Trotz Scheidung in D. auch Annulement in Phils ein Muß?

  • Kann Karsten nicht einfach mit seiner noch Ehefrau reden und den Scheidungsprozess abbrechen und dann die Scheidung von sich aus beantragen?

  • Zitat

    Original von ckien
    Kann Karsten nicht einfach mit seiner noch Ehefrau reden und den Scheidungsprozess abbrechen und dann die Scheidung von sich aus beantragen?


    Und was soll hier der Vorteil für Karsten sein?
    Höhere Anwaltskosten im Endeffekt. Die Ehefrau hat die Suppe eingebrockt. Soll sie, sie jetzt die Suppe mit allen Konsequenzen ausloeffeln.
    Karsten muss hier knallhart bleiben und keinen Zentimeter nachgeben. Sonst kannst du fast mit Sicherheit rechnen, dass die Ehefrau dann noch weitere Forderungen stellt. ZB eine grössere Abfindungssumme u.s.w.

  • Karsten hat kein Moos, bei dem ist nichts zu holen. Dem gehört nichts...


    Ob die Ehefrau wirklich nachgedacht hat beim Suppe einbrocken, weiß ich nicht. Glaube das aber eher nicht.


    Ob die Scheidung meiner Noch-Ehefrau anerkannt wird ist mir ziemlich wurscht. Ich will nur wissen, ob MEIN Scheidungspapier in bezug auf MICH anerkannt wird.


    Da wollte ich ein klares Ja oder Nein hören. Aber so wie das sich hier derzeit liest, scheinen die Aussagen eher zum Ja zu tendieren?


  • Es ist ein klares Ja!!!!!
    Du bist geschieden!
    Nur deine Ehefrau oder Verflossene hat hier ein Problem.
    Ich mag es er ihr gönen.
    Eine solche Ratte hat es nicht besser verdient.
    Diese Bemerkung bezieht sich auf Frauen die Männer unter falscher Tatsachen ausnützen wollen.
    Hat keinen Bezug zu den Philippinen. Ratten, vorallem weibliche gibt es auf der ganzen Welt.


    Sorry; jetzt hab ich sogar die Ratten beleidigt.


  • Bezüglich das klaren JA stimme ich dir zu. habe ich ja weiter oben auch vertreten.


    Mit deiner Rattenaussage sollte man doch vorsichtig sein. Niemand kennt die beiden persönlich um sich ein umfassendes Bild zu machen. Audiatur et altera pars, sagten schon die alten Römer.


    hge

  • Zitat

    Original von Karsten
    Ob die Scheidung meiner Noch-Ehefrau anerkannt wird ist mir ziemlich wurscht. Ich will nur wissen, ob MEIN Scheidungspapier in bezug auf MICH anerkannt wird.


    Da wollte ich ein klares Ja oder Nein hören. Aber so wie das sich hier derzeit liest, scheinen die Aussagen eher zum Ja zu tendieren?


    Dein Scheidungspapier ist ohne Zweifel in bezug auf dich auf der ganzen Welt anerkannt AUSSER Philippinen! In RP bleibt deine Ehe mit deiner Frau legal und verbindlich weil euer Scheidungspapier nicht anerkannt ist. Deine deutsche Staatsangehörigkeit befreit dich nicht von dem philippinischen Gesetzt. Das gilt auch an alle deutsche Expats die mit Pinays verheiratet sind und in RP leben. Ausser Annulment und Legal Separation, dürfen ihre Frauen von ihnen sich nicht scheiden lassen.


    Gruß,
    germanJoy

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
    Long live Philippines and Germany where Jesus is Lord and God!

  • Zitat

    Original von germanJoy
    Dein Scheidungspapier ist ohne Zweifel in bezug auf dich auf der ganzen Welt anerkannt AUSSER Philippinen! In RP bleibt deine Ehe mit deiner Frau legal und verbindlich weil euer Scheidungspapier nicht anerkannt ist. Deine deutsche Staatsangehörigkeit befreit dich nicht von dem philippinischen Gesetzt. Das gilt auch an alle deutsche Expats die mit Pinays verheiratet sind und in RP leben. Ausser Annulment und Legal Separation, dürfen ihre Frauen von ihnen sich nicht scheiden lassen.


