Milanium/frühere Ablehnung des Heiratsvisums - aus dem eckhardt thread

  • Milanium, warum musstest du remonstrieren?
    Ich tue mich nach wie vor etwas schwer den Visatermin zu planen. Was würde passieren, wenn das Schreiben vom Standesamt mit Heiratstermin aufgrund unerwarteter längerer Bearbeitungszeit fehlen würde? Kann man das nachreichen, oder muss man sich stumpf mit erneuten 5 Monaten Wartezeit wieder online anmelden?


    Weil Du mich gefragt hattest:
    Ich war mit 6 unterhaltspflichtigen Kindern, einer frisch geschiedenen Ehefrau, zwei zu zahlenden Häusern nicht der typische mainstreamfall.
    Man hatte Fragen von Seiten der ABH zu meinem Einkommen, Kosten und Zahlungen und zwar im Detail mit allen etwaigen Belegen. Die habe ich beanwortet und bereitgestellt weil ja gefragt wurde.
    Dann haben sie dort selbständig das nachforschen begonnen und kamen zur Ansicht: Der monatlich übrige Betrag würde es nicht erlauben für die neue Frau aus Manila aufkommen zu können (sorry und das mit einem 6-stelligen Gehalt aus Angestelltertätigkeit dauerghaft darstellbar in einem Großunternehmen mit damals 20jähriger Angehörigkeit). Heiratsvisum wurde abgelehnt und zwar mit sehr schwammigen und faktisch falschen Begründungen aus der Monatskalkulation heraus.
    Ich musste Remonstrieren und mit Anwalt belegen das alles passt und sogar noch rund 1500€ zuviel überig waren "um sich eine Frau aus einem Drittland leisten zu düfen"...
    ...man hatte sich also zu meinen Ungunsten zunächst "verrechnet"...


    Ich muss dazu sagen daß hier die Botschaft in Manila alles richtig und vor allem schnell erledigt hatte aber letzendlich die ABH hier vor Ort nach der Prüfung meiner persönlichen Daten (nicht die meiner Frau) im Fünfseenland (verrufen bis dorthinaus für miserable und bürgerfeindliche Visagenehmigungsprozesse) wegen der Unterhaltsrechnung "scheinheilig" geblockt hatte.


    Es kommt als auch vor das Heiratsvisa NICHT genehmigt werden wegen zu geringem Einkommen bei 6-stelligem Jahresehalt entgegen dem was hier sehr oft behauptet wird das man ja eine Anspruch auf die Genehmigung hätte (und zwar in jedem Einkommensfalle) ! das ist definitiv falsch. zumindest in bayern.


    Die pfeiffen einem da was.


    Milanium

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Heiratsvisum wurde abgelehnt und zwar mit sehr schwammigen und faktisch falschen Begründungen aus der Monatskalkulation heraus.
    Ich musste Remonstrieren und mit Anwalt belegen das alles passt und sogar noch rund 1500€ zuviel überig waren "um sich eine Frau aus einem Drittland leisten zu düfen"...
    ...man hatte sich also zu meinen Ungunsten zunächst "verrechnet"...


    Irgendwie widersprüchlich:



    Bei Zuzug zu einem Deutschen spielt der LU keine Rolle. (nur dann wenn irgendwie Obdachlosigkeit drohen würde, was ich bei dir nicht erkennen kann)..
    Das einzige was möglich wäre, dass die ABH keine VE ausstellen konnte. Die ist an das Einkommen geknüpft und könnte daher nicht ausgestellt worden sein, oder ausgestellt mit dem Vermerk : ""Bonität nicht nachgewiesen".. das wäre der einzige "Hebel" um bei einem Zuzug zum Deutschen ein Heiratsvisum zu verweigern ... außer Scheineheverdacht , was offensichtlich bei euch nicht der Fall war.


    Daher würde mich die "schwammige Begründung" mal interessieren. Auf welche §en des AufenthG wurde verwiesen?

