Baluna/Unsere geplante Hochzeit fiel ins Wasser... wie geht es jetzt weiter???

  • Sprich, für die Eheschließung auf den Philippinen vertrauen wir den Dokumenten auf Richtigkeit aber wenn das selbe Paar in Deutschland heiraten will müssen wir plötzlich eine UP durchführen? Das ist mir seitens des Standesamtes nicht konsequent.

    Ja, das ist inkonsequent; und viele Standesämter machen ja auch deswegen auch bei Ausstellung des EFZ schon eine UP. Aber eben nicht alle...

    Vieles bei Behördenvorgängen ist unlogisch, das brauchen wir aber nicht weiter diskutieren. Wir können nichts dran ändern.

  • Heute habe ich von meiner Standesbeamtin folgende Mail erhalten:


    "Sehr geehrter Herr Jödicke,


    ich habe eine Antwort vom Oberlandesgericht erhalten, bzgl. meiner Frage ob auch eine andere beglaubigte Kopie des Reisepasses Ihrer Verlobten möglich ist und sie nicht extra zum Auswärtigen Amt in Manila müsste.


    Das Oberlandesgericht hat mir heute geschrieben, dass Ihre Verlobte leider unbedingt dorthin reisen muss, da hier nicht nur eine beglaubigte Kopie des Reisepasses erstellt wird, sondern sie gleichzeitig die Unterschrift leistet für die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung und für die Zustimmung zum Befreiungsverfahren. Laut Aussage des Oberlandesgerichts arbeitet das Auswärtige Amt in Manila zwar unter anderen Öffnungszeiten, aber die Arbeit wurde wieder aufgenommen.


    Ich hatte gleichzeitig auch nochmal erfragt, ob das Auswärtige Amt derzeit die Urkundenprüfung durchführt, da ich ja alle Unterlagen nochmals dorthin senden muss. Auch diese Arbeit läuft bislang uneingeschränkt, wenn auch langsam.


    Es tut mir Leid, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können und wünsche Ihnen dennoch einen guten Start in die neue Woche."


    Meine Verlobte lebt auf Mindanao. Es wird schwierig einen Flug nach Manila zu bekommen, zumal es immer wieder spontan zu irgendwelchen Lockdowns kommen kann.


    Gibt es irgendwelche Alternativen dazu? Muss sie absolut persönlich auf der DBM auftauchen? Kann hier z.B. auch der Honorarkonsul in Davao City aushelfen? (Wäre viel näher dran als Manila...)


    Noch eine Anmerkung: Meiner Standesbeamtin liegt noch die beglaubigte Kopie des Reisepasses meiner Verlobten vor. Damals war ja der Antrag sie nach D einzuladen, gescheitert. Dazu hatte ich unter anderem auch ihren Reisepass beglaubigt von der DBM vorgelegt. Die Kopie ist ca. 10 Monate alt.


    Auf Hinweise und gute Ratschläge würde ich mich sehr freuen.

  • Meine Verlobte lebt auf Mindanao. Es wird schwierig einen Flug nach Manila zu bekommen, zumal es immer wieder spontan zu irgendwelchen Lockdowns kommen kann.


    Gibt es irgendwelche Alternativen dazu? Muss sie absolut persönlich auf der DBM auftauchen? Kann hier z.B. auch der Honorarkonsul in Davao City aushelfen? (Wäre viel näher dran als Manila...)

    Die Honorarkonsuln in Cebu und Davao dürfen auch beides machen. Dort mal erfragen, ob und wann die arbeiten. Das wird auch ohne weiteres von Sta /OLG anerkannt.


    http://honorarkonsulat-cebu.com/service.html


    Die eidesstattliche Erklärung (ledigkeit) darf nur die DBM selbst vornehmen. Aber das ist ja nicht gefragt, wenn ich das richtig sehe.

    och eine Anmerkung: Meiner Standesbeamtin liegt noch die beglaubigte Kopie des Reisepasses meiner Verlobten vor. Damals war ja der Antrag sie nach D einzuladen, gescheitert. Dazu hatte ich unter anderem auch ihren Reisepass beglaubigt von der DBM vorgelegt. Die Kopie ist ca. 10 Monate alt.

    Wenn der Pass, der beglaubigt wurde nicht in der Zwischenzeit abgelaufen ist, sollte diese beglaubigte Kopie doch weiterhin gültig sein.

    Ich wüsste nicht, dass eine Beglaubigung verfällt. Einfachmal das StA fragen!

  • Vielen Dank für die Hinweise!


