Beantragung PH Reisepass Namensrecht

  • Die deutsche Botschaft hat die Erklärung nach philippinischem Recht akzeptiert und es gab problemlos den deutschen Kinderreisepass für unsere Tochter.

    Gut zu wissen, dass die DBM den philippinischen Eintrag in der Geb-Urkunde ohne weiteres akzeptiert hat.

    Schreibt sie doch auf ihrer HP was anderes ... weil eben nach deutschem Recht bei unverheirateten Paaren der Familienname der Mutter genommen wird.. es sei denn es gibt eine Namenserklärung nach deutschem Recht..


    Könnte es auch sein, dass die DBM selbst die Namenserklärung nach deutschem Recht vorgenommen hat?

  • Die Botschaft hat das philippinische "Affidavit to use the surname of the father" der deutschen Erklärung zur Namensführung gleichgestellt. Dazu gab es irgendwo im Netz eine Fundstelle. Ich suche gerade in meinen Lesezeichen.

  • Die Botschaft hat das philippinische "Affidavit to use the surname of the father" der deutschen Erklärung zur Namensführung gleichgestellt. Dazu gab es irgendwo im Netz eine Fundstelle. Ich suche gerade in meinen Lesezeichen.

    Darf ich fragen wo man diesen “Affidavit to use the surname of the father“ machen kann?

    Ich habe genau die selbe Konstellation wie bei dir. Nicht verheiratet mit der Mutter, aber in der phil. Geburtsurkunde hat mein Sohn meinen Nachnamen, genauso im phil. Pass.


    Wir haben Ende Februar einen Termin bei der Botschaft für die Erstausstellung eines Kinderreisepasses. Es wäre super wenn die DBM meinen Nachnamen dafür akzeptiert. Dann kann man sich nämlich die Namensänderung nachträglich sparen. Oder kann man die Namensänderung auch gleichzeitig bei Beantragung des Reisepasses vornehmen, sprich am selben Termin?


    LG


    Golo

  • Darf ich fragen wo man diesen “Affidavit to use the surname of the father“ machen kann?

    siehe hier:


    AUSF_2022.pdf (philippine-embassy.de)


    Mir ist allerdings unklar, ob die phil. Botschaft dieses affidavit dann an das municipal weitergibt - dort wo die Geb-Urkunde schon registriert ist - oder man das selbst erledigen muss. Das muss man dort dann erfragen. (ich tippe darauf, dass man es am besten selbst - zb. über Verwandte - zum municipal bringt, und das dann auf der Geb-Urkunde dort vermerkt wird)


    PS:

    Falls du auf den Philippinen lebst, kannst du natürlich selbst zum municipal gehen und dort das AUSF machen. (Ich gehe davon aus, dass deine Vaterschaft schon auf der Geb-Urkunde vermerkt ist, denn ohne das macht das AUSF keinen Sinn.)

    Das AUSF wird ja auf der Geb-Urkunde vermerkt. Da die DBM aber idR nur ein BC vom PSA akzeptiert, könnte das ein paar Wochen dauern, bis dass diese dann vorliegt.

    Ich gehe auch davon aus, dass die DBM das AUSF akzeptiert.

  • Hallo zusammen, ich habe gerade das selbe Problem. Mein Kind hat meinen Nachnamen auf der phil. Geburtsurkunde sowie phil. Pass. Ich habe die Vaterschaft auf der Geburtsurkunde anerkannt. Jetzt soll mein Sohn Ende Februar einen deutschen Reisepass erhalten. Aber da ich mit der Mutter nicht verheiratet bin, wird wohl ein Pass mit ihrem Nachnamen für das Kind ausgestellt.


    Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob man die Namensänderung schon beim Passantragstermin in der DBM angeben kann, oder dafür ein weiterer Termin nötig ist. Falls nicht, hätte mein Sohn zwei Pässe mit zwei verschiedenen Nachnamen. Und ich stelle mir das beim Flug buchen, Check In und Ausreise aus den Phillipinen um nach Deutschland zu fliegen mit möglichen Schwierigkeiten verbunden vor. Kann man mit verschiedenen Pässen überhaupt nach Deutschland reisen, um beim Standesamt dort eine Namensänderung zu veranlassen? Ich habe darüber nichts auf der Botschaftsseite gelesen, obwohl es diese Konstellation ja wohl häufiger gibt.


    LG


    Golo


    edit

    Beitrag aus dem anderen thread hierhin verschoben

    hge

  • Falls nicht, hätte mein Sohn zwei Pässe mit zwei verschiedenen Nachnamen. Und ich stelle mir das beim Flug buchen, Check In und Ausreise aus den Phillipinen um nach Deutschland zu fliegen mit möglichen Schwierigkeiten verbunden vor.

    Ist mE unerheblich, denn beide Pässe wurden nach dem gültigen Recht des jeweiligen Staates ausgestellt.