  • edit
    eigener thread erstellt
    hge


    Gerne hge: Hier der Wortlaut der Remonstrationsbegründung:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit beiliegendem Schreiben vom 19.04.2012 habe ich unter Vollmachtsvorlage
    Remonstration gegen Ihren Bescheid vom 10.04.2012 eingelegt und Akteneinsicht
    beantragt. Mit Schreiben vom 20.04.2012 habe ich die Adresse meiner o.g. Mandantin (die
    Ihnen offenbar nicht bekannt war) berichtigt.
    Eine Bestätigung des Eingangs dieser Schreiben habe ich trotz ausdrücklicher Bitte bis zum
    heutigen Tage nicht erhalten. Liegt dies daran, dass ich die Faxnummer 0063-2 702 3015,
    die ebenfalls auf der Homepage der Botschaft angegeben ist, verwendet habe und meine
    Schreiben in Ihrem Hause nicht weitergereicht werden ?
    Um die Sache zu beschleunigen lege ich namens und im Auftrag meiner Mandantin bereits
    vor erfolgter Akteneinsicht folgende
    Remonstrationsbegründung
    vor:
    Frau (in spe) Milanium begehrt ein Visum zum Zweck der Eheschließung in Deutschland mit ihrem
    deutschen Lebensgefährten. Die Ablehnung dieses Visums haben Sie damit begründet,
    dass der Lebensunterhalt nicht gesichert sei und damit die zwingende
    Erteilungsvoraussetzung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG nicht vorliege. Das begehrte Visum
    zum Zweck der Eheschließung dürfte im vorliegenden Fall an den Voraussetzungen des
    § 28 AufenthG zu messen sein, weil nach Eheschließung mit einem deutschen
    Staatsangehörigen ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus § 28 Abs. 1
    Satz 1 Nr. 1 AufenthG gegeben ist. Gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll die
    Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden.
    Dies bedeutet, dass die mangelnde Sicherung des Lebensunterhalts nur im Ausnahmefall
    entgegengehalten werden kann. Ein solcher Ausnahmefall ist nach der
    Gesetzesbegründung nur dann gegeben, wenn die Begründung der ehelichen
    Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist (Gemeinschaftskommentar zum AufenthG,
    § 28 Rdnr. 191).
    Im vorliegenden Fall ist ein solcher Fall nicht gegeben. Insbesondere ist es dem zukünftigen
    Ehemann meiner Mandantin, Herrn Milanium schon deswegen nicht zumutbar, die Ehe
    auf den Philippinen zu führen, weil er in Deutschland 6 Kinder hat, um die er sich in jeder
    Hinsicht intensiv kümmert.


    Zur Erläuterung von mir: Die Verpflichtungserklärung war bereits von der ABH ausgestellt.
    Es wird lediglich vom Lebensunterhalt gesprochen.


    Ein seltener Fall so etwas ?


    Generell: Falls das nicht hierher passen sollte bitte eigenes Thema auskehren. Ich habe geanwortet weil gefragt wurde.


    Milanium

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


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    Karl May.


  • Sie waren ja noch nicht verheiratet und da kann die ABH schon prüfen, ob es nicht vorrangigen Unterhalt für andere (hier Ex Frau und 5 Kinder) gibt der eine "neue" Frau aus dem Ausland eben nicht zur Versorgung reicht!


    Das wäre mE nur bei einem Zuzug zu einem Ausländer zutreffend , aber nicht bei einem Zuzug zu einem deutschen.
    Die Begründung des RA vom Millanium im Remonstrationsbescheid ist mE richtig. Und sie hat ja auch offenbar zum Erfolg geführt.


    Milanium


    Die Begründung des RAs ist interessant; jedoch interessanter wäre die Ablehnungsbegründung der DBM gewesen.

  • Bei Zuzug zu einem Deutschen spielt der LU keine Rolle.


    Nicht der des Deutschen oder des nachziehenden Familienangehörigen, aber nach 27 Abs 3 kann der AT versagt werden, wenn durch den Zuzug der neuen Frau als weiterer Unterhaltsberechtigter sich die Unterhaltszahlungen and die 6 Kinder und 2 Exfrauen so stark reduzieren würden, dass mindestens einer dieser 8 dann Anspruch auf ALG2 hätte.


    Die Avwv sagen dazu:
    ...Durch den Zuzug
    von Familienangehörigen soll die Sicherung des
    Lebensunterhalts auch für die Personen nicht in
    Frage gestellt werden, denen der Unterhalts-
    verpflichtete, zu dem der Familiennachzug
    stattfindet, bisher Unterhalt geleistet hat. Dies
    gilt z. B., soweit beim Nachzug von Familien-
    angehörigen aus einer späteren Ehe die aus einer
    früheren Ehe unterhaltsberechtigten Personen
    nicht mehr ohne Inanspruchnahme von Leis-
    tungen nach dem SGB II oder XII mit aus-
    reichendem Unterhalt rechnen können, weil der
    Unterhalt vorrangig den hinzukommenden Fa-
    milienangehörigen gewährt wird....


    Allerdings ist das dann deine Ermessenssache mit der Erteilung und ähnlich wie bei der praktisch toten Regelausnahme müsste man bei der Prüfung wohl letztlich der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft das größere Gewicht beimessen. Das erfordert aber möglicherweise einen Richter, wenn die ABH das nicht selbst einsehen kann.

