Visum immer nur für ein Jahr?

  • Ich habe in der SUFU nichts gefunden, daher hier kurz meine Frage.


    Ich (deutsch) habe Sie (Phil,) in Bayern im Jan. 07 geheiratet, und sie bekommt seit dem immer nur ein Visum für ein Jahr. Ich dachte das sie nun ein Visum für einen längeren Zeitraum bekommt. Als wir im Feb. 09 von den Phil. zurück nach D in Frankfurt durch die Passkontrolle mussten, sagte der Beamte zu meiner Frau ganz verwundert warum sie immer nur ein Jahr verlängerungen in ihrem Pass hat.
    Und meine Frau sagte dann nur das machen sie in Bayern wohl so. :dontknow ?(


    Was meint ihr dazu? Danke für eure Antworten! ?

  • Zitat

    Original von Michel-j
    hallo,


    es ist jenachdem wie die ABH tickt. das ist die ersten drei Jahre so bis sie 3 jahre da war und ein NE bekommt


    gurß
    michel


    Manche geben auch direkt das drei Jahres visa, denke Michel, deine Frau auch.


    Aber ich sehe es auch so das die ABH´s verschieden handeln.

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG

  • meine Frau bekam, 1 Aufenthaltsgenehmigung 3 Monate, 2 Aufenthaltsgenehmigung 1 Jahr, 3 Aufenthaltsgenehmigung 2 Jahre, jetzt im Oktober wird sie vermutlich die unbefristete bekommen.


    gruß nobe

    Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und
    wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.

  • Habe schon befürchtet das die Behörden unterschiedlich handeln, was die Sache nicht leichter macht. Aber ist wohl Geduld von nöten. :510

  • Zitat

    Original von tauchen
    Habe schon befürchtet das die Behörden unterschiedlich handeln, was die Sache nicht leichter macht. Aber ist wohl Geduld von nöten. :510



    wenn deine Ehe funktioniert dann macht das echt nicht´s aus, wer weiß vielleicht ist es ja ganz gut so



    gruß nobe

    Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und
    wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.

  • die ABH macht eigendlich was es will , es lieg an denn launen der leute dort .
    die meisten bekommen erst 1 jahr aufenthaltsgenehmigung dann bekommt sie 2 jahre aufenthaltsgenehmigung .nach diesen 3 jahren
    bekommen sie die unbefrist.... .
    die ABH kann auch noch nach ermessen verlängern .


    wenn sie eine befristete hat darf sie nur bis 6 monate im ausland bleiben. bei eine unbefristeten ist alles egal weil sie nichts mehr mit der ABH zu tun hat.


    wenn sie länger als 6 monate im ausland bleibt geht alles wieder von vorne los . die aufenthaltsgenehmigung erlischt und sie muss dann ein neues visum auf Familienzusammenführung und eine neue aufenthaltsgenehmigung beantragen . es geht nun aber etwas schneller mit der bearbeitung , da die ABH und die DBM die akten noch haben .


    mfg


  • moin



    bist du dir da sicher, dass wenn sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat, sie sich länger im Ausland als ein halbes Jahr aufhalten kann, ohne Rückkehrprobleme.


    gruß nobe

    Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und
    wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.


  • Dies muss nicht immer so sein,


    u.a. kann man vor dem halben Jahr eine Verlängerung beantragen, am Besten noch vor dem Antritt der Reise, bin mir aber nicht sicher ob dies nur für Niederlassungserlaubnis oder auch für Aufenthaltserlaubnis gilt.


    Würde z.B. der Mann beruflich im Ausland tätig sein, dann gibt es auch Ausnahmen.


    Einfach mal mit der Behörde vor Ort klären Gesetzesgrundlage müsste das Aufenthaltsgesetz so um § 50 ff sein. Teils sind es auch Kann-Bestimmungen.


    Zum Threadstarter, denke mit dem Jahresvisum meint er eine 1 jährige Aufenthaltserlaubnis. Da soll er(besser die Frau) doch einfach mal zu seiner Behörde und das nächste Mal eine längere beantragen

  • Hat Deine Frau den Integrationskursus abgeschlossen ?
    Wenn nicht, wäre das eine Erklärung .
    Wenn ja, liegt es nur an dem Sachbearbeiter, d.h. Du solltest zusammen mit Deiner Frau mit ihm darüber sprechen und ihn fragen was seine Gründe sind, die AE immer nur für ein Jahr zu erteilen.
    Was auch wichtig ist : Du solltest zusammen mit Deiner Frau zur ALB gehen.

  • die aendern da staendig die regeln und das ist bestimmt auch von bundesland zu bundesland verschieden. solange man das visum bekommt sollte man eben das akzeptieren wie es lokal ist.
    ich hab das problem gottseidank nicht im moment kann mich aber auf aehnliche sachen frueher in oesterreich erinnern. generell galt fuer mich: in hauptstaedten extrem schwierig aber am land wesentlich einfacher :yupi
    somit hat man sich am land angemeldet und bekam was man wollte 8-)


    mfg
    beachcomber

  • hallo


    das ist halt D .
    es gibts für alles gesetze und bestimmungen .
    aber die ämter biegen und drehen sie so wie sie es wollen , solange sie merken sie können es .
    ich war 2x beim rechtsanwalt weil ich die launen der ABH nicht mehr hin nehmen wollte .
    denn sie dennke das sie was besseres sind , aber es ist nicht so .
    seit dem läuft alles perfekt .


    sie sollen endlich lernen sich nach denn forschriften zu halten .


    mfg

  • Zitat

    Original von franky_23
    Zum Threadstarter, denke mit dem Jahresvisum meint er eine 1 jährige Aufenthaltserlaubnis. Da soll er(besser die Frau) doch einfach mal zu seiner Behörde und das nächste Mal eine längere beantragen


    Machst du Witze? Im Januar 20010 sind die 3 Jahre rum, dann bekommt sie eine unbefristete AE. :Rolf


    PS: Meine Frau hat ihre 3 Jahre rum, die Bearbeitung für die unbefristete AE dauert ca. 3 Wochen. Da in dieser Zeit ihre befristete AE abläuft. hat sie eine Fiktionsbescheinigung erhalten, in der ihr philippinischer Pass erwähnt wird.


