philippinische staatsbürgerschaft?

  • hallo,


    ich sehe mit den Staatsbürgerschaften einfach nicht durch..kann ich als deutsche auch die philippinische annehmen? wieviele jahre muss ich im land gelebt haben? kann ich dann die doppelte haben oder muss ich mich für eine entscheiden?




    danke schonmal..ich hoffe, es gab das thema noch nicht..



    lg, maila

  • Die Frage gab es wohl schon aber lange her habe den Link auch nicht gefunden.


    Es ist so du als deutscher willst die Phil-staatsbürgerschaft annehmen, dann musst du die deutsche ablegen.

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG

  • Ist ein deutsches Gesetz es besteht kein Staatenabkommen mit den RP wenn ich das richtig habe und daher geht die doppelte Staatsbürgerschaft nicht, oder nur für Geborene aus Mischehen da sind beide Staatsbürgerschaften möglich.

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG

  • Zitat

    Original von maila
    ich sehe mit den Staatsbürgerschaften einfach nicht durch..kann ich als deutsche auch die philippinische annehmen? wieviele jahre muss ich im land gelebt haben? kann ich dann die doppelte haben oder muss ich mich für eine entscheiden?


    Sind deine Eltern Bi-national? Also z.b. dt/ph ? Dann hast du gute Chancen auf den Doppelpaß. Wenn deine Eltern beide die philippinische Staatsangehörigkeit haben, mußt du in jedem Fall die philippinische ablegen. Es gibt immerwieder solche superschlaue die sich dann nachträglich den philippinischen Paß wieder beantragen. Auch wenn es keiner merkt, man verliert dann automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit wieder. Das kann dann u.U. sehr negative Folgen haben.


    Zitat

    Original von maila
    kommt das gesetz von den philippinen oder von deutschland?


    Kommt von den Deutschen.


    Hier noch ein paar Links:


    Binationalitõt
    http://www.einbuergerung.de/26_126.htm
    Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland möglich?
    Staatsangehörigkeit?!


    Philippinische Staasbürgerschaft annehmen
    Nochmal: Dopplete Staatsbürgerschaft
    http://www.chanrobles.com/republicactno9139.html
    http://www.lawphil.net/statutes/comacts/ca_473_1939.html



    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


    Ihnen ist der Erhalt der Community wichtig, dann können Sie das Forum über eine Spende unterstützen.


    Diskussionen zu meinen Beiträgen sind explizit gewünscht........

  • Was willst Du mit der philipp.Staatsbürgerschaft ?
    Wenn Du mal verreisen willst ohne Ende um ein Visum kämpfen ?
    Behalte die Europ. !! Der rote EU Pass erlaubt Dir doch alle Reisefreiheiten !
    Ok wenn deine Eltern Philipp/ EU sind und Du beide Staatsangehörigkeiten evtl. haben kannst, mag es vielleicht Sinn machen . Aber sonst ...... FINGER DAVON !!
    Und vergiss niemals, Du bleibst auf den Philippinen immer die Langnase, egal ob Du Filippino bist oder Europäer !

  • hmm...


    meine vater ist schweizer und meine mutter philippina..
    und ich bin schweizer staatsbürger..


    also ich könnte eine doppelbürgerschaft annehmen geht das?


    wie muss ich da vorgehen wenn ich die philippinische auch noch möchte?

    8-)

  • Nach deutschem Recht,gibt es keine Doppelstaatsbürgerschaft,daß bedeutet;wenn du Deutscher bist und eine andere Staatsbürgerschaft annehmen willst mußt die Deutsche ablegen,wenn du anderer Nationalität bist und die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen willst,mußt du deine ursprüngliche ablegen,so einfach ist das.
    Eine Ausnahme besteht.Wenn du durch Entzug der ursprünglichen Staatsbürgerschaft,größeren finanziellen oder materiellen Schaden erleiden würdest,hier gibt es genaue Zahlen ,weis im Moment nicht wie hoch diese sind,bitte bei Google "doppellte Staatsangehörigkeit"eingeben.
    Als meine Frau ihren philippinischen Paß abgeben mußte,fragte ich die Staatsdienerin ob nicht die Möglichkeit bestehe diese zu behalten,da ich davon gehört hätte,sagte mir diese schroff;Das gibt es nicht,und ich war mir nicht sicher,da ich mich im Nachhinein mit diesem Thema beschäftigte,stellte ich fest es geht doch.
    Gruß Hans!

    Der Bankraubraub ist die Initiative von Dilittanten.


    Wahre Profis gründen eine Bank.

