Paulsmith/Incoming Reisekrankenversicherung - wie lange

  • Hallo :hi
    Für ein Schengen Visa benötigt meine Philippinische Ehefrau ja eine Reisekrankenversicherung (Incoming RK). Da sie nach eintreffen in Deutschland aber sofort als registrierte/nachgewiesene Ehefrau kostenlos bei mir mitversichert wird, stellt sich mir die Frage, welchen Zeitraum ich überhaupt benötige.
    Weiß jemand, welchen Zeitraum die DBM für ein Visa: Familiennachzug zum deutschen Kind verlangt ?
    Bei einem Besucher Visa von 3 Monaten wären es natürlich 3 Monate Versicherungszeitraum. Bei unbekannter Aufenthaltsdauer weiß ich nicht so genau, wie lange ich nun abschließen muß. Hat jemand irgendwelche Erfahrungen diesbezüglich ?


    LG Paule ?(

  • Ich weiss nicht genau was du vorhast:


    Ein SchengenVisum für deine Ehefrau geht nur, wenn sie nachweisen kann, dass sie auch wieder auf die Philippinenn zurückreist.
    Andernfalls wird die DBM das Schengenvisum ablehnen und auf das FZ-Visum verweisen.


    Du scheinst eine GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zu haben.
    Mit Schengen Visum wird deine Frau nicht in die GKV kommen ... dazu muss eine längerfristige AE von der ABH erteilt werden.
    (es mag sein, dass einzelne GKVs das nicht kontrollieren)..


    Wenn deine Frau also nur max 3 Monate hier bleiben soll, dann geht das nur mit der IncomingVersicherung.

  • Sicher wird meine Frau wieder auf die Philippinen zurückkehren, doch wird das länger, als 3 Monate dauern.
    Der Visum Antrag soll lauten: Antrag auf Familienzusammenführung zum deutschen ungeborenen Kind.
    Sofern sie in DE einreist, können wir zu unserer KK, um sie dort einzutragen. Die Botschaft verlangt aber eine Versicherung für die Visumserteilung. Wenn sie z.B. Montags ankommt und wir sie Mittwoch bei meiner KK eintragen (mit Heiratsurkunde), bezahle ich genau 2-3 Tage dieser Incoming Reisekrankenversicherung und bekomme den Rest zurück erstattet. Die tagesgenaue Abrechnung geht nicht bei jeder Versicherung, aber z.B. bei der Hanse Merkur.
    Meine Frage ist eigentlich nur, ob jemand weiß, welche Versicherungsdauer man erst einmal abschließen muß. Reichen 3 Monate, oder 1 Jahr ?


    LG Paule :hi

  • Dann ist das aber kein SchengenVisum, sondern ein FZV mit UP und allem Zauber....Also FZV beantragen und kein SchengenVisum. ...

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Nein, bei FZV ist im Prinzip keine RKV notwendig.....aber empfehlenswert :floet

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • einfach bei deiner KK vorab bezüglich Familienversicherung anfragen, die bestätigen dann, dass bei Einreise die Familienversicherung greift- war so ohne Reise KV ausreichend für die Botschaft bei meiner Frau , dann nur umgehend nach Einreise bei der KK melden, denn vorher stellen die nicht um....

    Gruß Lucky

  • war so ohne Reise KV ausreichend für die Botschaft bei meiner Frau ,


    Wie goose richtig gesagt hat, ist bei FZ überhaupt kein Nachweis für eine KV notwendig.. Auch hier im Merkblatt nachzulesen:
    https://manila.diplo.de/blob/1…z-d-februar-2018-data.pdf


    Die ReiseKV ist also reines "Privatvergnügen"



    Zitat

    Sicher wird meine Frau wieder auf die Philippinen zurückkehren, doch wird das länger, als 3 Monate dauern.
    Der Visum Antrag soll lauten: Antrag auf Familienzusammenführung zum deutschen ungeborenen Kind.


    Das ist natürlich dann ein ziemlicher Aufwand für 3+x Monate extra ein FZ-Visum zu beantragen. Nach Einreise muss spätestens ab dem 3. Monat eine AE bei der ABH eingeholt werden; wobei die ABH immer davon ausgeht, dass sie permanent bleibt und wird sie zum Integrationskurs verpflichten... wenn sie dann wieder länger als 6 Monate ausreist ist die AE wieder futsch ....