  • und ähnlich wie bei der praktisch toten Regelausnahme



    Ja, ist klar… jedoch die "totale Regelausnahme" ist mE laut i4a noch nie angewendet worden. Und so denke ich, dass auch hier das Ermessen nur pro Antragsteller ausgeübt werden kann.
    Auch aus der Überlegung heraus: was würde es bringen wenn der Deutsche sich dann entschließen müsste, sich ins Ausland zu begeben um die neue Ehe zu leben? dann wären die Unterhaltsempfänger dann unter Umständen nur noch auf Sozialhilfe angewiesen.


    Die ABH hat in diesem Fall scheinbar einen "kleinen Aufstand" erprobt, aber nach Remonstration sehr schnell beigedreht.. da die erwartbare Klage vor einem VG aussichtslos erschien.

  • Hallo interessiererte,


    Weil hge danach gefragt hatte - und um fair zu sein - hier das Original der Ablehnung der DBM.
    Ich lege das nun offen um 'ähnlich gelagerten" Fällen zu helfen,
    Auch um aufzuzeigen mit welcher Oberflächlichkeit Behörden arbeiten und sich hinter "schwammigen & selbstgebastelten Phrasen" verstecken an statt ordentlich Ihre Arbeit zu machen.
    Jeder der 10 Anwälte die ich konsultiert hatte, heben mir bestätigt das dieser Ablehnungsgrund unrechtmässig ist und völlig ohne Probleme vor dem Verwaltungsgericht einklagbar ist.
    Der Anwalt für den ich mich dann letztendlich entschieden hatte hat das sogar in der Remonstration und mit minimalem Zeitverlust von 3 Monaten im Ganzen positiv bewerkstelligt.
    Es war ganzheitlich gesehen alles für die Katz' (aus DBM Sicht) diese Ablehnung auszusprechen, kostete mich eine Stange Geld abgesehen vom immateriellen Schaden den die DBM in Tateinheit mit der ABH (primär Schuldige) verzapft hatte.


    Damit wäre für mich bewiesen daß man dort regelrecht sucht nach Ablehnungsbegründungen sowohl bei Schengen, als auch bei Heiratsvisa.
    Es gibt für mich klar einen politischen Auftrag offenbar an diese Botschaft alle Fälle wo es möglich ist - und sei es nur die verbleibende Zermürbungstaktik - eine Ablehnung auszusprechen.


    Ich würde mich freuen wenn Mitglieder Thesen gegen meine Behauptung finden würden, denn immerhin leben wir in einem der besten Rechtsstaatlichkeiten dieses Globus dessen ich mir bis zu meinem eignen Fall eigentlich bewusst geglaubt hatte.


    Milanium

    Dateien

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  • Die DBM konnte bei dieser Sachlage nur eine Ablehnung ausstellen. Wenn die ABH nicht zustimmt, geht das nicht anders auch wenn sie anderer Meinung wäre.


    Die ABH hat es dann tatsächlich auf die von Alacrity zitierte Stelle angelegt.. da sie schon bei der Remo umgefallen ist, war sie sich offenbar ihrer Sache nicht sehr sicher.



    Zitat

    Es gibt für mich klar einen politischen Auftrag offenbar an diese Botschaft alle Fälle wo es möglich ist - und sei es nur die verbleibende Zermürbungstaktik - eine Ablehnung auszusprechen.


    Hier würde ich eher deiner ABH die "Schuld" zuordnen. Wie gesagt, die DBM hat bei der Ablehnung völlig richtig gehandelt.

  • Nicht mißverstehen.
    Mir ist klar und ich hatte das auch so geschrieben, daß mir das schon klar ist wer hier was verbockt hat.
    Die DBM hat ihre Arbeit anscheinend korrekt abgewickelt.
    Bei der ABH sind mir und meinem Anwalt im Laufe des Verfahrens 28 Fehler (von Leichtsinn bis massiver Rechtsunkenntnis aber auch Befindlichkeiten) aufgefallen.
    Das ist schon ein Hammer.
    Bei der Unterhaltsrechnung war dann völlige Inkompetenz vorhanden, was später heauskam:
    Ich musste (erst in der Remonstration) mit meinem Anwalt die (teils komlexe) Rechnung aufmachen und auf diesem Wege darlegen daß ich mir meine vielen Frauen und Kinder doch ganz gut leisten kann und keiner auf seinen Unterhalt verzichten muß. Und dann blieb noch eine Sicherheit von 1500€ übrig monatlich übrig.


    Es zeigt mir auf daß es in manchen Behörden offensichlich massive Personalprobleme in Quantität wie auch in Qualität gibt.


