Derzeit keine Anträge für "Daueraufenthalt EU" in Österreich möglich

  • In Österreich ist es aufgrund der aktuellen Gesetzeslage derzeit nicht möglich, einen "Daueraufenthalt EU" zu beantragen, weil dazu eine "Werteprüfung" nachzuweisen ist, die bisher aber nicht angeboten wird. Dies betrifft sicherlich auch zahlreiche philippinische Ehepartner und Angehörige von österreichischen Staatsbürgern. Ich war gestern mit meiner Frau (wegen einer anderen Sache) bei der MA35 in Wien, wo derzeit die Hölle los ist, weil zahlreiche Antragsteller für "Daueraufenthalt EU" abgewiesen werden (die MA35 ist in Wien die zuständige Behörde für Aufenthaltstitel).


    Hintergrund: Wenn Zuwanderer nach Österreich kommen, erhalten sie zunächst einen Aufenthaltstitel, der mehrmals verlängert werden muss. Bei Familienangehörigen von österreichischen Staatsbürgern, also beispielsweise philippinische Ehefrauen, handelt es sich dabei um einen Aufenthaltstitel "Familienangehöriger", der zunächst auf ein Jahr, dann noch einmal auf ein Jahr, und dann auf drei Jahre ausgestellt wird (*). Nach fünf Jahren mit einem Aufenthaltstitel ist vorgesehen, einen "Daueraufenthalt EU" zu bekommen. Der Vorteil davon ist, dass dieser "Daueraufenthalt EU" unbefristet gilt, in vielen Bereichen eine Gleichstellung mit Österreichern gegeben ist, und nur alle 5 Jahre eine neue Karte beantragt werden muss.


    Problem: Bisher war es so, dass zur erstmaligen Beantragung des "Daueraufenthalt EU" Deutsch B1 (oder höher) nachzuweisen war. Vor ein paar Monaten wurde ein neues Gesetz beschlossen, dass zusätzlich eine Werteprüfung nachzuweisen ist (offenbar ein Multiple-Choice-Test zu österreichischen Werten). Es ist vorgesehen, dass der ÖIF diese Werteprüfungen künftig in Kombination mit der B1-Deutsch-Prüfung anbietet. Das Problem ist, diese Prüfung gibt es noch gar nicht - laut Hörensagen vom ÖIF wird diese Prüfung für 2018 vorbereitet. Laut der Zeitung "Standard" will ein privater Verein namens CIB diese Prüfungen in Kürze selbst anbieten - ob das dann von der Behörde akzeptiert wird ist abzuwarten. Es sei angemerkt, dass der ÖIF ("Österreichischer Integrationsfonds") eine Organisation ist, die dem österreichischen Außenministerium untersteht. Ich hätte kein prinzipielles Problem damit, wenn beispielsweise eine Übergangsphase von einem Jahr ab erstmaligem Angebot der Prüfung durch das ÖIF existiert, in dem nocht alte B1-, B2- oder C1-Zeugnisse anerkennt werden. Aber so bedeutet das aktuell:

    • Aktuell gibt es keinerlei Möglichkeit, "Daueraufenthalt EU" zu beantragen, weil es keinerlei Möglichkeit gibt, die Werteprüfung zu absolvieren.
    • Personen, die bereits B1-, B2- oder C1-Prüfungen haben, sind gezwungen, kommendes Jahr die B1-Prüfung in Kombination mit dem Wertekurs beim ÖIF zu wiederholen, wenn sie um Daueraufenthalt ansuchen möchten (oder ggf. schon früher beim CIB zu machen, falls das anerkannt wird).
    • Bisher wurden auch B1-Deutschprüfungen vom OSD oder Goethe-Instituten anerkannt. Künftig werden sich Leute gut überlegen, ob sie dort noch eine B1-Prüfung machen, die für Daueraufenthalt wertlos ist.

    Ich unterstelle dem österreichischen Staat hierbei schiere Bösartigkeit (und zusätzlich marktwirtschaftliche Beeinflussung zum Nachteil anderer Sprachdiplome). Die einzige Möglichkeit für Betroffene ist vermutlich, derzeit einen einjährigen Aufenthaltstitel zu beantragen und zu hoffen, dass man in den kommenden 12 Monaten irgendwie zu so einer Werteprüfung kommt, was wiederum mit Aufwand, Kosten, Stress und Behördenwegen verbunden ist.