    Man sieht ja auch leicht an Hand von Geb-Datum / Ort im Kontext mit den Pässen der Eltern, dass es sich um die gleiche Person handelt.

  • Die Botschaft hat das philippinische "Affidavit to use the surname of the father" der deutschen Erklärung zur Namensführung gleichgestellt. Dazu gab es irgendwo im Netz eine Fundstelle. Ich suche gerade in meinen Lesezeichen.

    Darf ich fragen wo man diesen “Affidavit to use the surname of the father“ machen kann?

    Ich habe genau die selbe Konstellation wie bei dir. Nicht verheiratet mit der Mutter, aber in der phil. Geburtsurkunde hat mein Sohn meinen Nachnamen, genauso im phil. Pass.


    Wir haben Ende Februar einen Termin bei der Botschaft für die Erstausstellung eines Kinderreisepasses. Es wäre super wenn die DBM meinen Nachnamen dafür akzeptiert. Dann kann man sich nämlich die Namensänderung nachträglich sparen. Oder kann man die Namensänderung auch gleichzeitig bei Beantragung des Reisepasses vornehmen, sprich am selben Termin

    golo27 Konntest du das AUSF (Affidavit to use the surname of the father) besorgen und hat die DBM es für die Ausstellung des Kinderreisepasses ohne eine Namenserklärung akzeptiert?

  • Konntest du das AUSF (Affidavit to use the surname of the father) besorgen und hat die DBM es für die Ausstellung des Kinderreisepasses ohne eine Namenserklärung akzeptiert?

    Ja, es wäre schön wenn golo27 das beantworten würde..


    Ich habe aber diese Bemerkung der der DBM gefunden:


    Zitat

    Ein deutsches Kind, das im Ausland geboren wird, erhält nach deutschem Recht nicht automatisch den Namen, der in der ausländischen (z.B. philippinischen) Geburtsurkunde eingetragen ist. Nähere Informationen finden Sie hier.

    .. da diese Bemerkung schon konkret auf die Philippinen zugeschnitten ist, habe ich wenig Hoffnung, dass die DBM das AUSF akzeptiert.

  • Hier ein kurzes Update meinerseits:


    Ich hatte damals bei der Botschaft nachgefragt, ob sie das AUSF akzeptieren. Dies wurde verneint und man informierte mich darüber, dass ich eine Namenserklärung im Rahmen einer Auslandsgeburtsanzeige abgeben könne. Das läuft immer von der Botschaft über das Standesamt in Deutschland. Wenn dieses die Namenserklärung anerkennt ( je nachdem ob mit oder ohne Urkundenprüfung) erhält die Botschaft das ok um den Reisepass zu bearbeiten. Das kann aber länger dauern. Wir warten nun schon seit mehr als 3 Monaten nach Einreichen der Antragsunterlagen auf eine positive Rückmeldung des Standesamtes oder der Botschaft. Deutsche Mühlen malen bekanntlich ja sehr langsam.


    Das einfachste ist natürlich immer den Pass für das Kind mit dem Nachnamen der Mutter zu beantragen. Dann läuft das ganze nämlich ohne das Standesamt und es wird innerhalb von 3 Wochen ein Pass ausgestellt. Ohne Urkundenprüfung. Wir wollten aber meinen Nachnamen für das Kind. Deshalb gehen wir gerade den langen Weg. Der Vorteil wenn das alles durch ist: mein Sohn erhält somit eine deutsche Geburtsurkunde vom Standesamt.


    Ach ja, auch noch wichtig zu wissen. Der Kinderreisepass ist neuerdings nur noch ein Jahr gültig. Der Sinn einer solch kurzen Gültigkeit erschliesst sich mir nicht wirklich. Wir haben daher einen normalen Reisepass beantragt mit Gültigkeit 6 Jahren. Jetzt hoffen wir, dass das Standesamt von einer Urkundenprüfung absieht und wir den Pass noch dieses Jahr irgendwann erhalten. Ich kann diese lange unklare Bearbeitungszeit bei bestem Willen nicht mehr ganz nachvollziehen und unsere Geduld ist auch bald aufgebraucht. Eigentlich wollten wir dieses Jahr noch Oma und Opa in D besuchen. Aber ohne dt. Pass keine Reise.

  • Was ist wenn jemand heiratet ohne abgeschlossene UP, DK oder PH, wird dann die Ehe und der Nachname des Vaters und Ehemanns auch anerkannt von der Deutschen Seite?

    Ja! Die Heiratsurkunde liegt vor und eine solche Ehe ist international gültig. Das hat nichts mit einer UP zu tun.


    Es könnte nur zu Komplikationen führen, wenn sich dann später bei einer UP rausstellen würde, dass zB einer der Ehepartner eine Vorehe gehabt hätte; dadurch wäre diese Eheschließung ja ungültig gewesen.

    Was dies dann für Auswirkungen auf den Nachnamen des Kindes haben würde, kann ich nicht sagen. Dann müssten dann Experten zugezogen werden, wie man eine solche Situation "heilt".