buffy_1019/Praktikum in Deutschland machen

  • Hallo,


    hat jemand schon Erfahrung wie man eine Filipina nach Deutschland für ein Praktikum holen kann?


    Meine Cousine (20) ist fertig mit ihrem Bachelor, hat einen Cum Laude bei einer Uni in Caloocan, Hotel and Restaurant Management. Das ist in Deutschland eine Ausbildung, kein Studium. Ich weiß es nicht ob es praktisch ist, gleich ein Arbeitsvisum für Sie zu holen, dafür fehlen mir die Verbindung zu die Hotels und Gastronome, die sie blind anstellen wird. Ich kann für sie sowieso nicht bürgen, weder für einen Au Pair visum oder ein Studentenvisum, aber mit ihren Noten es ist mir zu schade wenn sie auf den PH bleibt.

  • Hallo,
    Meine Cousine (20) ist fertig mit ihrem Bachelor, hat einen Cum Laude bei einer Uni in Caloocan, Hotel and Restaurant Management. Das ist in Deutschland eine Ausbildung, kein Studium. Ich weiß es nicht ob es praktisch ist, gleich ein Arbeitsvisum für Sie zu holen, dafür fehlen mir die Verbindung zu die Hotels und Gastronome, die sie blind anstellen wird.


    Ein Arbeitsvisum würde sie auch nicht bekommen; selbst wenn sie einen Arbeitsvertrag vorlegen könnte!


    Zitat

    hat jemand schon Erfahrung wie man eine Filipina nach Deutschland für ein Praktikum holen kann?


    Laut diesem § der Aufenthaltsverordnung §35 (2) könnte sie ein Visum für ein Praktikum für 9 Monate bekommen.


    Zitat

    § 35 Zustimmungsfreiheit bei bestimmten Arbeitsaufenthalten und Praktika


    Abweichend von § 31 bedarf das Visum nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde bei Ausländern, die


    1. auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung als Gastarbeitnehmer oder als Werkvertragsarbeitnehmer
    tätig werden,
    2. eine von der Bundesagentur für Arbeit vermittelte Beschäftigung bis zu einer Höchstdauer von neun
    Monaten ausüben
    ,




    Zitat


    Ich kann für sie sowieso nicht bürgen, weder für einen Au Pair visum oder ein Studentenvisum, aber mit ihren Noten es ist mir zu schade wenn sie auf den PH bleibt.


    Eine VE muss aber her; bei Au-Pair übernehmen das die Gasteltern. Bei einem Praktikum vielleicht der Arbeitgeber (?)....

  • Das ist ja was ich eigentlich wissen will, ob der "Arbeitgeber" für sie bürgt. die IHK hier in Erfurt meinte das sie ein Praktika für sie ausstellen kann, aber mit Visumsfragen sind sie genau so ahnungslos...

  • Das ist ja was ich eigentlich wissen will, ob der "Arbeitgeber" für sie bürgt. die IHK hier in Erfurt meinte das sie ein Praktika für sie ausstellen kann, aber mit Visumsfragen sind sie genau so ahnungslos...



    Ich denke nicht, dass ein potentieller Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die VE auszustellen. Denn auf ihn kommen ja genauso Risiken zu wie auf einen Privatmann der die VE übernimmt.


    Das Übliche ist ja auch, dass ein Arbeitgeber ein Praktikum in ein solches Drittland erteilt, weil er als Arbeitgeber daran interessiert ist. zB. weil er dort in dem Land des Praktikanten eine Filiale hat . Daher wird er dann auch die VE "freiwillig" übernehmen. Bei einem "Gefällligkeitspraktikum" ist die Frage, ob der Arbeitgeber sich das antun will. Daher wäre es in diesem Fall schon einfacher, wenn die VE von jemand anders käme... aber man kann ja mal fragen.



    hge


    ps:


