Österreich/Muss ich meine Scheidung in den PH anerkennen lassen?

  • Muss meine Scheidung (hier in Österreich vollzogen) von der Ex in den PH registriert werden, damit meine neue Frau nach Heirat in Hongkong, ein Visum bekommt?

    Ich frage nur zur Sicherheit, aktuell gibts keine Probleme.
    Situation ich habe meine Filipina in HK geheiratet und die Scheidung fand dieses Jahr in Österreich statt.

    FALLS ich meine neue Freundin heiraten wollen würde. (Wieder in HK) Muss dann meine Scheidung in den PH anerkannt bzw. registriert sein?

    Meine Befürchtung: Ich gelte dort als verheiratet und eine eventuell neue Frau bekommt deshalb Probleme mit Ausreise oder Visum.

  • Wenn du von einer Pinay im Ausland geschieden bist und wieder eine Pinay heiraten willst, brauchst du eine Scheidungsanerkennung in den Philippinen!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich bin nicht sicher, denn: It's more fun in the philippines!


    Rechtlich logisch sehe ich es so:
    - Du bist kein PH Bürger, also sollten die PH sich nicht um Sachen kümmern, die deine Ex veranstaltet oder eben nicht veranstaltet.
    Wenn, dann sollten die PH nach deren Gesetzen die Gültigkeit der Ehe prüfen. Dazu reicht nach meiner Logik die Hochzeitsurkunde aus HK, sowie wenn nötig, die Scheidungsurkunde aus Österreich. Warum sollte ein Staatsbürger eines anderen Landes sich um Dinge dort kümmern müssen?

    - Eigentlich sollte ein Staat in Europa sich um den Unsinn den die PH manchmal veranstalten (keine Scheidung möglich etc.) nicht kümmern. Die Urkunde aus HK mit Apostille sollte meines Erachtens ausreichen, um eine Ehe und damit die Voraussetzungen für Einreise und Visum zu belegen.

    Ob Österreich sich wie Deutschland um die Gültigkeit der Ehe in anderen Ländern kümmert weiss ich nicht.

    Was meines Erachtens klar ist, aber was du nicht gefragt hast und was dir wohl auch egal sein kann, ist, dass deine Ex eine neue Ehe nicht in der Heimat registrieren kann, ohne die Scheidung anerkennen zu lassen. Welche Konsequenzen das für sie hat weiss ich nicht.

    LG

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Wenn du von einer Pinay im Ausland geschieden bist und wieder eine Pinay heiraten willst, brauchst du eine Scheidungsanerkennung in den Philippinen!

    Warum und für welche Fälle?
    Auch bei Heirat in HK und Scheidung in Östr. oder nur bei Heirat in den PH?
    Heirat in HK?
    Heirat in den PH?
    Heirat in Östr.?
    Anerkennung der Ehe in den PH?
    Anerkennung der Ehe in Östr.?
    Visum Östr.?

    Ist Heirat in HK für Österreicher überhaupt noch einfacher als in Öst.?
    Wenn nein Besuchervisum Östr. und Heirat dort oder?

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Richtig, er muss normal überhaupt nichts machen als nicht Filipino....aber sowohl seine alte Frau gilt dann auf den Phills weiterhin als mit ihm verheiratet und eine zukünftige Heirat wäre ihr verwehrt, als auch seine neue Frau wäre in ihrer Heimat nicht mit ihm verheiratet, weil dieser ja schon verheiratet ist!

    Die Nachteile die ihr daraus entstehen muss er selbst sehen


    Allerdings gilt das nur, wenn deine alte Ehe auf den Philippinen registriert wurde..also frag dich selbst, ob ihr das damals gemacht habt?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Er schrieb, dass seine Ex die Heirat in HK damals in den PH registrieren liess.

    Eine zukünftige Heirat kann ihm die PH nur in den PH verweigern!
    Woanders haben die PH ja schlicht kein Recht dazu...

    Und in anderen Ländern, Östr. und HK eingeschlossen, wird ja normaler Weise nicht sein Status in den restlichen 150 Staaten geprüft, sondern nur der in seiner Heimat Östr. wo er ja auch lebt.
    Wenn er also in HK oder sonstwo (ausser in den PH natürlich) die Scheidungsurkunde vorlegt (und falls es das in Östr. gibt, eine Heiratsfähigkeitszeugnis von dort), sollte alles OK sein.

    Allerdings stellt sich die Frage, ob die PH einen Ausländer in der Datenbank des PSA als Person und mit irgendeinem Status eingetragen haben!?
    Konkret: Kann ich im PSA von mir ein CENOMAR bekommen, oder finden die mich gar nicht?
    Nur wenn man dort als Person extra aufgeführt ist bzw. auffindbar ist UND wenn jemand danach sucht, würde eine Vorehe ja auffallen.
    Oder übersehe ich da etwas?


    Als ich damals unseren Marriage Contract angefordert hatte, wurde ich nicht nach meinen Daten gefragt, sondern nach denen meiner Frau.


    Die eigentliche Frage des TS ist aber, ob eine eventuelle neue Frau Probleme bei Ausreise und Visum bekommt, wenn seine Scheidung dort nicht registriert ist...!?
    Das würde ja nur dann passieren, wenn die Behörden in den PH nach ihm suchen.
    Oder wenn Östr. verlangt, dass die Scheidung dort auch registriert ist, bevor sie ein Visum für eine neue Frau ausstellen.


    Nur; warum sollte Östr. das verlangen?

    Die Registrierung einer Ehe in den PH ist ja keine Vorschrift bei uns und diese Registrierung zu melden auch nicht...

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Wenn ich das mal vom deutschen Standpunkt aus betrachte:


    Wir hatten ja vor einiger Zeit die Diskussion, weil jemand vom OlG Dresden aufgefordert wurde, seine Scheidung auf den Philippinen registrieren zu lassen. Ist auch im Merkblatt des OLG Dresdens noch so beschrieben:

    https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Philippinen.pdf


    (damit ist OLG Dresden aber allein auf weiter Flut; OLG Dresden beruft sich auf ein Urteil des Supreme Courts, was aber mit der Registrierung des Scheidungsurteils eines Ausländers gar nichts zu tun hat).


    Ich habe damals beim OlG Köln nachgefragt, und die haben mir bestätigt, dass es diesbezüglich keine Änderung gibt:

    https://www.olg-koeln.nrw.de/a…laender_p/philippinen.pdf


    (siehe 5b, aktuelles Merkblatt)


    Dazu gibt es keinerlei Indizien, dass die philippinische Verwaltung ein Verfahren hat, dass ein Ausländer seine Scheidung auf den Philippinen registrieren kann. Das Merkblatt der phil. Botschaft erwähnt ausdrücklich


    Zitat

    For Filipino citizens divorced by their foreign spouses Judicial confirmation and Annotation of Foreign Divorce Judgments/Decrees in Philippine Civil Registry Records

    http://philippine-embassy.de/w…reign-Divorce-Decrees.pdf


    Ich frage nur zur Sicherheit, aktuell gibts keine Probleme.

    Wenn von der österreichischen Behörde da nichts kommt, würde ich auch nicht nachfragen.

    Allerdings wäre es besser, die Heirat auf den Philippinen bzw. in Österreich durchzuführen.

    Dann hat man nur mit 2 Rechtssystemen zu tun. Und eine Heirat in eine von den beiden Ländern muss ja wohl anerkannt werden, denn ob die Heirat gegen irgendein Rechtssystem verstößt würde dann im Vorfeld geklärt und nicht erst bei der Beantragung des Visums.

  • hge

    Hat das Label [Österreich] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Muss ich meine Scheidung in den PH anerkennen lassen?“ zu „Österreich/Muss ich meine Scheidung in den PH anerkennen lassen?“ geändert.
  • Stimmt HGE mal wieder :D

    Das ist ja allgemein bekannt, dass "Filipino citizens divorced by their foreign spouses" ... nur dann die Anerkennung machen können.
    Der Umkehrschluss wäre, eben auch, dass wir Ausländer das nicht machen können und somit direkt vom Scheidungsverbot der PH betroffen sind wenn SIE die Scheidung eingereicht hat oder wenn SIE nicht bereit ist diese dort zu registrieren...


    Aber :P FALLS die PH uns in der Datenbank des PSA finden und deshalb einer möglichen neuen Frau irgendetwas verweigern würden, z. B. die Ausreise, dann haben mittelbar auch wir ein Problem...

    Deshalb ja meine Frage bzw. den Tip, im Zweifel in Europa zu heiraten. Denn dann braucht sie ein Cenomar welches von uns unabhängig zu bekommen ist und dann gilt ausschliesslich AU/DE Recht.

    Wie seht ihr das?

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Danke für eure Kommentare! Unsere Ehe ist registriert in den Ph. Ich habe die Scheidungspapiere heute an das PH Konsulat nach Wien gesendet und hoffe auf Antwort. Ich denke mir auch, das ich meine österreichische Scheidungsurkunde, in englisch übersetzen lassen will und beglaubigen lassen will! und das in Hongkong verwende und das Gültigkeit hat. Ich könnte das auch einfach auch nach Hongkong senden vorweg ,dort, wo ich geheiratet habe. Die neue Frau braucht dann ihr Cenomar, dann dürfte die Hochzeit kein Problem sein? Aber sobald diese neue Ehe registriert wird, fällt den Filipinos auf, dass ich noch verheiratet bin. Und dann stellt sich für mich die Frage, was dann passiert?

    Sie muss ja auch CFO machen! Und dann sehen Ph Behörden, dass der Mann noch in den Ph als verheiratet gilt?

    Das Besuchervisum wird auch genau geprüft. Also ich will vorher alles abklären lassen, bevor ich in Erwägung ziehe eine neue Filipina zu treffen. Ich wäre Dankbar, wenn es jemanden gäbe hier im Forum, der genau diese Erfahrung gemacht hatte!

  • Die neue Frau braucht dann ihr Cenomar, dann dürfte die Hochzeit kein Problem sein? Aber sobald diese neue Ehe registriert wird, fällt den Filipinos auf, dass ich noch verheiratet bin. Und dann stellt sich für mich die Frage, was dann passiert?

    Daher ja mein Rat, auf den Philippinen oder in Österreich zu heiraten.

    z.b. bei Heirat auf den Philippinen musst du bei Beantragung der Marriage License deine Scheidungsgrunde (übersetzt) vorlegen müssen. Wenn die dann akzeptiert und die marriage-license ausgestellt wird, steht einer Heirat bzw. einem anschließendem Visum nichts mehr entgegen.


    Natürlich könnte (und sollte) es auch mit einer Heirat in HK funktionieren, aber dann könnte man nachher die Probleme haben, die du beschrieben hast.



    Sie muss ja auch CFO machen! Und dann sehen Ph Behörden, dass der Mann noch in den Ph als verheiratet gilt?

    Das Besuchervisum wird auch genau geprüft. Also ich will vorher alles abklären lassen, bevor ich in Erwägung ziehe eine neue Filipina zu treffen. Ich wäre Dankbar, wenn es jemanden gäbe hier im Forum, der genau diese Erfahrung gemacht hatte!

    Ob das CFO das überprüft, steht in den Sternen. Ist im Prinzip nicht deren Aufgabe.

    Eher könnte deine österreichische Behörde versuchen die Gültigkeit der Ehe anzuzweifeln.


    Nochmals, im Prinzip sollte die Scheidungsurkunde reichen und die Ehe (selbst in HK) geschlossen sollte sowohl auf den Philippinen als auch in Österreich anerkannt werden. Man weiß aber nie, ob man an irgendeinen Hardliner gerät, der die gleichen Fragen aufwirft, wie du es getan hast.


    Warte mal ab, was das Philipp. Konsulat (Wien) als Antwort schickt.

  • Ich denke mir auch, das ich meine österreichische Scheidungsurkunde, in englisch übersetzen lassen will und beglaubigen lassen will! und das in Hongkong verwende und das Gültigkeit hat. Ich könnte das auch einfach auch nach Hongkong senden vorweg ,dort, wo ich geheiratet habe. Die neue Frau braucht dann ihr Cenomar, dann dürfte die Hochzeit kein Problem sein?

    Das hat nichts mit deiner Frage und dem Visum zu tun. Jeder Staat entscheidet selber, was nötig ist um zu heiraten.


    Aber sobald diese neue Ehe registriert wird, fällt den Filipinos auf, dass ich noch verheiratet bin. Und dann stellt sich für mich die Frage, was dann passiert?

    Wer behauptet das?
    Kann sein, kann auch sein dass nicht.
    Ich schrieb ja: Damit deine Vorehe auffällt, müssten die ja deinen Namen in der Datenbank suchen UND finden.

    Oder ihr seid so dumm und bindet es denen auf die Nase.

    Sie muss ja auch CFO machen! Und dann sehen Ph Behörden, dass der Mann noch in den Ph als verheiratet gilt?

    Siehe oben. An sich sollte das CFO das nichts angehen, da du ja die Gesetze in Östr. und HK einhalten musst und gar keine Möglichkeit hast - so weit ich weiss - die Scheidung in den PH anerkennen zu lassen. Du müsstest ja nicht mal Kenntniss von der Registration der Ehe oder auch der Scheidung haben!

    Da das CFO eine reiner idiotischer Willkürverein ist, kann es schon sei, dass die etwas monieren.

    Die Frage ist deshalb, ob ihr nicht besser in Östr. heiratet, dann kann sie mit einen Besuchsvisum einreisen.
    Und die Frage ist, ob man die Ehe aus HK überhaupt registrieren muss und sie nicht einfach nach Heirat mit Besuchsvisum einreist.

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Bei mir war es so...


    1. Ich habe 1999 in Manila geheiratet. Meine Frau wurde in der BRD eingebürgert. Die Scheidung war 2013 in Deutschland.


    2. 2016 habe ich erneut in Manila - in einem anderen Stadtteil - geheiratet. Dazu habe ich mein Scheidungsurteil in die englische Sprache übersetzen lassen und bei der Philippinischen Botschaft in Berlin beglaubigen lassen. Diese beglaubigte Übersetzung habe ich in Manila mit den anderen Dokumenten bei der Hochzeit vorgelegt. Eine Anerkennung der Scheidung durch eine Behörde gab es nicht. Es gab bis heute keine Probleme: Hochzeit, Visum, Einreise, Aufenthaltsgenehmigung.


    3. Beide Ehen sind in Manila registriert.

    Skypan


    0 Rh positiv

  • Danke.
    Leider nicht ganz vergleichbar.


    1. Zwei mal Heirat in den PH und damit zwangsläufig dort registriert, was ja nicht unbedingt nötig ist.
    2. Ex eingebürgert, womit sie die PH-Staatsbürgerschaft verloren hat. Als Deutsche ist deren Status in den PH aber irrelevant.

    3. Zweite Heirat in den PH ist nicht ganz das Gleiche wie eine Heirat ausserhalb. Und zwar deshalb, weil dann ja den dortigen Behörden klar ist, dass diese Heirat nach PH-Recht OK ist. Demzufolge keine Probleme bei Ausreise.

    Interessant ist allerdings dies: Keine Registration der Scheidung sondern "einfach" beglaubigte Übersetzung!

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • aber sowohl seine alte Frau gilt dann auf den Phills weiterhin als mit ihm verheiratet und eine zukünftige Heirat wäre ihr verwehrt, als auch seine neue Frau wäre in ihrer Heimat nicht mit ihm verheiratet, weil dieser ja schon verheiratet ist!

    Nach meinem Kenntnisstand, der aber auch schon etliche Jahre auf dem Buckel hat, hat eine in Deutschland geschiedene Ehe auch in den Philippinen Gültigkeit. Hier kommt es aber darauf an, von wem die Scheidung eingeleitet wurde. Lässt sich der "böse" deutsche Ehepartner von seinem "lieben" treuen philippinischen Ehepartner scheiden, so kann der Filipinopartner ja nix dafür und die Ehe gilt als geschieden. Sollte der/die Filipino/Filipina die Scheidung einreichen, so haben die beiden ein Problem. Also der Ausländer eigentlich nicht, sofern er wieder hier in DACH heiraten will. In den Philippinen gilt zumindest für den philippinischen Ex-Partner die Ehe als nicht geschieden. Sie müsste nochmal gesondert anulliert werden, damit der philippinische Partner erneut heiraten kann.

    Hier kommt die Gretchenfrage, welche Auswirkungen hat das auf eine erneute Ehe mit einem Filipino?


    Ich weiss nicht, wie das in Österreich ist, das sollte aber aus philippinischer Sicht nicht relevant sein.


    Diese Konstellation sollte doch eigentlich gar nicht soo selten vorkommen. Möglicherweise geht die Schdidung überwiegend nicht vom philippinischen Partner aus, so dass diese Falle selten zuschnappt.


    tbs

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    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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  • Hier kommt es aber darauf an, von wem die Scheidung eingeleitet wurde. Lässt sich der "böse" deutsche Ehepartner von seinem "lieben" treuen philippinischen Ehepartner scheiden, so kann der Filipinopartner ja nix dafür und die Ehe gilt als geschieden. Sollte der/die Filipino/Filipina die Scheidung einreichen, so haben die beiden ein Problem.

    … das wurde ja gerade durch das Urteil des Supreme Court geändert:


    http://www.chanrobles.com/cral…aprildecisions.php?id=302


    Es ist jetzt egal, wer die Scheidung einreicht, der philippinische Partner hat jetzt immer das Recht, nach der ausländischen Scheidung diese Scheidung auf den Philippinen registrieren zu lassen.

    Warum die OLG Dresden daraus abgeleitet hat, dass auch Ausländer ihre Scheidung registrieren müssen, ist mir ein Rätsel.


    Hier ist der Faden des Users Mathmos, und lest, welche Verrenkungen er unternommen hat, seine Scheidung dort registrieren zu lassen:

    mathmos40/Anerkennung der deutschen Scheidung


    (post #24)


    Leider hat uns Mathmos nicht mitgeteilt, wie die Sache letztendlich ausgegangen ist.