    Wir müssen dann noch ihren bestandenen Deutschkurs (Integr.kurs) vorlegen und irgendeine Bestätigung für mein Einkommen ais Selbstständiger.

    Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der (QUELLE: Wilhelm Busch auf Krüppeleiche im siebten Rennen)

    Einmal editiert, zuletzt von Benz ()

  • Zitat

    Original von Benz


    Machst du Witze? Im Januar 20010 sind die 3 Jahre rum, dann bekommt sie eine unbefristete AE. :Rolf


    Erst mal lesen, das war die Situation bisher. Auch besteht nach meinem Kenntnisstand kein Rechtsanspruch auf eine unbefristete AE. Wenn ja lass ich mich gerne belehren.

  • hallo


    wenn sie nächstes jahr keine unbefristete bekommt und zwar eine verlängerun .
    nicht diskotieren mit der ABH . aufstehen und raus .
    sofort zum anwalt , er klärt das sofort ab und sie bekommt die unbefristete .


    mfg

  • Zitat

    Original von franky_23


    Erst mal lesen, das war die Situation bisher. Auch besteht nach meinem Kenntnisstand kein Rechtsanspruch auf eine unbefristete AE. Wenn ja lass ich mich gerne belehren.


    Bis Januar sind es jetzt nur noch 7 Monate, dann sind 3 Jahre rum (Heirat Januar 2007 in Bayern), wozu benötigt die Ehefrau von tauchen dann noch eine befristete AE, die länger als 1 Jahr beträgt?


    Dein Gedanke ist ja nicht verkehrt, aber daür ist es zu spät in diesem Fall.

    Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der (QUELLE: Wilhelm Busch auf Krüppeleiche im siebten Rennen)

    Einmal editiert, zuletzt von Benz ()

  • Der Aufenthaltstitel der Niederlassungserlaubnis wird durch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), dem wesentlichen Bestandteil des Gesetzespaketes Zuwanderungsgesetz, erstmals ab dem 01.01.2005 eingeführt. Die Niederlassungserlaubnis löst die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung nach dem Ausländergesetz (AuslG) ab.


    aufenthaltstitel.net


    somit gibt es keine unbefristete AE, sondern das ist dann eine NE

  • Zitat

    Original von franky_23
    Der Aufenthaltstitel der Niederlassungserlaubnis wird durch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), dem wesentlichen Bestandteil des Gesetzespaketes Zuwanderungsgesetz, erstmals ab dem 01.01.2005 eingeführt. Die Niederlassungserlaubnis löst die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung nach dem Ausländergesetz (AuslG) ab.


    aufenthaltstitel.net


    somit gibt es keine unbefristete AE, sondern das ist dann eine NE


    Und genau daraus habe ich folgenden Satz kopiert:


    "Bei dem Erreichen von bestimmten Integrationsleistungen wird die Aufenthaltserlaubnis nach den Vorschriften der §§ 24 - 26 AuslG unbefristet verlängert." :Augenbraue


    Und die Rechslage steht auch gleich dabei.


    Egal, wie du das Kind nennst, wenn die Ehefrau von tauchen so einen Sprach- und Integr. Kurs absolviert hat, wie meine, gibt es keine befristete AE mehr. 8-)

    Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der (QUELLE: Wilhelm Busch auf Krüppeleiche im siebten Rennen)

  • Keiner von weiss, weshalb nur immer die jährlichen erteilt wurden. Wie du schon sagtest, es ist von Voraussetzungen abhängig. Dann kann es auch sein, dass nun im Feb. 09 z.B. nur für 1 Jahr gewährt wurde, da ja dann auf NE umgestellt wird.

  • Zitat

    Original von Mannip1
    Hat Deine Frau den Integrationskursus abgeschlossen ?
    Wenn nicht, wäre das eine Erklärung .
    Wenn ja, liegt es nur an dem Sachbearbeiter, d.h. Du solltest zusammen mit Deiner Frau mit ihm darüber sprechen und ihn fragen was seine Gründe sind, die AE immer nur für ein Jahr zu erteilen.
    Was auch wichtig ist : Du solltest zusammen mit Deiner Frau zur ALB gehen.


    moin Mannip1


    ich denke du meinst mich, meine Frau hat die mündliche Prüfung am 1 August, der Gedanke bei uns ist dass meine Frau und die Kinder für 5~9 Monate zur Familie geht und ich hier versuche wieder in ein anderes Fahrwasser zu kommen.


    ich hab vor etwa drei Monaten mit der zuständigen ALB telefoniert, der SB hat gemeint dass es da NE Änderung gegeben hat und meine Frau dann doch etwas länger als 6 Monate in den Philippinen bleiben kann, wir werden sehen.


    gruß nobe

    Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und
    wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.