Wolfgang81/Philippinische schwangere Verlobte nach Deutschland holen. Wohnhaft in Taiwan.

  • Hallo liebe Foren-Gemeinde,


    vorweg, ich habe mir hier in den letzten Tagen sehr viele Beiträge zu meinem Anliegen durchgelesen und auch schon etliche nützliche Informationen erhalten. So auch zB. in diesem Post

    von Thomas123: Thomas123/schwangere Freundin nach Deutschland holen - Visa zur Familienzusammenführung oder Hochzeit - Philippinenforum Deutschland

    Allerdings gibt es in meinem Fall einige unterschiedliche Grundvoraussetzungen, zu denen ich euren Rat bzw. eure Hilfe bräuchte.


    Zu der Ausgangslage:


    Sie lebt seit 5 Jahren in Taiwan, über ein Arbeitsvisum, dort hatte ich sie auch zuletzt besucht und nun ist sie in der 7. Woche schwanger. Noch bevor dieses Ereignis eintrat, hatten wir eine Hochzeit am 08.08.2025 in den Philippinen angepeilt. Seit meinem letzten Besuch sind wir nun also verlobt und werden laut Arzt in Taiwan Ende November Eltern.=) Ich fliege Ende Juli nach Taiwan, 2 Tage später fliegen wir für 2 Wochen in die Philippen, zu ihren Eltern / Geschwistern und dann am 13.08.25 wieder nach Taiwan zurück. So zumindest der Plan bis jetzt.

    Meine Vaterschaftsanerkennung habe ich hier beim Standesamt schon "angeleiert". Sie schickt mir die Tage das CENOMAR und die Geburtsurkunde zu, womit ich dann alles beim Standesamt mache.

    Jetzt zu meinen Fragen / Sorgen:


    # Ursprünglich hatten wir geplant, dass sie 1 oder 2 Monate nach der Hochzeit zu mir nach Deutschland zieht. Das ist aufgrund der Schwangerschaft ja nun ein Problem, da sie spätestens Mitte August, quasi mit mir zusammen zurück fliegen müsste. Frage hierzu: Die Hochzeit wäre am 08.08.25, der Rückflug am 15./16.08. Hätten wir dann schon die benötigten Nachweisdokumente der Hochzeit, oder können die auch später nach Deutschland (zB. über Botschaft) nachgeschickt werden, zwecks Versicherungsschutz in DE?


    # Ich habe mehrfach im Forum hier und auch auf anderen Seiten über 28.1.4 der allg. Verwaltungsvorschrift zum AufhG gelesen. Hilft mir das in irgendeiner Form, zB. keine UP? Sie wäre Mitte August Ende 6. / Anfang 7. Monat schwanger.


    # Ich gehe davon aus, dass sie über "Familiennachzug zum ungeborenen deutschen Kind" nach Deutschland einreisen sollte und wir es entsprechend beantragen müssen. Hier nun eine generelle Frage dazu, Können wir sämtliche Botschaft-Angelegenheiten auch über die Deutsche Botschaft in Taiwan abwickeln? Auch die Zustimmung der Vaterschaftsanerkennung? Sonst müsste sie dafür ja extra in die Philippinen fliegen.


    Sollten mir mehr Fragen einfallen, stelle ich sie natürlich hier. Über Tips und Meinungen jeder Art würde ich mich sehr freuen, ich möchte die Geburt gern hier in Deutschland mit ihr zusammen erleben.


    Vielen Dank im voraus. und LG

    Wolfgang

  • Frage hierzu: Die Hochzeit wäre am 08.08.25, der Rückflug am 15./16.08. Hätten wir dann schon die benötigten Nachweisdokumente der Hochzeit, oder können die auch später nach Deutschland (zB. über Botschaft) nachgeschickt werden, zwecks Versicherungsschutz in DE?


    du bekommst die original heiratsurkunde direkt nach der hochzeit vom standesamt überreicht.
    ich denke aber nicht, dass sie in dieser form in DE anerkannt wird.

    nach der hochzeit schickt das lokale standesamt eine kopie der heiratsurkunde zur registrierung an die PSA.

    die registrierung dort kann 3 - 4 monate dauern. erst danach kann man eine kopie der heiratsurkunde auf sicherheitspapier vom PSA anfordern, dass dann noch von der DBM legalisiert werden muss.

    danach muss es sicherlich noch ins deutsche übersetzt werden, damit unsere deutschen behörden was damit anfangen können.

    den registrierungsprozess bei der PSA kann man mit einem bettelbrief an das LCR beschleunigen, wenn man gute gründe vorbringt.

    dann dauerts nur noch 3 wochen.

