Der Anfang vom Ende des Sprachtests vor Einreise?

  • Wer gegen die A1-Regelung ist, versucht entweder moeglichst billig eine Braut zu importieren oder gehoert zur Migrationsindustrie und versucht sich ein moeglichst grosses Klientel ins Land zu holen. Beides von purem Egoismus gepraegte Gruende


    Du vergisst, dass es mittlerweile auch eine A1-Industrie gibt, allen voran das Göthe-Institut, die von dieser zweifelhaften ABM-Massnahme am meisten profitieren.


    Ich meineseits habe nichts gegen einen freiwilligen Kurs im Herkunftsland; hat meine Frau auch 2005 gemacht. Da gab es den Zwang noch nicht.




    In dem oben zitierten Fall scheint es sich übrigens nicht um Sozialhilfeempfänger zu handeln ("Lebenunterhalt ist gesichert"). Wieso die Frau in Jahren des Getrenntlebens nicht in der Lage war, sich selber Deutsch auf A1 Niveau beizubringen, verstehe ich allerdings auch nicht. Hätte der Mann die Zeit und Energie, die er offenbar in den Klageweg gesteckt hat, genutzt um ihr Deutsch beizubringen, würden die beiden vermutlich längst zusammenleben


    Es sind ja immer die krummen Fälle, die durch die Gerichtswege gehen, bzw. die das AA durch die Gerichtswege gehen lässt! Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass diese Fälle negativ beschieden werden. Das war ja auch im vorliegenden dubiosen Fall so, jedoch hat dass AA kalte Füsse bekommen, weil das VG nun doch Zweifel bekommen hat und die europäische Komission befragen wollte, deren Meinung ja nun bekannt ist.


    Man beachte, dass es sich bei dem kamerunschen Vorgang um einen Zuzug zu einem Ausländer handelt, und nicht zu einem Deutschen!


    Ich denke, es wird nicht mehr lange dauern, bis dass die Regelung gekippt wird;


    Falls ich nun in der Situation wäre, würde ich folgendes machen: kein A1 abgeben; Erteilung des Visums verlangen oder eine Ablehnung und gleichzeitig mit dem Klageweg drohen (mit verweis auf den kamerunschen Vorgang). Das AA scheut doch nun diesen Weg, und ich bin sicher es gibt ein Visum ohne A1.


    hge

  • Ich meineseits habe nichts gegen einen freiwilligen Kurs im Herkunftsland; hat meine Frau auch 2005 gemacht. Da gab es den Zwang noch nicht.


    Falls ich nun in der Situation wäre, würde ich folgendes machen: kein A1 abgeben; Erteilung des Visums verlangen oder eine Ablehnung und gleichzeitig mit dem Klageweg drohen (mit verweis auf den kamerunschen Vorgang). Das AA scheut doch nun diesen Weg, und ich bin sicher es gibt ein Visum ohne A1.

    Widersprichst Du Dir damit nicht selbst? Einerseits hast Du es fuer Deine Frau vorteilhaft erachtet, wenn bereits vor Einreise sprachliche Grundkenntnisse vorhanden sind, andererseits empfiehlst Du nun, es waere besten nach den D zukommen ohne auch nur "Bahnhof" zu verstehen.


    Dass ein Sprache schneller vor Ort gelernt wird stimmt nur begrenzt.Noch schneller kann vor Ort gelernt werden, wenn bereits ein wenig Vorwissen vorhanden ist. Wer das A1 hat, wird vom ersten Tag an (und wahrend der Wartezeit auf fortgeschrittene Kurse), bereits Erlerntes wieder erkennen, waehrend dies ohne Vorkenntnisse nicht der Fall ist. Ausserdem lernt man besser mit Gleichgesinnten, da dort der Unterricht einheitlicher gestaltet werden kann - also eine Pinay bessser mit Pinays, als in einem Kurs mit einer Pinay und dem Rest aus Tuerken, Afghanen, Nigerianern, usw.


    Wer zumindest "Ich heisse X.Y. Ich komme von den Philippinen. Ich bin die Frau von Z.Y." sagen kann, duerfte nach Einreise im privaten und nachbarschaftlichen Umfeld auf eine deutlich hoehere Akzeptanz treffen, als jemand der kein Word Deutsch spricht. Wenn ich als Deutscher in einem fremden Land ein wenig der Landesprache beherrsche, treffe ich dort immer auf hoehere Akzeptanz und Interesse an meiner Person. Dies gilt umgekehrt auch fuer Fremde die nach D kommen.


    Wuerde ich heute erfahren in zwei Monate beruflich fuer laengere Zeit ins Ausland ziehen zu muessen, so waere dies eine Selbstverstaendlichkeit mich umgehend mit den Gebraeuchen und der Sprache des Landes auseinander setzen.