    Ich habe gestern Abend noch Herrn Döring geschrieben und habe heute früh folgende Antwort erhalten:


    "Sehr geehrter Herr xxx,

    vielen Dank für Ihre Email. Ihre Verlobte kann die beglaubigte Passkopie und die Unterschriftsbeglaubigung (Vollmacht) auch in meinem Büro in Davao City erhalten, da ich als Honorarkonsul zu diesen Amtshandlungen bevollmächtigt bin. Bitte einen Termin via 082 227 1761 oder 0915 219 9002 telefonisch vereinbaren. Meine persönlichen Sprechzeiten sind montags bis donnerstags von 9 bis 10:30. Das Vollmachtsformular sollte ausgefüllt sein und erst in meinem Beisein von Ihrer Verlobten unterschrieben werden. Die Gebühren betragen 30 EURO (= 1.720 PHP).

    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus Döring, Honorarkonsul der Bundesespublik Deutschland mit Amtsbezirk Mindanao."


    Meine Verlobte lebt in Pitogo auf der Insel Mindanao.

  • Hier wieder mal ein kleiner Zwischenbericht:


    Am Freitag fand ich in meinem Briefkasten alle Unterlagen, die mir meine Verlobte für die Hochzeit hier in Deutschland zugesendet hat. Sie hat sie am 14.Oktober mit LBS Express abgeschickt. Trotz Corono und der Tatsache, dass sie auf Mindanao lebt, ist die Dauer für das Zusenden der wichtigen Unterlagen sehr schnell gewesen.

    Eigentlich wollte ich am kommenden Montag zum Standesamt und die Unterlagen meiner Standesbeamtin zur Vorlage bringen, aber sie hat jetzt leider erstmal Urlaub. Sobald sie zurück ist, setzt sie sich an die Arbeit und leitet den nächsten Schritt ein.

    Auf den Philippins ist es derzeit auch sehr schwierig sich frei bewegen zu können. Meine Verlobte hat jetzt aber einen Platz auf einer Fähre bekommen und fährt kommenden Donnerstag nach Cebu. Hier kommt es dann zum Termin mit dem Honorarkonsul zwecks der Unterschriften Vollmacht und Beglaubigung ihres Reisepasses. In Cebu haben wir eine Deutschlehrerin gefunden, die ihr helfen wird sich auf die bevorstehende A1 Prüfung vorzubereiten, die Anfang Dezember in Cebu stattfindet. Wir haben sprichwörtlich den letzten freien Platz im Göthe Institut erhalten, nachdem in Manila das Institut geschlossen wurde.

    In kleinen Schritten kommen wir voran und wir möchten allen anderen Mut machen, nicht aufzugeben.

  • Na ja, weil bei der Hochzeit in den Philippinen die UP zum FZV kommt, aber zum Hochzeitsvisum gibt es das volle Programm. Deshalb machen die meisten Standesämter auch beim EFZ die UP

    Ich hab da mal eine Verständnis Frage:

    Wenn ein gebürtiger Deutscher ein EFZ beantragt was für eine UP muss dann gemacht werden?


    Mir steht doch das Recht zu meine Hochzeit (selbst mit einem deutschen Partner/in) in einem Land meiner Wahl durchzuführen. (z.B. DK,USA,HK,)


    Was geht es das ausstellende Amt an wen oder wo ich zu Heiraten gedenke?

    Die EFZ sagt ja nur aus das man ledig oder geschieden ist und einer Heirat nichts entgegen steht.

  • Wenn ein gebürtiger Deutscher ein EFZ beantragt was für eine UP muss dann gemacht werden?

    Da wird eine UP der künftigen Ehefrau gemacht

    Mir steht doch das Recht zu meine Hochzeit (selbst mit einem deutschen Partner/in) in einem Land meiner Wahl durchzuführen. (z.B. DK,USA,HK,)

    Richtig, aber für eine Ehe auf den Philippinen benötigst du eine Bescheinigung der DBM und die bekommst du nur mit EFZ und dann meist nur mit UP der Partnerin

    Die EFZ sagt ja nur aus das man ledig oder geschieden ist und einer Heirat nichts entgegen steht.

    Richtig, aber für beide Seiten...also muss dazu eine Gu und ein Cenomar der Frau vorliegen...um eben zu sehen, ob Matilda Perez wirklich Matilda Perez ist und nicht verheiratet! Das geht in ca. 100 Staaten recht einfach in dem man die "legalisierten" Papiere der Frau vorlegt...da die Philippinen aber ein unsicheres Urkundenwesen haben, werden Urkunden von dort nicht legalisiert. Dafür gibt es die UP!


    So weit klar??

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Da wird eine UP der künftigen Ehefrau gemacht

    Richtig, aber für eine Ehe auf den Philippinen benötigst du eine Bescheinigung der DBM und die bekommst du nur mit EFZ und dann meist nur mit UP der Partnerin

    Richtig, aber für beide Seiten...also muss dazu eine Gu und ein Cenomar der Frau vorliegen...um eben zu sehen, ob Matilda Perez wirklich Matilda Perez ist und nicht verheiratet! Das geht in ca. 100 Staaten recht einfach in dem man die "legalisierten" Papiere der Frau vorlegt...da die Philippinen aber ein unsicheres Urkundenwesen haben, werden Urkunden von dort nicht legalisiert. Dafür gibt es die UP!


    So weit klar??

    Du hast meine Frage leider nicht beantwortet, sondern nur die spezifischen auf die Philippinen bezogenen.

    Lese doch bitte mein Frage ohne an die Philippinen zu denken.

    Meine Frage bezog sich nicht speziell auf die Philippinen sondern nur allgemein auf das EFZ

  • Du hast meine Frage leider nicht beantwortet, sondern nur die spezifischen auf die Philippinen bezogenen.

    Ich habe deine Frage genau beantwortet...du scheinst es nur nicht zu verstehen! Auf was willst du hinaus???


    Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

    Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nach deutschem Recht eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, von denen wenigstens einer auch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen, also insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. kein Eheverbot.

    Das Ehefähigkeitszeugnis muss von der inneren Behörde des Heimatstaates ausgestellt sein. Die Ausstellung durch ein Konsulat ist möglich, sofern ein zwischenstaatlicher Vertrag dies ermöglicht. Im Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass der beabsichtigten Eheschließung beider ausdrücklich genannter Verlobten nach dem Heimatrecht des ausländischen Verlobten keine Hindernisse entgegenstehen.

    Kann ein solches Zeugnis nicht beigebracht werden (beispielsweise weil der Heimatstaat solche Zeugnisse nicht ausstellt), so kann der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Eheschließung angemeldet wurde, als Behörde der Justizverwaltung von dem Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses eine Befreiung erteilen (§ 1309 Abs. 2 BGB). Der Antrag auf Befreiung ist beim Standesbeamten zu stellen, der diesen an den OLG-Präsidenten weiterleitet. Der Standesbeamte hat die Entscheidung des OLG-Präsidenten vorzubereiten.

    Nach § 13 Abs. 1 PStG hat der Standesbeamte zu prüfen, ob dem Eheschluss ein Ehehindernis, insbesondere ein Mangel in der Ehefähigkeit oder ein Eheverbot, entgegensteht. § 12 Abs. 2 PStG regelt allgemein, welche Nachweise bei der Anmeldung einer Eheschließung zu führen sind. Soweit beim Standesbeamten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses aufgenommen werden soll, haben die Eheschließenden auch die Nachweise zu erbringen, die für die Prüfung der Zulässigkeit der Ehe nach dem anzuwendenden ausländischen Recht erforderlich sind (§ 12 Abs. 3 Satz 1 PStG). Welche Nachweise jeweils für die Eheschließung erbracht werden müssen, werden vom zuständigen OLG vorgegeben. Ist den Verlobten die Beschaffung öffentlicher Urkunden nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so gilt nach § 12 Abs. 3 Satz 2 PStG die Regelung in § 9 Abs. 2 PStG entsprechend. Unter den dort genannten Voraussetzungen können dann auch andere Urkunden als Beurkundungsgrundlage dienen oder Versicherungen an Eides statt der Betroffenen oder anderer Personen verlangt und abgenommen werden.

    Gegen eine ablehnende Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts, die einen Justizverwaltungsakt darstellt, kann nach §§ 23, 25 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Oberlandesgericht gestellt werden.


    Siehe Wikipedia + §1309 FF BGB

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Meine Frage geht eigentlich dahin (rein Theoretisch) muss ein Partner benannt werden wenn man ein EFZ vorsorglich beantragt weil man eine längere Auslandsreise beabsichtig und auf alle Fälle vorbereitet sein möchte.

    Wenn nämlich nicht ein Partner von vornherein benannt sein muss, dann macht ja auch die UP keinen Sinn.

    Vielleicht kommt daher das ein Standesamt eine UP sofort durchführt und ein anderes nicht.

  • Meine Frage geht eigentlich dahin (rein Theoretisch) muss ein Partner benannt werden wenn man ein EFZ vorsorglich beantragt weil man eine längere Auslandsreise beabsichtig und auf alle Fälle vorbereitet sein möchte.

    Ja, muss...steht doch in meinem Text drin!!!!


    Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen. http://www.auswaertiges-amt.de

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das heist also (rein Theoretisch) wenn jemand per i-Net Partner aus verschiedenen Ländern kennt und diese dann persönlich kennenlernen möchte auf einer längeren Reise um dann im endeffekt noch während dieser Reise eventuell im Ausland zu Heiraten. Muss er dann für jeden Namen ein EFZ beantragen oder kann er dann erst ein EFZ beantragen wenn er sich für einen bestimmten Partner entschieden hat.

  • Das heist also (rein Theoretisch) wenn jemand per i-Net Partner aus verschiedenen Ländern kennt und diese dann persönlich kennenlernen möchte auf einer längeren Reise um dann im endeffekt noch während dieser Reise eventuell im Ausland zu Heiraten.

    Wer macht denn so etwas? Heiraten gilt immer noch als besonderes Ereignis

    Muss er dann für jeden Namen ein EFZ beantragen oder kann er dann erst ein EFZ beantragen wenn er sich für einen bestimmten Partner entschieden hat.

    Wenn er ein EFZ beantragt hat mit 1 Person, kann er erst wieder ein neues beantragen wenn er entweder geheiratet hat oder eben nicht. Sich einen Vorat an EFZ für 21 Damen anzulegen, ist mit deutschem Recht nicht vereinbar!


    Also erst prüfen und dann heiraten!


    Und jetzt würde ich dich bitten den Thread des TE nicht weiter zu belasten...bei Bedarf mache einen eigenen auf!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Itgendwie passt der Eintrag hier NICHT in meinem Beitrag...

  • Meine Frage geht eigentlich dahin (rein Theoretisch) muss ein Partner benannt werden wenn man ein EFZ vorsorglich beantragt weil man eine längere Auslandsreise beabsichtig und auf alle Fälle vorbereitet sein möchte.

    Solch ein einfaches Ledigkeitsbescheinigung kann man beim Meldeamt bekommen, wenn man eine sogenannte "erweiterte Meldebescheinigung" beantragt. Dort steht auch der Familienstand drin.

    Damit hat man (angeblich) früher auf den Philippinen geheiratet. Obwohl die philipp. Behörden bei einem Ausländer ein konsularisches Ehefähigkeitszeugnis (legal capacity) der Botschaft verlangt. Dieses konsularische EFZ wird die DBM aber nicht bei Vorlage der Meldebescheinigung ausstellen, sondern nur gegen Vorlage eines EFZ von deutschen Standesamt. Und schon sitzt man wieder in der UP-Falle.

    Wenn nämlich nicht ein Partner von vornherein benannt sein muss, dann macht ja auch die UP keinen Sinn.

    Vielleicht kommt daher das ein Standesamt eine UP sofort durchführt und ein anderes nicht.

    Ob UP ja oder nein, hat andere Gründe.

    Ums einfach zu erklären: Manche StAs machen es und andere (meist kleinere Standesämter) lassen es, weil ihnen offenbar der Papierkrug zu kompliziert erscheint. Dann wird es aber meist im Visumsverfahren nachgeholt.

  • Jetzt habe ich doch noch mal eine wichtige Frage.


    Meine Verlobte ist jetzt in Cebu angekommen und möchte in der kommenden Woche den deutschen Honorarkonsul Dr. Seidenschwarz aufsuchen.

    In seinem Beisein muss sie die Unterschrift für die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung leisten, einschliesslich der Zustimmung zum Befreiungsverfahren. Des weiteren benötigt sie eine beglaubigte Kopie ihres Reisepasses.


    Sie ist jetzt ganz unruhig geworden, weil eine Freundin von ihr sagte, dass sie auch ihre eigene Geburtsurkunde und die Urkunden ihrer Eltern vorlegen muss. Wenn das stimmt, haben wir ein Problem, denn alle diese Unterlagen liegen seit einer Woche im Original in meinem Standesamt zur weiteren Bearbeitung.

    Meines Wissens sollte die Vollmacht, der gültige Reisepass und das nötige Kleingeld reichen, um die Beglaubigungen zu bekommen.


    Irre ich mich hier eventuell???


    Bitte um Rückmeldung, damit nichts schief geht.