Deutsch-Philippinische Staatsbürgerschaft

  • Ich zitiere mich mal selbst, weil wir das Thema schon hatten


    Zitat

    Original von railman1967
    Im Kindesalter kann die philippinische Staatsbürgerschaft zusätzlich zur Deutschen beantragt werden. Früher mußte man sich dann mit der Großjährigkeit entscheiden, welche Stattsbürgerschaft man behalten will und welche man abgibt. Dies braucht man seit wenigen Jahren nicht mehr. Meines Wissens muß zuerst die deutsche Seite befragt werden, ob man die philippinische Staatsbürgerschaft erwerben kann. Mit dieser Bestätigung kann man dann bei der phil. Botschaft die Staatsbürgerschaft beantragen. Da dies im Kindesalter passiert erfolgen die Anträge über die Eltern. Soweit ich weiß ist es nicht möglich als Erwachsener eine zweite Staatsbürgerschaft zu erwerben.


    und füge gleich die Themen zusammen

  • Habe ich gemacht lieber Franky:


    Is it possible to have another citizenship in addition to German citizenship?


    In certain cases, German nationality law allows its citizens to have or acquire an additional citizenship. Multiple nationality may result from the following situations:
    As a rule, children born to a German and a non-German parent, or to parents with dual nationality, acquire the nationalities of both parents at birth, according to the principle of descent.
    Ethnic German repatriates and family members admitted with them acquire German citizenship when they are issued a repatriates certificate, in accordance with Section 7 of the Nationality Act; they do not have to give up their previous citizenship. If allowed by their countries of origin, their children born in Germany then acquire at birth both German citizenship and that of their parents.
    In certain cases, German citizens may apply for dual nationality, allowing them to acquire foreign citizenship while retaining their German citizenship.


    Those who have multiple nationality for one of these reasons normally pass multiple nationality on to their children. In such cases, German law allows children to retain their multiple nationality permanently; i.e., they do not have choose between their German and foreign citizenship upon reaching the age of majority.Persons with multiple nationality may, however, choose to give up their German citizenship (Section 26 of the Nationality Act).
    The number of German multiple nationals is unknown because in Germany they are treated exclusively as German nationals and cannot invoke their other nationality when dealing with the authorities. Multiple nationality is no longer a rarity and does not cause any special difficulties.


    http://www.en.bmi.bund.de/nn_1…_Mehrstaatigkeit__en.html


    Hatte seiner Zeit nämlich für meinen Sohn nachgefragt, und das Ganze mir von unserem Amt auch noch mal bestätigen lassen.


  • Das gilt für Mischlinge (ein Elternteil deutsch, der andere ausländisch), jedoch gab/gibt [?] es doch noch die Möglichkeit, dass Kinder ausländischer Eltern (beide Ausländer) zwei Staatsangehörigkeiten besitzen und sich dann für eine entscheiden müssen. Das ist also nicht unbedingt eine Legende, wie hier weiter oben behauptet wird.

  • Zitat

    Original von limahong
    Das gilt für Mischlinge (ein Elternteil deutsch, der andere ausländisch), jedoch gab/gibt [?] es doch noch die Möglichkeit, dass Kinder ausländischer Eltern (beide Ausländer) zwei Staatsangehörigkeiten besitzen und sich dann für eine entscheiden müssen. Das ist also nicht unbedingt eine Legende, wie hier weiter oben behauptet wird.


    Die Legende bezieht sich aber auf Fälle mit binationalen Elternteilen. In dein Beispiel sind beide Elternteile aber Ausländer und da ist es keine Legende.


    Also nochmal zum Mitschreiben: Wenn ein Elternteil Deutsch ist (im Ausland geboren vor einen gewissen Stichtag) dann hat das Kind daraus beide Staatsbürgerschaften und muss sich auch später nicht entscheiden.


