Besuchervisum ohne Verpflichtungserklärung

  • Hallo zusammen!


    Meine Freundin möchte mich in Kürze wieder in D besuchen (sie war schon 2x hier) und dabei habe ich immer eine Verpflichtungserklärung abgegeben, die wir dem Visum beigelegt haben. Allerdings verdiene ich nun angeblich zu wenig für eine erneute Verpflichtungserklärung und bekomme keine. Ist es realistisch bei sonst gleich bleibendem Visumsantrag nur eben ohne VP ein Visum zu bekommen oder brauchen wir es erst gar nicht versuchen?


    VG Pinf

  • Ist es realistisch bei sonst gleich bleibendem Visumsantrag nur eben ohne VP ein Visum zu bekommen oder brauchen wir es erst gar nicht versuchen?

    das werden andere besser wissen als ich,,aber vom logischen denken her wirst du bzw,sie kein visa ohne verpflichtungserklärung bekommen...mal als beispiel..ihr zerstreitet euch und sie haut ab und taucht unter während des besuches..verursacht eventuell noch einen schaden..wer kommt dann dafür auf,wenn keine verpflichtungserklärung vorliegt??

  • Ist es realistisch bei sonst gleich bleibendem Visumsantrag nur eben ohne VP ein Visum zu bekommen oder brauchen wir es erst gar nicht versuchen?

    Ohne VE gibt es kein Visum, es sei denn deine Freundin hat ein sicheres Einkommen im 6- stelligen PHP Bereich + genug auf dem Konto, um sich solch eine reise leisten zu können (ca. 5k €)


    Ansonsten kann auch ein anderer die Ve abgeben...aber Vorsicht. Man verpflichtet sich dafür richtig und haftet für eine Person die man nicht kennt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Vielen Dank für die Antworten!


    Soweit ich weiß, geht es ja auch mit Einladungsschreiben anstatt der Verpfichtungserklärung. Wir hatten bis jetzt immer beides. Ich muss dazu sagen, mein Einkommen hat sich nicht verändert in den letzten Jahren und ich verdiene relativ gut. Wenn mein Einkommen nicht ausreicht, dann wird es wohl bei vielen anderen auch nicht ausreichen und die können ja dann auch keine Verpflichtungserklärung abgeben. Ich kenne niemandem in meinem Umfeld, der mehr verdient als ich.

  • Soweit ich weiß, geht es ja auch mit Einladungsschreiben anstatt der Verpfichtungserklärung.

    Nein, es geht nur mit beidem zusammen...VE muss immer sein, wenn der "Tourist" nicht genug Kohle hat und nachweisen kann!



    Wenn mein Einkommen nicht ausreicht, dann wird es wohl bei vielen anderen auch nicht ausreichen und die können ja dann auch keine Verpflichtungserklärung abgeben. Ich kenne niemandem in meinem Umfeld, der mehr verdient als ich.

    Wenn du über 2k € Einkommen hast und normal wohnst, keine massiven Schulden hast sollte es für eine VE reichen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Vielen Dank für die Antworten!


    Soweit ich weiß, geht es ja auch mit Einladungsschreiben anstatt der Verpfichtungserklärung. Wir hatten bis jetzt immer beides. Ich muss dazu sagen, mein Einkommen hat sich nicht verändert in den letzten Jahren und ich verdiene relativ gut. Wenn mein Einkommen nicht ausreicht, dann wird es wohl bei vielen anderen auch nicht ausreichen und die können ja dann auch keine Verpflichtungserklärung abgeben. Ich kenne niemandem in meinem Umfeld, der mehr verdient als ich.

    Dann würde ich aber noch einmal bei der ABH nachhaken, wieso es jetzt auf einmal nicht mehr reichen soll, während es früher reichte.

    Nicht dass es an so etwas scheitert, dass die ABH vergangene VEs beim Einkommen mit anrechnet nach dem Motto, es sind verschiedene Einzelpersonen, für die du dich verbürgst.

  • Vielen Dank für die Antworten!


    Soweit ich weiß, geht es ja auch mit Einladungsschreiben anstatt der Verpfichtungserklärung. Wir hatten bis jetzt immer beides. Ich muss dazu sagen, mein Einkommen hat sich nicht verändert in den letzten Jahren und ich verdiene relativ gut. Wenn mein Einkommen nicht ausreicht, dann wird es wohl bei vielen anderen auch nicht ausreichen und die können ja dann auch keine Verpflichtungserklärung abgeben. Ich kenne niemandem in meinem Umfeld, der mehr verdient als ich.

    Dann würde ich aber noch einmal bei der ABH nachhaken, wieso es jetzt auf einmal nicht mehr reichen soll, während es früher reichte.

    Nicht dass es an so etwas scheitert, dass die ABH vergangene VEs beim Einkommen mit anrechnet nach dem Motto, es sind verschiedene Einzelpersonen, für die du dich verbürgst.

    Die Regelsätze wurden geändert und ich denke es liegt daran, dass mein Unterhalt noch abgezogen wird. Ich liege ganz knapp unter der Grenze. Es würde noch gehen mit einem Sperrkonto. Aber ich denke, das ist ziemlich aufwendig.

  • Die Regelsätze wurden geändert und ich denke es liegt daran, dass mein Unterhalt noch abgezogen wird.

    Ja, das ist richtig! Nebenjob, wenn es zeitlich geht! Oder jemanden aus der familie der bürgt! Ansonsten gibt es kein Visum

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wieviel verdient deine Freundin, wieviel hat sie gespart?

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Wieviel verdient deine Freundin, wieviel hat sie gespart?

    Viel zu wenig um damit die Verpflichtungserklärung zu ersetzen. Einen Arbeitsvertrag hat sie nur, damit wir überhaupt eine Chance auf ein Visum haben. Ohne den wird sowieso sofort abgelehnt.

    Mein Vater wird überraschenderweise die VE machen. Ich trage im Feld Beziehung zum Gast immer "Freundin" ein. Hat jemand einen Tipp was er eintragen könnte? Müssen wir dann beim Visumsantrag irgendetwas beachten? Muss er dann im Antrag auch die einladende Person sein?

  • Soweit ich weiß, geht es ja auch mit Einladungsschreiben anstatt der Verpfichtungserklärung.

    Das Einladungsschreiben ist nicht obligatorisch.. aber die VE falls die Antragstellerin nicht genügend Einkommen nachweisen kann.


    Die ABH könnte dir auch eine VE ausstellen mit der Bemerkung "Bonität nicht nachgewiesen".

    Diese VE ist zwar fast wertlos, aber sie gibt den Behörden doch im Ernstfall das Recht, Geld zu fordern.

    Im Zusammenhang mit den beiden legalen Ein-und Ausreisen könnte die DBM sich theoretisch zur Vergabe eines Visums durchringen.

    Ist aber eine wackelige Angelegenheit.


    Besser wäre es, einen Dritten zu finden, der die VE abgibt.

  • Mein Vater wird überraschenderweise die VE machen. Ich trage im Feld Beziehung zum Gast immer "Freundin" ein. Hat jemand einen Tipp was er eintragen könnte? Müssen wir dann beim Visumsantrag irgendetwas beachten? Muss er dann im Antrag auch die einladende Person sein?

    .. im Antrag wird der VE-Geber irgendwo angegeben. Ich habe es jetzt nicht mehr im Kopf, wo das stand.

    Du bist nach wie vor der Einlader.. und somit ist sie deine Freundin.

  • Ich bekomme die VE nun doch. Mir ist eingefallen, dass ich auf einem Konto noch regelmäßigen Zahlungseingang hab, zwar ohne Belege aber die Kontoauszüge reichten. Das war zum Glück für die ABH ausreichend.


    Jetzt hoffe ich nur noch, der Expressversand in die Philippinen ist wirklich so schnell, wie ich gelesen hab. Dann könnte es noch klappen für ein Visum im Dezember.


    Vielen Dank für eure Tipps und eure Hilfe!