Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage bezüglich des Ehrerbietigkeitsakts durch die Eltern. Es gab zwar dazu schon mal ein Thema, aber es wurde dann nicht weiter berichtet, wie das ausging bzw. vielleicht habe ich es nicht gefunden.
Als meine Verlobte und ich die Urkundenprüfung angestoßen haben, haben wir einen notariell beurkundeten Ehrerbietigkeitsakt beigefügt. Dieser steht zwar nicht auf der Checkliste der DBM, jedoch auf der Checkliste des OLG.
Die Urkundenprüfung ist nun ohne Beanstandungen abgeschlossen. Wir waren dann beim Standesamt meines Wohnsitzes (anderes Standesamt wie das, bei dem die UP angestoßen wurde) und die Formulare und Checkliste zur Anmeldung der Eheschließung zu organisieren. Sie konnte dabei sein, da sie gerade in Deutschland zu Besuch ist. Hier wurde uns mitgeteilt, dass neben der Geburtsurkunde und des CENOMAR's auch der Ehrerbietigkeitsakt den Prüfstempel der Botschaft braucht, da dies sonst zu Problemen beim OLG führen kann. Jedoch hat dieses Dokument keinen Prüfstempel.
Zunächst die Frage: Bekommt dieses Dokument grundsätzlich überhaupt einen Prüfstempel?
Da wir die Eheschließung schnellstmöglich anmelden wollen um keine Zeit zu verlieren hat die Standesbeamtin vorgeschlagen, dieses Dokument einfach ohne den Prüfstempel (den es ihrer Meinung nach unbedingt braucht) loszuschicken und zu schauen, ob das beim OLG durchgeht. Dies ist uns zu unsicher da wir die Sorge haben, dass am Ende das Ganze nur unnötig in die Länge gezogen wird weil ggf. Dokumente o.ä. nachgefordert werden. Da meine Verlobte gerade in Deutschland ist, kann sie ja schlecht was auf den Philippinen organisieren.
Meine Verlobte schließt in 3 Wochen ihr 25. Lebensjahr ab, theoretisch würde sich das Ganze erübrigen, wenn wir die Eheschließung erst danach anmelden. Dann würden wir dann 3 Wochen an Zeit verlieren. Die Frage ist nun, womit wir am wenigsten Zeit verlieren bzw. was da so die Erfahrungen sind. Die Standesbeamtin antwortet mir wahrscheinlich morgen, deshalb wäre ich gerne ein bisschen vorbereitet
Würdet ihr einfach anmelden da das Risiko von Beanstandungen seitens OLG gering sind? Bzw. wie groß schätzt ihr das Risiko ein, dass da groß Beanstandungen kommen?
Vielen Dank für eure Rückmeldung