    Gruß,
    germanJoy


    ok gemanJoy du bleibst bei Deiner Meinung, während die mehrheit der Poster hier anderer Ansicht ist.


    im übrigen: alle Theorie ist grau... wenn karsten die marriage license beantragt wird er spätestens schon merken, ob die Scheidung anerkannt wird oder nicht.... wir können wetten annehmen...


    wie gesagt, wenn Karsten die marriage license nicht bekommt, bleibt ihm immer noch der Weg in D zu heiraten.


    hge

  • Zitat

    Original von germanJoy
    Dein Scheidungspapier ist ohne Zweifel in bezug auf dich auf der ganzen Welt anerkannt AUSSER Philippinen!


    Am 01.03. hast du aber genau das Gegenteil geschrieben. Was ist denn nun richtig?


    Zitat:

    Zitat

    Original von germanJoy
    Scheidungen von Philippinos im Ausland sind in RP ungültig. Scheidungen von nicht Philippino-Ehepaaren im Ausland sind in RP gültig.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


    Ihnen ist der Erhalt der Community wichtig, dann können Sie das Forum über eine Spende unterstützen.


    Diskussionen zu meinen Beiträgen sind explizit gewünscht........

  • Ihr seid ja wirklich lustig.
    Wir sind ein halbes Filipinoehepaar, da ich keine schwarzen Haare habe. Also ist die Scheidung auch nur zur Hälfte gültig? Nämlich für mich?


    Bitte das mit der Ratte nicht sagen. Schließlich verbindet mich mit dieser Frau, auch wenn ich sie nicht mehr mag oder auch schwer von ihr enttäuscht bin, etwas. Und das, oder der mag das Wort Ratte nicht lesen, falls es diese Forum in 5 oder 6 Jahren noch exestieren sollte...


    Ich bin mir gar nicht sicher, ob ich noch mal heiraten will.
    Ich will lediglich einen lieben Menschen, falls ich einen solchen noch mal treffen sollte, in den Arm nehmen können, ohne wegen Ehebruchs auf den Phils verknackt zu werden. Falls dieses Umärmlen auf den Philippinen geschieht.


    Thank you so much.


    Karsten

  • germanJoy


    Vielleicht einfach mal Art. 26, S. 2 des Family Code of the Philippines durchlesen. Vielleicht gelangst du dann doch zu neuen Erkenntnissen:


    Zitat

    Where a marriage between a Filipino citizen and a foreigner is validly celebrated and a divorce is thereafter validly obtained abroad by the alien spouse capacitating him or her to remarry, the Filipino spouse shall have capacity to remarry under Philippine law.

  • Hi Ihr,


    Ich kenne die vielen Ehepaaren (Pilipino & Pilipina)(Ausländer & Pilipina) sind verheiratet auf den Philippinen...
    Sie sind schon lange verheiratet auf den philippinen und sind plötzlich keinem Verhältniss mehr...Sie haben Scheidung auf den Philippinen gemacht und Scheidung auch möglich .....die Ehepaaren sind 6 ,10 Jahren verheiratet und sind auch auf den philippinen geheiratet...
    wenn sie auf den philippinen geheiratet haben und sie wollen scheidung dann muss in den philippinen machen.
    das ist möglich sein wenn die ehepaaren nicht sehr glückilich sind oder kein Verhältniss mehr...


    Auf den Philippinen ,wenn die ehepaaren nicht so lange verheiratet,zumbeispiel: 4,5 jahren verheiratet ist noch nicht möglich das Scheidung wenn Sie Scheidung wollen....Ich habe nur bei Chiz Escudero ´s Bericht gelesen & gehört....
    vielleicht dürfen Sie zu Chiz Escudero Fragen wenn Sie wollen...
    Schaumal hierhttp://www.chizescudero.com/chiz/aboutChiz.php?act=profile


  • Ich denke die Lösung liegt in diesem Link von Spider


    Der gibt aber German Joy recht.