    Bemerkung: Die Websiten help.gv.at sowie die der MA35 sind noch nicht aktualisiert und enthalten noch keine Informationen zu den Werteprüfungen. Man lädt die Leute geradezu ein, um "Daueraufenthalt EU" anzusuchen, um dann abgewiesen zu werden. Auch in diesem Aspekt unterstelle ich Bösartigkeit.


    Nachlesen:
    Der Standard - Werteprüfungen sind für Migranten Pflicht, doch die Angebote fehlen
    Stadt Wien - Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" (falsche Informationen zum Modul II der Integrationsvereinbarung, Stand 13.10.2017)
    help.gv.at - Integrationsvereinbarung (falsche Informationen zum Modul II der Integrationsvereinbarung, Stand 13.10.2017)


    (*) Probleme bei der Ausstellung des dreijährigen Aufenthaltstitels erläutere ich hier im Detail: [Österreich] Verlängerung Aufenthaltstitel Österreich – Irgendwas ist immer

  • § 10 Abs. 1 IntG hat ein halbes Dutzend Alternativen wie der Nachweis alternativ zur Integrationsprüfung geführt werden kann, ansonsten hilft nur warten.
    Antrag stellen kann man übrigens trotzdem, man beommt nur nicht den DA EU, sondern einfach eine Verlängerung des bisherigen Titels.

  • Ich unterstelle dem österreichischen Staat hierbei schiere Bösartigkeit

    Eine Wertekurs Pflicht für eine Frau eines Österreichers die schon 5 Jahre hier lebt finde ich einfach NUR PERVERS. Ein Wertekurs für Flüchtlinge ist ok weil's ja vielleicht Kulturell bedingt nicht wissen wie Europa funktioniert, und denen sollte man irgendwie mitteilen das unter anderen Europäischen Frauen kein Sexuelles Freiwild ist, aber das mit netten Pinays die vielleicht hier schon lange arbeiten, oder ein halb Österreichisches/Philippina KInd zur Welt gebracht haben zu machen ist wirklcih unter jeder Sinnhaftigkeit, und Real bösartig !!!!


    Lg

  • Es gibt gar keine Pflicht einen Kurs zu machen. Nur die Prüfung muss bestanden werden

    Egal ob Pflicht oder Prüfung finde ich es für eine Philippina die jahre in Austrai lebt als Scherz, oder besser gesagt als Abnormala Böswilligkeit vom Staat sondergleichen.


    Lg

  • Egal ob Pflicht oder Prüfung finde ich es für eine Philippina die jahre in Austrai lebt als Scherz, oder besser gesagt als Abnormala Böswilligkeit vom Staat sondergleichen.

    Ja, ich finde auch, dass so eine Prüfung ein schlechter Scherz ist. Aber wenn man das rechtzeitig weiß, dann macht man sie halt.


    Aber, wenn man kurzfristig so eine Prüfung verlangt, ohne Übergangsfrist und bevor sie überhaupt angeboten wird, zudem ohne Infos auf den Webseiten, dann ist das wirklich bösartig. Man nimmt den Leuten die Möglichkeit, ihre Dokumente vollständig einzureichen. Man macht die Vorbereitungen der Leute bewusst zunichte, weil sie ihre Prüfung nun doppelt machen müssen. Man schickt die Antragsteller bewusst mit unvollständigen Dokumenten zur Behörde. Das ist nicht akzeptabel, nicht für die Antragsteller und eigentlich auch nicht für die Sachbearbeiter auf den Bezirkshauptmannschaften, Magistraten und der MA35.


    Und wer ist daran schuld? Unser Außenminister mit seinem Innenminister, der zusammen mit seiner Truppe in wenigen Stunden vermutlich jede dritte Wählerstimme in Österreich bekommen wird. Bald werden solche Vorgangsweisen auch in anderen Behörden und in den Sozialversicherungen Einzug halten, dann sind die Leute hoffentlich glücklich. Gratuliere!

  • Es muss nicht bösartig sein und es ist nicht sicher, dass Regierung/ÖIF bewusst die Ausarbeitung der neuen Tests noch nicht fertig haben. Wegen optimism bias, scope creep etc. dauern Projekte immer länger oder werden teurer als geplant. Ich kann mir gut vorstellen, dass es eine Menge Diskussionsbedarf darüber gibt, was in den "Werteteil" rein soll. Vielleicht ist es auch einfach nur Inkompetenz.


    Die Einbindung von "Werten" in die Prüfung folgt dem deutschen Integrationskurs und ist als Harmonisierung der Anforderungen für Aufenthlatstitel in Europa ganz logisch. Scheitern wird daran auch niemand, wenn es ähnlich banal wie "Leben in Deutschland" ist.


    Es ist für Ausländer natürlich unangenehm, wenn sie eine Prüfung gemacht haben, die in der Form seit Anfang des Monats nicht mehr für DA EU ausreicht und man ihnen das vorher nicht gesagt hat. Andererseits hätten sie sich selbst informieren müssen wie jeder Bürger. Sich auf Unwissenheit zu berufen, weil man das BGBl. nicht regelmäßig liest, bringt nichts.

  • Es ist für Ausländer natürlich unangenehm, wenn sie eine Prüfung gemacht haben, die in der Form seit Anfang des Monats nicht mehr für DA EU ausreicht und man ihnen das vorher nicht gesagt hat. Andererseits hätten sie sich selbst informieren müssen wie jeder Bürger. Sich auf Unwissenheit zu berufen, weil man das BGBl. nicht regelmäßig liest, bringt nichts.

    die Gesetze gelten natürlich für jede Person, das muss in einem Rechtsstaat so sein, das stelle ich nicht in Frage. Trotzdem können Gesetze bösartig sein, beispielsweise wenn man keine Übergangsfristen einräumt. Und wenn die Webseiten der Behörden fälschliche Informationen enthalten ist das juristisch nicht relevant, aber auch bösartig, denn letztlich eskaliert dadurch die Situation auf den Behörden, die permanent nur noch in Diskussionen mit abgewiesenen Antragstellern sind.


    Wie gesagt, das Gesetz muss gelten (bis es geändert oder aufgehoben wird), aber es ist beschämend für Österreich, dass es so umgesetzt wird. Ich werfe niemandem rechtliche Verfehlungen vor. Aber ich erwarte von Behörden und Politikern, dass sie nicht nur Gesetze befolgen, sondern auch die Sache gut im Sinne der Menschen machen - und da werfe ich ein krasses Fehlverhalten von vielen Seiten vor.

  • die Gesetze gelten natürlich für jede Person, das muss in einem Rechtsstaat so sein, das stelle ich nicht in Frage. Trotzdem können Gesetze bösartig sein, beispielsweise wenn man keine Übergangsfristen einräumt. Und wenn die Webseiten der Behörden fälschliche Informationen enthalten ist das juristisch nicht relevant, aber auch bösartig, denn letztlich eskaliert dadurch die Situation auf den Behörden, die permanent nur noch in Diskussionen mit abgewiesenen Antragstellern sind.

    Ich hab von österrichischen Verwaltungsrecht wenig Ahnung, aber villeicht kennst du dich besser aus und kannst das angpasst in Österreich umsetzen. Grundsatz ist, wird etwas verlangt, was nicht erbracht werden kann, weil geschlampt wurde oder der Verwaltung zur Umsetzung keine Zeit gegeben wurde, geht das zulasten des Staates, deshlab gibt es in deutschen Gesetzen meist Übergangsfristen oder Verschlechterungsverbot für Altfälle (Also z.B bestimmter Einreisetermin für Ausländer). Das gibt der Verwaltung Zeit entsprechende Regelungen zu erlassen und Strukturen aufzubauen.


    Vorgehen in Deutschland.


    1) Antrag auf Daueraufenthalt EU
    2) a) Ablehnung durch ABH wegen nicht erbrachter Prüfung oder b) keine Reaktion seitens ABH für drei Monate.
    3 a) Klage vor der Verwaltungsgericht über die Erteilung des Daueraufenthalt EU (in DEU kein Anwaltszwang, würde bei Gewinn aber sowwieso die ABH zahlen). b) Untätigkeitsklage (noch einfacher)
    4. Urteil in 4 bis 12 Monaten (ja nach Verwaltungsgericht)-solange gilt der Antrag als gestellt und man ist in der Fiktion (alter Aufenthaltstitel gilt weiter)


    Ob das in Österreich so funktioniert weiss ich nicht. Grad bei Verwaltung und Bürger tickt die Alpenrepublik manchmal etwas anders (IMHO eher zulasten des Bürgers)

  • Der heutige Montag ist aufgrund des gestrigen Wahlergebnisses schon beschissen genug, doch diese Meldung macht mich sprachlos. Ein kleiner Vorgeschmack, was uns bei schwarz-blau blüht! :mauer


    Greift da kein bspw. Vertrauensschutz? Die Integrationsvereinbarung sollte doch für beide Seiten gelten und nicht 4 Jahre später einseitig verändert werden können ( meine Frau ist im August 2013 zugezogen und hat im Herbst 2014 die B1-Prüfung beim ÖIF gemacht). Wenn ich meiner Frau sage, sie muss eventuell die B1-Prüfung nochmal machen um im August 18 den Daueraufenthalt EU zu beantragen, dann fragt Sie mich vollkommen zurecht, ob wir hier nicht ein bisserl deppert sind! :mauer


    LG Messina

    Bella gerant alii, tu Felix Austria nube.

