 Wochen vor dem geplanten Flug nach Österreich (schließlich muss es zuerst auch zum DFA). Dann sind ab Flug 6 Wochen Zeit für den Aufenthaltstitel in Österreich. Aber sicherstellen, dass du einen Termin auf der Botschaft hast, denn ohne Termin kannst du kein Dokument zur Beglaubigung bringen.


    Was passiert, wenn die Ausstellung der Karte in Österreich länger als 6 Wochen dauert, weiß ich nicht. Eventuell streiten gehen und auf eine österreichische Lösung hoffen. Wenn du nicht in Wien bist, geben sich die Behörden eventuell damit zufrieden, dass die NBI Clearance 3 Monate alt ist, wenn sie deine Frau das erste Mal sehen.


    Wir haben das so gelöst, dass meine Frau die zweite NBI Clearance direkt 2 Tage vor Abflug zur österreichischen Botschaft Manila gebracht hat, eine gemeinsame Freundin hat sie dann abgeholt und mit DHL nach Wien geschickt. Wie wir das ohne fremde Hilfe gelöst hätten weiß ich nicht.

  • [Aber sicherstellen, dass du einen Termin auf der Botschaft hast, denn ohne Termin kannst du kein Dokument zur Beglaubigung bringen.


    Was passiert, wenn die Ausstellung der Karte in Österreich länger als 6 Wochen dauert, weiß ich nicht. Eventuell streiten gehen und auf eine österreichische Lösung hoffen. Wenn du nicht in Wien bist, geben sich die Behörden eventuell damit zufrieden, dass die NBI Clearance 3 Monate alt ist, wenn sie deine Frau das erste Mal sehen.


    Wir haben das so gelöst, dass meine Frau die zweite NBI Clearance direkt 2 Tage vor Abflug zur österreichischen Botschaft Manila gebracht hat, eine gemeinsame Freundin hat sie dann abgeholt und mit DHL nach Wien geschickt. Wie wir das ohne fremde Hilfe gelöst hätten weiß ich nicht.


    Der Termin auf der Botschaft für die Beglaubigung kann von jeder Person wahrgenommen werden oder muss den meine Frau wahrnehmen?
    Da sie aus Cebu kommt, könnte Sie das Visum vom VFS In Cebu holen. Davor NBI mit DFA machen, das zur Übersetzung nach Manila senden...dann könnte sie schon im Flugzeug sitzen, während Ihr Onkel NBI mit Übersetzung persönlich abholt, mit Termin auf der österr Botschaft abgibt, dort nach 5 Wochen wieder abholt und per DHl nach Österreich schickt. Wäre da eine gute Vorgehensweise?

  • Der Termin auf der Botschaft für die Beglaubigung kann von jeder Person wahrgenommen werden oder muss den meine Frau wahrnehmen?
    Da sie aus Cebu kommt, könnte Sie das Visum vom VFS In Cebu holen. Davor NBI mit DFA machen, das zur Übersetzung nach Manila senden...dann könnte sie schon im Flugzeug sitzen, während Ihr Onkel NBI mit Übersetzung persönlich abholt, mit Termin auf der österr Botschaft abgibt, dort nach 5 Wochen wieder abholt und per DHl nach Österreich schickt. Wäre da eine gute Vorgehensweise?

    Das NBI Clearance muss sie natürlich selbst vom NBI abholen (da wird auch ein Foto gemacht).
    Die Beglaubigungen des Dokuments beim DFA und bei der österreichischen Botschaft Manila kann auch ihr Onkel machen, in beiden Fällen muss sie nur eine Vollmacht für ihren Onkel schreiben.

  • Meine Frau würde eben von einer Bekannten massiv verunsichert: diese hat einen Österreicher in den Philippinen geheiratet. Beim Antrag auf der österreichischen Botschaft wurde der Antrag nicht angenommen, weil die Dokumente vor dem Antrag von der österreichischen Botschaft beglaubigt werden müssen. Das höre ich zum ersten Mal. Und das wäre ja eine massive Hürde, da man ja davor noch einen Termin braucht, dann nicht weiß, wann die Dokumente fertig sind....

  • Meine Frau würde eben von einer Bekannten massiv verunsichert: diese hat einen Österreicher in den Philippinen geheiratet. Beim Antrag auf der österreichischen Botschaft wurde der Antrag nicht angenommen, weil die Dokumente vor dem Antrag von der österreichischen Botschaft beglaubigt werden müssen. Das höre ich zum ersten Mal. Und das wäre ja eine massive Hürde, da man ja davor noch einen Termin braucht, dann nicht weiß, wann die Dokumente fertig sind....


