Deutsch-Philippinische Staatsbürgerschaft

  • Zitat

    Original von germanJoy
    Hallo henry8...vorerst danke für den Auskunft. Jeder Behörde sagt was anders, von Innenministerium, Staadsangehörigkeitstelle die die Beibehaltung Genehmigung zuständig ist bis zur Landratsamt und philippinische Botschaft. Am Schluß ist niemand immer noch zuständig. :(


    Das Landratsamt rät mich ab, die Beibehaltung Genehmigung zu beantragen. Wenn man es tut, könnte es zur Erweben eines andere Staatsangehörigkeit bedeuten. Dadurch könnten sie sogar die Abstammungsprinzip (Rechte) verlieren.


    ????? Du willst doch nicht etwa resignieren? Philippinische Mütter kämpfen doch immer wie die Löwinnen für ihre Kinder.


    Das Auswärtige Amt hat in der Email an mich etwas sehr Interessantes geschrieben:


    Ich hatte Ihnen anlässlich des Telefonats geraten, zunächst mit der
    philippinischen Botschaft in Berlin zu klären, ob Ihr Sohn bereits mit
    Geburt "automatisch" die philippinische Staatsangehörigkeit erworben
    hat. In diesem Fall wäre Ihr Sohn aus deutscher Sicht
    deutsch-philippinischer Doppelstaater und die Beantragung eines
    philippinischen Reisepasses hätte keine Auswirkungen auf den Fortbestand
    der deutschen Staatsangehörigkeit.


    Ich habe Ihnen aber gleichzeitig erläutert, dass nicht auzuschließen
    ist, dass die philippinische Botschaft "zur Geltendmachung der
    philippinischen Statsangehörigkeit" weitere Schritte von Ihnen fordern
    könnte wie z.B. die Vorlage eines Antrags, die Vornahme einer
    Registrierung. In diesem Fall wäre Vorsicht geboten, da zunächst zu
    prüfen wäre, ob das jeweilige Verfahren als ein Antragserwerb der
    philippinischen Staatsangehörigkeit gewertet werden könnte und somit -
    ohne vorherige Beibehaltungsgenehmigung - den automatischen Verlust der
    deutschen Staatsangehörigkeit herbeiführen würde. Ich habe Ihnen daher
    empfohlen, nach einer verbindlichen Auskunft seitens der philippinischen
    Botschaft gegebenenfalls auch eine Beteiligung der zuständigen
    Staatsangehörigkeitsbehörde an Ihrem Wohnort in Betracht zu ziehen.


    Was hältst du von folgender Idee:


    Du lädst von der Website der Philippinischen Botschaft in Berlin das Formular Report of Birth herunter.


    http://www.philippine-embassy.de/bln/ima...%20apr%2009.pdf


    Damit gehst du dann zu eurem Rathaus und fragst, ob irgendwelche Einwände bestehen würden, dieses Formular ausgefüllt an die Botschaft in Berlin zu schicken. Der Report of Birth ist eine Nachricht an die philippinischen Behörden über eine durch Geburt erworbene Staatsbürgerschaft. Im Gegensatz zu einer Recognition, Retention oder Re-Acquisition kann dieser von den deutschen Behörden nicht als Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gewertet werden. Versuch macht klug.


    Grüsse

  • Zitat

    Original von henry8


    ????? Du willst doch nicht etwa resignieren? Philippinische Mütter kämpfen doch immer wie die Löwinnen für ihre Kinder.


    Wie kommst du drauf, dass ich als Löwinmama einfach so resigniere? :D Ich werde höchstwahrscheinlich die philippinische Reisepässe meiner Kinder schneller wie du kriegen...in ca. 2 Wochen wird die Beantragung gemacht. =)


    Zitat

    In diesem Fall wäre Ihr Sohn aus deutscher Sicht
    deutsch-philippinischer Doppelstaater und die Beantragung eines
    philippinischen Reisepasses hätte keine Auswirkungen auf den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit.


    Dein Sohn ist über 18 Jahre alt und wenn er ein philippinischer Reisepass beantragt, wird es von der Botschaft anders behandelt.


    Zitat

    Ich habe Ihnen aber gleichzeitig erläutert, dass nicht auzuschließen
    ist, dass die philippinische Botschaft "zur Geltendmachung der
    philippinischen Statsangehörigkeit" weitere Schritte von Ihnen fordern
    könnte wie z.B. die Vorlage eines Antrags, die Vornahme einer
    Registrierung.