    Aus dem Link geht hervor, daß eine Scheidung auf den Phils nur anerkannt wird, wenn sie von dem Ausländer eingeleitet wurde.


    D.h. wenn die Scheidung von dem phil. Partner beantragt wird, hat diese auf den Philippinen keine Gültigkeit - unbeschadet ihrer Gültigkeit in anderen Staaten.


    Die Gesetzeslogik beruht darauf, daß kein phil. Staatsangehöriger das Recht auf Scheidung hat, eine solche also nirgends beantragen kann. Die gesamte Scheidung ist also auf den Philippinen nicht rechtsgültig. Und damit ist auch der Foreigner auf den Philippinen noch verheiratet.


    Will er dort nochmals heiraten, wird das Scheidungsurteil verlangt. (Die Scheidung geht wohl aus dem EFZ hervor und wird dem phil. Staat damit bekannt) Daraus ist ersichtlich, daß er vorher mit einem phil. Partner verheiratet war. Wenn dieser nun lt. Scheidungsurteil als Antragsteller ersichtlich ist (was er nach phil. Recht nicht durfte) ist die Scheidung nach phil. Recht nichtig und der Foreigner somit nach phil Recht noch verheiratet.


    Der Link von Gio22 besagt dasselbe, auch wenn er ihn anders versteht.


    Lothar

    Einmal editiert, zuletzt von Lothar ()


  • Ich muß dir leider widersprechen, Lothar. Die Lösung, daß das ausländische Scheidungsurteil ausländischer Ehegatten (egal ob der ausländische Ehegatte oder der philippinische Ehegatte die Scheidung beantragt hat) von philippinischer Seite anerkannt wird, findet sich in folgenden Vorschriften des Civil Codes of the Philippines:


    Zitat

    Art. 15. Laws relating to family rights and duties, or to the status, condition and legal capacity of persons are binding upon citizens of the Philippines, even though living abroad. (9a)


    Art. 17. The forms and solemnities of contracts, wills, and other public instruments shall be governed by the laws of the country in which they are executed.


    Diese Vorschriften bringen eine Teilanerkennung ausländischer Scheidungen mit sich, wenn der eine Ehegatte eine ausländische, der andere die philippinische Staatsangehörigkeit besitzt. Der ausländische Ehegatte wird dann auf den Philippinen als geschieden angesehen und kann selbst auf den Philippinen eine neue Ehe eingehen. Die Philippinen folgen in ihrem Kollisionsrecht halt dem Staatsangehörigkeitsprinzip.


    Da die Philippinen dieses Ergebnis als ungerecht empfanden (der Ausländer darf nach der Scheidung auf den Philippinen wieder heiraten und der Philippiner nicht), wurde am 17.7.1987 nachträglich durch Executive Order Nr. 227 Art. 26 FC um eine Wiederverheiratungsklausel ergänzt. Nach dieser Vorschrift darf dann der Philippiner auch auf den Philippinen wieder heiraten, wenn die Scheidung nicht von ihm ausging.

  • @Ciao22:
    Ich bin nicht im Besitz eines civil codes der Phils, muß mich daher auf die hier gebrachten Zitate verlassen.


    In den von Dir jetzt gebrachten Links ist auffallend, daß in Art 15 ausdrücklich der Familienstand angesprochen wird und daß für phil. Staatsangehörige hier phil. Recht gilt, unabhängig davon wo sie leben,
    in Artikel 17 jedoch nicht, der bezieht sich auf allgemeine Verträge.


    Du selbst schreibst, daß der phil. Partner auf den Phils wieder heiraten darf, wenn die Scheidung nicht von ihm ausging. Das war ja bisher unbestritten.


    Streitpunkt ist der, ob der ausl. Partner, obwohl er/sie in seinem Heimatland und allen übrigen Ländern außer den Phils rechtmäßig als geschieden gilt, auch auf den Phils als geschieden gilt, wenn die Scheidung (nach phil. Recht unrechtmäßig) vom phil. Partner eingeleitet wurde.