    Ich vergass: das Praktikum muss über die Arbeitsagentur laufen. siehe Aufenthaltsverordnung §35.
    Wie das in der Praxis läuft, weiss ich nicht.. mit dem Arbeitsvertrag zur Arbeitsagentur oder erst zur Arbeitsagentur.??.. muss man dort fragen

  • Eine Bekannte meiner Frau ist jetzt als Au-Pair problemlos über eine Agentur nach D vermittelt worden. Der Papierenkram wurde von der Agentur übernommen. Flugkosten etc etc zahlte die Familie.

    lapu-lapu

  • Heute in der Thüringer Allgemeine steht das es einen Nachwuchsmangel in Bereich Gastronomie gibt! Es muss einen weg geben um meine Cousine hierher zu holen!

  • Zitat

    Heute in der Thüringer Allgemeine steht das es einen Nachwuchsmangel in Bereich Gastronomie gibt! Es muss einen weg geben um meine Cousine hierher zu holen!


    Ja, dann traeume mal weiter!



    Schicke sie nach Dubai. In ein Hotel. Offiziell, als OFW, nicht als Tourist. Dann tust Du was Gutes fuer sie.




    Spider

  • praktika geht am Einfachsten, wenn sie bei einer internationalen Hotelkette in den Phils anheuert und dann von diesen zu einem Praktikum nach D geschickt wird. (Hilton, ....)


    Vorrangprüfung wie sie für Phils gilt, bedeutet, dass zunächst in Spanien, Griechenland nach Personal zu suchen ist.

  • Vorrangprüfung wie sie für Phils gilt, bedeutet, dass zunächst in Spanien, Griechenland nach Personal zu suchen ist.



    ... ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit solch eine Vernetzung hat.


    Laut VV gilt für §39(2) AufenthG



    ... d.h. diese "vorrangigen" Unionsbürger müssen schon ihren Wohnsitz in D haben.


    Die TS kann sich ja mal an die Bundesagentur für Arbeit und an die ABH wenden... dort wird sie dann genau erfahren, ob das Vorhaben der Kusine Aussicht auf Erfolg hat.


    hge

  • Laut ne E-mail Antwort von der ARGE braucht meine Cousine ein Arbeitsvisum nach Deutschland.Ist aber ohne Arbeitgeber unmöglich.
    Ich war gestern bei der Ausländerbehörde wegen anderen Sachen und habe das Thema angesprochen. Meine Sachbearbeiterin schlug vor entweder ein Touristvisum zu beantragen und die Zeit zu nutzen um einen Arbeitgeber (Praktikumsplatz) zu finden oder mit einem zum Sprachkurs bestimmten Visum nach DE und gleichzeitig nen Platz suchen.
    Die zweite Variante heißt auch dass sie einen Jahr warten muss bevor sie ein neues Visum bekommt, oder?

  • mit zweiter Variante, meinst du das Sprachkursvisum.


    Dies ist aber an einige Forderungen geknüpft u.a. ein Motivationsschreiben, weshalb man D lernen möchte und dies nur in D möglich ist.


    Sie bekommt ein Eireisevisum und dann eine AE für den Zweck. Mit einer AE kann sie dann einfach nur zur Sprachschule, heiraten, ... . Ob die AE für ein Praktikum dann nochmals verlängert wird, ist schwer vorher zu sagen.


    Sie ist Drittstaatlerin. Steht somit hinter Bewerbern von EU-lern die sich nach meinem Kenntnisstand -anders als hge vermutet- in D keinen Wohnsitz haben müssen. Dass sich aktuell genügend Spanier, .... in D bewerben dürfte auch bekannt sein.

  • Sie ist Drittstaatlerin. Steht somit hinter Bewerbern von EU-lern die sich nach meinem Kenntnisstand -anders als hge vermutet- in D keinen Wohnsitz haben müssen.


    Wohnsitz wird nicht nötig sein, jedoch muss er sich bei einer deutschen Arbeitsagentur bewerben, denn ich glaube kaum das die ZAV auch in Spanien etc nach Bewerbern sucht.


