Deutschkurs bestehen für Visum ?

  • Zitat

    Original von sweet69
    Man muss nicht unbedingt am GI den Deutschkurs machen. Mein
    BF hatte auch voriges Jahr in Cebu Privatunterricht und im Januar
    auf Anhieb bestanden. Der BF meines Bekannten macht in Davao
    einen Privatkurs.


    Gruss


    Lieber sweet69,
    wie schon an anderer Stelle hier im Forum bekrittelt, bewegen sich
    die Männer in der homosexuellen Szene sicher auf einem anderen
    Niveau - sei es nun in finanzieller als auch zwischenmenschlicher Art.
    Es kann sich eben nicht jeder einen Privatkurs für den Deutschkurs leisten
    und ich finde es immer wieder ziemlich arrogant von Dir immer wieder
    darauf hinzuweisen, wie toll die Botschaft ist und Dein Visum geklappt
    hat.
    Auch ist es schön, dass DEIN BOYFRIED einen Privatkurs (!) besucht hat.
    Für mich kommt das ziemlich arrogant rüber, sorry. :dontknow
    Wie wäre es denn mal mit Informationen über diese Privatkurse?? ?(
    Meine Frau hat nachher mehr oder weniger ohne einen Kurs im Selbst-
    studium auch diesen Test bestanden.


    Viele Grüße
    Winney

    Das Leben ist wie ein Theaterstück, man tritt auf die Bühne ohne vorher geprobt zu haben. (M. Kundera)


  • Winney und sweet69


    diese persönlichen Dinge haben in meinen Augen nichts mehr mit dem Thema zu tun. Entscheidend ist, dass es bestimmte Ausnahmen gibt wo kein Sprachnachweis erforderlich ist.


    Für jeden besteht die Option bei der Botschat vorbeizugehen und die Formalitäten auf Deutsch zu erledigen, dann muss niemand einen externen Sprachnachweis vom Goetheinstitut erbringen.


    Die anderen Ausnahmen sind ja auch schon hinreichend beschrieben.


    Wenn ein Sprachkurs notwendig wird, dann bedarf es nur des Prüfungsnachweises durch Goethe oder ein Partnerinstitut.

  • Zitat

    Original von franky_23
    Die anderen Ausnahmen sind ja auch schon hinreichend beschrieben.


    Wenn ein Sprachkurs notwendig wird, dann bedarf es nur des Prüfungsnachweises durch Goethe oder ein Partnerinstitut.


    und wie die frage ja war ist die Pruefung der GI nicht abhaengig von einem kurs bei der GI. siehe hier


    GI pruefungsanfroderungen


    gruss
    michel

  • ehm, ich will hier niemanden falschen Hoffnungen, aber ich hab gerade diesen Artikel gefunden:


    09.09.2008 * In einem durchaus sensationellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof am 25.07.2008 entschieden, daß Familienangehörige von Unionsbürgern viel freizügiger einreisen dürfen als es bisher nach der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in Deutschland der Fall ist. In dem konkreten Fall ging es zwar um irische Staatsbürger, das Urteil hat aber Wirkung auch für den deutschen Rechtskreis. Nach dem Urteil muss Ehepartnern von Unionsbürgern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, auch wenn sie illegal eingereist sind; die Anforderung, vor Einreise genügend Deutschkenntnisse vorzuweisen, ist europarechtswidrig; die Familienangehörigen müssen vorher nicht in einem EU-Land zusammengelebt haben; wo und wann sie geheiratet haben, ist nicht relevant. Dieses Urteil ist auch in Deutschland zu beachten.


    Ich habe versucht, im Internet weitere Belege für dieses Urteil zu finden. Vielleicht gelingt es jemand anders besser als mir.


    Grüße


    rycon

  • Heisst das, es ist rechtswidrig den Deutsch-Test A1 für eine philippinische Ehefrau für die Erstellung des FZV zu fordern ?


    Das wäre in der Tat sensationell und auch für mich relevant. Kann das Jemand bestätigen ? Hab nix dazu gefunden.

  • In der Tat ist das eine tolle Nachricht. Unter dem Link http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de
    findet man alle neueren Urteile des EuGH. Wenn man die Suche auf Urteile und juli 2008 beschränkt, wird man schnell fündig. Es ist zwar etwas schwierig zu lesen, für einen nicht Juristen, aber der Sinn erschliesst sich dann doch.
    Abgesehen von dem Urteil macht es m.E. schon Sinn, dass der Lebenspartner oder die Ehefrau der Sprache des Landes in dem sie leben möchte, mächtig ist. Aber der Druck der Prüfung kann entfallen. Sehr gut.


