ZitatMehr als 94% der SchengenVisa werden genehmigt. Rein statistisch gesehen kann es schon kein "rechtsfreier Raum" sein.
Noch Zitat: "Leider haben die SchengenVisa zum "Kennenlernen" einen höhere Ablehnungsquote. Aber deswegen dies als "rechtsfreien Raum" zu bezeichnen, finde ich schon sehr gewagt.
Und auch für mich sind manche Ablehnungen nicht verständlich... aber daran denken: wir wissen hier nur, was die Freunde oder Bekannte der Antragstellerinnen berichten. Was dort tatsächlichen im Interview gesagt wurde oder was ansonsten an Belegen vorgelegt wurde, kann man von hier aus nicht verifizieren."
Hallo HgE, ich habe aber das rechtsbruechige Willkuerverhalten bei meiner Verlobten selbst miterlebt (damals durfte man noch begleiten) und auch von filippinischen Freunden. Studienbescheinigungen haben z. B. nichts gegolten, obwohl ein Kontrollanruf bei Direktor der Ausbildungsstaette erfolgreich war. Und dass Kennlern-Visa hochprozentig abgelehnt werden sollen, steht auch nicht im Schengengesetz. Der Europarat hat (habe die Quelle damals ueberprueft, kann es aber nicht mehr finden) die Botschaften aufgefordert, die Schengen-Kriterien buchstabengetreu anzuwenden und nicht willkuerlich, wie es taeglich geschieht. Der Statistik kann ich leider nicht trauen, wenn ich mir unseren Fall und alle die Ablehnungen aus dem Bekanntenkreis von serioesen Filippinas anschaue. Und appropos "rechtsbruechige Willkuer" hier im Forum hat ein ca. 55-jaehriges Mitglied berichtet, dass nach Heirat auf den Philippinen, er muss noch bis 65 in Deutschland arbeiten, das Familienzusammenfuehrungsvisum abgelehnt wurde, mit der Begruendung: Verdacht auf Scheinehe, weil er seine Frau nur 3 Mal im Jahr besuche. Also HgE, rechtsbruechige Willkuer der DBM an allen Ecken und Kanten. Und die Info, dass die Ablehnungsorder vom Auswaeriten Amt kommt, stammt von einer ehemaligen Boschaftsmitarbeiterin.
Aber die das Leitungsteam hier argumentiert IMMER pro Botschaft, da scheint es sehr enge Verbindungen zu geben.