  • Frage hierzu: Die Hochzeit wäre am 08.08.25, der Rückflug am 15./16.08. Hätten wir dann schon die benötigten Nachweisdokumente der Hochzeit, oder können die auch später nach Deutschland (zB. über Botschaft) nachgeschickt werden, zwecks Versicherungsschutz in DE?



    den registrierungsprozess bei der PSA kann man mit einem bettelbrief an das LCR beschleunigen, wenn man gute gründe vorbringt.

    dann dauerts nur noch 3 wochen.

    Das würde bedeuten, es wäre möglich, dass sie bis Ende November als meine Ehefrau versichert wäre?

  • den registrierungsprozess bei der PSA kann man mit einem bettelbrief an das LCR beschleunigen, wenn man gute gründe vorbringt.

    dann dauerts nur noch 3 wochen.

    Das würde bedeuten, es wäre möglich, dass sie bis Ende November als meine Ehefrau versichert wäre?


    wohl eher ab ende november.


    die legalisierung bei der DBM dauert derzeit auch ca. 3 - 4 wochen.


    also:


    - hochzeitstag + 3 wochen = PSA registrierung fertig.

    - dann marriage certificate beim PSA für legalisierung beantragen, DFA besuch für bezahlung und DBM legalisierung: + 4 wochen


    am besten fragst du jetzt schon mal bei deiner verischerung nach, welche dokumente die für eine mitgliedschaft benötigen.

  • Quote

    "Hier nun eine generelle Frage dazu, Können wir sämtliche Botschaft-Angelegenheiten auch über die Deutsche Botschaft in Taiwan abwickeln? Auch die Zustimmung der Vaterschaftsanerkennung? Sonst müsste sie dafür ja extra in die Philippinen fliegen."

    Das müsst ihr sogar, da sie dort wohl ihren Hauptwohnsitz hat.


    Der Nachzug zum ungeborenen Kind hat den Nachteil, dass sie nur eine AE als Geduldete bis zur Geburt bekäme und diese wird wahrscheinlich nicht für mehr als zwölf Monate erteilt, womit keine GKV über die Versicherungspflicht nach §5 SGB V möglich ist. PKV wird die Schwangerschaft wohl nicht mitversichern wollen. Damit wärst du in DE Selbstzahler, wenn die Geburt hier stattfinden soll.

    Dann gibt es den Ehegattennachzug aber der erfordert Nachweis A1 Sprachzertifikat (hat sie das?). Hat sie diesen Nachweis nicht, dann wäre der einfachere Weg der Nachzug mit deutschem Kind, da dieser keine deutschen Sprachkenntnisse erfordert.

    Ihr müsst einen Termin haben mit genügend Vorlaufzeit für die Besorgung der benötigten Dokumente für den Ehegattennachzug. Termine in Taiwan haben 2 Monate Vorlaufzeit. Hinzukommen Zeiten für Visaerteilung (Taiwan 8-10 Wochen), AE-Erteilung (frag deine ABH) und dann Antrag für Aufnahme in die Familienversicherung. Das muss alles vor Geburt geschehen, zumindest der Familienversicherungsantrag, der aber nur nach AE-Erteilung ginge, wenn ich mich nicht irre.

    Solltet ihr euch entscheiden, erst nach der Geburt nach DE überzusiedeln, dann gib deiner Verlobten und deinem Kind ein wenig Zeit, um nach der Geburt Kraft zu sammeln. Sollte es zu einer schwierigen Geburt kommen, dann wird diese Erholungszeit buchstäblich notwendig.

  • ojojo ,, ein sehr enger Zeitplan .. ich will nicht sagen, dass er nicht klappen kann, wäre mir aber zu aufregend !