    Leider haben das mehrere Personen in einem philip. Forum bestätigt. Wir haben nun die Botschaft angeschrieben, aber ich denke, die wird auf die MA35 verweisen und die verweisen auf Ihre Webseite, wo nur steht, dass die Dokumente beglaubigt sein müssen: von wem? DFA? Österr. Botschaft? Das steht dort nicht.


    Bitte um Euren Rat bzw wie das bei Euch war. Laut Philwiki wird ja direkt im Rahmen des Antrags beglaubigt, das erklärt auch die 5 Wochen, die die Botschaft benötigt, um die Dokumente nach Österreich zu senden.
    Nun muss man DAVOR einen Extra-Termin für die Beglaubigung machen, wo man ja nicht weiß, wie lange das dauert, dann den Antrag und all das in der Hoffnung, dass de 3 Monats-Frist vom NBI nicht ausgelaufen ist???

  • Beim Antrag auf der österreichischen Botschaft wurde der Antrag nicht angenommen, weil die Dokumente vor dem Antrag von der österreichischen Botschaft beglaubigt werden müssen. Das höre ich zum ersten Mal. Und das wäre ja eine massive Hürde, da man ja davor noch einen Termin braucht, dann nicht weiß, wann die Dokumente fertig sind....



    Ich kann zwar nichts zur Lösung beitragen.. aber ich fände es unlogisch, wenn man zunächst nach Manila muss, um dort dokumente legalisieren zu lassen, die man dann in Cebu im Application center abgeben muss... der Sinn des application centers sollte es ja gerade sein, dass weniger Leute die Botschaft besuchen und das geschäft der Antragsannahme aus der Botschaft zu verlagern....


    Hier kann nur eine Auskunft der Botschaft helfen; oder auch des Application Centers .. falls die Botschaft nicht oder schlecht antwortet.


  • Hier kann nur eine Auskunft der Botschaft helfen; oder auch des Application Centers .. falls die Botschaft nicht oder schlecht antwortet.


    Hab ich angeschrieben, aber heute hat sie nicht offen. Die letzte Antwort war, dass nur die MA35 Auskünfte gibt. DIe MA35 hat darauf mit einem Link auf die (fehlerhafte) Seite mit den Voraussetzungen zum Antrag geantwortet und dass sie weiters nicht beratend tätig sind, dazu muss ich mich an NGOs wenden.


    Eine österr. Behörde sagt also einem österr. Staatsbürger nicht, welche Dokumente benötigt werden. Vielleicht ist die Antwort der Botschaft diesmal ja besser.

  • Meine Frau würde eben von einer Bekannten massiv verunsichert: diese hat einen Österreicher in den Philippinen geheiratet. Beim Antrag auf der österreichischen Botschaft wurde der Antrag nicht angenommen, weil die Dokumente vor dem Antrag von der österreichischen Botschaft beglaubigt werden müssen. Das höre ich zum ersten Mal. Und das wäre ja eine massive Hürde, da man ja davor noch einen Termin braucht, dann nicht weiß, wann die Dokumente fertig sind....

    Bei uns war es 2015 so, dass meine Frau die Dokumente mit DFA-Beglaubigung für den Antrag abgegeben hat, die Botschaft hat diese dann beglaubigt und anschließend automatisch an die MA35 weitergeleitet.
    Die MA35 geht das tatsächlich nichts an, die brauchen einfach die beglaubigten Dokumente am Schreibtisch.


    Ich vermute, dass das immer noch möglich ist, aber du kannst ja nachfragen. Ich würde übrigens empfehlen, auf der Botschaft anzurufen, da kommt man eher zu Auskünften.

  • ENTWARNUNG! Diese Antwort kam von der Botschaft :)


    "Thank you for sending us an email. For requirement and procedures of residence permit, please check the link: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/start.aspx. Moreover, with regard to the legalization, you have the option to submit the documents before or during the application of residence permit itself. Just be informed that legalization of documents may take several weeks due to verification procedures. Unless the documents for residence permit application are complete, it will not be forwarded to Austria for evaluation."

