Problem mit dem VISA

  • Hallo liebe Community,


    ich weiß nicht was ich machen soll, denke, ob die Botschaft richtig handelt wenn es dann soweit ist mit dem VISA. Brauche eure Erfahrung.


    "Kurz" die Situation erläutert:

    Beziehung online angefangen und schon 1,3 Jahre in der Beziehung. Erfahre im laufe das sie paar Mentale Probleme hat, für mich kein Problem. Alles ist behandelbar.

    Darum hatte ich mich auch immer gewundert warum sie sich so schwer tut beim lernen (A1).


    Also fix zum Psychiater und 2 Gutachten erhalten. Eins etwas älter das andere gerade gemacht.

    Laut https://www.bamf.de/ gibt es einige ausnahmen, der gute (Botschaft Manila), der mir geantwortet hat, meint das schwere Depressionen und ein quasi IQ Test mit Bezug auf die Depressionen keine Ausnahme seien.

    Obwohl wenn man beide Gutachten durchliest und Schlüsse zieht, schriftlich genau in Worten lesbar, würde erkenntlich werden, das es ihr sehr schwer fällt neue Informationen zu erlangen und das ihr Tagesablauf dadurch eingeschränkt ist. Ganz grob.

    Weiterhin ist es durch diese Situation für sie besser mit einem Lehrer vor Ort zu lernen aber es gibt keinen, nur in Cebu, wo sie 10 Std pendeln müsste, unzumutbar meiner Meinung nach.

    Arbeit von 10 std + Lernen etc, wie soll das gehen... Okay, sie Arbeitet nicht mehr, da ich bezahle und sie in der Zeit lernen soll aber man weiß 10 Std lernen ist nicht optimal.

    Sie lernt nun mehr als davor wenn die Situation es ermöglicht.


    Hier war die Antwort nur das sie sich doch alles selber beibringen kann, mit den Krankheiten? Als Gegenfrage wie wir das beweisen sollen, als Antwort wieder nur "es muss ein passender Arbeitsumfang für 1 Jahr sein".

    Was soll hier ein Umfang sein der auch akzeptable ist? Keine Antwort erhalten, auch nach dem 2. Gutachten.


    Sie hat von mir 4 Bücher bekommen, Goethe absolviert mit nur 13%, Rosetta Stone wo man auch eine % Anzeige sieht sowie Duolingo und ein Buch mit Handschriftlichen Notizen.

    Natürlich versuchen wir auch ab und zu deutsch zu reden.

    Meint ihr das reicht oder versucht der Bearbeiter mich bzw. sie hinzuhalten und am ende klappt es sowie so nicht?

    Er verweist immer auf die A1 Prüfung oder "Die Ausnahmen sind abschließend in § 30 Abs. 1 Satz 3 AufenthG aufgeführt" und man kann mit ihm nicht reden.

    Liest man den Paragraphen oder die Papiere des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (bamf.de) durch, erkennt man schnell das meine Freundin zur Ausnahme gehört, naja.


    Papiere für die Heirat sind schon fast alle durch und ich könnte sie beim besuch heiraten. Nur das Visa macht mir jetzt Probleme wenn ich keine 100% Antwort habe ob ich sie nach Deutschland nehmen kann. Habe im Moment kein Geld 2x zu fliegen und sie mitzunehmen da sie alleine zu viel Angst hat.


    A1 wird sie mit ihrer Krankheit nicht schaffen bis die Papiere durch sind. Daher war mein Gedanke das Auswärtige Amt in Berlin anzurufen oder per email zu kontaktieren und fragen was ich machen soll. Oder soll ich gleich zum Anwalt mit Ausländerrecht?


    Was meint ihr. Danke im Voraus!


    LG

    Timo

  • tbs

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Es handelt sich um ein Visum zur/für Eheschließung?


    Dann liegt die Entscheidung primär bei der Ausländerbehörde deines Wohnortes und nicht bei der Botschaft.


    Die 10 Stunden von Cebu sind irrelevant da es die Kurse inzwischen über göthe auch online gibt.


    Auch Flugangst wenn alleine wird nicht akzeptiert werden.


    Wie oft wurde die A1 Prüfung denn überhaupt schon durchgeführt und dann durchgefallen?


    Es müssen mehrere male gewesen sein und mit steigender Punktzahl das eine Ausnahme überhaupt in Frage kommt.

  • Es handelt sich um ein Visum zur/für Eheschließung?


    Dann liegt die Entscheidung primär bei der Ausländerbehörde deines Wohnortes und nicht bei der Botschaft.

    Trotzdem ist auch für die DBM eine Visavoraussetzung, dass der A1-Nachweis erbracht wird.