    Gesetzliche Regelungen dienen doch nicht dazu jedem jedes erdenkliche Recht zuzustehen. Es gibt auch Interessen der Gesellschaft/des Gemeinwohls und die Anforderung ein wenig Deutsch vor Einreise zu lernen, steht m.E. der Gesellschaft zu.


    Zuvor erwaehnte steuerrechtliche Aspekte sind wiederum auf reinen persoenlichen Vorteil bedachte Argumente (frei nach dem Motto: "Nur weil meine Frau Deutsch lernen muss, bekomme ich weniger Steuer erstattet"). Zumal ja die Steuerklasse rueckwirkend fuer das ganze Kalenderjahr gilt (und es deshalb vollkommen egal ist, ob im Juli oder September eingereist wird). Fuer den Fall, dass es gerade auf der Kippe (Dezember vs. Januar) steht, da kann eine evtl. Arbeitsstelle auf den Philippinen einen Monat frueher aufgegeben werden. Eine Steuerrueckerstattung fuer ein Jahr uebersteigt ein durchschnittliches phil. Monatsgehalt bei weitem.


    Das Goethe-Institut finanziert sich aus oeffentlichen Mitteln (die 2007 erhoeht wurden) und nur zu einem wesentlich geringeren Teil aus Kursgebuehren - von Industrie kann da wohl kaum gesprochen werden. Die Kursgebuehren fallen ohnehin an (es sei denn es wird im Selbststudium gelernt), egal ob Goethe-Institut im Ausland oder Kurs in D.

  • Das Goethe-Institut finanziert sich aus oeffentlichen Mitteln (die 2007 erhoeht wurden) und nur zu einem wesentlich geringeren Teil aus Kursgebuehren - von Industrie kann da wohl kaum gesprochen werden. Die Kursgebuehren fallen ohnehin an (es sei denn es wird im Selbststudium gelernt), egal ob Goethe-Institut im Ausland oder Kurs in D.


    Okay, dann wäre es ja für den Steuerzahler besser, wenn das A1 wegfiele, dann sind nicht so viele Lehrer zu finanzieren -:)


    Und wieviele private Sprachschulen gibt es mittlerweile auf den Philippinen? die bekommen mit Sicherheit keine öffentlichen Mittel und sind Teil eine "Sprachindustrie".



    Widersprichst Du Dir damit nicht selbst? Einerseits hast Du es fuer Deine Frau vorteilhaft erachtet, wenn bereits vor Einreise sprachliche Grundkenntnisse vorhanden sind, andererseits empfiehlst Du nun, es waere besten nach den D zukommen ohne auch nur "Bahnhof" zu verstehen.


    Ich widerspreche mir hier gerne. Ich habe nichts gegen Lernen der Sprache im Vorfeld.


    Es geht darum, den Zwang abzuschaffen. Im realen Leben bringt dies viel Leid und Verzweiflung mit sich. Die finanzelle Belastung kann schon bei jemanden, der eben des Lernens nicht mehr so mächtig ist, ganz erheblich werden. Das Grundrecht der Führung einer Ehe gilt für alle gleichermassen, für die Schlauen so wie auch für die Dummen, für die Reichen und die Armen...etc.
    Es ist doch schon ein Unterschied, ob der Antragsteller zufällig neben einem GI wohnt oder 600 km entfernt, oder der deutsche Partner von H4 lebt oder ein Millionär ist, der die besten Kurse finanzieren kann.Das Grundgesetz will ja gerade diese Unterschiede nicht zulassen.


    Warum jemand, der 60 Punkte bei der A1-Prüfung hat zum Ehemann fahren darf und jemand , der einen Punkt weniger hat, nicht, wird mir nie einleuchten.
    Bei diesen niedrigen Grundkenntnissen ist dies gerade mal ein Wort falsch, ein falsches Kreuzchen im Multiple choice-Verfahren; oder einfach eine Unachtsamkeit...
    Prüfungen sind dann okay, wenn es um Qualifikationen bei Berufen handelt, jedoch nicht bei Visumsverfahren.


    hge

  • Lieber 'al1234',


    in unserem Grundgesetz ist der Schutz der Ehe in einem eigenen Paragraphen verankert


    "Art 6
    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
    etc ..."


    Ein durch staatlich Zwang bewirktes Getrenntleben eines Ehepaares, das keine Strafttat begangen hat, sollte so zumindest sehr gut begründet sein und keineswegs willkürlich angeordnet werden. Die Frage sollte auch keineswegs mit der Sinnhaftigkeit von Immigration bestimmter Gruppen vermixt werden, denn wir reden hier nur über Menschen, die bereits einen anerkannten Rechtsanspruch auf Aufenthalt in Deutschland haben.