    Früher musste jeder Filipinomischling ab 18 nur für eine Staatsbürgerschaft (philippinisch oder deutsch) entscheiden. Als das philippinische Gesetz der doppelbürgerschaft erlaubte, dürfte danach die Filipinomischling (über 18) ihre philippinische Staatsbürgerschaft wieder bekommen aber sie müssen sich eben die Reacquisition beantragen. Das könnte natürlich zur einer Vorlage eines Antrags wie der Fall deines Sohnes führen.


    Zitat

    In diesem Fall wäre Vorsicht geboten, da zunächst zu
    prüfen wäre, ob das jeweilige Verfahren als ein Antragserwerb der
    philippinischen Staatsangehörigkeit gewertet werden könnte und somit -ohne vorherige Beibehaltungsgenehmigung - den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit herbeiführen würde. Ich habe Ihnen daher empfohlen, nach einer verbindlichen Auskunft seitens der philippinischen Botschaft gegebenenfalls auch eine Beteiligung der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde an Ihrem Wohnort in Betracht zu ziehen.


    Meine Kinder (beide unter 18) brauchen die Beibehaltungsgenehmigung nicht, weil sie ihre philippinische Staatsbürgerschaft gemäß philippinisches Gesezt noch haben.... im Gegensatz zu deinem Sohn.


    Zitat

    Der Report of Birth ist eine Nachricht an die philippinischen Behörden über eine durch Geburt erworbene Staatsbürgerschaft. Im Gegensatz zu einer Recognition, Retention oder Re-Acquisition kann dieser von den deutschen Behörden nicht als Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gewertet werden. Versuch macht klug.


    Der Report of Birth is ohne Zweifel kein Erwerb einer ausländische Staatsangehörigkeit. =)


    Gruß,
    gJ

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
    Long live Philippines and Germany where Jesus is Lord and God!

    4 Mal editiert, zuletzt von germanJoy ()

  • Zitat

    orginal von germanjoy
    Früher musste jeder Filipinomischling ab 18 nur für eine Staatsbürgerschaft (philippinisch oder deutsch) entscheiden. Als das philippinische Gesetz der doppelbürgerschaft erlaubte, dürfte danach die Filipinomischling (über 18) ihre philippinische Staatsbürgerschaft wieder bekommen aber sie müssen sich eben die Reacquisition beantragen. Das könnte natürlich zur einer Vorlage eines Antrags wie der Fall deines Sohnes führen.


    das ist so nicht ganz richtig...die doppelte staatsangehoerigkeit fuer kinder aus deutsch - philippinischen ehen wurde in einem abkommen zwischen den beiden laendern bestaetigt und ist seit oktober 1999 gueltig.....


    das gesetz, dass filipinos per se doppelte staatsbuergerschaft erlaubt wie fuer langjaehrige OFWs ist einige jahre spaeter in kraft getreten.....

  • Zitat

    Original von kaithoma
    das ist so nicht ganz richtig...die doppelte staatsangehoerigkeit fuer kinder aus deutsch - philippinischen ehen wurde in einem abkommen zwischen den beiden laendern bestaetigt und ist seit oktober 1999 gueltig.....


    Das glaube ich nicht. Wenn das so ist, wießo hat das philippinische Botschaft vor ein paar Monate mich noch informiert, dass meine Tochter ihr Reisepass abgeben soll wenn sie 18 wird? Mag sein dass beide Länder seit Oktober 1999 die doppelte Staatsangehörigkeit unserer Kinder bestätigt haben aber es geht nicht alles automatisch, mindestens nicht bei der philippinische Behörde.


    Zitat

    das gesetz, dass filipinos per se doppelte staatsbuergerschaft erlaubt wie fuer langjaehrige OFWs ist einige jahre spaeter in kraft getreten.....


    Die doppelte Staatsbürgerschaft für die Filipinos gelten nur für die Länder die auch doppelbürgerschaft erlauben. Für mich zum Beispiel (keine deutsche Eltern) kann ich keine doppel Staatsangehörigkeit besitzen. Philippinen erlaubt es aber Deutschland nicht.

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
    Long live Philippines and Germany where Jesus is Lord and God!

  • Zitat

    orginal von germanjoy
    Das glaube ich nicht. Wenn das so ist, wießo hat das philippinische Botschaft vor ein paar Monate mich noch informiert, dass meine Tochter ihr Reisepass abgeben soll wenn sie 18 wird? Mag sein dass beide Länder seit Oktober 1999 die doppelte Staatsangehörigkeit unserer Kinder bestätigt haben aber es geht nicht alles automatisch, mindestens nicht bei der philippinische Behörde.


    doch das hat mir die deutsche Botschaft nicht nur gesagt sondern so auch schriftlich gezeigt..... allerdings geht es in der tat nicht automatisch, man muss es schon beantragen.....


    Zitat

    Die doppelte Staatsbürgerschaft für die Filipinos gelten nur für die Länder die auch doppelbürgerschaft erlauben.


    das ist richtig und das haette ich wohl dazu schreiben sollen.... so ist es zum beispiel fuer in den usa lebende filipinos moeglich.... auch in deutschland ist es moeglich indem man eine sondergenehmigung beantragt, fuer die allerdings wichtige gruende vorliegen muessen.....

  • Zitat

    Original von germanJoy
    Das glaube ich nicht. Wenn das so ist, wießo hat das philippinische Botschaft vor ein paar Monate mich noch informiert, dass meine Tochter ihr Reisepass abgeben soll wenn sie 18 wird?


    Frage: Hast du und dein Mann die philippinische Staatsürgerschaft?
    Das würde einiges erklären.


    hge

  • Zitat

    Original von hge


    Frage: Hast du und dein Mann die philippinische Staatsürgerschaft?
    Das würde einiges erklären.


    hge


    Nein hat er nicht so wie es zu lesen war im anderen Thread :D

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG



  • Hallo,
    müssen "Report of Birth" oder "Affidavit for delayed registration" eigentlich noch von einem Notar beglaubigt werden? Eigentlich sollten ja die mitgelieferten Dokumente ausreichen (?)

  • Zitat

    Original von Bal0t


    Hallo,
    müssen "Report of Birth" oder "Affidavit for delayed registration" eigentlich noch von einem Notar beglaubigt werden? Eigentlich sollten ja die mitgelieferten Dokumente ausreichen (?)


    Wenn man sich dieses Formular anschaut kommt man zu 2 Lösungen:


    dort steht

    Zitat

    SUBSCRIBE AND SWORN to before me this _______ day of __________________ 2009 at the Philippine Embassy, Berlin.


    Das heisst wenn man persönlich auf der Botschaft erscheint, reicht dort die einfache Unterschrift.


    Wenn man es aber nur hinschicken will, müsste es vom Notar beglaubigt werden (und wahrscheinlich nochmal vom Amtsgericht überbeglaubigt werden).


    Ob die Botschaft dies nun so wörtlich nimmt -- hindi ko alam ---


    Unsere affidavit for delayed registration of marriage hat die embassy jedenfalls letztes Jahr noch ohne Notar angenommen. (per post hingeschickt)


    hge

  • Zitat

    Original von Bal0t


    Hallo,
    müssen "Report of Birth" oder "Affidavit for delayed registration" eigentlich noch von einem Notar beglaubigt werden? Eigentlich sollten ja die mitgelieferten Dokumente ausreichen (?)


    Wir haben die beiden Formulare ohne notarielle Beglaubigung zusammen mit den anderen Dokumenten per Post an die Botschaft in Berlin geschickt. Wurde anstandslos akzeptiert. Nur wegen dem fehlenden Rückumschlag haben sie schon am nächsten TAG angerufen.
    Telefonische Auskünfte sind bei der Botschaft immer so eine Sache. Wenn du mit 3 verschiedenen Mitarbeitern sprichts, bekommst du auch 3 verschiedene Antworten.

  • Hallo,


    man muss beim Affidavit for delayed registration noch den grund nennen, für die verspätete registrierung:


    Zitat

    4. That the reason for the delay in registering the birth was due to: ___________________



    was schreibt man da rein? :denken unwissenheit? (also auf englisch dann) :dontknow
    mein vater wusste damals vor 21 jahren nicht, dass man die geburt noch registrieren muss bzw. wie das alles nun funktioniert mit den staatsbürgerschaften...



    viele grüße


  • .... nun machs dir nicht ganz so bequem. Du wirst doch noch einen satz zusammen gezimmert bekommen. Hast doch auf der Schule sicherlich englisch gelernt?
    Hier kannst du Wörter nachschauen:
    http://dict.leo.org/ende?lp=en…ch=unwissenheit&relink=on


    Im Prinzip ist egal, was da steht. Haupsache es steht irgendetwas da.



    hge


  • out of forgetfulness or we have forgotten it

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
    Long live Philippines and Germany where Jesus is Lord and God!

  • Fortsetzung:


    Wie ich schon schrieb, hatte die Philippinische Botschaft in Berlin für unseren Sohn zwar den Report of Birth ausgestellt, dann aber die Ausstellung eines philippinischen Passes abgelehnt. Begründet wurde dies mit der Behauptung, dass German Government die Ausstellung von Pässen für deutsch/philippinische Doppelstaatler über 18 Jahren nicht erlaube und dies zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen würde.