    Woraus ich noch nicht beim TS schlau geworden bin: Zum einen wird anhand von Gutachten mit einer psychischen Schwäche argumentiert und sie deshalb nicht die Sprache lernen könne, dann wieder zum anderen, dass das Lernen an einer Sprachschule zu hoher zeitlicher Aufwand aufgrund der Entfernung wäre.

    Zum ersten Punkt (mentale Probleme) schreibt er ja selbst, dass alles behandelbar ist (und mir scheint es auch anhand der mentalen Probleme nicht zwangsläufig so zu sein, dass sie wirklich selbst mit vollem Einsatz es nicht schaffen könnte). Von daher wäre hier der Weg, erst die Gesundheit in Ordnung zu bringen.

    Zum zweiten Punkt (Entfernung) hatten viele das Problem auch, dass man vor allem vor Corona wohl oder über eine Unterkunft vor Ort bei der Sprachschule beziehen musste, Oder man versucht es halt jetzt per Onlinekurs, falls es diese noch gibt.

    Also es entsteht schon den Eindruck, dass noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, und man vor allem sich auch noch nicht intensiv ein Jahr lang vergebens bemüht hat, die Sprache zu lernen. Und ich vermute mal, dass das der DBM-Mitarbeiter ähnlich sieht und sich somit seine Haltung darin begründet. Irgendwelche Bücher zum Selbststudium ist halt eine schwache Basis, hier etwas glaubhaft zu machen. Die Teilnahme mit Nachweis an entsprechenden Vorort- oder Onlinekursen wären hier sicher eine ganz andere Basis dafür.

    Wirkt halt so, dass man sich nicht für ein Jahr mit dem Sprache lernen auseinandersetzen möchte und auch den Aufwand scheut, einen entsprechenden Sprachkurs zu besuchen.


    By the way: Falls man sich noch nicht real gesehen hat, wäre es sicher eine gute Idee mal, seine Dame vor Ort zu besuchen.

  • Meint ihr das reicht oder versucht der Bearbeiter mich bzw. sie hinzuhalten und am ende klappt es sowie so nicht?

    Nein, das wird nicht reichen! Man sagt mindestens 1 Jahr erfolgloses (offizielles) lernen und mehrere vergebliche Prüfungen mit steigendem ergebnis!

    Also sie sollte mind. 3 Kurse in einer Sprachschule + 3 - 4 offizielle Tests + dazwischen offizielle Stunden bei einem Privatlehrer nachweisen, wenn man auf Ausnahmen plädiert


    PS. Da hilft dir auch kein Anwalt


    Hier war die Antwort nur das sie sich doch alles selber beibringen kann, mit den Krankheiten? Als Gegenfrage wie wir das beweisen sollen, als Antwort wieder nur "es muss ein passender Arbeitsumfang für 1 Jahr sein".

    Sie muss mehrere Tests am GI machen und zeigen, das sie sich verbessert hat durch das lernen


    Habe im Moment kein Geld 2x zu fliegen und sie mitzunehmen da sie alleine zu viel Angst hat.

    Sie kann nicht allein fliegen, du hast kein Geld....zahlst aber 2 Psychiater? Dazu darf man fragen, wie man sich dann ein Leben in Deutschland vorstellt mit einer Frau die psychische Probleme hat, Ängste und keine Sprache lernen kann?

    Das ist doch schon vom Anfang her als "Schuss in den Ofen" zu betrachten

    Woraus ich noch nicht beim TS schlau geworden bin: Zum einen wird anhand von Gutachten mit einer psychischen Schwäche argumentiert und sie deshalb nicht die Sprache lernen könne, dann wieder zum anderen, dass das Lernen an einer Sprachschule zu hoher zeitlicher Aufwand aufgrund der Entfernung wäre.

    Zum ersten Punkt (mentale Probleme) schreibt er ja selbst, dass alles behandelbar ist (und mir scheint es auch anhand der mentalen Probleme nicht zwangsläufig so zu sein, dass sie wirklich selbst mit vollem Einsatz es nicht schaffen könnte). Von daher wäre hier der Weg, erst die Gesundheit in Ordnung zu bringen.

    So ist es

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Es handelt sich um ein Visum zur/für Eheschließung?

    Dem Ehegattennachzug der noch beantragt werden muss in der Zukunft.


    Die 10 Stunden von Cebu sind irrelevant da es die Kurse inzwischen über göthe auch online gibt.



    Wie oft wurde die A1 Prüfung denn überhaupt schon durchgeführt und dann durchgefallen?

    Kein mal, da sie mit dem Wissensstand durchfallen würde. Göthe Online hat sich ja gemacht nur wegen der Krankheit nicht sehr effektive.