    Ich habe massive Zweifel sowohl an einer stichhaltigen Begründung, als auch an der fehlenden Willkür. Ich sehe keine Hinweise dafür, daß Deutschkenntnisse auf A1-Niveau eine nennenswerte Anzahl an Zwangsehen verhindern können. Möglicherweise sind dazu noch nicht einmal sehr gute Kenntnisse geeignet, Indizien in dieser Richtung gibt es ja. Ob dem wirklich so ist, wäre zu untersuchen. Obendrein wird die Pflicht, den Kurs bereits im Heimatland zu absolvieren, nur einem Teil der Einwanderer auferlegt, und zwar in offenbar willkürlicher Weise. Es gibt meines Wissens keinerlei Hinweise darauf, daß Filipinas in Deutschland je Opfer von Zwangsheiraten geworden ist.


    Dass ein Sprache schneller vor Ort gelernt wird stimmt nur begrenzt.Noch schneller kann vor Ort gelernt werden, wenn bereits ein wenig Vorwissen vorhanden ist. Wer das A1 hat, wird vom ersten Tag an (und wahrend der Wartezeit auf fortgeschrittene Kurse), bereits Erlerntes wieder erkennen, waehrend dies ohne Vorkenntnisse nicht der Fall ist. Ausserdem lernt man besser mit Gleichgesinnten, da dort der Unterricht einheitlicher gestaltet werden kann - also eine Pinay bessser mit Pinays, als in einem Kurs mit einer Pinay und dem Rest aus Tuerken, Afghanen, Nigerianern, usw.


    Wer zumindest "Ich heisse X.Y. Ich komme von den Philippinen. Ich bin die Frau von Z.Y." sagen kann, duerfte nach Einreise im privaten und nachbarschaftlichen Umfeld auf eine deutlich hoehere Akzeptanz treffen, als jemand der kein Word Deutsch spricht.


    Dein Beispiel gibt ein typisches Voruteil gegenüber dem A1 wieder, so nach dem Motto, es reicht auf Deutsch "Hallo" sagen zu können. Ich empfehle Dir, Dir einmal typische Prüfungsfragen anzusehen, auf der Homepage des Goethe-Instituts MNL gibt's auch ein par Beispielfragen.


    Das Filipinas, sofern sie unter sich sind, und gleichzeitig außerhalb des Kursraumes eine philippinischsprachige Umgebung vorfinden, schneller lernen als in Deutschland mit einem deutschsprachigen Partner an ihrer Seite, halte ich für eine sehr gewagte These. Daß man eine Sprache umso leichter lernt, je mehr man schon gelernt hat, ist natürlich richtig, trifft aber überall und immer zu und ist daher kaum ein nachvollziehbares Argument für ein erzwungenes Absolvieren des A1 bereits im Herkunftsland.


    Ich finde auch, daß die Befürworter von Sprachkursen bereits im Herkunftsland sich in einen gewissen Widerspruch verwickeln. Einerseits wird betont, daß es sich nur um einfachste Kenntnisse handeln würde ("sich vorstellen können reicht"), die für das A1 notwendig sind. Andererseits soll die Wirkung der Kenntnisse derartig groß sein, daß sie geeignet sei, eine Frau in die Lage zu versetzen, sich erfolgreich gegen eine Zwangsheirat zu wehren. Ich finde das nicht sehr überzeugend - so etwas kann man eigentlich nur glauben, wenn man von den Zwängen in konservativen islamischen Familien wirklich keinerlei Ahnung hat.

  • Was hat denn Deutsch lernen mit Zwangsehe zu tun .. beim "Zwang" deutsch zu lernen geht es um Integration ... und das es ohne Zwang nicht geht ist eigentlich klar.. z.B. bei den Integrationskursen, die anfangs freiwillig waren aber dann halt nicht besucht wurden bzw. besucht wurden ohne was zu lernen. Es gibt viele Ausländer, die sind zu faul um deutsch zu lernen, sie haben völlig andere Gründe in D zu sein. Dann wieder Ausnahmen zu machen, macht alles komplizierter... denn wo ist dann die Grenze? Das alles in D so komplizert ist, kommt auch von den vielen "Ausnahmen" überall.. Deutsche haben einen krankhaften Zwang es für jeden gerecht zu machen.. das geht aber in Praxis nicht bzw. macht alles xfach komplizierter und damit teurer ohne das Gewollte dann tatsächlich zu erreichen. Gute Beispiele sind das deutsche Steuersystem oder Sozialsystem, einmalig kompliziert in der Welt.


