Beurkundung Auslandsgeburt...und Auslandseheschließung

  • Hallo an alle...

    Meine Tochter ist 5 Jahre alt, wir haben 2021 geheiratet. So weit, so gut...

    Leider hatte ich bis heute noch nicht die Möglichkeit beides in Deutschland im Ehe- und Geburtsregister einzutragen. Im Augenblick sitze ich vor den Formularen für beides und tue mich mit dem Behörden deutsch sehr schwer.

    Hat jemand die beiden Anträge auch ausgefüllt und kann mir dabei helfen.....

    Am liebsten wäre mir ein Kontakt über einen Messenger... WhatsApp oder ähnliches...


    Bin über jede Hilfe dankbar..

    Gruß an Alle.... Dieter...

  • Generell: es gibt keine Pflicht, die HU und die Geb-Urkunde in D registrieren zu lassen.


    Vorschlag:


    Scanne die beiden Anträge mal ein (leer) , dann können wir helfen.. und poste siehe hier. (Dateianhang)


    Ich habe solche Formulare persönlich noch nie gesehen...

  • Hallo hge..

    Danke... daß ich die Ehe und die Geburt nicht unbedingt registrieren muss weiß ich. Aber wenn mir irgendwas passiert oder ich tot umfalle weiß niemand in Deutschland dass ich hier verheiratet bin und ein Kind habe. Wenn aber beides dokumentiert ist hat's meine Frau mit Rente vielleicht einfacher.

    Einscannen muss ich üben...bin kein Held am PC.

    Gruß an alle....

  • Viel wichtigere Frage: hast Du die Geburt Deiner deutschen Tochter auf der deutschen Botschaft in Manila registrieren lassen? Hat Deine Tochter einen deutschen Pass? Das ist viel wichtiger, als die Geburtsurkunde in Deutschland registrieren zu lassen.


    Es kann nichts schaden, die Hochzeitsurkunde in Deutschland registrieren zu lassen. Für den Witwenrenten-Antrag für meine Mutter hat aber die DRV anstandslos die philippinische Sterbeurkunde akzeptiert (aus Datenschutz-Gesichtspunkten ein Horror, weil da alles über den Verstorbenen drinsteht, inklusive Todesursache, aber wir wollten schnell die Knete haben).

  • Viel wichtigere Frage: hast Du die Geburt Deiner deutschen Tochter auf der deutschen Botschaft in Manila registrieren lassen?

    ... zwingend erforderlich nur, wenn der deutsche Elternteil selbst nach dem 1.1.2000 im Ausland geboren wurde, davon gehe ich beim TS nicht aus.


    Wenn ein deutscher Pass erworben wurde, muss ebenfalls keine Registrierung der Geb-urkunde in deutschen Registern bzw. bei der DBM gemacht werden. Das geht auch nur mit der philipp. Geburtsurkunde, Eheurkunde bzw Vaterschaftsanerkennung.


    Familienangelegenheiten - Auswärtiges Amt (diplo.de)

  • Reiskorn Ich würde dich auch gerne darum bitten, dass du uns die leeren Anträge mal zur Verfügung stellst, da ich auch plane mein Kind ins Geburtregister eintragen zu lassen. Das würde mir helfen, da ich dann wüsste, was ich noch alles besorgen muss vorher. Ich hoffe, du bist so nett. :-)