    Ich kenne es selber mit der schwerer Depression, die Antriebslosigkeit etc. zum glück habe ich das nicht mehr.


    Aber wenn du ein Gutachten von Ärzten liest das sie am besten präsent Unterricht braucht um am besten zu lernen bzw. überhaupt und dann noch so lange pendeln musst, ja man kann Argumentieren zieh da hin und lerne da aber mit Depressionen dann alleine sein ohne Familie und Freunde ist nicht zumutbar.

    Irgendwelche Bücher zum Selbststudium ist halt eine schwache Basis, hier etwas glaubhaft zu machen. Die Teilnahme mit Nachweis an entsprechenden Vorort- oder Onlinekursen wären hier sicher eine ganz andere Basis dafür.

    Aber das will der Herr von der Botschaft. Er möchte handschriftliche Notizen und ausgefüllte, so gut wie möglich, Bücher mit Grammatik und Vokabeln.

    Keine Online Kurse :dontknow , Göthe Online hat sie gemacht (13%). Vorortkurse gibt es keine, sonst wäre sie da schon von Anfang an.

    Das Problem ist aber bei sagen wir einem Online Kurse, morgen Online Meeting und dann hat sie eine depressive Phase die paar stunde geht oder sogar eine Woche, kein lernen möglich.

    Wenn sie diese Phasen nicht hat sehe ich das sie weit aus effektiver lernt und ohne würde sie den Kurs auch absolvieren können.

    Woraus ich noch nicht beim TS schlau geworden bin: Zum einen wird anhand von Gutachten mit einer psychischen Schwäche argumentiert und sie deshalb nicht die Sprache lernen könne, dann wieder zum anderen, dass das Lernen an einer Sprachschule zu hoher zeitlicher Aufwand aufgrund der Entfernung wäre.

    Zum ersten Punkt (mentale Probleme) schreibt er ja selbst, dass alles behandelbar ist (und mir scheint es auch anhand der mentalen Probleme nicht zwangsläufig so zu sein, dass sie wirklich selbst mit vollem Einsatz es nicht schaffen könnte). Von daher wäre hier der Weg, erst die Gesundheit in Ordnung zu bringen.

    Wirkt halt so, dass man sich nicht für ein Jahr mit dem Sprache lernen auseinandersetzen möchte und auch den Aufwand scheut, einen entsprechenden Sprachkurs zu besuchen.

    Wir haben das als erstes mit dem Gutachten gemacht da die Behörde in DE meinte wenn die sowas hat, wird sie eine Ausnahme bekommen, sieht aber ganz anders aus.

    Lernen muss sie natürlich auch hier in DE daher hat sie nie aufgehört zu lernen halt so gut wie möglich mit dem Depressionen und den Rest der Krankheiten.


    Sie wird schon behandelt aber es gibt keinen Therapeut/Psychologe in ihrer nähe und um sie richtig zu behandelt muss sie persönlich dahin, was wiederum in Cebu ist. Ich hatte vor einem Jahr 10 Psychologen angeschrieben die reagieren nicht mal.

    Jeder Termin ist immer 1-2 Monaten und ich weiß sie müsste da weit mehr als ein Jahr hin, die Familie kann ihr nicht helfen, nur ich oder der Arzt, da ich es auch selber hatte.

    Des wegen ist sie bei mir weit aus besser aufgehoben und laut dem Herrn aus der Botschaft will er entweder die A1 Bescheinigung oder die Bemühungen von einem Jahr (Notizen und Bücher und natürlich die Atteste).

    Natürlich versuchen wir das nun über die Bemühungen, den Nachweisen, zu machen. Haben auch schon das eine Jahr "voll". Leider, bekomme ich nicht genaue angaben was genügt und was nicht.

    Bsp. ohne Krankheit reichen 10 Seiten mit nur 3, man muss ihre Umstande berücksichtigen, ihr versteht was ich meine.


    Was ich sehr schade finde das gesagt wird es gibt weit aus mehr Ausnahmen die nicht aufgeführt werden und man diese bei der Botschaft erfragen soll - keine Antwort von der Botschaft bzw. vom dem Bearbeiter der mit mir schreibt.


    Ich sehe sie 12/7 und am Wochende fast 24/7 und kann genau sehen das sie es versucht. Sei es die Aussprache, Vokalen oder Satzstellung, das schreibt die sich dann in ihr Notizbuch bzw. macht die Aufgaben der Bücher. Wenn sie dann Fragen hat liest sie die passende stelle im Buch, fragt mich oder googlt.


