So wie ich das rauslese, hat er die Vaterschaft anerkannt und im Nachhinein stellt sich heraus, dass er nicht der Vater ist (das geht nicht aus dem ersten Posting hervor, sondern danach).
Auch hier wären Fristen und Zeiten wichtig...dazu die Frage ob das Kind inzwischen aufgrund der VA Deutsch ist....denn dann dürfte es ziemlich kompliziert werden.
Ist er dann nämlich nicht mehr der Vater, ist das Kind auch nicht mehr Deutsch und damit erlischt Aufenthalt...das wird sehr schwer
was möchtest du mit deinem "hätte", "dürfte", "könnte" aussagen?
du postest hier nur persönliche mutmassungen ohne irgendwelche belege.
das bundesverwaltungsgericht hat längst schon entschieden, dass eine deutsche staatsangehörigkeit rückwirkend bei anfechtung einer vaterschaft entzogen werden kann: