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Ich habe das mal separiert, weil es mit den Anfragen beim Bundestag wenig zu tun hat
hge
Die deutschen Gesetze sind maximal ungünstig. Das ist so und dann muss man eben neue Wege gehen. Ich bin mit meiner phil. Braut in die USA geflogen, wir haben dort geheiratet und die Apostille ausstellen lassen. Meine Frau ist mit einem Touristenvisa, ausgestellt von der österreichischen Botschaft, mit mir nach Österreich geflogen und nun leben wir eben in Österreich. Meine Frau brauchte keinen A1 Test vorlegen und sie bekam in Österreich sofort die 5 Jahresaufenthaltskarte. Völlig problemlos. Wenn ich mit meiner phil. Frau nicht so einfach als Deutscher in Deutschland leben darf, dann gehts eben nach Österreich.
Mir wurde von den Deutschen das Ehefähigkeitszeugnis verweigert und ehe ich bei der deutschen Botschaft den Kniefall machen muss, gehe ich eben dorthin, wo es schnell und zügig geht.