Wer ist dieser Sachverständigenrat?
Da sieht man, es sind keineswegs Sachverständige
Der Anfang vom Ende des Sprachtests vor Einreise?
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- [Deutschland]
- hge
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Lieber Larsschulz,
Anstatt hier pauschal etwas runter zu machen, bitte Unterbau einmal die Argument.
Wer im Sachverständigenrat ist den nun nicht sachverständig und wenn warum nicht?
Komisch das zu behaupten mitverantwortlich Frage wer der Rat denn ist.
http://www.svr-migration.de/sa…ueber-uns/mitglieder-svr/Ich habe mit einigen Mitgliedern des LAGA und des Immigrationsrates Bonn geredet. Diese standen den Aussagen im diesen Jahr ehr positiv gegenüber.
Welcher Part, welche Aussage stört dich?
Mich interessiert es weil ich oft und gerne diskutiere mit Mitgliedern beider benannten Ausschüsse. -
Ganz einfach, weil sie den Sprachtest für Gut heißen.
Ich finde diesen auch gut, wenn jemand seine ausländische Gatting zu sich holen will und selber Ausländer ist.
Nur für mich als Deutscher fühle ich mich gegenüber anderen Nationen USA und wie sie alle heißen ganz einfach benachteiligt. -
Der Nachweis wird von EuGH gefordert.
Was haben das Recht der USA (oder anderer nicht EU Länder) mit den Vorgaben des EuGH zu tun?
Dann bräuchte es ein weltweit gültiges Abkommen. Das werden wir sicher nicht mehr erleben.Es wäre zudem fast Absurd, wenn sie diesen Nachweis nunmehr für schlecht befinden, wo diese Instanzen sich bereits vor Jahren für den Nachweis ausgesprochen hatten.
Der Sachverstand zu sagen, wir sind im Nachteil gegenüber den US Bürger. Von einen der Ausschuss Mitglieder würde ich anzweifeln. Wenn er es so anbringen würde.
Benachteiligung gegen englisch sprachigen Ländern, hmm wo englisch ja fast überall gelehrt wird?
Und komisch viele Länder welche als Amtssprache nicht englisch haben, außerhalb der EU, hatten schon lang vorher Sprachnachweise gefordert. Ich denke daraus hat man gelernt.
Ich finde es gut, das der Sprachnachweis verpflichtend ist. Meine Frau unterlag dem nicht (vorher eingereist). Ich würde gerne sehen das Sie mehr und besser deutsch spricht.
Auch hat die Erfahrung gezeigt, daß ein erlernen, nach der Einreisen, ohne Vorkenntnisse wenig effektiv ist, da es keine Handhabe gibt. Man kann nicht abschieben wegen nicht erlernte Sprache. So weit sollte es auch nie kommen.
Wenn ich sehe wie viele Missverständnisse es gibt wenn Menschen, die Sprache des Gastlands nicht gut genug sprechen. Dann bekomme ich Bauchschmerzen. Ich arbeite selber im Ausland und wegen Freizügigkeit, musste ich die Sprache mich erlernen. Trotzdem habe ich bis B2 deren Sprache erlernt. Und wo ich arbeite kommen viele Missverständnisse auf, furch Mitarbeiter Gruppen welche denken nur Ihre Landessprache sei wichtig.
Ich wäre sogar für die Einführung von Sprachnachweis A1 innerhalb der EU Länder wenn man dort arbeiten will.
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ch finde es gut, das der Sprachnachweis verpflichtend ist. Meine Frau unterlag dem nicht (vorher eingereist). Ich würde gerne sehen das Sie mehr und besser deutsch s
Absolut deiner Meinung! Gehe sogar noch weiter, dass A1 bei weitem nicht genug ist, um die Grundbedürfnisse artikulieren zu können. Meine Frau hatte ja bei 1. Schengenvisum "nur" A1 und konnte nahezu nichts allein hier machen. Arztbesuch und Amt waren völlig unmöglich und nur mit mir zusammen machbar, was die Frauenärztin massiv verwirrte und meine Frau beschämte
Meine Frau lernte dann ja von sich aus massiv weiter und legte B1 ab, bevor es dauerhaft nach Deutschland ging. Hier angekommen, sprach Sie sehr brauchbar Deutsch! Auf der anderen Seite sparte es massive Zeit, sie benötigte keinen Integrationskurs. D.h. keine Zeit verschwendet und Sie fand auch sehr schnell ein "hochqualifizierten" Job, was ohne Deutsch nicht möglich gewesen wäre
Ich kann also nur empfehlen, die lange Wartezeit die beim Visum eh ansteht in Lernen zu investieren. Es lohnt sichAuch hat die Erfahrung gezeigt, daß ein erlernen, nach der Einreisen, ohne Vorkenntnisse wenig effektiv ist, da es keine Handhabe gibt. Man kann nicht abschieben wegen nicht erlernte Sprache. So weit sollte es auch nie kommen
Genau so ist es. Dazu kommt, dass erstmal hier dann meist wenig Wert auf "gutes Deutsch" gelegt wird....man hat ja sein "primäres" Ziel erreichtWenn ich sehe wie viele Missverständnisse es gibt wenn Menschen, die Sprache des Gastlands nicht gut genug sprechen. Dann bekomme ich Bauchschmerzen. Ich arbeite selber im Ausland und wegen Freizügigkeit, musste ich die Sprache mich erlernen. Trotzdem habe ich bis B2 deren Sprache erlernt. Und wo ich arbeite kommen viele Missverständnisse auf, furch Mitarbeiter Gruppen welche denken nur Ihre Landessprache sei wichtig.
Da ich auch ein paar Jahre in verschieden Ländern gelebt habe, kann ich Die auch hier 100 % zustimmen. Für mich ist der verpflichtende Sprachkurs vor der Einreise ein Muss....wird übrigens in sehr vielen Ländern so praktiziert! -
Meine Frau hatte ja bei 1. Schengenvisum "nur" A1 und konnte nahezu nichts allein hier machen. Arztbesuch und Amt waren völlig unmöglich und nur mit mir zusammen machbar, was die Frauenärztin massiv verwirrte und meine Frau beschämte
Für mich ist der verpflichtende Sprachkurs vor der Einreise ein Muss....wird übrigens in sehr vielen Ländern so praktiziert!
Ich hoffe, du hast gemerkt, dass du dir selber lustigerweise widersprichst.
Wenn deine Frau nach Einreise hier nichts allein machen konnte, ist es doch wohl egal, ob sie mit oder ohne A1 nichts "machen konnte".
Ich denke, niemand hier ist nach Einreise gegen eine Verpflichtung zu Sprachkursen, von mir aus sogar bis B2 (denn ich finde auch B1 nicht ausreichend).. Aber das sollte hier im Land stattfinden, und nicht in der Wüste Gobi.
Informiert uns doch mal, in welchen der "vielen Länder" ein Sprachkurs vor Einreise Pflicht ist, bzw die Einreise verweigert wird, wenn die Sprachfähigkeiten nicht vorhanden sind.
Ich war 2 Wochen in den USA. Dort (Miami) gibt es Stadtviertel, wo kein einziges Wort Englisch gesprochen wird (Spanisch - Exil-Kubaner).. Ich habe nicht den eindruck gewonnen, dass sich dort irgendjemand über die mangelnden Sprachkenntnisse aufregt.
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ch hoffe, du hast gemerkt, dass du dir selber lustigerweise widersprichst.
Wenn deine Frau nach Einreise hier nichts allein machen konnte, ist es doch wohl egal, ob sie mit oder ohne A1 nichts "machen konnte"
Wenn du richtig gelesen hättest, schrieb ich "Gehe sogar noch weiter, dass A1 bei weitem nicht genug ist, um die Grundbedürfnisse artikulieren zu können" Also über A1 noch hinaus gehend!
ch denke, niemand hier ist nach Einreise gegen eine Verpflichtung zu Sprachkursen, von mir aus sogar bis B2 (denn ich finde auch B1 nicht ausreichend).. Aber das sollte hier im Land stattfinden, und nicht in der Wüste Gobi.
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Wie willst du das durchsetzen? Ohne Pudding ins Bett, wenn Sie es dann nicht machen? Du kannst doch die "Frau eines Deutschen" nicht mehr sanktionieren, wenn Sie einmal hier ist. Und viele "Machos" finden das auch ok, dann kann die Frau nicht weg und keine Ansprüche stellen.Sie kann sich ja nicht artikulierenAlso ich kenne einige "binationale" Ehen, wo der Partner kaum Deutsch spricht, obwohl schon Jahre im Land
Ich verstehe auch wirklich nicht das Problem von A1 im Vorfeld? Das sind geringe Anforderungen und Zeit hat man i. d. R. auch genug dafür und an den Kosten sollte es doch auch nicht liegen....kostet doch eh alles viel Geld
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Wie willst du das durchsetzen?
... ist oft genug angesprochen worden:
. Erteilung kurze AEs
. keine NE
. BußgelderDie ABH hätte genug Möglichkeiten.
Wir sollten das hier nicht weiter diskutieren. Wir wiederholen uns. Es sollte hier mehr darum gehen, was Politik /Gericht in dieser sache tut.
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Bussgelder zu verhängen wäre gar nicht rechtens. Hier wären langwierige Änderungen für nötig und diese müssten vom EuGH sogar genehmigt werden.
Die Erteilung kurz befristeter AEs wird die Sachbearbeiter mehr ärgern als den betroffenen.
Die Vorschriften an zu passen zur Rrlangung der NE, wäre auch keine schnell um zu setzende Aktion.
Aber das grösste Problem wäre dieses Systen beim EuGH durch zu setzen. Nachdem diese Art den Sprachnachweis zu führen, eine der diskutierten Alternativen war. Welche merheitlich auf Ablehnung traf.
Ich glaube nicht, das man das so easy umsetzt beim EuGH.Das EuGH hat ja unlängst bestätigt das Verfahren prüfen zu müssen. Müssen nicht wollen stand in der Mitteilung.
Alleine diese Wortwahl beweist mir, das sie es nicht gerne ändern wollen. -
Bussgelder zu verhängen wäre gar nicht rechtens.
nööö... siehe hier Merkblatt der BAMF:
http://www.bamf.de/SharedDocs/…df?__blob=publicationFile
Quote
Wenn Sie von der Ausländerbehörde oder von der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Stelle zur
Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurden, müssen Sie sich so schnell wie möglich
bei einem Kursträger zum Integrationskurs anmelden und ordnungsgemäß am Kurs teilnehmenWenn Sie das nicht tun, kann das für Sie unter anderem folgende Konsequenzen haben:
• Es kann die Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beeinflussen.
• Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, können die Leistungen gekürzt werden.
• Gegebenenfalls können Sie von der Ausländerbehörde dazu aufgefordert werden, den
Kostenbeitrag in Höhe von 1,20 Euro pro Unterrichtsstunde für den gesamten
Integrationskurs vorab in
• Es kann ein Bußgeld verhängt werden. -
Schweden und Norwegen hatten schon früher die Regel erst die Sprache danm Standesamt
Meine Schulkolegin hat das dort selbst mit gemacht.
Egypten verlangt den Sprachnachweis. Ein Übersetzer muss nicht anerkannt werden.
Canada dito. Nur erleichtert es dort die Englische Amtssprache.Ich meinr hierbei lediglich Visas zur Heirat.
Im alten System der Nordmänner sehe ich die einzige Alternative. Auch wenn diese Nachteile hat.
Befristete Einreise zum Erlernen der Sprache in Vorbereitung auf die Eheschliessung.
Befristet weil man nicht die Absicherung über den Nachwuchs erlauben will.
Bei nicht annähernd Fristgerechter Erlernung von A1 die Rückreise. Im Heimatland dann A1 nachholen.Mit der Option im Vorhinaus kann man A1 im eigenen Land erwerben und nach Ankunft gleich hier heiraten.
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hge das EuGH sieht krine solche Strafe vor. Daher laufen diverse Klagen. Nicht nur in D. So wurde es mir von einem LAGA Mitglied berichtet.
Dies betrifft nur Busgeldverhängungen aus Familienzusammenführungen. Nach der Auskunft. -
am einfachste wäre wohl europa könnte sich auf eine einheitliche amtssprache eineigen, was wohl englisch wäre.
das würde viel erleichtern und auch enorm viel einsparen (simultandolmetscher im eu parlament)
somit wären für die meisten pinays die visas wesentlich einfacher zu erhalten.
aber da kocht lieber jede nation sein eigenes süppchen obwohl die nationalsprache erhalten bliebe.vielleicht liegts auch daran, daß so manche eu-abgeordneter einfach nicht in der lage ise englisch zu lernen (oder zu dumm)
sonnige grüsse aus dem wilden süden
peter -
Quote
am einfachste wäre wohl europa könnte sich auf eine einheitliche amtssprache eineigen, was wohl englisch wäre
Gemessen an der Sprache welche den höchsten Bevölkerungsanteil vertritt wohl kaum.
Die Amtssprache mit der höchsten Bevölkerungsanteil wäre Deutsch.Versuch das mal durch zu setzen... Dann wird das Geschrei groß.
Aber für uns wäre es toll.
Das die Nationalsprachen erhalten blieben in gleicher Qualität. Das wage ich zu bezweifeln sehe ich mir den heutigen Sprachmisch an.
Länder wie Belgien beweisen, daß eine Sprache in den Hintergrund verschwindet.Nicht umsonst haben wir in der EU 24 Amtssprachen.
Was auch gut ist, aus meiner Sicht.
Wenn der EuGH es nicht mal schafft die Durchsetzung aller relevanten Gesetze einheitlich um zu setzen, soll er es schaffen das wir eine Amtssprache sprechen. Da glaube ich so gar nicht dran.
