Wir wollen in einigen
Wochen/Monaten in HK heiraten und dann in Deutschland leben. Das
Verfahren wird sich bis Herbst/Winter hinziehen.
Der Reisepass
meiner phil. Verlobten hat eine Restlaufzeit bis 03/2018. Sie möchte
einen neuen Reisepass beantragen, damit dieser bei Einreise in
Deutschland mit FZV-Visa eine Laufzeit von mehr als 6 Monaten hat.
Ansonsten befürchten wir Schwierigkeiten bei der
Ausreise/Einreise.
Sie könnte jetzt, vor Eheschließung in HK, in aller Ruhe den neuen
Reisepass beantragen. Das wäre aber Quatsch, wenn sie nach der
Eheschließung verpflichtet wäre, wegen Namensänderung zeitnah
erneut einen neuen Reisepass auf den Phil. zu beantragen.
Der
Kern meiner Frage: Ist nach Namensänderung wg. Eheschließung die
Antragstellung für einen neuen Reisepass zwingend zeitnah notwendig,
oder kann sie das später in Ruhe auf der Botschaft in Berlin
nachholen. Dann könnte sie ihn jetzt beantragen.
(Zu beachten
ist ferner, daß die DBM die Beantragung des FZV-Visums mit dem
Reisepass wünscht, der später das Visum enthält. Sollte ein neuer
Reisepass zwingend notwendig sein, ergäbe sich folgender Ablauf:
Eheschließung, Eintragung derselben bei der PSA, Erhalt CEMAR, mit
CEMAR Beantragung neuer Reisepass wg. geänderter Namensführung, mit
neuem Reisepass und CEMAR Beantragung FZV-Visum.
Beantragung
neuer Reisepass und FZV-Visum müßten nacheinander und nicht
nebeneinander stattfinden, was das Ganze wieder um Wochen/Monate
verlängern kann.)
Ich bitte Euch um sachdienlichen Hinweis.