Die Änderung Ihres Namens kann auf den Phillipinen erfolgen nachdem die Ehe bei der PH Botschaft in Kopenhagen registriert worden ist.
Deutsche Behörden können meines wissens auch nicht eigenständig den Nachnamen von Ausländern umändern, da diese Dokumente wie ein Passport von den ausländischen Staaten herausgegeben werden.
Welche(n) Ehenamen man in Deutschland führen kann bestimmt sich nach § 1355 BGB. Die Entscheidung darüber liegt im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten bei den Ehegatten. Gemäß Absatz 3 kann eine entsprechende Erklärung auch noch nach der Eheschließung abgegeben werden.
Du hast insofern Recht, als dass mit einer Erklärung gegenüber dem deutschen Standesamt noch keine Namensänderung aus philippinischer Sicht erfolgt ist. Die philippinischen Behörden erkennen eine Namensänderung in Folge einer Eheschließung jedoch normalerweise an.
Es wäre zwar denkbar, dass sich die philippinischen Behörden bei einer "nachträglichen" Änderung des Ehenamens "quer stellen" aber warum sollten sie das tun?