Die deutsche Botschaft hat die Erklärung nach philippinischem Recht akzeptiert und es gab problemlos den deutschen Kinderreisepass für unsere Tochter.
Gut zu wissen, dass die DBM den philippinischen Eintrag in der Geb-Urkunde ohne weiteres akzeptiert hat.
Schreibt sie doch auf ihrer HP was anderes ... weil eben nach deutschem Recht bei unverheirateten Paaren der Familienname der Mutter genommen wird.. es sei denn es gibt eine Namenserklärung nach deutschem Recht..
Könnte es auch sein, dass die DBM selbst die Namenserklärung nach deutschem Recht vorgenommen hat?