Wer gegen die A1-Regelung ist, versucht entweder moeglichst billig eine Braut zu importieren oder gehoert zur Migrationsindustrie und versucht sich ein moeglichst grosses Klientel ins Land zu holen. Beides von purem Egoismus gepraegte Gruende
Du vergisst, dass es mittlerweile auch eine A1-Industrie gibt, allen voran das Göthe-Institut, die von dieser zweifelhaften ABM-Massnahme am meisten profitieren.
Ich meineseits habe nichts gegen einen freiwilligen Kurs im Herkunftsland; hat meine Frau auch 2005 gemacht. Da gab es den Zwang noch nicht.
In dem oben zitierten Fall scheint es sich übrigens nicht um Sozialhilfeempfänger zu handeln ("Lebenunterhalt ist gesichert"). Wieso die Frau in Jahren des Getrenntlebens nicht in der Lage war, sich selber Deutsch auf A1 Niveau beizubringen, verstehe ich allerdings auch nicht. Hätte der Mann die Zeit und Energie, die er offenbar in den Klageweg gesteckt hat, genutzt um ihr Deutsch beizubringen, würden die beiden vermutlich längst zusammenleben
Es sind ja immer die krummen Fälle, die durch die Gerichtswege gehen, bzw. die das AA durch die Gerichtswege gehen lässt! Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass diese Fälle negativ beschieden werden. Das war ja auch im vorliegenden dubiosen Fall so, jedoch hat dass AA kalte Füsse bekommen, weil das VG nun doch Zweifel bekommen hat und die europäische Komission befragen wollte, deren Meinung ja nun bekannt ist.
Man beachte, dass es sich bei dem kamerunschen Vorgang um einen Zuzug zu einem Ausländer handelt, und nicht zu einem Deutschen!
Ich denke, es wird nicht mehr lange dauern, bis dass die Regelung gekippt wird;
Falls ich nun in der Situation wäre, würde ich folgendes machen: kein A1 abgeben; Erteilung des Visums verlangen oder eine Ablehnung und gleichzeitig mit dem Klageweg drohen (mit verweis auf den kamerunschen Vorgang). Das AA scheut doch nun diesen Weg, und ich bin sicher es gibt ein Visum ohne A1.
hge