    Hier nun eine generelle Frage dazu, Können wir sämtliche Botschaft-Angelegenheiten auch über die Deutsche Botschaft in Taiwan abwickeln? Auch die Zustimmung der Vaterschaftsanerkennung? Sonst müsste sie dafür ja extra in die Philippinen fliegen.


    Generell ist die deutsche Botschaft (oder das Konsulat) zuständig, wo der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Es ist in diesem Fall aber nicht auszuschließen, dass das Konsulat in Taiwan über Amtshilfe das Konsulat in Manila beteiligt, da sich ja bestens mit philipp. Urkunden auskennen. Somit würde es einen größeren Zeitrahmen bedeuten...

    Daher solltest du diese Frage direkt an das Konsulat in Taiwan stellen; Also ob Vaterschaftsanerkennung bzw. Visum in Taiwan gemacht werden kann bzw es zeitlich besser ist, dies in Manila abzuwickeln..


    Meine persönliche Meinung/Rat:

    Ich würde das so sehen, dass das Konsulat in Taiwan die philipp. Geburtsurkunde und das Cenomar ohne Probleme anerkennen sollte, da sie jetzt legalisiert sind. wie das mit dem Mutterpass ist (wo ausgestellt? Taiwan/Philippinen)) weiß ich nicht, in welcher Form das Konsulat dies akzeptiert... wenn du diese Dokumente hast, solltest du die schon mal eingescanned zum Konsulat schicken und fragen, ob dies für die Zustimmung zur VA bzw zur Ausstellung des Visums reicht.


    # Ich habe mehrfach im Forum hier und auch auf anderen Seiten über 28.1.4 der allg. Verwaltungsvorschrift zum AufhG gelesen. Hilft mir das in irgendeiner Form, zB. keine UP? Sie wäre Mitte August Ende 6. / Anfang 7. Monat schwanger.

    Ja klar hilft das... UP gibt es nicht mehr.


    Ich kenne aber jetzt nicht die Terminmöglichkeiten/Wartezeiten vom Konsulat in Taiwan.. wenn das nicht reicht, müsste man per mail einen früheren Termin vereinbaren ...

  • hge

    Changed the title of the thread from “Philippinische schwangere Verlobte nach Deutschland holen. Wohnhaft in Taiwan.” to “Wolfgang81/Philippinische schwangere Verlobte nach Deutschland holen. Wohnhaft in Taiwan.”.
  • du solltest dir ausserdem gedanken über den zeitlichen ablauf auf den philippinen machen:


    ihr müsst zunächst beide zusammen persönlich beim LCR die marriage license beantragen.

    sofern alle dokumente in ordnung sind wird dann ein öffentliches announcement (=aushang im LCR) gemacht.

    und erst wenn innerhalb von 10 tagen niemand eurer heirat widerspricht bekommt ihr die marriage license.

    in dieser wartezeit müsst ihr einen termin für das marriage pre counseling machen und daran teilnehmen.

    und dann muss noch der eigentliche hochzeitstermin mit den behörden abgestimmt werden.


    ich denke, dass 2 wochen philippinen dafür nicht ausreichen.

  • Dann gibt es den Ehegattennachzug aber der erfordert Nachweis A1 Sprachzertifikat (hat sie das?). Hat sie diesen Nachweis nicht, dann wäre der einfachere Weg der Nachzug mit deutschem Kind, da dieser keine deutschen Sprachkenntnisse erfordert.

    auch bei Einreise einer Schwangeren braucht es kein A1!

  • Dann gibt es den Ehegattennachzug aber der erfordert Nachweis A1 Sprachzertifikat (hat sie das?). Hat sie diesen Nachweis nicht, dann wäre der einfachere Weg der Nachzug mit deutschem Kind, da dieser keine deutschen Sprachkenntnisse erfordert.

    auch bei Einreise einer Schwangeren braucht es kein A1!

    Ich habe nichts Gegenteiliges geschrieben oder behauptet.

  • Ich habe nichts Gegenteiliges geschrieben oder behauptet.

    sorry, dann habe ich es falsch verstanden ,..

    Alles gut.