    Der A1 Standard ist schon ganz vernünftig für den Anfang. Es ist dann leichter weiter zu machen, das sehe ich an meiner Verlobten. Bei denen, wo es Probleme gibt den A1 Test zu bestehen, ist es eine zustätzliche Hilfe für unseren Mitbürger nochmals nachzudenken, ob im Kopf zu wenig HIrn dafür mehr Luft enthalten ist.. und evtl. die falsche Auswahl getroffen wurde. :yupi
    Dazu kommt, das Steuern gespart werden, da beim Integrationskurs dann schon was vorhanden ist. Es gibt nur Vorteile für den A1 Test.. objektiv betrachtet.

    Edited 2 times, last by GrimmR ().

  • ..... Ausserdem lernt man besser mit Gleichgesinnten, da dort der Unterricht einheitlicher gestaltet werden kann - also eine Pinay bessser mit Pinays, als in einem Kurs mit einer Pinay und dem Rest aus Tuerken, Afghanen, Nigerianern, usw.

    Das ist nicht richtig. Die Gefahr, dass "Pinays unter sich" in starkem Maße in der eigenen Sprache kommunizieren ist größer als wenn sie mit Leuten aus anderen Ländern zusammen lernen. Und wieso müssen sie "gleichgesinnt" sein? Je stärker die Durchmischung, umso besser. Auch dass hier in D junge Männer (meist Studenten) dabei sind, ist von Vorteil. Die Notwendigkeit und die Freude, sich fast auschließlich in der neu zu erlernenden Sprache zu verständigen, ist viel größer als in homogenen Gruppen.

  • Was hat denn Deutsch lernen mit Zwangsehe zu tun .. beim "Zwang" deutsch zu lernen geht es um Integration ... und das es ohne Zwang nicht geht ist eigentlich klar.. z.B. bei den Integrationskursen, die anfangs freiwillig waren aber dann halt nicht besucht wurden bzw. besucht wurden ohne was zu lernen
    ...
    Der A1 Standard ist schon ganz vernünftig für den Anfang. Es ist dann leichter weiter zu machen, das sehe ich an meiner Verlobten. Bei denen, wo es Probleme gibt den A1 Test zu bestehen, ist es eine zustätzliche Hilfe für unseren Mitbürger nochmals nachzudenken, ob im Kopf zu wenig HIrn dafür mehr Luft enthalten ist.. und evtl. die falsche Auswahl getroffen wurde. :yupi
    Dazu kommt, das Steuern gespart werden, da beim Integrationskurs dann schon was vorhanden ist. Es gibt nur Vorteile für den A1 Test.. objektiv betrachtet.


    Die Verhinderung von Zwangsehen war die maßgebliche Begründung der Politik für die Einführung der A1-Verpflichtung in den Herkunftsländern. Im Übrigen hast Du mich mißverstanden. Ich habe absolut nichts gegen gegen die Verpflichtung, Deutsch zu lernen. Meinetwegen könnte das eher noch konsequenter praktiziert werden als bisher. Ich wehre mich nur gegen die Verpflichtung, daß dies bereits im Herkunftsland geschieht.


    Wenn jemand den Test nicht besteht, muß das nichts mit Dummheit zu tun haben, sondern kann schlicht an mangelhafter Vorbildung liegen. Auch Lernen muß gelernt werden. Ja, und wenn jemand wirklich schlicht "zu dumm" ist, um einen solchen Test zu bestehen, spricht das IMHO ja noch mehr gegen dessen Verbindlichkeit im Herkunftsland. Es geht hier nicht darum, lernbenachteiligte Menschen auszusortieren! Der Test kann und soll (wenigstens offiziell) kein Instrument der Einwanderungspolitik sein.


    Das ist nicht richtig. Die Gefahr, dass "Pinays unter sich" in starkem Maße in der eigenen Sprache kommunizieren ist größer als wenn sie mit Leuten aus anderen Ländern zusammen lernen. Und wieso müssen sie "gleichgesinnt" sein? Je stärker die Durchmischung, umso besser. Auch dass hier in D junge Männer (meist Studenten) dabei sind, ist von Vorteil. Die Notwendigkeit und die Freude, sich fast auschließlich in der neu zu erlernenden Sprache zu verständigen, ist viel größer als in homogenen Gruppen.


    Zustimmung - gerade die gemischten Kurse hier in Deutschland bieten eine großartige Chance, Menschen aus anderen Kulturkreisen kennenzulernen und Vorurteile zu überwinden. Meine Kristine hat nun Freundinnen und Freunde aus Chile, dem Iran und der Ukraine ;)

  • Der "Zwang" zur Selbstverstaendlichkeit Deutsch zu erlernen besteht immer, da Voraussetzung zur Verlaengerung einer Aufenthaltserlaubnis. Es geht nur um die Frage, zu welchem Zeitpunkt dieser "Zwang" ausgeuebt wird. Die bestehende Regelung wurde von hoechster gerichtlicher Instanz als konform mit dem Grundgesetz bestaetigt (ich weiss, dass jetzt auf europaeischer Ebene versucht wird Gesetze eines souveraenen Nationalstaates auszuhebeln).


    Inhalte und Form der Pruefung sind mir bekannt. Fuer das Sprachniveau A1 werden 120 Unterrichtseinheiten veranschlagt, die der Lernende im Einklang mit seinen persoenlichen Lebensumstaenden absolvieren kann: sei es durch intensives oder extensives Lernen an einem Institut, sei es durch Fernstudium an einem Institut, Selbststudium oder durch den Partner. Da - wie schon gesagt - das Eingehen einer Ehe mit einem auslaendischen Partner nicht von heute auf morgen geschieht, kann ich keine unzumutbare Haerte darin erkennen bis zum Zeitpunkt der Abholung (nicht Beantragung!) des Visas einfache Deutschkenntnisse nachzuweisen.


    Ich sehe eher einen Widerspruch darin, dass zwar einerseits die absolute Notwendigkeit moeglichst frueh und schnell die Sprache zu erlernen nicht bestritten wird, aber andererseits dann Einspruch erhoben wird, wenn der Gesetzgeber diese Notwendigkeit zu einem moeglichst fruehen Zeitpunkt fordert.


    Ich habe mich in diesen Thread eingeklinkt, weil ich ganz unabhaengig von gesetzlichen Anforderungen nur Vorteile darin sehe, vorab die Sprache zu erlernen, da dies dem Wohle der auslaendischen Partnerin dient und die Uebersiedlung in eine fremde Gesellschaft erleichtert. Diesen Nutzen einer Partnerin vorzuenthalten (und stattdessen gegenueber der Botschaft mit Klagedrohungen (mit ungewissem Ausgang) aufzutreten), macht es mit Sicherheit fuer die Partnerin nicht leichter in D.



    Das ist nicht richtig. Die Gefahr, dass "Pinays unter sich" in starkem Maße in der eigenen Sprache kommunizieren ist größer als wenn sie mit Leuten aus anderen Ländern zusammen lernen. Und wieso müssen sie "gleichgesinnt" sein? Je stärker die Durchmischung, umso besser. Auch dass hier in D junge Männer (meist Studenten) dabei sind, ist von Vorteil. Die Notwendigkeit und die Freude, sich fast auschließlich in der neu zu erlernenden Sprache zu verständigen, ist viel größer als in homogenen Gruppen.

    Nein, die Anzahl an Stunden in einem Kurs ist eine begrenzte Variable und da gilt es das Maximale herauszuholen. In einer homogenen Gruppe sind erste Schritte einfach leichter zu bewaeltigen. Wenn alle Schueler denselben sprachlichen Hintergrund (Filipino als Muttersprache und Kenntnisse der englischen Sprache) besitzen, so kann der Unterricht einheitlicher erfolgen. Es lassen sich Bezuege zur gemeinsamen Muttersprache herstellen, evtl. Probleme im artikulatorischen Bereich durch ungewohnte Laute sind allen gemeinsam, Lernende koennen sich besser gegenseitig unterstuetzen, etc.

  • al1234
    du bist schon ein besonderer Fall.


    Zunächst mal was zu finanziellen Dingen.


    Getrennt leben erfordert normalerweise einen doppelten Haushalt. Es verhindert, dass der Ehepartner in D arbeiten kann.
    Nur mal ein kleiner Überschlag. Doppelte Haushaltsführung 300.-- Euro im Monat sind 3600.-- im Jahr. Verdienstausfall in D, da die Arbeit erst später angefangen werden kann. 1000.-- netto im Monat = 12 000.-- im Jahr. Differenz bei einem evt. Elterngeld ca. 3500.-- im Jahr. Veränderte Steuerklasse ca. 3000.-- Euro im Jahr. Das sind konservative Rechnungen. Nicht einmal berücksichtigt, dass dann ja Reisen notwendig werden um die eheliche Lebensgemeinschaft aufrecht zu erhalten. 2 x im Jahr ca. 3- 4000.-- Euro.


    Der Franzose mit einer Pinay verheiratet hat den Rechtsanspruch für seine Pinay nach 15 Tagen ein Einreisevisum zu bekommen und bekommt eine Aufenthaltskarte für 5 Jahre als Nachweis für den befristeten Aufenthaltstitel. Sprachnachweis keiner. Dieser Titel geht erst verloren wenn man 2 Jahre nicht im Lande ist.


    Dieser Regelung für Europäer hat die Bundesrepublik zugestimmt. Weshalb sie dann für Inländer diesen Veitstanz aufführt ist nur noch erklärbar, wenn man den zuständigen Stellen hochgradigen Populismus unterstellt, der den Neo´s in die Hände spielt.