  • Zitat

    Original von hans.gehder
    Nach deutschem Recht,gibt es keine Doppelstaatsbürgerschaft,daß bedeutet;wenn du Deutscher bist und eine andere Staatsbürgerschaft annehmen willst mußt die Deutsche ablegen,wenn du anderer Nationalität bist und die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen willst,mußt du deine ursprüngliche ablegen,so einfach ist das.
    Eine Ausnahme besteht.Wenn du durch Entzug der ursprünglichen Staatsbürgerschaft,größeren finanziellen oder materiellen Schaden erleiden würdest,hier gibt es genaue Zahlen ,weis im Moment nicht wie hoch diese sind,bitte bei Google "doppellte Staatsangehörigkeit"eingeben.
    Als meine Frau ihren philippinischen Paß abgeben mußte,fragte ich die Staatsdienerin ob nicht die Möglichkeit bestehe diese zu behalten,da ich davon gehört hätte,sagte mir diese schroff;Das gibt es nicht,und ich war mir nicht sicher,da ich mich im Nachhinein mit diesem Thema beschäftigte,stellte ich fest es geht doch.
    Gruß Hans!




    es gibt zwei ausnahmen. wenn du durch geburt schon 2 staatsbürgerschaften hast, dann darfst du beide behalten.

    >>> Mit jedem Tag meines Lebens, erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können <<<


  • Ueberhaupt kein Problem. Geh auf die philippinische Botschaft und beantrage den philippinischen Pass.
    Meine beiden Kinder (gleiche Situation wie du) haben neben dem Schweizer Pass auch den Philippinischen Pass. Doppelstaatsbürgerschaften sind nach schweizerischem Recht erlaubt.

  • Zitat

    Original von Arthur
    Spider
    Hans Gehder hat die andere Ausnahme beschrieben.


    Richtig, aber es gibt im Prinzip noch mehrere, allerdings treffen diese für die Philippinen nicht zu.


    § 25


    (2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen oder privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insbesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann.



    § 29


    (3) Erklärt der nach Absatz 1 Erklärungspflichtige, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, so ist er verpflichtet, die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres geführt, so geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, es sei denn, dass der Deutsche vorher auf Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) erhalten hat. Der Antrag auf Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung kann, auch vorsorglich, nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt werden (Ausschlussfrist). Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt erst ein, wenn der Antrag bestandskräftig abgelehnt wird. Einstweiliger Rechtsschutz nach § 123 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt.


    (4) Die Beibehaltungsgenehmigung nach Absatz 3 ist zu erteilen, wenn die Aufgabe oder der Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder bei einer Einbürgerung nach Maßgabe von § 12 Mehrstaatigkeit hinzunehmen wäre oder hingenommen werden könnte.


    Quelle


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


    Ihnen ist der Erhalt der Community wichtig, dann können Sie das Forum über eine Spende unterstützen.


    Diskussionen zu meinen Beiträgen sind explizit gewünscht........

  • Zitat

    Original von Arthur


    Spider
    Hans Gehder hat die andere Ausnahme beschrieben.




    danke

    >>> Mit jedem Tag meines Lebens, erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können <<<

  • Zitat

    Original von Arthur


    Ueberhaupt kein Problem. Geh auf die philippinische Botschaft und beantrage den philippinischen Pass.
    Meine beiden Kinder (gleiche Situation wie du) haben neben dem Schweizer Pass auch den Philippinischen Pass. Doppelstaatsbürgerschaften sind nach schweizerischem Recht erlaubt.



    danke! kannst du mir vielleicht sagen wie teuer das ganze wird so in etwa? und wie lange dauert das bis man den pass in den händen hat?

    8-)

  • Zitat

    Original von pinoydoti


    danke! kannst du mir vielleicht sagen wie teuer das ganze wird so in etwa? und wie lange dauert das bis man den pass in den händen hat?


    Für ehemalige philippinische Staatsbürger die, die Staatsbürgerschaft zurückwollen kostet es 85 SwFr.
    Für deinen Fall kann ich es nicht sagen, da bei uns dies schon vor etlichen Jahren geschehen ist.
    Noch ein Detail: Ich hoffe deine Mutter hat eine Doppelstaatsbürgerschaft, also sie hat auch noch die Philippinische Staatsbürgerschaft, was ja in der Schweiz normal ist.
    Wenn sie die philippinische Staatsbürgerschaft abgelegt hat, wird es nicht mehr möglich sein, die philippinsche Staatsbürgerschaft zu bekommen, da nur Kinder bis zum 18. Lebensjahr bei der Wiedereinbürgerung der Mutter automatisch auch die philippinische Staatsbürgerschaft erhalten.