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  • Wenn ich meiner Frau sage, sie muss eventuell die B1-Prüfung nochmal machen um im August 18 den Daueraufenthalt EU zu beantragen, dann fragt Sie mich vollkommen zurecht, ob wir hier nicht ein bisserl deppert sind!


    Es wäre ja dann keine reine B1 Prüfung mehr, sondern eine neue Prüfung, in der auch "Werte" abgefragt werden.

  • Liebe Leute, ich habe auch größere Bedenken gegen unsere kommende Regierung in Österreich.
    Wir sind aber hier im Behördenforum und daher würde bitten, sachlich beim Thema zu bleiben - und da geht es um die aktuellen Regelungen zu Daueraufenthalt. Ich gebe zu, ich habe mich selbst zu einer Off-Topic-Bemerkung hinreißen lassen. Bitte trotzdem keine Kommentare zur aktuellen politischen Situation in Österreich und auch keine Spekulationen, was die nächste Regierung vielleicht macht.

  • Ich habe mich - am Montag glaube ich war es - telefonisch beim ÖIF schlau gemacht. Nicht weil ich es nicht glaube was ich hier und andernorts lese, sondern weil ich - bösartig wie ich bin - mal eine persönliche Meinung von Mitarbeitern des ÖIF hören wollte bezüglich der Prügel, die einem vom Außenministerium und somit deren Dienstgeber, als österreichischem Staatsbürger mit Familienmitglied aus einem Drittstaat, so vor die Füße geworfen werden.


    Kurz gesagt: Die Mitarbeiter dort erscheinen mir aufgrund der veränderten Gesetzeslage schwer gefrustet, was ich auch verstehen kann, bekommen doch Sie die "Watschen ab", die eigentlich wer anderer ernten sollte. Es nimmt sich auch keiner ein Blatt vor den Mund und diese quasi Rückanwendung des Gesetzes für Personen die das Modul 2 bereits längst erfüllt haben aber noch nicht 5 Jahre in Ö sind, wurde als Katastrophe bezeichnet.


    Leider gilt die IV 2017 auch für das Staatsbürgerschaftsgesetz und nicht nur für das Niederlassungsgesetz. Das heißt, wer zBsp knapp 10 Jahre in Österreich ist und vor 8 Jahren die B1 Prüfung machte, darf jetzt nochmal zur Integrationsprüfung B1 antreten, bevor er die Staatsbürgerschaft beantragen kann! :clapping


    siehe hier: http://www.noe.gv.at/noe/Perso…_Staatsbuergerschaft.html


    Meine Frau hat auch B2/1 bereits erledigt und nur B2/2 und die Prüfung nicht gemacht, weil B 2/2 vom Kursträger nicht angeboten wurde, weil beim Großteil der Teilnehmer keine Aussicht auf eine erfolgreiche Prüfungsablegung bestand. Somit wäre B2 natürlich persönlich bereichernd gewesen, gesetzlich jedoch vollkommen irrelevant, wie wenn das alles gar nicht passiert wäre! :P


    Da kommt man sich dann doch verarscht vor...


    Ich wohne 3 km von der deutschen Grenze entfernt und überlege ernsthaft unseren Wohnsitz in die Bundesrepublik zu verlegen und damit diesem Affentheater ein Ende zu bereiten.


    LG Messina

    Bella gerant alii, tu Felix Austria nube.

  • Messina, danke für die Rückmeldung bezüglich ÖIF. Ich sehe die Schuld auch nicht beim ÖIF, sondern bei der Bundesregierung und dem Innenministerium. Was man da als Bürger tun kann?
    Ich werde einen neuerlichen offenen Brief schreiben (nach 2015), dazu habe ich ein paar Ideen - dazu werde ich in Kürze ein eigenes Thema eröffnen.


    Ich wohne 3 km von der deutschen Grenze entfernt und überlege ernsthaft unseren Wohnsitz in die Bundesrepublik zu verlegen und damit diesem Affentheater ein Ende zu bereiten.

    Das macht die Sache aber auch nicht wirklich besser, denn dann hat sie nur kurzfristige Aufenthaltstitel. Zu Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft kommt sie so auf absehbare Zeit nicht.