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Wenn der EuGH es nicht mal schafft die Durchsetzung aller relevanten Gesetze einheitlich um zu setzen, soll er es schaffen das wir eine Amtssprache sprechen. Da glaube ich so gar nicht dran.
es geht doch nicht darum daß jeder diese sprache perfekt spricht (siehe philippines)
aber eine übergeodrdnete sprache für ein landerbündnis wie die EU gehört einfach her!!!
und das es englisch und nicht deutsch, polnisch oder eine andere spache sein muss ist für mich selbstverständlich da weltweit nun mal mehr englisch als eine andere europäische sprache gesprochen wird! -
Die EU braucht eine Sprache aber die muss man nicht beherrschen?
Ok nach einigen Auseinandersetzungen mit dem Thema, sehe ich ein das es sinnvoller wäre eine Sprache als Basis zu haben, ich gebe zu da war ich voreilig. Die Vorteile überwiegen.
Aber das nicht beherrschen, oder nicht perfekt verstehen sehe ich kritisch.
Wie soll man dann Erstfassungen von Gesetzen verstehen? Klar man kann warten bis alles übersetzt ist... das wäre doch Benachteiligung.
Oder wartet man mit Erstfassungen, Lesungsprotokollen, Protokollen von EU Rats Sitzungen bis sie in die 24 Amtssprachen übersetzt sind?
Also alles wie gehabtIch wäre für eine Sprache, langfristig. Aber nicht kurzfristig. Denn jetzt 60 jährige oder ältere, noch zu schulen sehe ich als nicht umsetzbar an.
Daher sollte man es in Angriff nehmen das zu Thematisieren. Um dann einen weichen Übergang zu planen.
Und da die Briten die Tendenz hegen aus der EU sich zurück zu ziehen, hätten die Länder mit der Amtssprache Englisch eine absolute Unterzahl, das sollte man auch beachten.
Da wir die EU sind und nicht die UN denke ich, daß es dann nicht unbedingt englisch sein muss.
Lasst uns Zeichen setzen gegen den Mainstream. -
Man hätte damals schon Anfang der 90 ´er Jahre erstmal eine Amtssprache (englisch) einführen sollen. Dieses mit verschiedenen Übergangsfristen....nach 5 Jahren wird in den Schulen EU weit nur noch englisch gelehrt...nach 10 Jahren ist englisch die einzige Verhandlungssprache im Eu Parlament und allen Gremien und nach 15 Jahren gilt nur noch englisch als Amtssprache EU weit! Um seine Identität zu wahren kann jedes Land paraleel "seine" Sprache im eigenen Land als "Paraleelsprache" führen (analog zu Kanada englisch / französisch)- Dieses wäre deutlich wichtiger gewesen, als eine gemeinsame Währung
Aber die Franzosen wollten ja nur die harte D - Mark verweichlichen und nicht die Sprache der "Grandnation" aufgebenDazu wollte die Wirtschaft ja Geld verdienen
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http://www.migazin.de/2015/04/…land-sprachtests-ausland/
QuoteAllein im vergangenen Jahr wurde etwa jeder dritte Deutsch-Test im Ausland nicht bestanden, das betraf über 12.000 Menschen. Die nach dem Doğan-Urteil eingeführte Härtefallklausel hingegen griff nur “im niedrigen zweistelligen Bereich”.
(das zum Vorschlag eines members, dass B1 vor Einreise gefordert werden sollte... wenn schon 1/3 der Prüflinge mit A1 überfordert sind)
Hier die Antwort der Bundesregierung, auf die sich der Artikel im Migazin bezieht:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/045/1804598.pdf
Dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren eingleitet hat, wird in dieser Antwort bestätigt.
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Quote
Und was die anderen Länder angeht, dann fange mal an mit aufzählen - hier in der EU! Nur um die geht es!
Es Ist keine deutsche Vorgabe, diese kommt vom EuGH.
Der EuGH selber sagt ja:QuoteDie nationalen Gerichte jedes EU-Mitgliedstaates müssen für eine ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in ihrem Land sorgen. Es besteht aber die Gefahr, dass die Gerichte in den einzelnen Ländern die europäischen Rechtsvorschriften unterschiedlich auslegen.
Nicht um sonst wurden Länder welche die Vorgaben nicht erfüllen gewarnt, das Untätigkeitsklagen angestoßen werden bei weiteren Umsetzungsverzögerungen.
Der Sprachnachweis gilt für alle 28 Mitgliedstaaten, die Umsetzungsfrist ist abgelaufen, ob es alle umgesetzt haben entzieht sich meiner Kenntnis.
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Bitte hier nur noch posts reinstellen, wenn es um politische/gerichtliche Entscheidungen geht.
Allgemeine subjektive Ansichten über Vor und Nachteile des Sprachtests vor Einreise bitte hier diskutieren:
[Deutschland] Sprachkurs vor Einreise, allgemeine Diskussion