    Generell denke ich nicht, dass ein Arbeitsvertrag alleine reicht. Die ABH muss zustimmen. Dafür gibt es mE zur zeit keine gesetzliche Grundlage.
    Denn sonst müsste ja nicht für die philippinische Krankenschwestern extra Regelungen geschaffen werden..Bedarf an Krankenschwestern gibt es ja genug.



    Praktikum ja... reguläre Arbeitsstelle nein.


    http://www.stuttgart.ihk24.de/…A545DCA7ADF19EB28DA.repl2



    hge

  • Denn sonst müsste ja nicht für die philippinische Krankenschwestern extra Regelungen geschaffen werden..Bedarf an Krankenschwestern gibt es ja genug

    Der extra Regelungen bedarf es eigentlich nicht - im rechtlichen Sinne wird ja auch gar nichts geregelt, sondern nur das praktische Vorgehen erleichtert. Krankenpflegepersonal könnte sich ohnehin jederzeit direkt bewerben und ein Arbeitsvisum beantragen. Würde auch gewährt werden. Das Problem ist einzig die Sprachbarriere.

  • Der extra Regelungen bedarf es eigentlich nicht - im rechtlichen Sinne wird ja auch gar nichts geregelt, sondern nur das praktische Vorgehen erleichtert. Krankenpflegepersonal könnte sich ohnehin jederzeit direkt bewerben und ein Arbeitsvisum beantragen. Würde auch gewährt werden. Das Problem ist einzig die Sprachbarriere.


    Nein so einfach geht es nicht....


    Es gibt dazu eine BeschV


    http://www.info4alien.de/gesetze/beschv.htm#30


    Zitat

    § 30 Pflegekräfte
    Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpflegerin oder Altenpfleger mit einem bezogen auf einschlägige deutsche berufsrechtliche Anforderungen gleichwertigen Ausbildungsstand und ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen kann erteilt werden, sofern die betreffenden Personen von der Bundesagentur für Arbeit auf Grund einer Absprache mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes über das Verfahren, die Auswahl und die Vermittlung vermittelt worden sind.


    ... solange es also keine Absprache mit der Arbeitsverwaltung der Philippinen gab, darf die die ZAV nicht zustimmen. Diese Absprachen für Plegeberufe werden ja gerade gemacht.


    Wie das mit dem Hotelwesen ist, steht auf einem anderen Blatt.


    Die Auskunft die die TS bisher von der ABH erhalten hat, beziehen sich alle auf die ohne ZAV machbaren ATs (Touristenvisum, Sprachvisum, Pratikum).


    Eine gezielte Anfrage, ob bei Vorlage eines Arbeitsvertrages die ABH und die ZAV auch zustimmen kann, wäre anzuraten.



    ps:


    wer i4a lesen kann, sollte sich diesen fall mal ansehen:
    http://www.info4alien.de/cgi-b…m/YaBB.cgi?num=1353072469

  • Laut diesem § der Aufenthaltsverordnung §35 (2) könnte sie ein Visum für ein Praktikum für 9 Monate bekommen.

    Welche Beschäftigungen vermittelt aktuell die Bundesagentur für Philippinische Staatsbürger?


    Sie könnte ggf. für eine (regionale) Tourismusorganisation arbeiten und im Rahmen der ITB ein Schengenvisum beantragen.


    Wenn eine große internationale Hotelkette ggf. zur Schulung nach D entsendet. Auch da gibt es gewaltige Probleme denn im Grunde dürfte sie nicht aktiv eingreifen, z.B. Zimmer reinigen, oder Kunden betreuen, ....

  • Welche Beschäftigungen vermittelt aktuell die Bundesagentur für Philippinische Staatsbürger?


    Ich schrieb ja auch deswegen:



    Zitat

    Ich vergass: das Praktikum muss über die Arbeitsagentur laufen. siehe Aufenthaltsverordnung §35.
    Wie das in der Praxis läuft, weiss ich nicht.. mit dem Arbeitsvertrag zur Arbeitsagentur oder erst zur Arbeitsagentur.??.. muss man dort fragen