    Wenn beide Elternteile Ausländer sind, muss das Kind sich später entscheiden ob es die Deutsche behalten oder die ausländische Sta wieder annehmen will.
    Es gibt da natürlich gewisse Ausnahmen, aber der Regelfall sieht das genau so vor.


    tbs

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  • meine tochter lebt seit fast 3 jahren in deutschland sie wurde von uns angenommen seit juni ist es nun amtlich sie hat damit automatisch die deutsche staatsbürgerschaft und hat einen deutschen pass bekommen


    auch ihr phil pass ist noch güldig hat sie damit alle zwei staatsbürgerschaften


    unsere behörden konnten mir nicht weiterhelfen auch die phil botschaft


    in münchen konnte mir keine antwort geben hat einer von euch ähnliche erfahrungen und weiss bescheid


    perry2000

  • Hallo Perry
    Wende Dich doch einmal an die DBM die müssten das doch eigentlich wissen . Haben mir bei der Ausstellung den Deutschen Passes meiner Tochter problemlos geholfen. Komme auch aus München und weiß daher das die Behörden damit manchmal überfordert sind. Kann natürlich in deinem Fall alles anders sein weil das Kind von Euch angenommen ist. Viel Glück Yukonn

  • Zitat

    Original von perry2000
    meine tochter lebt seit fast 3 jahren in deutschland sie wurde von uns angenommen seit juni ist es nun amtlich sie hat damit automatisch die deutsche staatsbürgerschaft und hat einen deutschen pass bekommen


    perry2000


    In diesem Fall hat sie die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch erworben:


    Zitat


    § 6
    Mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Deutschen erwirbt das Kind, das im Zeitpunkt des Annahmeantrags das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Staatsangehörigkeit. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit erstreckt sich auf die Abkömmlinge des Kindes.


    Quelle:
    http://www.gesetze-im-internet…esrecht/rustag/gesamt.pdf


    Soweit ich es sehen kann, wird hier nicht gefordert, daß die bisherigen Staatsangehörigkeit aufgegeben wird, da die deutsche Staatsangehörigkeit nicht beantragt, sondern aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung verliehen wird. Da man sich dagegen "nicht wehren" kann, bleibt dem Kind auch die bisherige Staatsangehörigkeit erhalten. Wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit praktisch "zwangsweise" erhält, kann man seine "alte" Staatsangehörigkeit nicht automatisch verlieren - es würde sich dann um eine "Zwangsgermanisierung" handeln. Abgesehen davon könnte Deine Tochter ihre bisherige phil. Staatsangehörigkeit nur durch eine entsprechende Erklärung verlieren. Da diese weder abgegeben noch gefordert wurde, hat sie beide Staatsangehörigkeiten.
    Auch die Pflicht zu Wahl einer Staatsangehörigkeit mit Erreichen der Volljährigkeit ist gem. § 29 Abs. 1 StAG in diesem Fall nicht vorgesehen.


    kaunlaran

    Einmal editiert, zuletzt von kaunlaran ()

  • hallo kaunlaran


    Vielen Dank ist mir auch lieber wenn sie beide staatsangehörigkeiten hat Wenn sie mal älter ist kann sie dann selber entscheiden und hat auch bei einem besuch auf den philippinen keine schwierigkeiten


    perry2000

  • Hallo, liebe Community...


    Wie die Überschrift schon sagt, versuche ich meinen philippinischen Pass zu bekommen ohne meinen Deutschen Pass abgeben zu müssen.
    Der Grund dafür ist zum Einen, dass ich nicht ständig auf ein Visa angewiesen sein möchte (kostet alle 2 Monate ca. 3.000,00 PhP) und
    zum Anderen möchte ich unternehmerisch tätig werden ohne dabei eine Filipina heiraten zu müssen...