    Heute ist alles überstanden.
    Aber mir stinkt heut' noch daß wir nicht (pünklich und wie zunächst geplant) auf der Roseninsel im Mai heiraten konnten nur weil die ABH in der Unterhaltsrechnung nicht fit war.


    Milanium


    :mauer

    Vor allen Dingen bin ich Mensch, und wenn ein andrer Mensch sich in Not befindet und ich ihm helfen kann, so frage ich nicht, ob seine Haut eine grüne oder blaue Farbe hat." - Old Surehand I, 1894, S. 242


    Jeder Mensch will glücklich werden; das ist falsch. Jeder Mensch soll glücklich machen; das ist richtig." Und Friede auf Erden!, 1904, S. 551


    Karl May.


  • Ich musste (erst in der Remonstration) mit meinem Anwalt die (teils komlexe) Rechnung aufmachen und auf diesem Wege darlegen daß ich mir meine vielen Frauen und Kinder doch ganz gut leisten kann


    Dein RA hat aber in seiner Remonstration nicht auf die fehlerhafte Kalkulation der ABH abgehoben sondern lediglich auf die Gesetzeslage verwiesen.

  • Zitat von »Milanium«



    Ich musste (erst in der Remonstration) mit meinem Anwalt die (teils komlexe) Rechnung aufmachen und auf diesem Wege darlegen daß ich mir meine vielen Frauen und Kinder doch ganz gut leisten kann


    Dein RA hat aber in seiner Remonstration nicht auf die fehlerhafte Kalkulation der ABH abgehoben sondern lediglich auf die Gesetzeslage verwiesen.



    Das ist Richtig. Das war seine "Strategie": Egal wie die Unterhaltsrechnung ausgegangen wäre, sie ist nach seiner Rechtsauffassung irrelevant. (was ja auch prinzipiell stimmt)
    Operational in der Remonstration haben wir aber dann "übererfüllt" um den guten Willen der ABH herauszufordern: Ich habe die UNterhaltsberechnung durchgeführt (mit Belegen) und ich habe einen klaren Plan vorgelegt wie diese von der DBM erwähnten sogeannten hohen Schulden (2 Einfamilien-Häuser im Raum München kosten nun mal was) abgebaut werden und gleichzeitig dargelegt wie alle Unterhaltsberechtigten zu Ihrem Recht kommen ohne daß der Staat finanziell belastet würde.
    Die ABH hat eingelenkt - mich zu einem persönlichen Gespräch mit dem Amtsleiter eingeladen - dieser hat dann noch die Absicherung der schon ausgeführten Verpflichtungserklärung gefordert (mit cash-Hinterlegung eines Sparbuchs) - und dann das Visum gewährt.
    Schaden: 3 Monate Verzögerung und die Kosten.


    Milanium

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    Karl May.


  • Zitat

    (mit cash-Hinterlegung eines Sparbuchs)


    bei Fehlen eines regelmäßig nachweisbaren Einkommens:
    Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Form eines Sparbuch, in Höhe von 3.000,00 € pro Besucher. Dieses wird bei der Bank zu Gunsten des Landratsamtes verpfändet und bei ordnungsgemäßer Ausreise des Besuchers wieder ausgehändigt.
    biten einige ABH´s an.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.


  • bei Fehlen eines regelmäßig nachweisbaren Einkommens:
    Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Form eines Sparbuch, in Höhe von 3.000,00 € pro Besucher. Dieses wird bei der Bank zu Gunsten des Landratsamtes verpfändet und bei ordnungsgemäßer Ausreise des Besuchers wieder ausgehändigt.
    biten einige ABH´s an.


    Ist so nicht ganz richtig: 1) Einkommen war in meinem Falle (mehr als) genug regelmässig aus Nichtselbständiger Tätigkeit nachgewiesen. Ich hatte insgesamt 16 Monats- payslips abgegeben. Das sollte reichen. Da man die Bonität aus der fehlerhaften Lebensunterhaltsrechnung aber nach wie vor anzweifelte wollte man "auf Nummer Sicher" für dieses ach' so armen und von Heiratsimmigranten ach' so gebeutelten Staat gehen, falls KEINE Heirat stattfindet undzugleich die Kandidatin inkonsequenterweise nicht ausgereist wäre.
    2) heute sind es 3500€
    3) Es wird bei ordnungsgemäßer Verheiratung wieder ausgehändigt.


    So war es um korrekt zu sein.
    meine ABH musste dieses Prozedere erst bei anderen ABHs hinterfragen (das zum Thema Kompetenz vor Ort)


    Milanium

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    Karl May.