    Sollte es aber so sein, dass deine Mutter noch die philippinische Staatsbürgerschaft hat, ist glaube ich die Deadline 25 Jahre. Aber telefoniere mit der Botschaft in Bern, die können dir über Preise, Dauer und anderes mehr sicher Auskunft erteilen.

  • [quote]Original von Arthur


    Wenn sie die philippinische Staatsbürgerschaft abgelegt hat, wird es nicht mehr möglich sein, die philippinsche Staatsbürgerschaft zu bekommen,


    Hallo Arthur!
    Nach Information vom philippinischen Konsulat in Stuttgart(ist in Deutscheland),ist bei Abgabe der philippinischen Staatsbürgerschaft diese nicht gelöscht,sondern ruht nur und kann zu jeder Zeit neu beantragt werden,muß aber dann nach deutschem Recht,die deutsche Staatsbürgerschaft wieder abgeben,und diese ist dann futsch mit sammt der Reisefreiheit,und bei eventueller Rückkehr nach Deutschland muß wieder ein Visum beantragt werden,dann geht der ganze Quatsch wieder von vorne an.
    Gruß Hans!

    Der Bankraubraub ist die Initiative von Dilittanten.


    Wahre Profis gründen eine Bank.

  • Zitat

    Original von hans.gehder
    [quote]Original von Arthur


    Wenn sie die philippinische Staatsbürgerschaft abgelegt hat, wird es nicht mehr möglich sein, die philippinsche Staatsbürgerschaft zu bekommen,


    Hallo Arthur!
    Nach Information vom philippinischen Konsulat in Stuttgart(ist in Deutscheland),ist bei Abgabe der philippinischen Staatsbürgerschaft diese nicht gelöscht,sondern ruht nur und kann zu jeder Zeit neu beantragt werden,muß aber dann nach deutschem Recht,die deutsche Staatsbürgerschaft wieder abgeben,und diese ist dann futsch mit sammt der Reisefreiheit,und bei eventueller Rückkehr nach Deutschland muß wieder ein Visum beantragt werden,dann geht der ganze Quatsch wieder von vorne an.
    Gruß Hans!


    Hans
    Meine Antwort bezog sich auf den Sohn respektive Tochter der ehemaligen Filipina. Zudem spreche ich über die schweizerischen Verhältnisse. Hier sind Doppelstaatsbürgerschaften die Regel. Warum sollte eine Philipina auf ihre Staatsbürgerschaft verzichten.
    Hat sie es aber aus irgendwelchem Grund getan, können Kinder nur bis zum 18 Lebensjahr mit ihr auch wieder die philippinische Staatsbürgerschaft erlangen.



    A natural-born Filipino citizen who has lost her/his Filipino citizenship by naturalization in Switzerland or another foreign country can apply for reacquisition of Filipino citizenship by submitting to the Embassy the following:
    A Petition under Oath, Republic Act No. 9225 duly accomplished and signed [Download Petition under Oath form] The Embassy will evaluate the Petition under Oath, and if the Embassy finds it sufficient in form and substance, the applicant will be advised to set an appointment with the Consular Section for the Oath of Allegiance that the applicant shall personally swear to at the Philippine Embassy in Berne.

    Einmal editiert, zuletzt von Arthur ()

  • Hans
    Meine Antwort bezog sich auf den Sohn respektive Tochter der ehemaligen Filipina. Zudem spreche ich über die schweizerischen Verhältnisse. Hier sind Doppelstaatsbürgerschaften die Regel. Warum sollte eine Philipina auf ihre Staatsbürgerschaft verzichten.
    Hat sie es aber aus irgendwelchem Grund getan, können Kinder nur bis zum 18 Lebensjahr mit ihr auch wieder die philippinische Staatsbürgerschaft erlangen.



    A natural-born Filipino citizen who has lost her/his Filipino citizenship by naturalization in Switzerland or another foreign country can apply for reacquisition of Filipino citizenship by submitting to the Embassy the following:
    A Petition under Oath, Republic Act No. 9225 duly accomplished and signed [Download Petition under Oath form] The Embassy will evaluate the Petition under Oath, and if the Embassy finds it sufficient in form and substance, the applicant will be advised to set an appointment with the Consular Section for the Oath of Allegiance that the applicant shall personally swear to at the Philippine Embassy in Berne.[/quote]


    Hallo Arthur!
    Ich bezog mich auf die Anfangsfrage,um die es ja geht:Deutsch - philippinisch.
    Gruß Hans!

    Der Bankraubraub ist die Initiative von Dilittanten.


    Wahre Profis gründen eine Bank.


  • Das ist kein Problem, wende Dich an das philippinische Konsulat. Die Schweizer Nationalität verlierst Du nicht, bzw. nie.


    Grüsse


    Barny