ZitatOriginal von kaithoma
............... es geht nicht um ranghoehe, es geht um alter.....
ich glaube da hat jemand dem zeuss NE falsche erklerung gegeben....
Damit habe ich ja die Familie gemeint, z.B. meine Schwiegermutter und nicht Ranghoeher im Sinne eines Arbeitgebers/Vorgesetzten.
Ich habe das auch bei meiner Schwiegermutter gemacht als Zeichen des Respektes und der Achtung vor dem Alter ........... bis zu dem Zeitpunk, als sie in meinen Augen genau diesen Respekt verloren hat.
Ab diesem Zeitpunkt habe ich es verweigert mit dem Ergbniss, dass sie sich bei meiner Frau beschwert hat "was denken die Nachbarn ueber uns". Was mir aber auch vollkommen egal war.
Ich will jetzt nicht die alten Geschichten wieder aufwaermen nur so viel zum besseren Verstaendniss.
Meine (inzwischen verstorbene) Schwiegermutter hat sich darueber beschwert, dass die Kinder meiner Frau ihr diese Ehrerbietung nicht erweisen. Sie selbst hat aber den Enkelkindern das Haus verboten weil sie im Streit mit den Grosseltern vaeterlicherseits war.
Wien kann man dann diese Erherbietung verlangen, wenn man gegenueber den eigenen Enkelkindernn keinerlei Beziehung unterhaelt und diese sogar aus dem Haus wirft - ohne Schuld der Kinder nur aufgrund eines Streites mit deren Verwandten?