    Mein logischer Schluß ist so: Wenn die Scheidung nach phil. Recht unrechtmäßig war, weil der phil. Partner sie nicht einleiten durfte (siehe Art. 15) dann ist die gesamte Scheidung von vornherein unrechtmäßig.


    Dies ergibt sich übrigens auch aus dem von Spider gebrachten Zitat.


    Die Philippinen folgen insoweit dem Staatsangehörigkeitsprinzip, als das sie die Scheidung anerkennen, wenn sie von dem ausl. Part nach geltendem Recht in dessen Herkunftsland eingeleitet wurde.


    Sie klammern dabei aber ausdrücklich (siehe Art. 15) dieses Recht für den phil. Staatsbürger aus.


    Lothar

  • ... ich muss da mal zwischenfragen ... wenn es so wichtig ist von wem die scheidung ausging , woran sieht man das auf dem scheidungsurteil ??? :dontknow


    ...ich war noch in der situation deswegen die naive frage ...



    gruss


    Anting-Anting


  • Guckste in diesem Thread etwas weiter vorne....


    Lothar

  • ... vielen dank , ich sehe diver100 ging es auch so ... nun stellt sich die frage ob diese tatsache beim uebersetzen auch so gewuerdigt wird ....


    gruss


    Anting-Anting

  • Zitat

    Original von Lothar
    Streitpunkt ist der, ob der ausl. Partner, obwohl er/sie in seinem Heimatland und allen übrigen Ländern außer den Phils rechtmäßig als geschieden gilt, auch auf den Phils als geschieden gilt, wenn die Scheidung (nach phil. Recht unrechtmäßig) vom phil. Partner eingeleitet wurde.


    Mein logischer Schluß ist so: Wenn die Scheidung nach phil. Recht unrechtmäßig war, weil der phil. Partner sie nicht einleiten durfte (siehe Art. 15) dann ist die gesamte Scheidung von vornherein unrechtmäßig.


    Lothar


    Daß sich die Lösung dieser Frage aus Art. 15 CC ergibt, ist nicht einfach zu verstehen. Art. 15 CC verlangt ja nach seinem Wortlaut nur für im Ausland lebende Filipinos die Anwendung philippinischen Rechts.


    Art. 15 CC wurde aber im Jahre 1956 vom philippinischen Supreme Court dahingehend zur allseitigen Kollisionsnorm ausgebaut, daß entsprechend für auf den Philippinen lebende Ausländer deren Heimatrecht gelten sollte (bitte mal nach den Fall Recto v. Harden googeln).


    Da für Ausländer deren Heimatrecht gilt, wird das ausländische Scheidungsurteil von den Philippinen in bezug auf den Ausländer anerkannt. Für den philippinischen Ehegatten sind aber die philippinischen Gesetze bindend. Daher wird in bezug auf ihn das Scheidungsurteil nicht anerkannt.


    Bis zum 17.7.1987 hat man daher den unbefriedigenden Rechtszustand gehabt, daß der ausländische Ehegatte von philippinischer Seite als geschieden angesehen wurde mit der Folge, daß er selbst auf den Philippinen eine neue Ehe eingehen durfte. Die Scheidung des philippinischen Ehegatten wurde aber andererseits nicht anerkannt. Dies empfand man als ungerecht, daher wurde in Art. 26 FC eine Wiederverheiratungsklausel eingeführt.



  • Meinst Du diesen Fall hier?


    http://www.lawphil.net/judjuri…1967/gr_l-22174_1967.html


    Da steht aber nichts von Eherecht. Da ging es um die Forderungen eines Rechtsanwaltes, die dieser einklagte, nachdem der Auftrag zurückgezogen worden war. Oder lese ich da irgend etwas verkehrt?


    Ich kenne mich ja nun wirklich nicht in phil. Recht aus, aber dieser Fall kann doch keine Begründung für den Streitpunkt hier sein.



    Lothar


  • In dem von dir zitierten Fall wird auf die Entscheidung von 1956 verwiesen. Zur Verdeutlichung dies hier:


    http://www.manilastandardtoday…=albinoArriero_nov14_2003