Die Auslegung (auf den Botschafts-Webseiten) ist m.M. nach einfach nur falsch, nicht unklar sondern falsch und irrefuehrend.
Man kann den Text entweder kopieren oder abtippen, aber wo steht geschrieben dass man Gesetze "frei interpretieren" kann, und das auch noch als Botschaftsmitarbeiter?!
Ich würde mich nicht oder ungern dazu aufschwingen zu sagen, dass ich es besser weiß als die Botschaftsmitarbeiter. Ich nehme zunächst mal an, dass diese was von ihrer Arbeit verstehen..
Es ist ja nicht nur eine Botschaft die das "unklar" schreibt, aber die meisten. (klar, sie könnten voneinander abgeschrieben haben )
Warum geht es bei dieser Frage eigentlich:
Es geht nur darum, ob der Termin des Rückflugtickets im Moment der Einreise mit der Länge des ausgestellten Visums übereinstimmt. Also innerhalb 30 Tage bzw 59 Tage wenn man ein solches Visum vorab geholt hat.
Liegt der Termin dahinter, ist zu klären ob man zusätzlich ein Weiterflugticket besitzen muss, dass innerhalb der 30 /59 Tage liegt
oder
ob wegen der Möglichkeit der Verlängerung des Visums nach Einreise dies auch als legal angesehen wird.
Diese Frage würde ich (und werde ich) bei meiner nächsten Einreise meinem zuständigen Konsulat in Frankfurt vorlegen. Dauert allerdings bis Juli.. dann fahr ich ohne asawa und bekomme dann erst mal kein BB.