  • Ich habe mich in diesen Thread eingeklinkt, weil ich ganz unabhaengig von gesetzlichen Anforderungen nur Vorteile darin sehe, vorab die Sprache zu erlernen, da dies dem Wohle der auslaendischen Partnerin dient und die Uebersiedlung in eine fremde Gesellschaft erleichtert. Diesen Nutzen einer Partnerin vorzuenthalten (und stattdessen gegenueber der Botschaft mit Klagedrohungen (mit ungewissem Ausgang) aufzutreten), macht es mit Sicherheit fuer die Partnerin nicht leichter in D.



    Es will doch niemand der Partnerin den Deutschkurs vorenthalten... Es geht hier darum, dass die AA dieses A1-Instrument missbraucht, um den im GG festgesetzen Schutz der Ehe und Familie mit Füssen zu treten. Es gibt genügend Beispiele , wo Ehepartner deswegen 1-2 jahre gewartet haben, bevor sie einreisen können. Das widerspricht eklatant dem Artikel 6 des GG und ist nicht verhältnismässig.


    Ich habe ja auch nichts gegen Sanktionen, wenn jemand sich weigert an den Kursen teilzunehmen. Da hat die ABH schon heute genügend Möglichkeiten: Bussgeld oder die Erteilung von nur einjährigen AEs. Aber eine Ehe ist für mich auch schützenswert, wenn der Partner kein Deutsch kann. Da beisst die Maus keinen Faden ab.


    Wenn es schon einen Artikel 6 im GG gibt, dann muss der auch beachtet werden; ansonsten müssen die Potiker ihn abschaffen.


    hge

  • @ franky_23: Hoffe die "Investition" rechnet sich trotzdem noch ;( . Wir reden hier von D. Andere Laender haben andere Probleme und haben die Richtlinie anders umgesetzt. Fuer Auslaender in D mag es gesonderte Bestimmungen geben, ebenso fuer Ehepartner aus best. Laendern. Aber die tun hier nichts zur Sache - es geht hier darum, ob es zumutbar ist und Sinn macht, dass im typischen Fall deutscher Mann und Ehepartner von den Philippinen, vorherige Sprachkenntnisse zu verlangen.


    Sorry, aber wenn jemand 2 Jahre braucht, um ein A1 zu bekommen, dann liegt das in der persoenlichen Verantwortung bzw. Verantwortungslosigkeit des Paares und nicht am AA. Die Anforderungen und Regeln sind bekannt. Es ist soagr moeglich, ein A1 in recht kurzer Zeit zu bekommen. Meine Verlobte hat ohne jegliche Vorkenntnisse innerhalb von 25 Tagen (davon 2 Tage kein Unterricht wg. Behoerdengaengen und ein lernfreies Wochenende) die notwendigen Deutschkenntnisse durch eine Pruefung beim Goethe-Institut Manila nachweisen koennen. Deshalb kenne ich die Anforderungen recht genau. Wer zusaetzlich schon vorab einfache Saetze, Wochentage, Zahlen, haeufige Vokabeln, das Alphabet gelernt hat, der kommt mit einem Kurs am GI gut zurecht. Es braucht allerdings - wie immer im Leben - ein wenig Ehrgeiz und Disziplin. Die kann das AA niemanden geben.
    Eine Urkundenpruefung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen und das ist auch mit dem Schutz der Ehe vereinbar.

  • Sorry, aber wenn jemand 2 Jahre braucht, um ein A1 zu bekommen, dann liegt das in der persoenlichen Verantwortung bzw. Verantwortungslosigkeit des Paares und nicht am AA. Die Anforderungen und Regeln sind bekannt. Es ist soagr moeglich, ein A1 in recht kurzer Zeit zu bekommen. Meine Verlobte hat ohne jegliche Vorkenntnisse innerhalb von 25 Tagen (davon 2 Tage kein Unterricht wg. Behoerdengaengen und ein lernfreies Wochenende) die notwendigen Deutschkenntnisse durch eine Pruefung beim Goethe-Institut Manila nachweisen koennen.


    Damit hast du uns nun klar gemacht, dass du eine tolle Frau geheiratet hast...herzlichen Glückwunsch.


    Am besten stellst du ein Profil ins Netz, wie eine pinay aussehen muss und was sie können muss, damit die optimalen Frauen nach D kommen -:)


    Merkst du eigentlich, was du für einen Unsinn redest?