    Ob das also die richtige Strategie ist?... b.t.w. ob FZ zum Ehepartner oder zum deutschen Kind macht in dieser Situation keinen großen Unterschied. Das Prozedere wird beim FZ das gleiche sein.


    SchengenVisum würde sie aber viel schneller bekommen, wenn der Ausreisewillen nachgewiesen werden kann; was in dieser Situation aber schwierig ist.

  • Zum Ehepartner benötigt man A1 zum deutschen Kind nicht (Aussage meine zuständigen ABH)

    [/quote]



    Die Regelung ist: wenn Frau, die ein FZ beantragt ein (deutsches) Kind hat, entfällt A1.


    Es wäre ja "hinterfotzig" (wie der Bayer sagt), dass wenn Ehefrau (und Muttter eines Deutschen Kindes) ein FZ-Visum zum deutschen Ehemann beantragt, dann die Frau A1 vorlegen muss. Nur weil sie sich beim Antrag das "falsche Familienmitglied" für den FZ ausgesucht hat? nein, das ist nicht so.

  • /quote]




    Nun so hat man es uns damals auch in der Botschaft auch gesagt als wir FZ zum Ehemann beantragen wollten, dass bei FZ zum Ehemann A1 vorgelegt werden muss, dann haben wir halt FZ zum Kind beantragt und es ging problemlos ohne A1. wie du siehst bei uns war das 2009 noch exakt so. allerdings hat man uns drauf hingewiesen....deshalb also lieber FZ zum Kind beantragen ;)

    Gruß Lucky

  • Es mag sein, dass beim Antrag zum deutschen Kind es besser dokumentiert ist, dass die Ausnahme für A1 existiert.
    Aber generell darf die ABH oder DBM nicht wegen eines "Formfehlers" (Zuzug zum Ehemann statt zum Kind) einen solchen Antrag ablehnen.
    Die Behörden haben jeweils die besten Optionen zu berücksichtigen. Und anzunehmen, dass das Kind auf den Philippinen verbleibt, wäre absurd.

  • Danke für eure Infos ;-)
    Wonach ich aber hauptsächlich fragte, war das mit der ReiseKV, weil ich da nicht wirklich aussagekräftiges gefunden habe. Im Online Antrag, den wir ausgefüllt haben, stand das noch drin. Allerdings ist der Antrag auch noch etwas verwirrend, weil bei Hauptgrund nur Besuch (Familie) zur Auswahl steht und Dauer max.90 Tage.
    Das hatte ich auch in der DBM nachgefragt, doch nur eine standardisierte Antwort mit den Links zu den Merkblättern bekommen.
    Um dort aber niemanden im Vorfeld zu nerven, werde ich eine erneute Nachfrage unterlassen.
    Mit meiner KK habe ich schon gesprochen und zur Sicherheit werde ich eine RKV bei der Hanse Merkur für 1 Monat abschließen. Sollte dann noch irgend etwas unklar sein, können wir es hoffentlich "nachbessern".


    LG Paule :hi

  • Wonach ich aber hauptsächlich fragte, war das mit der ReiseKV, weil ich da nicht wirklich aussagekräftiges gefunden habe. Im Online Antrag, den wir ausgefüllt haben, stand das noch drin. Allerdings ist der Antrag auch noch etwas verwirrend, weil bei Hauptgrund nur Besuch (Familie) zur Auswahl steht und Dauer max.90 Tage.



    Das ist das SchengenVIsum; dazu brauchst auf jeden Fall eine RKV für deine Frau; und zwar für die gesamte Zeit. Eine 1-monatige RKV würde mit ziemlichers Sicherheit nicht akzeptiert.


    Merkblatt für SchengenVisum:
    https://manila.diplo.de/blob/1…1ace/besuchsvisa-data.pdf


    Wenn deine Frau länger bleiben soll und sie das nationale Visum zum FZ beantragt, braucht sie keine RKV. Allerdings dann auch viel mehr Papiere..


    Merkblatt für FZ


    https://manila.diplo.de/blob/1…z-d-februar-2018-data.pdf