ich kann da nur von meiner eigenen erfahrung berichten..bei uns wurde das visum erteilt.ohne daß die OLG freistellung durch war
normalerweise gibt es ja da noch ein papier der name ist mir entfallen wo die zukünftige frau unterschreiben muss daß sie der hochzeit zustimmt,,hatten wir ebenfalls nicht weil mein StA sagte das kann sie ja unterschreiben wenn sie hier ist in D
wir sind dann nach ihrer einreise gleich zum StA haben das unterschrieben und dann haben die erst das befreiungsverfahren angeleiert beim OLG
das weiß ich noch ganz genau,da wir in zeitdruck gekommen sind weil das OLG lange gebraucht hat und wir nervös wurden,daß wir es innerhalb der 3 monate nicht schaffen könnten zu heiraten
kurzer anruf bei der ABH und die auskunft bekommen egal wie lange es dauert meine frau wird nicht wieder ausreisen müßen,da die ABH dann eben eine fiktivbescheinigung austellen würde
kurz vor ablauf der 3 monate kam aber dann die befreiung vom OLG und es passte alles noch..scheint also auch sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden,deshalb immer bei den zuständigen ämtern vorsprechen und sich erkundigen