    Menschen sind unterschiedlich, es gibt Leute die lernen sehr schnell , andere brauchen länger und wieder andere brauchen sehr lang.
    Das Grundgesetz ist dazu da, dass alle die gleichen Grundrechte geniessen können. Nur darum geht es.


    hge

  • Hat er doch schon getan Sie muss den D- Kurs in 25Tagen schaffen ansonsten ist es sie nicht wert nach D zukommen :mauer


    hge spar dir die Mühe auf seine Kommentare zu antworten es lohnt nicht
    Hoffen wir lieber du behälst Recht und das Gesetz verschwindet bald

  • Falls ich nun in der Situation wäre, würde ich folgendes machen: kein A1 abgeben; Erteilung des Visums verlangen oder eine Ablehnung und gleichzeitig mit dem Klageweg drohen (mit verweis auf den kamerunschen Vorgang). Das AA scheut doch nun diesen Weg, und ich bin sicher es gibt ein Visum ohne A1.


    Wenn du den Antragstellern diesen Weg empfiehlst, dann muessen sie alllerdings eine viel llaengere Wartezeit in Kauf nehmen. Die DBM wird dann das FZV zunaechst ablehnen. der AS muss Klage beim Verwaltungsgericht machen,verliert oder gewinnt (wird wohl inzwischen zunehmend Richter geben,die europaeisches Recht kennen und beruecksichtigen),das AA geht bis zum Oberverwaltungsgericht und erst dort gibt das AA auf.


    Folge: 18 (24) Monate sind vergangen. Der A1 geht in der Regel schneller.


    Das das AA seine Praxis kampflos aufgibt,ist nicht zu erwarten. Die warten (besser wollen das verhindern,weil sie dann letztendlich klein beigeben) auf ein Urteil des EuGH.

  • nein es geht auch darum das es unverantwortlich ist eine Philippina ohne Deutschkenntnisse nach D zu holen.. der Kulturschock ist auch mit Anfangs-Deutschkenntnissen schon groß genug... aber von der Basis A1 aus kann sie sich verständigen ..etc.. Al1234 hat im Prinzip vollkommen recht...
    Wenn jemand nach 2 Jahren den A1 Test nicht schafft.. was will sie in D?? da sind die Probleme ca. 100x größer als so ein Test.. halte ich für ok, wenn sowas abgeblockt wird.. liegt uns dann nur auf der Tasche.... Die Menschenrechte interessieren da wenig, wenn auf die Art und Weise jede Menge potentieller H4 Empfänger einreisen können.. Es interessert auch nicht, wenn ein D so doof war zu heiraten... da muss schon die Allgemeinheit vor der Dummheit Einzelner geschützt werden.
    Wir haben da sicherlich noch kein Konzept.. für Einwanderung.. brauchen das aber in Zukunft dringend.. allerdings ausgebildete junge Leute, die unsere Rente zahlen können und nicht solche die das Problem vergrößern.


    Schon vor 4 Jahren, als ich meine jetzige Verlobte kennengelernt hatte und klar war, wir bleiben zusammen, hatte ich sie schon auf einen Deutschkurs beim Goetheinstitut geschickt .. ohne zu Wissen das das beim Visaverfahren später gebraucht wird. Das halte ich für normal. Zu streiten, das jemand nach D kommt ohne Deutschkenntnisse. Verrückt so was!


    Die Franzosen als Vorbild bei Einwanderung und Integration.. ein Treppenwitz ... oder wollen wir auch brennende Vorstädte haben..

    Edited once, last by GrimmR ().

  • Es gibt auch viele Analphabeten hier......wer denkt an die? Dann stellt sich auch die Frage wer kann es sich zB leisten seine Frau ins 1200 km entfernte Manila auf einen Kurs zu schicken?
    Wer aus der naehe Manila kommt hat es da natuerlich einfacher. Noch lustiger ist es fuer Menschen die aus Palau, Marschall-Insel, Guam, etc. kommen. Fuer die ist die Botschaft in Manila auch zustaendig.......


    Ein Deutschkurs auf einer Volksschule in Deutschland im ersten Jahr faende ich ok.

  • Am besten stellst du ein Profil ins Netz, wie eine pinay aussehen muss und was sie können muss, damit die optimalen Frauen nach D kommen -:)


    Merkst du eigentlich, was du für einen Unsinn redest?


    Menschen sind unterschiedlich, es gibt Leute die lernen sehr schnell , andere brauchen länger und wieder andere brauchen sehr lang.
    Das Grundgesetz ist dazu da, dass alle die gleichen Grundrechte geniessen können. Nur darum geht es.

    Sie sollte den Willen haben sich vorab mit ihrer kuenftigen Heimat bestmoeglich vertraut zu machen. Der kuenftige Ehemann sollte vorab alles moegliche tun, um den eintretenden Kulturschock moeglichst gering zu halten.