    Termin jetzt buchen und für 10. Juni bekommen (2 Monate Vorlauf in Taiwan)
    Bis dahin alle Dokumente besorgen, inklusive Legalisation etc. pp.
    8-10 Wochen Bearbeitungszeit Visum, also ca. 19, August
    11. September wäre dann letzter Tag des 7. Schwangerschaftsmonat

    Das ist ein sportliches Vorhaben.


  • Ein Nachweis A1 Sprachzertifikat hat sie nicht, wie lange würde das ca. dauern? Außerdem hab ich (auch auf Seiten deutscher Behörden) vermehrt gelesen, dass ein Nachweis A1 nicht in allen Visaanträgen von Nöten ist. Bei Ehegattennachzug ist sie aber definitiv von Nöten und kann nicht später zB. auch hier gemacht werden, zB. aufgrund der Umstände (Schwangerschaft)?

  • Ein Nachweis A1 Sprachzertifikat hat sie nicht, wie lange würde das ca. dauern? Außerdem hab ich (auch auf Seiten deutscher Behörden) vermehrt gelesen, dass ein Nachweis A1 nicht in allen Visaanträgen von Nöten ist. Bei Ehegattennachzug ist sie aber definitiv von Nöten und kann nicht später zB. auch hier gemacht werden, zB. aufgrund der Umstände (Schwangerschaft)?

    Beim Ehegattennachzug ist er notwendig, laut AufenthG. Damit die Behörden darauf verzichten, müsste sie 1 Jahr vergeblich versucht haben Deutsch zu lernen, andere Ausnahmen treffen wahrscheinlich für sie nicht zu, wie z.B. Weg zur Schule oder Kosten der Schule. Wie lange es dauert, hängt davon ab, wie schnell sie A1-Deutsch beherrscht. Wenn sie relativ schnell A1 beherrscht, evtl. schon weiter geht und auf A2 kommt, kann man auf gut Glück ohne Zertifikat hingehen und die Botschaft testet ihr Deutsch. Ob das allerdings zu empfehlen ist, weiß ich nicht. Wenn ich aber bedenke wie sich A2 Deutsch wirklich anhört, würde ich niemanden ohne Zertifikat losschicken. Anyway, dann muss sie eine Prüfung bei einer anerkannten Sprachschule ablegen um ein A1 Zertifikat zu bekommen. Schwangerschaft ist kein Ausnahmegrund beim Ehegattennachzug!

  • Ja, da werden 2 Wochen eindeutig nicht ausreichen. Also habe ich die Wahl zwischen a) Hochzeit umlegen und Nachzug mit deutschem Kind (ohne Versicherungsschutz in DE) und b) Hochzeit anpeilen, aber mehr Vorlaufzeit bedenken, dann Einreise über Nachzug mit deutschem Kind und hoffen, dass die Hochzeit rechtzeitig anerkannt wird? Alternative c) wäre Einreise über Ehegattennachzug in der Hoffnung, dass sie dann noch fliegen darf, korrekt?


    JohanKern Welchen Termin genau jetzt buchen, um ihn bis zum 10. Juni zu bekommen?

  • Ja, da werden 2 Wochen eindeutig nicht ausreichen. Also habe ich die Wahl zwischen a) Hochzeit umlegen und Nachzug mit deutschem Kind (ohne Versicherungsschutz in DE) und b) Hochzeit anpeilen, aber mehr Vorlaufzeit bedenken, dann Einreise über Nachzug mit deutschem Kind und hoffen, dass die Hochzeit rechtzeitig anerkannt wird? Alternative c) wäre Einreise über Ehegattennachzug in der Hoffnung, dass sie dann noch fliegen darf, korrekt?


    JohanKern Welchen Termin genau jetzt buchen, um ihn bis zum 10. Juni zu bekommen?

    Wenn du einen Nachzugstermin heute buchen würdest, bekommt man bei 2 Monate Vorlauf theoretisch am 10. Juni frühestens einen Termin in Taiwan.