    Mein Sachverhalt sieht folgendermaßen aus:
    - 26 Jahre Alt
    - Vater: Deutscher Staatsbürger
    - Mutter: Philippinische Staatsbürgerin
    - Meine Mutter war bei meiner Geburt philippinische Staatsbürgerin
    - Meine Mutter hat nie versucht einen Deutschen Pass zu bekommen


    Selbstverständlich habe ich mich auch schon ein wenig hier im Forum mit der Thematik beschäftigt, blicke jedoch nicht so wirklich
    durch... Daher würde ich gerne von euch wissen, ob ich noch irgendetwas beachten muss...?


    1. Schritt: "Report of Birth - Form" mit dem "Affidavit for delayed Registration - Form" ausfüllen und an die Philippinische Botschaft nach Berlin schicken
    - Dabei sind folgende Dokumente beizufügen: (a) Internationale Geburtsurkunde (b) Geburtsurkunde der Mutter (c)Heiratsurkunde der Eltern
    (d) Philippinischer Pass der Mutter (e) Deutscher Pass des Vaters (f) 53,50 € für Porto und Gebühren


    2. Schritt: "E-Passport Application - Form" ausfüllen und zusammen mit dem "Report of Birth" an die Philippinische Botschaft nach Berlin schicken
    - Dabei ist Folgendes beizufügen: 50,00 € Gebühren


    Wäre super, wenn ihr da meine Auflistung noch entsprechend korrigieren oder erweitern könntet und ob man sich noch vorab irgendwo Informationen einholen sollte...
    Denke das würde zukünftigen Usern auch recht schnell weiterhelfen!


    Vielen lieben Dank,


    Flauscher

  • Hier ist mal ein Link, was Du brauchst um Deine Geburt nachträglich bei der NSO registrieren zu lassen.


    http://nso.citizenservices.com…elayed-registration#birth


    Für den ePass muß man übrigens persönlich bei der Botschaft oder einem philippinischen Konsulat mit Pass-Stelle vorsprechen. Dafür braucht man 2 Anträge und 4 Passfotos. Für die genauen Anforderungen haben wir im Behördenforum einen eigenen Thread. Gerade mit den Fotos sind sie auf der Pass-Stelle eigen

  • Hier ist mal ein Link, was Du brauchst um Deine Geburt nachträglich bei der NSO registrieren zu lassen.


    http://nso.citizenservices.com…elayed-registration#birth


    Für den ePass muß man übrigens persönlich bei der Botschaft oder einem philippinischen Konsulat mit Pass-Stelle vorsprechen. Dafür braucht man 2 Anträge und 4 Passfotos. Für die genauen Anforderungen haben wir im Behördenforum einen eigenen Thread. Gerade mit den Fotos sind sie auf der Pass-Stelle eigen


    Vielen Dank für die schnelle Antwort! Habe mir Ihren Link: http://nso.citizenservices.com…elayed-registration#birth
    mal durchgelesen... Meiner Meinung nach habe ich in meiner Auflistung nichts vergessen oder?!


    Ja, danke für den Hinweis, das lässt sich wohl nicht vermeiden dort persönlich zu erscheinen... Komme aus Bremen, da ist Berlin leider schon recht weit.
    2 Anträge für den EPass oder?! Einer wir dann wohl nach Manila geschickt...?! Genau, hab gehört, dass sie da ihren eigenen Fotograf in der Nähe bevorzugen.


    Besten Dank,


    Flauscher

  • Hallo Railman und Asterix,


    Besten Dank für die Tipps...
    Hab nur gedacht, dass man den Pass in Berlin beantragen sollte, wenn es schnell gehen soll... Meine ich hier im Forum gelesen zu haben?!
    Eine Frage hätte ich noch... Wenn ich das Procedere so durchführe wie ich anfangs erwähnt habe werde ich nicht in die Gefahr kommen
    meinen Deutschen Pass abgeben zu müssen oder? Werde mir das von den deutschen Behörden natürlich auch noch schriftlich geben,
    dass es in meinem Fall erlaubt ist Doppelstaatsbürger zu sein. Denke besser ist das ?(


    Nochmals vielen Dank und nen schönen Dienstag-Abend,


    Flauscher