    Diejenigen die noch keine geistige oder seelische Erkrankung hatten fällt es natürlich schwer zu beurteilen ob man damit lernen kann oder was zumutbar ist, ist auch sehr individuell! Ich denke halt wie bewerten sie ihre Bemühungen sobald wir alle Unterlagen mit dem Antrag der Ehegattennachzug abgeben. Das macht ihr auch viele Sorgen und das wiederum macht es nicht besser...


    LG

    Timo

  • Meint ihr das reicht oder versucht der Bearbeiter mich bzw. sie hinzuhalten und am ende klappt es sowie so nicht?

    Nein, das wird nicht reichen! Man sagt mindestens 1 Jahr erfolgloses (offizielles) lernen und mehrere vergebliche Prüfungen mit steigendem ergebnis!

    Also sie sollte mind. 3 Kurse in einer Sprachschule + 3 - 4 offizielle Tests + dazwischen offizielle Stunden bei einem Privatlehrer nachweisen, wenn man auf Ausnahmen plädiert


    PS. Da hilft dir auch kein Anwalt

    Gut zu wissen da mir keiner von der Botschaft oder eine Behörde gesagt hat. Gelesen hatte ich das nirgends.

    Habe im Moment kein Geld 2x zu fliegen und sie mitzunehmen da sie alleine zu viel Angst hat.

    Sie kann nicht allein fliegen, du hast kein Geld....zahlst aber 2 Psychiater? Dazu darf man fragen, wie man sich dann ein Leben in Deutschland vorstellt mit einer Frau die psychische Probleme hat, Ängste und keine Sprache lernen kann?

    Das ist doch schon vom Anfang her als "Schuss in den Ofen" zu betrachten

    Psychiater und Transport sind weit aus günstiger als Flüge und gerade mal, sagen wir, 2000€ ausgeben um "nur" noch einmal zu fliegen in Zeiten von Corona kann glaub sich im Moment so gut wie keiner Leisten.


    Lernen kann sie ja nur sehr langsam aufgrund der Probleme.

    Arbeit habe ich ihr hier schon besorgt und sie hätte schon längs anfangen können.

    Da habe ich auch schon gearbeitet und weiß das die Mitarbeiter hatten die überhaupt nichts verstanden haben. Nicht mal englisch konnten die, da musste dann eine aus der ganz anderen Abteilung Dolmetscher spielen oder per Smartphone in ihre Sprache übersetzt...


    Dann kann ich auch sagen was machen die ganzen Personen die seit Generationen hier sind und kein Deutsch lernen oder sprechen wollen, die gehen in die Läden wo ihre Sprache gesprochen wird etc. und klappt bei denen doch auch.


    English kann sie perfekt und einen Abschluss hat sie. Sie ist nicht doof, nur der jetzige abschnitt ist halt schlecht und das kann jeder Person passieren.

    Zu der Angst die kann ich voll verstehen ist nicht gerade einmal der Zug, Fähre oder Bus.

  • Bei allen Widersprüchlichkeit en in diesem Fall fällt mir eins auf:


    Wieso kann die dbm, die bezüglich dieser Erkrankung keinerlei Fachkompetenz besitzt, diese Gutachten einfach beiseite schieben.

    Entweder gibt das Gutachten nicht eindeutig darüber Auskunft, dass sie beim lernen gehindert ist, oder die dbm überschreitet hier ihre Kompetenz. Als indirekter Mitarbeiter in einer psychiatrischen Klinik weiß ich, wie schwer ein psychisch kranker in dieser Richtung einzuschätzen ist.


    Ich würde probieren, diese Gutachten an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes zu schicken.

    Womöglich anbieten, dass seine Verlobte von einem Vertrauensarzt der dbm untersucht werden soll.

  • Gelesen hatte ich das nirgends.



    Arbeit habe ich ihr hier schon besorgt und sie hätte schon längs anfangen können.

    Sie wird nicht arbeiten können, weil sie nach einreise zu einem Integrationskurs verpflichtet wird...in diesem Fall vermutlich mind. 1 Jahr ganztägig um bis B1 zu kommen. Andersweitig gibt es immer nur 1 Jährige teure AE!



    Dann kann ich auch sagen was machen die ganzen Personen die seit Generationen hier sind und kein Deutsch lernen oder sprechen wollen, die gehen in die Läden wo ihre Sprache gesprochen wird etc. und klappt bei denen doch auch.

    Das ist etwas anderes und hat mit deinem Fall nichts zu tun! Klingt zwar blöd, ist aber so!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wieso kann die dbm, die bezüglich dieser Erkrankung keinerlei Fachkompetenz besitzt, diese Gutachten einfach beiseite schieben.

