phillie8219/Verwendung falscher (aber ähnlicher) Buchstaben in Dokumenten für die Urkundenprüfung - was nun?

  • Also die DBM oder eine andere Behörde hier in DE würde hinterher die zwischenzeitlich korrigierten Dokumente nicht nochmal in die Hand bekommen, es sei denn, wir geben sie dort ab - korrekt?


    Sie muss aber irgandwann eine AE in Deutschland beantragen. Macht sie das mit dem alten Namen. obwohl korregierte Urkunden vorliegen ist das eine Falschangabe und nach AufenhG strafbar.


    Ich würde hier erstmal die UP abwarten und nur reaktiv handeln. Alles andere kann letzlich den ganzen Vorgang nur negativ beinflussen. Es ist wie es ist, beschleunigen kann hier gar nichts mehr, nur noch den Vertrauensanwalt mehr verwirren mit all den Folgen.

  • Sie muss aber irgandwann eine AE in Deutschland beantragen. Macht sie das mit dem alten Namen. obwohl korregierte Urkunden vorliegen ist das eine Falschangabe und nach AufenhG strafbar.


    Ganz so dramatisch ist es ja nun nicht. Es geht ja nur um den Vornamen des Vaters in der Geburtsurkunde.
    Eine AE wird nach meiner Erinnerung nicht mit der Geburtsurkunde sondern mit dem Pass beantragt. Und der sollte vor und nach der Änderung des Vornamens des Vaters identisch sein.


    Aber dein Einwurf hat mich auf ein anderes Problem gebracht: Sollte später mal aus irgendeinem anderen Grund die Geburtsurkunde vorzulegen sein, dann werden deutsche Behörden in der Regel nur die Urkunde akzeptieren, die durch die UP gegangen ist. Ansonsten werden sie wieder aufs Neue ein UP verlangen.. wenn man genug Geld hat, kannman das natürlich machen. Bei der Einbürgerung meienr Frau musste wir zB die Geburtsurkunde vorlegen.. irgendeine (offizielle) PSA-Kopie hat die Stadt nicht akzeptiert. Ich war froh, dass wir noch die UP-Geprüfte Geburtsurkunde hatten.

  • Aber dein Einwurf hat mich auf ein anderes Problem gebracht: Sollte später mal aus irgendeinem anderen Grund die Geburtsurkunde vorzulegen sein, dann werden deutsche Behörden in der Regel nur die Urkunde akzeptieren, die durch die UP gegangen ist. Ansonsten werden sie wieder aufs Neue ein UP verlangen.. wenn man genug Geld hat, kannman das natürlich machen. Bei der Einbürgerung meienr Frau musste wir zB die Geburtsurkunde vorlegen.. irgendeine (offizielle) PSA-Kopie hat die Stadt nicht akzeptiert. Ich war froh, dass wir noch die UP-Geprüfte Geburtsurkunde hatten.


    Hm ok, dann also sicherheitshalber bei den eigenen Akten aufheben.


    Hätte jetzt aber erwartet, dass da z. B. die beeidigte Übersetzung der Geburtsurkunde aus dem Standesamt ausreichend sei.


    Woher weis man (also die Behörden), dass die Geburtsurkunde bei der UP war? Wird dies irgendwo auf der Urkunde vermerkt?

  • Hallo!
    Es gibt jetzt noch ein neues Problem! Und zwar ist die Geburtsurkunde meiner Freundin extrem schlecht lesbar. Sie sieht aus wie eine extrem schlechte scharz-weiß Fotokopie. Sie ist allerdings offiziell vom PSA ausgestellt. Meine Freundin hat zwar auch noch ein sehr gut lesbares Exemplar, welches jedoch vom civil registrar ist. Es handelt sich dabei um ein grünes Formular. Vermutlich ist dieses das Original? Es sieht jedenfalls, wenn man mal die handschriftlichen Vermerke mit der PSA-Version vergleicht, so aus.
    Irgendwelche Ideen, was wir machen können? Vielleicht einfach das "Original" vom civil registrar dazuheften?

  • Kann es denn zu Problemen führen?


    Meine Freundin meinte, dass sie versuchen kann, eine lesbare Kopie beim civil
    registrar in ihrer Provinz zu besorgen und sich diese dann irgendwie auch durch
    das PSA aushändigen zu lassen. Das wäre allerdings ziemlich umständlich und
    würde wieder zu weiteren Zeitverzögerungen führen. Wir wollen die
    Dokumentenprüfung so schnell es geht beginnen. Soll sie das parallel vielleicht
    trotzdem versuchen, so dass wir die saubere Kopie ggf. nachreichen können?

  • Kann es denn zu Problemen führen?


    Wieso sollte eine zusätzlich beigefügte Urkunde zu Problemen führen.
    Das wäre höchstens der Fall, wenn auf der Urkunde des LCR was anderes drauf steht als auf der Urkunde des PSA.


    Zitat


    Meine Freundin meinte, dass sie versuchen kann, eine lesbare Kopie beim civil
    registrar in ihrer Provinz zu besorgen und sich diese dann irgendwie auch durch
    das PSA aushändigen zu lassen. Das wäre allerdings ziemlich umständlich und
    würde wieder zu weiteren Zeitverzögerungen führen.


    Wie soll das gehen? Zum Verständnis: Ein BC wird im LCR (municipal) registriert. Von dort wird eine Kopie an das PSA geschickt, die die Urkunde digitalisieren und speichern. Bei Bedarf oder auf Anforderung wird diese Urkunde dann durch das PSA auf SECPA ausgedruckt..
    Ob man diesen Vorgang (Registrieren im PSA) beliebig oft wiederholen kann, weiss ich nicht; falls doch, dann wäre das eine interne Aufgabe der Behörde.


    Wenn also die PSA-Urkunde inhaltlich dassselbe aufweist wie die LCR-Urkunde dann reicht das.
    Im Übrigen wird die Urkundenprüfung schon diese beiden Urkunden an Ort und Stelle (LCR) miteinander vergleichen.

  • Danke für die Info!
    Ja, es ist inhaltlich - sofern man es lesen kann - identisch. Einige Dinge kann man allerdings nur sehr schlecht lesen und können somit auch nicht eindeutig verglichen werden. Das WAS man lesen kann ist allerdings identisch.

  • Was kann man denn tun, falls die DBM die Geburtsurkunde nicht lesen kann, die Urkunde vom LCR nicht akzeptiert und eine lesbare Urkunde des PSA fordert? Könnte es passieren, dass wir dann gar nicht heiraten können? Oder wird die nicht lesbare Urkunde durch die Urkundenprüfung "verifiziert"?

  • Was kann man denn tun, falls die DBM die Geburtsurkunde nicht lesen kann, die Urkunde vom LCR nicht akzeptiert und eine lesbare Urkunde des PSA fordert?


    Das kann man nicht im Vorfeld sagen... es kommt ja auch darauf an was man nicht lesen kann.
    Man könnte höchstens versuchen, von der PSA nochmal einen Ausdruck zu besorgen.. vielleicht können die den Ausdruck etwas schärfer/kontrastreicher machen. Ansonsten sehe ich nicht, dass die LCR-Urkunde als unterstützendes Dorkument abgelehnt würde.
    Ich würde es eher umgekehrt sehen: Falls man nur die schlecht lesbare PSA-urkunde vorlegt, könnte die DBM die LCR-Urkunde nachfordern.

  • Also dann ist dieses grüne Dokument der Geburtsurkunde das wirkliche Original?


    Okay, dann werden wir jetzt die PSA- und die LCR-Urkunde bei der Botschaft einreichen und beten, dass das dort so akzeptiert wird. Danke!

  • Ist die Lesbarkeit wirklich so entscheidend für die Urkundenprüfung? Die von der Botschaft beauftrage Person wird diese doch höchstwahrscheinlich im lokalen Muncipal prüfen und verifizieren.


    Ich hätte da eher Bauchweh, wenn es um die Übersetzung für dein Standesamt geht. Wie soll denn der Übersetzer was übersetzen, was nicht lesbar ist? Wobei sicher nicht jede Info relevant sein wird ... Bei meiner Holden gab es auch ein paar Lücken, aber nicht relevante Dinge (Hebamme und solche Dinge).

  • Da hab ich noch gar nicht dran gedacht. Also man kann bereits den Namen nur sehr schlecht lesen und der ist ja denke ich mal das wichtigste.
    Jemand eine Idee, was ich hier machen kann? Vielleicht vorab mit dem Standesamt abklären, ob man die LCR-Urkunde übersetzen kann?

    Einmal editiert, zuletzt von phillie8219 ()

  • Guten Abend,


    meine Verlobte hat ja beim Namen des Vaters in ihrer Geburtsurkunde 2 kleine Buchstabenverwechsler enthalten. Mein Standesamt hat mir nun die Dokumente aus der Urkundenprüfung für die Übersetzung mitgegeben. Bisher hat dort also niemand etwas beanstandet. Ich konnte den Standesbeamten jedoch noch nicht persönlich fragen und habe die Sachen nur am Schalter abgeholt.


    Wo könnte es nun überhaupt zu Problemen kommen? Könnte auch das OLG den kleinen Namensfehler beanstanden, auch wenn es das Standesamt durchwinkt?

  • Meine Verlobte hatte beim Visagespräch das Problem, dass in ihren Dokumenten der Mittelname der Eltern einmal ausgeschrieben und einmal nur jeweils der erste Buchstabe niedergeschrieben war. Am Ende war sie so verwirrt, sie hat jetzt beide Varianten vom CENOMAR per Post nachgeschickt. Ich hoffe das war es jetzt endlich und sie bekommt den Anruf den Pass zu schicken.