Ausreiseprobleme fuer meinen Sohn

  • Wäre da nicht eine UP angesagt? :yupi

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Ich muß dieses Alte Thema nochmal ausgraben, da ich im Herbst ev. mit meinem Sohn ( 3 Jahre; Filipino und österr. Pass) alleine nach Europa fliegen möchte. Denke der Unterschied zu dem ersten Fragesteller ist, dass ich mit der Mutter des Kindes schon vor Geburt des Kindes verheiratet bin.


    Gehe ich richtig in der Annahme, dass keine Travel Clearance benötigt wird, da ich der biologische Vater bin ( in Geburtsurkunde eingetragen), mit der Mutter verheiratet bin ( schon vor der Geburt) und der Sohn Doppelstaatsbürgerschaft hat


    Das habe ich online gefunden bei DSWD:

    https://www.dswd.gov.ph/frequently-ask-questions-faqs/


    Danke Grüße Sirius

  • So wie ich das verstehe benötigst du in deinem Fall zwar kein Travel clearance von der DSWD aber dennoch ein exit clearance (ECC) von der Immigration.


    "The following foreign nationals are required to secure regular ECCs at any of the 17 BI offices[1] and present the same upon departure:


    Philippine-born foreign nationals who will depart from the Philippines for the first time".


    Quelle:

    http://immigration.gov.ph/faqs…clearance-certificate-ecc

  • Danke für die Antworten - bezüglich Exit Clearance vom BI weiss ich, dass ich keine für den Sohn benötige. Im Jahre 2017 ist die ganze Familie nach Europa gereist, und ich war extra beim BI und mir wurde gesagt - nicht notwendig.

    Auch bei der Ausreise gab es keine Probleme. Der Sohn hat österr. und Filipino Pass. Rest der Familie ( Stieftochter und Ehefrau ) nur Filipino Pass (damals mit entsprechendem Schengen Visa für die beiden.


    Diesmal war ich nur unsicher wegen der DSWD, da ich als Vater alleine mit dem Sohn reisen werde.


    Danke Grüße Sirius