wenn das Kind in Dubai geboren wird, dann wird dort die Geburtsurkunde ausgestellt. Welcher Vater dort nach dortigem Recht eingetragen? Bin mir nicht sicher ob sich Dubai auf Deutsches oder Philippinisches Recht bezieht. Da habe ich meine Zweifel, …
Man wird es (vielleicht) schaffen, dass der biologische Vater in die Geb-Urkunde kommt.
Aber das heißt ja noch nichts; der juristische Vater hat immer Vorrang. Das Cenomar wird das spätesten beim Visumsverfahren ans Licht bringen.
Durch die Geb-Urkunde aus Dubai kommt noch ein Rechtskreis dazu und die juristische Bewertung wird dann immer schwieriger und wahrscheinlich auch teurer, was RAs angeht. Und einfacher wird die "Begradigung" einer solchen Situation am Ende nicht wirklich.
PS:
Ist es eigentlich realistisch, dass das Kind dann in Dubai geboren wird; spielt der Arbeitgeber dann überhaupt mit?
Wenn nicht, brauchen wir dies hier nicht weiter diskutieren.