Stef1980/Planung Heirat in HK

  • Aber was ist denn nun mit Eigentumsnachweis gemeint?


    Ich werde jetzt ertsmal nur den Grundbucheintrag und die Bestätigung meines Vaters an die ABH senden.

    Oder sollte ich auch gleich den Katastereintrag mitschicken, was meint Ihr?

    Ist der Grundbuchauszug neu? Ansonsten würde ich eher den letzten Grundsteuerbescheid einreichen, der ist ja auf jeden Fall aktuell.


    Der Mensch kann nicht gut genug vom Menschen denken - Kant

  • Ist der Grundbuchauszug neu? Ansonsten würde ich eher den letzten Grundsteuerbescheid einreichen, der ist ja auf jeden Fall aktuell.

    Nein, er ist von 94' oder so. Hab ihn schon hingeschickt.


    Danke für die Unterlagen war die Antwort. Inwieweit dieser nun näher begutachtet wird, oder überhaupt?

  • Hallo ich klinke mich hier mal mit meiner Frage ein.


    Es geht auch um die Incoming Versicherung.


    Meine Frau und ich, fliegen, wenn alles klappt mit dem CFO, nächste Woche Freitag nach D.

    Jetzt müssen wir ja die Incoming Versicherung für sie abschliessen.

    Reicht das wenn wir die für 4 Wochen abschließen?

    Sie wird ja dann direkt bei mir mitversichert.


    Danke


    edit

    bitte nicht irgendwo anhängen wenn du einen eigenen thread

    hge

  • Hallo Leute,


    wir waren heute bei der ABH zur Erteilung des Aufenthaltstitels.


    Wir haben nur 1 Jahr bekommen, was ich nicht okay finde.

    Ich hatte vor kurzem ein Telefonat mit einer anderen Sachbearbeiterin der ABH die meinte dass in der Regel 3 Jahre gegeben werden, nur bei Verdacht

    auf Scheinehe o. Ä. gibt es 1 Jahr. Ich denke dass Scheinehe bei uns nicht unbedingt vermutet wird, meine Frau ist 32 und 41.


    Die Sachbearbeiterin meinte, da meine Frau nicht mit ihr Deutsch gesprochen hat gäbe es nur 1 Jahr und selbst mit dem Integrationskurs in der Tasche

    würde immer nur um 1 Jahr verlängert.


    Meine Frau hat A1 und ist 2 Wochen in D, was verlangt sie denn?


    Sie hat meiner Frau ein Formular vor die Nase gehalten und vorgelesen, klar dass meine Frau ein deutsches Formular nicht versteht.

    Ich habe es ihr dann erklärt und die weitere Kommunikation war dann entweder in Englisch mit meiner Frau oder in Deutsch mit mir.

    Die Sachbearbeiterin hätte meine Frau ja gezielt etwas fragen können wenn ihr das so wichtig ist, hat sie aber nicht.


    Naja, lange Rede, kurzer Sinn.... macht es Sinn dagegen vorzugehen und welchen Vorteil, außer dass man sich das Geld und die Zeit zur Erneuerung der Titels spart, hätte das eigentlich?


    Grüße

  • Naja, lange Rede, kurzer Sinn.... macht es Sinn dagegen vorzugehen und welchen Vorteil, außer dass man sich das Geld und die Zeit zur Erneuerung der Titels spart, hätte das eigentlich?

    Ich würde nur dagegen vorgehen, wenn deine gesetzliche KV sie nicht in die Familienversicherung aufnehmen will. Weil dazu ein AT > 1 Jahr erforderlich ist.

  • Ich würde nur dagegen vorgehen, wenn deine gesetzliche KV sie nicht in die Familienversicherung aufnehmen will. Weil dazu ein AT > 1 Jahr erforderlich ist

    Die KK hat meine Frau schon vor dem Termin bei der ABH ohne Probleme aufgenommen, die wollten nichts von Aufenthaltstitel etc. wissen.


    Danke hge.....dann belassen wir es dabei.

  • ...war bei meiner Frau auch so. Ärgerlich ist das du in einem Jahr wieder eine Verlängerung brauchst und nochmal zahlen kannst...

    Ja genau das meine ich auch.


    Bekommt man aber nicht einen Teil oder sogar alles wieder zurück nach bestandenem Integrationskurs?

  • ...es gibt Gebührensätze der jeweiligen Ausländerbehörden. demnach kostet die Ausstellung des Aufenthaltstitel 100 Euro. Nach einem Jahr werden für die Verlängerung dann noch einmal 93 Euro fällig. An einem bestandenen Integrationskurs beteiligt sich die hiesige Ausländerbehörde zur Hälfe. Antrag muss aber vorher gestellt werden und dann beim Träger eingereicht werden.

  • An einem bestandenen Integrationskurs beteiligt sich die hiesige Ausländerbehörde zur Hälfe. Antrag muss aber vorher gestellt werden und dann beim Träger eingereicht werden.

    Zusätzlich gibt es noch die IntV §9(6) der besagt:


    Zitat

    6) Das Bundesamt kann Teilnahmeberechtigten, die innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung nach § 5 Absatz 3 und § 6 Abs. 1 die erfolgreiche Teilnahme (§ 17 Abs. 2) nachweisen, 50 Prozent des Kostenbeitrags nach Absatz 1 erstatten.

    .. wenn also der B1-Kurs incl Orientierungskurs innerhalb 2 Jahre abgeschlossen ist, gibt's nochmal 50%. Allerdings steht dort ein "kann"..

  • ...das meinte ich.

    Antrag zum Integrationskurs bekommt man bei der Ausländerbehörde.

    Wenn der Kurs dann erfolgreich nach 2 Jahren bestanden wurde, kann das Formular "Antrag auf Rückerstattung des Kostenbetrages" auf der Seite des BAMF heruntergeladen werden, diesen ausfüllen und gemeinsam mit dem Zertifikat über erfolgreiche Teilnahmenahme mitschicken und dann wird hoffentlich die Hälfte der Kosten zur Zeit 1540 Euro nach Anmeldung ab 1.1.21 erstattet...

  • Wenn der Kurs dann erfolgreich nach 2 Jahren bestanden wurde, kann das Formular "Antrag auf Rückerstattung des Kostenbetrages" auf der Seite des BAMF heruntergeladen werden, diesen ausfüllen und gemeinsam mit dem Zertifikat über erfolgreiche Teilnahmenahme mitschicken und dann wird hoffentlich die Hälfte der Kosten zur Zeit 1540 Euro nach Anmeldung ab 1.1.21 erstattet...

    "nach 2 Jahren"? ich versteh das etwas anders:


    Der Kostenbeitrag für die Unterrichtsstunde ist (ab 1.1.21) 2,20 Euro.. die muss man - so wie ich das von uns weiß - auch zeitnah entrichten. (es gibt natürlich Gruppen, die gänzlich ohne Kosten davonkommen ) .. Wenn man den I-Kurs innerhalb von 2 Jahren besteht (nach Datum der Verpflichtung zum Kurs) kann man die Hälfte des eigenen Kostenbeitrags zurückerstattet bekommen.