    Es ist besser, wenn du zwischen Nachzug mit ungeborenem Kind und Nachzug mit Kind unterscheidest; ersteres ist ohne Versicherungsschutz. Wenn du Nachzug mit/zum (ungeborenen) deutschem Kind machst, ist es unerheblich, ob die Eheurkunden schon fertig sind, da bei diesem Visum du außen vor bist, die Mutter bekommt hier das Visum auf Grund der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes und zur Ausübung der Personensorge. Wichtig hierbei ist, dass die Vaterschaft auf jeden Fall durch dich wirksam anerkannt ist. Dann einfach alle Dokumente vorbereiten und zum Visatermin parat haben. Die Eheurkunden wären nur insoweit relevant, da sie das gemeinsame Sorgerecht belegen. Das ist aber für das Visum und für die Einreise unerheblich, zumindest ist es das bei mir. Ich habe auf eine gemeinsame Sorgerechtserklärung vor Einreise verzichtet, da es bedeutet hätte, dass ich zum Pass hätte zustimmen müssen, was ich beim Bürgerbüro hätte offiziell machen müssen.

  • Offensichtlich reden wir aneinander vorbei 🤣

    Ehegattennachzug, A1 ja.
    Nachzug mit ungeborenen deutschen Kind, A1 nein.

    Nachzug zum/mit deutschem Kind, A1 nein.

    Für den Ehegattennachzug ist die Schwangerschaft unerheblich. Anspruch auf Visum durch die Ehe mit einem Deutschen.
    Für den Nachzug zum/mit ungeborenem deutschen Kind und mit/zum deutschen Kind ist die Ehe unerheblich. Anspruch des deutschen Kindes auf Ausübung der Personensorge durch den ausländischen Sorgeberechtigten.

    Theoretisch kann er beide Visa beantragen, aber dann muss trotzdem der A1 Nachweis für den Ehegattennachzug erbracht werden.

  • Angestrebt wird natürlich der Nachzug mit ungeborenem Kind. Somit kein A1. Ich möchte aber natürlich die Geburt hier in DE nicht aus eigener Hand bezahlen, darum war ja meine Frage, ob die Hochzeit dabei helfen kann.

    Einen Ehegattennachzug hatten wir bis zur Nachricht der Schwangerschaft anvisiert.

  • Ehegattennachzug, A1 ja.
    Nachzug mit ungeborenen deutschen Kind, A1 nein.

    Nachzug zum/mit deutschem Kind, A1 nein.

    richtig..


    Ich gehe aber davon aus, dass seine Freundin / Frau zusammen mit dem deutschen Kind einreist.. entweder als schwangere oder als Mutter des geborenen deutschen Kindes. Da sie ja jetzt schon schwanger ist, kann der Fall 1 (auch nach Heirat) nicht eintreten ... und somit ist A1 nicht nötig. Oder?


    Selbst wenn das Kind geboren ist und sie nur ein Ehegattennachzug beantragen würde, wäre der DBM klar, dass durch das mitreisende deutsche Kind es sich um ein Zuzug zum deutschen Kind handelt. die DBM hat immer die günstigste Variante anzunehmen.


    siehe auch hier:

    Antrag auf nationales Visum: - Auswärtiges Amt

  • richtig..


    Ich gehe aber davon aus, dass seine Freundin / Frau zusammen mit dem deutschen Kind einreist.. entweder als schwangere oder als Mutter des geborenen deutschen Kindes. Da sie ja jetzt schon schwanger ist, kann der Fall 1 (auch nach Heirat) nicht eintreten ... und somit ist A1 nicht nötig. Oder?


    Selbst wenn das Kind geboren ist und sie nur ein Ehegattennachzug beantragen würde, wäre der DBM klar, dass durch das mitreisende deutsche Kind es sich um ein Zuzug zum deutschen Kind handelt. die DBM hat immer die günstigste Variante anzunehmen.

    Dann eröffnet sich die Frage, ob die Botschaft ein Visum zu einem nicht beantragten Zweck erteilen darf und für den TS stellt sich die Frage, ob er hier ein Legal battle mit der Botschaft riskieren möchte, ob bei Ehegattennachzug nun A1 Nachweis notwendig ist. Über A1 muss der TS eh nur nachdenken, wenn er unbedingt über Ehegattennachzug verfahren möchte, Die Nachzüge über das Kind sind bei möglich, aber der zum ungeborenen Kind teuer, beide sind aber einfacher bei den Dokumenten, nur der Nachzug mit deutschen Kind wird länger dauern.

    Die Diskussion über den A1 Nachweis generell bei Deutschen ist sicherlich spannend.