    Fuer mich ist sie die tollste Frau auf Erden, andere moegen sie als Durchschnitts-Pinay betrachten. Und wenn es prinzipiell moeglich ist in 4 Wochen in einer fremden Umgebung und neuem Umfeld das A1 zu schaffen, dann kann ich nicht nachvollziehen, wie man dazu - auch unter dem Wissen, dass kein Ei dem anderen gleicht - zwei Jahre braucht. Unsinn ist es das AA dafuer verantwortlich zu machen. Ob der Kurs in 4 Wochen durchgezogen wird oder ueber 180 Tage jeden Tag 2 zwei Woerter gelernt werden ist vollkommen egal. Da besteht genug Spielraum die Lernkurve auf die individuelle Situation anzupassen.


    Inwiefern minimale Anforderungen des Gastlandes mit dem Grundgesetz vereinbar sind, kann ich als Nicht-Jurist genau so wenig wie Du beurteilen. Dazu gibt es Gerichte. Und Richter am Bundesverwaltungsgericht, also der hoechsten zustaendigen Instanz, haben Grundrechte gegen gesellschaftliche Interessen abgewogen und sind zudem Urteil gekommen, dass die Vereinbarkeit besteht.


    Aber mir geht es gar nicht darum. Ich halte es schlicht und einfach fuer unverantwortlich eine Pinay hier ohne jegliche Sprachkenntnisse ins "kalte Wasser" zu werfen (gegen das kalte Wetter koennen wir nichts machen, gegen den Kulturschock schon). Da andere offensichtlich mehr an der Arbeitskraft als am Wohl ihrer Frau interessiert sind, scheint der Gesetzgeber dann eben ein bisschen nachhelfen zu muessen. Fuer jemanden, der seine Frau auf Deutschland vorbereiten moechte, sollte ein vorheriger Deutschkurs eigentlich selbstverstaendlich sein.

  • Folge: 18 (24) Monate sind vergangen. Der A1 geht in der Regel schneller.


    Wenn mehr Leute den Mumm gefunden hätten, dagegen zu klagen, wäre das Gesetz höchwahrscheinlich längst vom Tisch.
    Es wäre idealerweise ein Fall für jemanden, der sowieso meist auf den Phils weilt , und somit solch ein Verfahren abwarten kann.


    Ich denke, das nächste Verfahren wird keine 18 Monate dauern, da jedes VG nun die Eu-Kommission direkt fragen kann (Auskunft eines Juristen), und das hasst das AA.


    hge

  • Inwiefern minimale Anforderungen des Gastlandes mit dem Grundgesetz vereinbar sind, kann ich als Nicht-Jurist genau so wenig wie Du beurteilen.


    Ich habe das Thema aber seit 2007 der Einführung verfolgt. Die mehrheit der Rechtswissenschaftler war der Meinung, dass diese Regelung nicht verfassungskonform ist.
    Nur das Team um Prof. Dr. Hillgruber, ein enger vertrauter vom damaligen Bundesinnenminister Schäuble, war der Meinung, dass diese Regelung mit dem GG vereinbar ist.


    Quote


    Dazu gibt es Gerichte. Und Richter am Bundesverwaltungsgericht, also der hoechsten zustaendigen Instanz, haben Grundrechte gegen gesellschaftliche Interessen abgewogen und sind zudem Urteil gekommen, dass die Vereinbarkeit besteht.


    ... und genau das Gericht, was damals diese Entscheidung getoffen hat, bekommt jetzt kalte Füsse und wollte im Fall "Kamerun" dies der EU-Kommission vorlegen.
    Das AA hat dies verhindert, indem es schnell das visum ausgestellt hat.


    hge

  • nein es geht auch darum das es unverantwortlich ist eine Philippina ohne Deutschkenntnisse nach D zu holen.. der Kulturschock ist auch mit Anfangs-Deutschkenntnissen schon groß genug... aber von der Basis A1 aus kann sie sich verständigen ..etc.. Al1234 hat im Prinzip vollkommen recht...


    Ein sprachbedingter Kulturschock? In einer Stadt wie Hamburg (und vermutlich auch im großen Rest der Republik) kommt man prima mit Englisch durch. Die Stadt ist im Sommer gut besucht von Touris, die kein Wort Deutsch können. Ich beherrsche umgekehrt ja schließlich auch nicht Tagalog und trau mich trotzdem auf die Philippinen (und auch in Länder, wo es mangels Englischkenntnissen der Bevölkerung keine gemeinsame sprachliche Basis gibt). Zudem sollte man es den Menschen schon selbst überlassen, ob sie sich diesem Schock aussetzen möchten oder nicht.


    Wenn das Auswärtige Amt etwas gegen den Kulturschock von Neuankömmlingen unternehmen möchte, hätte ich noch eine prima Idee: Die Vergabepraxis von Schengenvisa ändern. Ich hätte es in der Tat sehr begrüßt, wenn Kristine die Chance bekommen hätte, sich Deutschland erst mal anzusehen, bevor sie mich heiratet.