  • So, eine weitere wichtige Hürde genommen: der Antrag wurde heute entgegengenommen :)


    Es wurde dabei nur je eine Kopie (aus dem Copyshop) gefordert und es wurden auch nur die Dokumente nachgefragt, die auf http://philwiki.travelflo.net/…titels_in_.C3.96sterreich genannt werden


    Infos der Botschaft mit 28.6.2017:
    ) Reiseversicherung reicht für 2 Wochen, wenn man das Visum holt
    ) Das Visum holt man nach wie vor bei der Botschaft, nicht bei VFS (die haben es zwar auf der Webseite, haben aber keine Ahnung davon und verweisen auf die Botschaft, eine Email mit dieser Auskunft hat meine Frau bei der Botschaft vorgelegt)
    ) die Überbeglaubigungen werden im Rahmen der Antragstellung erledigt (wie gehabt)
    ) die Vollmacht wurde nicht angenommen, da sich die MA35 sowieso mit mir in Verbindung setzen wird, wenn etwas fehlt. Meine Frau hat darauf insistiert, wurde aber freundlich darauf hingewiesen, dass dies weder rechtlich noch technisch nötig ist


    Infos einer Bekannten meiner Frau
    ) man benötigt keinen NBI mehr für das Abholen des Aufenthaltstitel in Österreich. Ich versuche das noch zu verifizieren. Es steht aber auch nicht auf dem Mitteilungstext der Botschaft, wenn man das Visum abholen darf (eben von dieser Bekannten bekommen) und auch nicht auf der Webseite der MA35. Das wäre natürlich spitze, dass das fristgerechte Eintreffen des von der Botschaft überbeglaubigten NBIs zur Antragsabholung ja terminlich ziemlich Kopfzerbrechen macht

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  • So, eine weitere wichtige Hürde genommen: der Antrag wurde heute entgegengenommen :)

    Schön zu hören! :thumb Danke auch für die aktuellen Infos!


    Infos einer Bekannten meiner Frau
    ) man benötigt keinen NBI mehr für das Abholen des Aufenthaltstitel in Österreich. Ich versuche das noch zu verifizieren. Es steht aber auch nicht auf dem Mitteilungstext der Botschaft, wenn man das Visum abholen darf (eben von dieser Bekannten bekommen) und auch nicht auf der Webseite der MA35. Das wäre natürlich spitze, dass das fristgerechte Eintreffen des von der Botschaft überbeglaubigten NBIs zur Antragsabholung ja terminlich ziemlich Kopfzerbrechen macht

    Ich kann dir nur raten, verlasse dich dabei ausschließlich auf die Aussage von einem Mitarbeiter der MA35 und sonst von niemandem.
    Nur zur Richtigstellung: Es geht dabei nicht um die Antragsabholung, es geht um die Abholung der Karte des Aufenthaltstitels. Weder die Österreichische Botschaft noch die ich noch sonst irgendwer kann dir gesichert sagen, wie die MA35 das aktuell handhabt. Die österreichische Botschaft hat übrigens noch nie gewusst, dass die MA35 noch eine zweite NBI Clearance verlangt, und auf der Website der MA35 stand das auch noch nie. Genau deshalb habe ich ja meinen bösen offenen Brief an die diese Behörden geschrieben.


  • Hallo hge!


    Mich hat deine OT-Frage interessiert und ich habe eine Anfrage an "helping hands" in Wien gestellt, einer NGO mit kostenloser Rechtsberatung. Ich versuche die Antwort kurz zusammen zu fassen:


    (NAG) Nationales Aufenthaltsgesetz, (StGB) Strafgesetzbuch und (FPG) Fremdenpolizeigesetz greifen hierbei ineinander. Ich sende hier nur die Links, alles andere würde den Rahmen sprengen. Meine Interpretation: Verurteilungen oder Einträge, die zu einer Aufenthaltsbeendigung führen würden und die Dauer des Einreiseverbotes sind auch maßgeblich für eine Aufenthaltsversagung vor Einreise und deren Dauer. Ausländische Verurteilungen sind österreichischen weitestgehend gleichgestellt. Ich denke mal solche Fälle sind oft gerichtsanhängig. Aber selbstverständlich kann bei unbedingten Verurteilung im Ausland, extremistischen Aktivitäten oder Ähnliches, die Familienzusammenführung verweigert werden.


    https://www.jusline.at/53_Einreiseverbot_FPG.html


    https://www.jusline.at/73_Ausl…_Verurteilungen_StGB.html


    LG Messina

    Bella gerant alii, tu Felix Austria nube.

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  • Frage zum NBI beim Abholen des Aufenthaltstitels: es ist ja zeitlich sehr mühsam den NBI zeitgerecht nach Österreich zu bekommen.
    Nun hat eine Freundin meiner Frau eine Freundin, die bereits in Österreich ist und bei der ken NBI beim Abhoken des Aufenthaltstitel verlangt wurde. Es gibt auch auf keiner österr- Webseite eine Info, dass beim Abholen ein NBI nötig wäre.


    Braucht man nun einen? Wer hat da persönliche Erfahrungen?