Franky/Sorgerecht auf den Philippinen

  • Hallo,


    wir haben folgendes Problem:


    Wir (meine Frau und ich) möchten ihren Sohn zu uns nach Deutschland holen.
    Wir hatten auch schon den Visaantrag für Familienzusammenführung gestellt und einen Termin bei der deutschen Botschaft bekommen.
    Nun stellt sich heraus, dass der Vater nach der Annulierung das alleinige Sorgerecht hat. Allerdings stellt er sich dem Sohn nicht im weg.
    Er ist aber immer auf See und erst im Dezember wieder an Land.


    Wie können wir am schnellsten das Sorgerecht auf die Mutter übertragen ? Der Vater wie schon geschrieben ist da einverstanden.
    Geht das nur Gerichtlich? Wie wäre da der Ablauf?


    Uns wurde mitgeteilt wenn der Vater das alleinige Sorgerecht hat können wir den Sohn gar nicht hierherholen.
    Und was es noch schwieriger macht ist das er im 2017 16 wird...also nur noch 6-7 monate zeit.

  • Wenn das Sorgerecht gerichtlich auf den Vater eingetragen wurde, geht es auch nur gerichtlich wieder aufzulösen! Das wird dauern, denn die Gerichte dort arbeiten langsam! Eventuell lässt es sich mit etwas "Teegeld" beschleunigen! Ist deine Frau schon in Deutschland? Wenn ja wird es sehr schwer, das Kind noch mit 16 nachzuholen, da dann i.d.R. C1 verlangt wird!
    Viel Hoffnung auf eine schnelle Lösung kann ich euch leider nicht machen (Kenne persönlich einen Fall von vor 2 Jahren, wo ein solches Verfahren 15 Monate dauerte)!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich kann die ca. 15 Monate Verfahrensdauer (in der Provinz) bestätigen (2008/2009) und wir hatten von der Gegenseite kein Störfeuer.
    Das "erfolgreiche" Urteil muß auch rechtsgültig werden, dauert auch ca. 3 Monate.
    Somit halte ich es für illusorisch, dies kurzfristig zu schaffen.
    Andere Wege als den offiziellen über Gerichtsentscheid sind mir nicht bekannt und ich bezweifele, daß die Dt. Botschaft hier Ausnahmen macht.
    Urteil mußte bei uns natürlich beglaubigt und ins Deutsche übersetzt werden einschl. der Urteilsbegründung, dann ging die Urkundenprüfung los.


    Viel Glück in Eurem Fall, aber ich glaube, Ihr seid zu spät bzw. schon mal auf Level C1 vorbereiten!


    Beste Grüße
    deepdiver27


    Wir, die guten Willens sind, geführt von den Ahnungslosen, versuchen, für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben so viel mit so wenig so lange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewerkstelligen.


    Quelle unbekannt

  • Ja der einfachste weg wäre natürlich wenn meine Frau das Sorgerecht bekommt,der Vater würde da zustimmen...aber die lange Prozedur ist natürlich nicht gut...
    Hoffe man kann evtl den Antrag stellen und evtl die Sorgerechtübertragung nachreichen..wäre auch interessant zu wissen ob nur das Gericht welches die annulierung durchführte die änderung ausführen kann oder auch andere Gerichte innerhalb der Philippinen

  • Hoffe man kann evtl den Antrag stellen und evtl die Sorgerechtübertragung nachreichen.

    Du gewinnst damit nichts. Da nicht nur eine Kleinigkeit , sondern die grundlegende Voraussetzung für einen Erteilung, die Übertragung des Sorgerechts fehlt, wird IMHO der Antrag, weder bearbeitet noch an die ABH weitergeleitet. Und selbst wenn, gewinnst du 1 zwei wochen, die großen Brocken wie Gerichtsurteil und Urkundenüberprüfung müssen trotzdem gemacht werden. Warum sollt die DBM eine Urkundenüberprüfung durchführen, ohne das die grundlegenden Voraussetzungn zur Visaerteilung vorhanden sind und gar nicht absehbar ist ob das Gericht der Sorgerechtsübertragung überhaupt zustimmt,

  • Zum Nachreichen:



    gefunden hier:
    http://www.nds-fluerat.org/wp-…2007/09/kindernachzug.pdf


    Generell scheint das Nachreichen möglich, aber ob eine Frist vom mindestens 1,5 Jahre gewährt wird, scheint fraglich.
    Das können nur die beteiligten Behörden verbindlich beantworten. Daher sollte dringend ein Gespräch mit der beteiligten ABH stattfinden.


    --


    Als letzer Ausweg bliebe mE nur noch Kindernachzug auf EU-Basis..
    Als Unions-Bürger mit Freizügigkeit (zB Wohnsitz als Deutscher in den Niederlanden) wird zwar sicherlich auch das Sorgerecht verlangt, jedoch gibt es diese Forderung nach C1 nicht.. dann bliebe also noch genügend Zeit. Aber den Wohnsitz mal soeben ins Ausland zu verlegen wird sicherlich nicht so einfach.

  • Mich würde noch interessieren wie ich herausfinden kann bei welchen Gericht man den Antrag zur Änderung des Sorgerechts stellen würde.
    Ginge das nur bei dem Gericht wo mal die Annulierung stattfand oder einem Gericht zB in Manila?