    Mehrere Telefonate mit der Botschaft endeten schließlich damit, dass man sich für nicht zuständig erklärte und uns an das Konsulat in Frankfurt verwies, da wir in NRW wohnen würden und das gehöre zum Konsularbezirk Frankfurts. Dort ging das Theater dann wie gehabt weiter.


    Daraufhin habe ich alle in Frage kommenden deutschen Behörden (Ausländeramt, Auswärtiges Amt, Botschaft in Manila, Innenministerien in Berlin und Düsseldorf) um Stellungnahme zu den Behauptungen der philippinischen Behörden gebeten. Deren Antworten waren eindeutig: Es gibt keine zwischenstaatliche Vereinbarung über die Ausstellung von Pässen und es tritt dadurch auch kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ein. Das Auswärtige Amt, das Innenministerium NRW und das Ausländeramt hier im Ort waren auch so nett und haben mir dies auch schriftlich gegeben.


    Mit diesen Dokumenten haben wir uns dann wieder an das Konsulat in Frankfurt gewandt. Nach einigem hin und her rief uns dann ein Konsularmitarbeiter an und sagte die Ausstellung des Passes wäre jetzt möglich.


    Letzte Woche waren wir in Frankfurt. Das Antragsformular für den Pass der Botschaft in Berlin wollte man nicht annehmen und wir mussten ein deckungsgleiches Formular nur unter dem Titel des Konsulats ausfüllen. Den Report of Birth mit allen Anlagen verlangte man als Kopie (also zum nächsten Kopierladen) und die mitgebrachten Fotos waren nicht royal blue genug (Filipino mit Fotostudie gleich um die Ecke). Dann noch 50 Euro für den Pass und 4 Euro Rückporto für die Zusendung. Ansonsten war man ganz nett und man sage uns die Ausstellung des Passes bis Mitte Oktober zu.


    Rückblickend bleib mir das Verhalten der philippinischen Behörden weiter rätselhaft. Irgendwie drängt sich mir der Eindruck auf als wolle man German Government gewissermaßen vorauseilend gefällig sein. Na ja, Hauptsache unser Sohn bekommt jetzt endlich seinen philippinischen Pass.

  • Zitat

    Original von henry8
    Letzte Woche waren wir in Frankfurt. Das Antragsformular für den Pass der Botschaft in Berlin wollte man nicht annehmen und wir mussten ein deckungsgleiches Formular nur unter dem Titel des Konsulats ausfüllen. Den Report of Birth mit allen Anlagen verlangte man als Kopie (also zum nächsten Kopierladen) und die mitgebrachten Fotos waren nicht royal blue genug (Filipino mit Fotostudie gleich um die Ecke). Dann noch 50 Euro für den Pass und 4 Euro Rückporto für die Zusendung. Ansonsten war man ganz nett und man sage uns die Ausstellung des Passes bis Mitte Oktober zu.


    Schön, dass es geklapt hat. Die überwiegende Mehrheit im Forum war ja auch der Meinung, dass die Ausstellung des Passes möglich ist.


    Diese "Nickligkeiten" mit "royal blue", "falsches" Antragsformular etc sind auch bekannt. Man sollte sich die Formulare von FFM mailen lassen und nicht auf die Internet-Formulare der Berliner Botschaft zurückgreifen. Die Empfehlung, das Foto möglichst im "botschaftseigenen" Fotoladen machen zu lassen, war hier auch schon mehrfach angesprochen worden. Aber das sind ja nur noch kleine Stolpersteine auf dem Weg zum Ziel.....


    Gruss


    hge

  • hat jemand schon mal was von einem twin passport gehört der es ermöglichen soll
    das ein auf den philippinen geb kind oder auch in deutschland geb kind
    eine daueraufendhalt auf den philippinen bekommt


    eine bekannte soll das für ihren sohn gemacht haben der auf den philippinen lebt soll 40000 Peso gekostet haben und von einem anwalt
    in Manila gemacht worden sein

  • Zitat

    Original von perry2000
    hat jemand schon mal was von einem twin passport gehört der es ermöglichen soll
    das ein auf den philippinen geb kind oder auch in deutschland geb kind
    eine daueraufendhalt auf den philippinen bekommt


    eine bekannte soll das für ihren sohn gemacht haben der auf den philippinen lebt soll 40000 Peso gekostet haben und von einem anwalt
    in Manila gemacht worden sein


    Glaubst du eigentlichen jeden Bären den man dir aufbindet? Oder willst du uns veralbern?
    2 Pässe ja aber sicher kein Twin Passport und schon gar nicht für 40'000 Pesos.