    Harry

    Ich mag diese tollen Menschen.

  • Zitat

    Original von rycon17
    ehm, ich will hier niemanden falschen Hoffnungen, aber ich hab gerade diesen Artikel gefunden:


    09.09.2008 * In einem durchaus sensationellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof am 25.07.2008 entschieden, daß Familienangehörige von Unionsbürgern viel freizügiger einreisen dürfen als es bisher nach der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in Deutschland der Fall ist.


    Bei diesen Urteilen geht es immer nur um EU-Bürger; z.b. Deutscher mit Wohnsitz in Fankreich... oder Franzose mit Wohnsitz in D.
    Für Deutsche mit Wohnsitz in D gilt immer noch deutsches Recht; sie können sich nicht auf EU-Recht berufen.


    Stichwort: Inländerdiskriminierung


    Gruss


    hge

  • hge, bist du da sicher ? Ich denke, das es sich durchaus um Partner eines EU Bürgers handelt, der/die nicht aus der EU stammt.


    Harry

    Ich mag diese tollen Menschen.

    Einmal editiert, zuletzt von HarryT ()

  • Zitat

    Original von HarryT
    hge, bist du da sicher ? Ich denke, das es sich durchaus um Partner eines EU Bürgers handelt, der/die nicht aus der EU stammt.


    Harry


    Nein, die EU-Freizügigkeit kann ja nur ein EU-Bürger in Anspruch nehmen, der nicht in seinem Heimatland wohnt.


    Ist doch irgendwie klar:


    Die nationalen Gesetzgebungen lassen sich zunächst nicht in ihre heimatliche Gesetzgebung reinreden. Also unser Bundestag bestimmt immer noch, welche gesetze wir hier in D zu befolgen haben.
    Die EU-gesetze könen sich daher zwangsläufig nur auf Bürger beziehen, die das EU-FReizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen. Da hat die EU eine (begrenzte) Macht drüber.
    Die EU macht Richtlinien, die die nationalen Parlamente umzusetzen haben.
    Wenn einem diese umgesetzten Gesetze nicht gefalenn, kann man dagegen beim EU-Gerichtshof klagen. Das könnte man theoretsch auch wegen der Visa-gesetze. Aber da sollte erst mal unser Verfassungsgericht drüber entscheiden. Leider dauert das alles.


    hge


  • Da ist noch ein ganz anderes Urteil im Anmarsch:


    Zitat:


    "Der EuGH verhandelte am 7. Oktober 2008 die Rechtssache Soysal (C-228/06). Rechtsanwalt Gutmann, der die Kläger vor dem EuGH vertrat, erklärte, dass das Gericht die Einreisefragen für weitgehend geklärt ansah. Der EuGH wird ohne Schlussanträge des Generalanwalts entscheiden. Von der Entscheidung, die erst in etwa drei Monaten zu erwarten ist, wird Klarheit in Bezug auf die visafreie Einreise türkischer Staatsangehöriger und damit auch dem Wegfall der Sprachprüfung für Ehegatten türkischer Staatsangehöriger erwartet (über beide Fragen wurde berichtet, Links siehe unten)."


    Quelle: http://www.migrationsrecht.net…reise-sprachpruefung.html


    Im Ergebnis wird das dann so aussehen, daß Türken für ihre Ehefrauen keine Sprachprüfung mehr brauchen, wohl aber Deutsche.


    Da wären dann zwar die eingebürgerten Türken wieder im Nachteil - aber hier wird dann das Einbürgerungsrecht helfen.
    Denn das sieht ja bei schwerer Benachteiligung den Doppelpaß vor.


    Also: Holt euch den türkischen Paß... :D


    Lothar

    2 Mal editiert, zuletzt von Lothar ()

  • Bei der Prüfung vom 18.11. am Goethe Institut Manila haben von 90 angemeldeten Kandidaten 72 bestanden (= 80%). Das ist doch eine gute Qoute. Ich bin so froh das mein BF auch dabei war. :yupi

    Ich mag diese tollen Menschen.

  • Die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei haben 2008 deutlich weniger Visa zum Zweck des Ehegattennachzugs erteilt als im Jahr zuvor. Wie der "Münchner Merkur" unter Berufung auf eine aktuelle Statistik des Auswärtigen Amtes berichtet, verringerte sich die Zahl der bewilligten Visa von 7638 im Jahr 2007 auf 6886 im Jahr 2008. Der Hauptgrund für den Rückgang seien fehlende Sprachkenntnisse der Bewerber. Seit September 2007 müssen Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten vor der Einreise nach Deutschland Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.


    http://de.news.yahoo.com/2/200…atten-nachzu-a4484c6.html


    http://www.migazin.de/2009/02/…en-beim-ehegattennachzug/

  • Hallo erstmal in die Runde,


    ich habe den ganzen Thread durchgelesen, doch leider hat niemand etwas zu den Ausnahmen der Sprachtestpflicht (außer durch Behinderung) geschrieben.


    Meine Freundin würde nächstes Jahr ihr Studium "Business administration" abschließen. Weiß jemand, ob sie damit dem Sprachtest "entgeht" (das würde unsere Nerven sicherlich sehr schonen... ;) )
    Schließlich steht doch auf der Botschaftsseite irgendwas von abgeschlossenem Studium usw als Ausnahmegrund... :dontknow

  • @ andy74th
    Vielen Dank für Deinen Hinweis, der mich jedoch leider jeglicher Hoffnungen beraubte, dass meine Verlobte um den Sprachkurs auf den Philippinen herumkommen könnte ;(
    (einen Sprachkurs empfinde ich ganz allgemein für effizienter, wenn man von lauter Muttersprachlern umgeben ist, als eine fremde Sprache aus der Ferne zu lernen)


    Dazu jedoch gleich meine nächste Frage:
    Kennt jemand eine Sprachschule oder einen Sprachlehrer in Angeles? Meine google Recherche hat leider nichts zu Tage gefördert.

  • Zitat

    Original von olafr
    Hallo erstmal in die Runde,


    ich habe den ganzen Thread durchgelesen, doch leider hat niemand etwas zu den Ausnahmen der Sprachtestpflicht (außer durch Behinderung) geschrieben.


    Meine Freundin würde nächstes Jahr ihr Studium "Business administration" abschließen. Weiß jemand, ob sie damit dem Sprachtest "entgeht" (das würde unsere Nerven sicherlich sehr schonen... ;) )
    Schließlich steht doch auf der Botschaftsseite irgendwas von abgeschlossenem Studium usw als Ausnahmegrund... :dontknow


    Wenn es ein vierjähriges Collegestudium ist, dann könnte dies schon sein, auch wenn mittlerweile die Auslegung restriktiver wurden .


    Angeles habe ich offiziell noch nichts von einer Sprachschule gehört. Vielleicht gibt es ja privatpersonen die dies machen. Nur die Prüfung muss formal bei Goethe abgelegt werden.

  • Das Studium alleine reicht nicht aus. Zusätzlich muss die Ausländerbehörde einen geringeren Integrationsbedarf bestätigen.


    Kopie aus einer Email der Botschaft an mich:
    Vom Sprachnachweis kann nur abgesehen werden, wenn die zuständige Ausländerbehörde der Botschaft geringen
    Integrationsbedarf gem. §4 Abs. 2 Nr. 1a IntV bescheinigt.


    Kopie aus dem Flyer der Botschaft:
    Sie haben einen Hochschulabschluss und können in
    Deutschland auch aufgrund Ihrer Sprachkenntnisse
    voraussichtlich eine Arbeit finden (erkennbar geringer
    Integrationsbedarf).

    3 Mal editiert, zuletzt von dirk0702 ()

  • Hab grade mit meiner Frau telefoniert und sie meinte, die Botschaft hat eine Änderung bei der Antragsbearbeitung vorgenommen. Betrifft uns zwar nicht mehr, aber alle kommenden Antragssteller:


    Seit Januar oder Februar 2009 (wusste meine Frau nicht genau) ist es jetzt bei der Botschaft so, das nur noch Anträge mit bestandenem Sprachzertifikat angenommen werden !


    Heisst also, nur wenn man den bestandenen Deutschtest vorzeigen kann, wird das Visum bearbeitet. Hintergrund soll angeblich sein, das wohl damit vermieden werden soll, "Karteileichen" anzusammeln. Bisher war es möglich, den Visumsantrag zu stellen und diverse Papiere wie auch den A1 Sprachtest nachzureichen. Bei längerer Wartezeit wurden einige Papiere inzwischen wieder ungültig. Das kann jetzt nicht mehr passieren, da nur noch vollständige Papiere angenommen werden.