Bankkonto eröffnen hier in D für minderjähriges Kind ohne Zustimmung des in den PH lebenden Vaters

  • Hallo liebe Foristen,


    hier das Problem:


    wir möchten für den unehelichen fast 17-jährigen Sohn meiner Frau (haben beide Aufenthaltstitel) ein Girokonto bei unserer Hausbank eröffnen.
    Der leibliche Vater steht in der Geburtsurkunde, hatte aber noch nie Kontakt zu seinem Sohn, wir wissen nicht wo er lebt.
    Die Bank will jetzt eine Unterschrift beider Sorgerechtler, also meine Frau und den leiblichen Vater.

    Ich erklärte das geht nicht, wir wissen nicht wo er lebt, aber sie können das nicht ohne seine Unterschrift machen.
    Andernfalls müsse man beim Familiengericht eine Bescheinigung beantragen die besagt, dass meine Frau das alleinige Sorgerecht hat (so sei es üblich in den PH, dass immer die Mutter das Sorgerechr hat).
    Hat da jemand Erfahrungen ? Ist das wirklich so ? Das Familiengericht kann ja den Vater auch nicht ausmachen.
    Vielen Dank vorab.

    Viele Grüße


    cappo

  • Wende dich an das Jugendamt wo du wohnst hier in Deutschland und bitte dort um eine sogenannte Negativbescheinigung. Da bescheinigt das Jugendamt, dass nach Wissens der Behörden, deine Frau das alleinige Sorgerecht innehat.


    Ich denke das sollte der Bank dann genügen, ich denke auch diese Bescheinigung meinte die Bank und ist da falsch informiert, denn beim Gericht bekommst du keine Bescheinigung sondern höchstens ein Urteil.

  • Rein pragmatisch kannst Du auch selber ein Konto eröffnen und dann schlicht eine Vollmacht auf das Konto erteilen.

    Ist zwar nicht genau das selbe, dürfte für viele Fallkonstellationen aber auch funktionieren.


    Ich würde es aber auch erst einmal mit der Negativbescheinigung versuchen.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • cappo schreibe bitte wie es ausging interessiert mich.

    . Ich Frage mich wie das Jugendamt das bescheinigen will. Möglicherweise durch ein Cenomar deiner Frau ? So dass ihr nachweist sie war nie verheiratet ergo kann der Vater auch nicht das Sorgerecht haben ?


    https://dormagen.kommunalporta…dienstleistung/15159/show

    Edit:

    Hier steht für im Ausland geborene Kinder ist eine zentrale Stelle in Berlin zuständig aber leider keine weiteren Infos .aber das wird euch das JA ja sagen

  • Ich weiß nicht wie das woanders läuft, aber ich habe nach meinem Onlineantrag, ohne irgendwelche Dokumente, nur mithilfe meiner Angaben im Onlineformular, diese Bescheinigung zugeschickt bekommen. Letztlich bescheinigt die ja auch nur, dass nach deren Wissen und aufgrund der Angaben der Mutter, sie das alleinige Sorgerecht innehat.

    Die schauen halt in die entsprechenden Register, ob für das Kind in Deutschland jemand anderes das Sorgerecht beantragt hat, es dazu irgendwelche Urteile oder Streitigkeiten gibt. Falls da nichts ist, gehen die davon aus, dass deine Angaben schon stimmen werden, mehr Möglichkeiten zur Überprüfung haben sie hier ja auch nicht wirklich.

    Zumindest so habe ich diese Bescheinigung sehr einfach bekommen, da man sie ja auch unter Umständen bei der Ausreise in Deutschland braucht. Einmal haben sie meine Frau fast nicht mit meinem Stiefsohn ins Flugzeug gelassen, daher habe ich diese Bescheinigung besorgt. Durchaus wichtig in manchen Situationen irgendwas schriftliches bezüglich alleiniges Sorgerecht von einem deutschen Amt zu haben.


    Also meiner Erfahrung nach prüfen sie da eigentlich nix groß, aber kann natürlich bei deinem Jugendamt anders sein. Sollte es an deinem Wohnort möglich sein es Online zu beantragen würde ich diesen Weg wählen. Ich habe den eigentlichen, ausgedruckten und unterschriebenen Antrag noch nicht mal losgeschickt gehabt, da lag die Bescheinigung schon im Briefkasten :D


    PS.: Diese Bescheinigung ist im Übrigen auch der EINZIG mögliche Nachweis, den man hier in Deutschland bekommen kann in dieser Konstellation, dass Vater nicht mehr da bzw. unbekannt verzogen irgendwo in den Phils, da wirst du auch kein Sorgerechtsurteil erhalten können, zumal es ja auch garkeinen Streit ums Sorgerecht gibt. Daher wie gesagt die einzige Bescheinigung die man in einem solchen Fall erhalten kann.

  • So, es ging so wie @ Cekarius es beschrieben hat.

    Email ans Kreisjugendamt mit Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und Daten der Mutter.
    Drei Tage später war die Bescheinigung per Mail zurück, Originale kommen per Post.
    Hat nicht einmal etwas gekostet.
    Nochmal Dank an alle Unterstützer. :cheers

    Viele Grüße


    cappo

  • So, es ging so wie @ Cekarius es beschrieben hat.

    Email ans Kreisjugendamt mit Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und Daten der Mutter.
    Drei Tage später war die Bescheinigung per Mail zurück, Originale kommen per Post.
    Hat nicht einmal etwas gekostet.
    Nochmal Dank an alle Unterstützer. :cheers

    Gerne, und hat die Bank es jetzt akzeptiert? Müsste eigentlich, denn etwas anderes kannst du ja nicht beschaffen. Aber bin mir eigentlich sicher das ist so in Ordnung für die Bank.