Micha36 / Was wenn Freundin schwanger aber noch verheiratet.

  • wenn das Kind in Dubai geboren wird, dann wird dort die Geburtsurkunde ausgestellt. Welcher Vater dort nach dortigem Recht eingetragen? Bin mir nicht sicher ob sich Dubai auf Deutsches oder Philippinisches Recht bezieht. Da habe ich meine Zweifel, …

    Man wird es (vielleicht) schaffen, dass der biologische Vater in die Geb-Urkunde kommt.

    Aber das heißt ja noch nichts; der juristische Vater hat immer Vorrang. Das Cenomar wird das spätesten beim Visumsverfahren ans Licht bringen.


    Durch die Geb-Urkunde aus Dubai kommt noch ein Rechtskreis dazu und die juristische Bewertung wird dann immer schwieriger und wahrscheinlich auch teurer, was RAs angeht. Und einfacher wird die "Begradigung" einer solchen Situation am Ende nicht wirklich.


    PS:


    Ist es eigentlich realistisch, dass das Kind dann in Dubai geboren wird; spielt der Arbeitgeber dann überhaupt mit?

    Wenn nicht, brauchen wir dies hier nicht weiter diskutieren.

  • Wir haben uns schlau gemacht und sind grad ziemlich am Boden. Danke für eure Ratschläge!

    Es gibt sogar ein Gesetz in D wie auch auf den Philippinen, das besagt, dass nach der Scheidung/Annullierung ich weis jetzt nicht mehr genau wie viel Tage es sind, und wenn die Dame dann noch schwanger wird, zählt der ex-Ehemann als Vater.

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  • ... wie sie nach Deutschland kommen kann. ...... Ihr exmann würde dem auch keine Steine in den Weg legen. .

    mal blöd gefragt. Exmann? Ist die Ehe schon anulliert?


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  • Wir haben uns schlau gemacht und sind grad ziemlich am Boden. Danke für eure Ratschläge!

    sage ich doch...also Annulierung durchziehen und gut

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wir werden jetzt mal schauen wie es mit dem Visum zum spracherwerb aussieht. Oder ob ich für 2 Jahre dahinziehe. Theoretisch kann ich dort arbeiten. Werde morgen mal den potentiellen arbeitgeber anrufen und fragen ob die Stelle noch offen ist!

  • Wir werden jetzt mal schauen wie es mit dem Visum zum spracherwerb aussieht

    Auch das wird eher schwer zu begründen sein...es müsste ihrem beruflichen Vorteil im Heimatland dienen und über B2 hinausgehen...denn bis B2 kann man auch auf den Philippinen lernen...also nicht so viel Hoffnung darauf verwenden! Sie sollte deutliche Vorkenntnisse (B1) haben, um die Chancen zu erhöhen

    Wenn du dort arbeiten kannst und auch leben (das ist meist nicht so einfach), dann los...wenn man mal wieder dort rein kommt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hi Micha36,


    ja, das war ich. Meine Freundin ist seit Ende 2019 hier und macht ihren Sprachkurs. Das Sprachkursvisum geht bis Ende Oktober.


    Bei uns hat ein 4-wöchiger Sprachkurs (A1) für die Vorkenntnisse gereicht, allerdings haben wir uns große Mühe gegeben, darzulegen, inwieweit der Sprachkurs für ihre berufliche Zukunft hilfreich ist.


    Falls du noch Fragen hast oder gerne genauere Informationen brauchst, gib' einfach Bescheid!


    Kopf hoch und gute Nacht,

    Eddie