    Weil es vermutlich als "Gefälligkeitsgutachten" von Wald & Wiesenpsychiatern eingeschätzt wird und nicht um von der DBM anerkannten Gutachtern, die es auch dort gibt! Dazu gilt Depression nicht als Ausschlussgrund laut


    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Richtig, aber die dbm darf mE Gutachten einfach als Gefälligkeitsgutachter deklassifizieren. Dafür hat sie kein medizinisch ausgebildetes Personal.

    Und ob Depression am lernen hindert, kann man nie pauschal sagen.

    Korrekt wäre gewesen, wenn die dbm die Untersuchung durch einen Vertrauensarzt vorgeschlagen hätte.

    Das würde ich jetzt über den Umweg aa Bürgerservice probieren.

  • Kann man probieren wird aber nichts an Nachweisen über Lernen & Test´s oder dann an einem entsprechenden Gutachten beim Vertrauensarzt der DBM ändern!

    Bisher wurde ja scheinbar nicht mal ein Kurs besucht. Das wird nichts

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  • Das weiß man natürlich nicht, was der Vertrauensarzt dann schreiben wird.

    Auf jeden Fall hat der TS dann bessere Karten.

    Entweder sie kann lernen oder das Visum wird ohne a1 erteilt.


    So wie der TS das geschildert hat, finde ich das Vorgehen der dbm so nicht in Ordnung. Kann natürlich sein, dass nicht alles geschildert wurde

  • Sie hat einen Schulabschluss gemacht und fließend Englisch gelernt scheitert jedoch an dem A1 Sprachtest den sie aber auch nie versucht hat?


    Hört sich unglaubwürdig an deswegen auch die Reaktion der DBM.

  • Englisch Studium war in der Vergangenheit.

    Solch eine Krankheit kann schon Auswirkungen haben.

    Auch wenn sich das für die dbm unglaubwürdig anhört, kann sie eben nicht einfach medizinische Gutachten beiseite wischen.

    Dafür gibt es Fachleute, die das beurteilen. Wenn dies nicht geschehen ist, sollte das nachgeholt werden.


    Wenn der Vorgang vor einem Verwaltungsgericht landen würde, würden die Richter ohnehin ein Gutachten anfordern.

    Ich denke nicht, dass die sich auf das klingt-unglaubwuerdig der Visaentscheider verlassen würde.

  • Nur zur Klarstellung:

    Ich gehe zunächst nicht davon aus, dass der TS mit Hilfe einer vorgetäuschten Krankheit den lästigen A1 umgehen will und dass zumindest er von der psychischen Erkrankung seiner Verlobten überzeugt ist.


    Er kann davon überzeugt sein aber wenn ich ihn richtig verstehe kennt er sie nur online und schickt monatlich Geld, hat sie aber noch nie persönlich gesehen.


    Ich hakte es schwer das von nur online kennen zu beurteilen ob jemand krank ist und ob überhaupt die Motivation oder sogar die Voraussetzungen dafür erfüllt sind das sie das Land verlassen will.

  • Ist das so, dass er sie nur online kennt?

    Kann ich auf die schnelle nicht finden.

    Wenn ja, könnte von deutscher Seite Scheineheverdacht aufkommen. Wenn auch selten..

    Aber CFO könnte die Bescheinigung zur Ausreise versagen.

    Denn auf Grund eines Gesetzes gegen Mailorder bride ist dies auf philippinischen Seite nicht erlaubt.

  • Ist das so, dass er sie nur online kennt?

    Kann ich auf die schnelle nicht finden.

    Wenn ja, könnte von deutscher Seite Scheineheverdacht aufkommen. Wenn auch selten..

    Aber CFO könnte die Bescheinigung zur Ausreise versagen.

    Denn auf Grund eines Gesetzes gegen Mailorder bride ist dies auf philippinischen Seite nicht erlaubt.

    Lies den ersten Post da steht es in den ersten Sätzen

  • Da steht nur: Beziehung online angefangen...am besten sollte er das Mal klar stellen.

    sieht tatsächlich so als wie bisher nur Online getroffen! lantion bitte um Aufklärung, wie oft ihr euch bisher und wo persönlich getroffen habt?


    Hallo



    "Kurz" die Situation erläutert:

    Beziehung online angefangen und schon 1,3 Jahre in der Beziehung. Erfahre im laufe das sie paar Mentale Probleme hat, für mich kein Problem. Alles ist behandelbar.


    Sie wird schon behandelt aber es gibt keinen Therapeut/Psychologe in ihrer nähe und um sie richtig zu behandelt muss sie persönlich dahin,

    Wie sollte das sonst gehen? Online?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi