Kindernachzug zu Deutschen: Behörde fordert Sorgerechtsbeschluss/Einwilligungserklärung obwohl nie mit Kindsvater verheiratet

  • Gilt das denn auch für deutsche Staatsangehörige?

    Ja, es gilt für alle....aber ist in der Praxis nahezu nicht anwendbar. Wir hatten mal einen Fall hier im Forum, wo die ABH so handelte! Aber lass dich nicht verunsichern, wird in 99% der Fälle nicht passieren

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Liebe Forumsmitglieder,
    ich wollte euch nur mitteilen, dass meine Frau heute eine E-Mail von der DBM bekommen hat. Vor drei Wochen haben wir ja dem AA einzig unsere Einkommens/Vermögensverhältnisse mitgeteilt und eine eingescannte Kopie des Ausweises meiner Frau zugesendet. Seitdem haben wir nichts mehr vom AA gehört. Es wurden auch keine weiteren Formulare wie z.B. übersetzte GU der Kinder eingefordert o.ä.

    Heute nun wie oben geschrieben eine E-Mail von der DBM mit folgendem ins Deutsche übersetzten Inhalt:


    Sie werden gebeten, die folgenden Anforderungen zusammen mit dieser E-Mail einzureichen:


    a. Gültiger Reisepass Ihres Kindes


    b. Geplantes Einreisedatum Ihres Kindes nach Deutschland, bitte verwenden Sie das beigefügte Formular (bitte beachten Sie, dass Sie kein Flugticket kaufen müssen. Die Einreise und Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde ist in der Regel für 90 Tage ab dem von Ihnen angegebenen Datum möglich).


    c. Die vollständige Versandadresse und aktualisierte Kontaktnummer


    Bitte reichen Sie die oben genannten Unterlagen über einen Kurierdienst Ihrer Wahl ein, z.B. FedEx, LBC, DHL, etc. (vollständige Adresse siehe Signatur).


    Eine persönliche Abgabe ist derzeit nicht möglich.


    Die Pässe mit Ihren Visa werden ca. eine Woche nach Eingang Ihrer Pässe in der Visa-Abteilung an unseren externen Dienstleister weitergeleitet.


    Die Zustellgebühr beträgt PhP 300,-, zahlbar über verschiedene Online-Kanäle. Unser externer Dienstleister wird sich mit Ihnen unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer in Verbindung setzen und Ihnen Anweisungen zur Zahlung und Zustellung geben.


    Wir danken Ihnen.

    _____________________

    Bedeutet diese E-Mail, dass dem Visaantrag endgültig stattgegeben wurde? Wenn ja, würde dies doch bedeuten, dass das AA bereits sein Okey gegeben hat, richtig?

    Uns haut das gerade regelrecht aus den Socken, da wir damit gerechnet haben, dass wir noch einiges an Unterlagen einreichen müssen und sich das Prozedere über einen langen Zeitraum hinziehen wird.

    Jetzt heißt es scheinbar nur noch, dass meine Frau das der E-Mail beigefügte Formular ausfüllen, unterschreiben und (wenn möglich eingescannt per E-Mail) an die DBM senden und muss, dass der Reisepass des Kindes an die DBM gesendet wird und dass die 300 Peso überwiesen werden müssen. Wie wir dies machen, ist allerdings noch die Frage (paypal? KK?)

    Irgendwie macht mir persönlich nur die aktuelle Situation um Corona und die Maßnahmen Kopf zerbrechen. Auf den Philippinen kann sich das Kind mittlerweile wieder frei bewegen, Freunde treffen etc. Und hier kommt es ausgerechnet jetzt nach D, wo die Menschen weitesgehend eingesperrt sind. Aber das ist eine andere Geschichte...

    LG

  • Bedeutet diese E-Mail, dass dem Visaantrag endgültig stattgegeben wurde? Wenn ja, würde dies doch bedeuten, dass das AA bereits sein Okey gegeben hat, richtig?

    Ja.. die brauchen die Pässe ja nur, um das Visum einzukleben.


    Was ist denn das für ein Formular, dass noch einzureichen ist?

    Aber ist das nicht erstaunlich, dass das jetzt alles so unbürokratisch und ohne weitere E-Mail von der AA (und ohne Anforderung weiterer Unterlagen) über den Tisch geht? Wir sind gerade ziemlich perplex, aber freuen uns sehr. Jetzt nur noch den Reisepass einsenden (muss das Kind auf den Phils machen bzw. jemand dort) und das erwähnte Formular zurücksenden, welches ausgefüllt werden muss,. Dies ist ein "German Visa Approval" mit auszufüllenden Angaben zu: Name of Applicant, Passport Number, Travel Date, Delivery Adress, Contact Number und Signature.
    Das muss dann wohl meine Frau ausfüllen und unterschreiben und an die DBM senden.

  • Für alle, für es interessant sein könnte.

    Meine Frau wollte am 21.03. auf die Philippinen reisen, um ebenfalls eine FZF durchzuführen. Also einen Tag vor dem neuen Einreiseverbot bzw. Einreise von max. 1.500 Personen/Tag. Da man jetzt auch "former Filipinos" bzw. gebohrene Filipinos mit neuer Staatsbürgerschaft nicht mehr einreisen lässt, konnte meine Frau ihren gebuchten Flug nicht mehr wahrnehmen. Für sie ist eine kleine Welt zusammengebrochen. Inbesondere da ihr schwahnt, dass die Regierung den Einreisestopp weit über den zunächst genannten 1 Monat hinausdehnen wird. :(

  • .. die philipp. Botschaft Berlin:


    Public Advisory No. 38 (philippine-embassy.de)


    Ausnahme wäre dann noch dieser:

    Zitat

    e. Emergency, humanitarian, and other analogous cases approved by the Chairperson of the NTW-COVID-19 or his duly authorized representative, provided the foreign nationals have valid visas at the time of entry.

    .. wobei mir nicht klar ist, wer der "bevollmächtigte Vertreter" sein soll. Er müsste ja dann in der Botschaft zu finden sein.. sonst macht es ja keinen Sinn.

  • Auch wenn in dem konkreten Fall das Problem erfreulicherweise inzwischen gelöst wurde, nachstehend der entsprechende Passus aus der Allg. Verwaltungsvorschrift zum AufhG, welcher die ABH zunächst veranlasst haben könnte, die Verdienstnachweise anzufordern.


    28.1.1.0

    "...Darüber hinaus kann unter den Voraussetzungen des § 27 Absatz 3 trotz des grundsätzlich bestehenden Anspruchs die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden; vgl. näher Nummer 27.3. Im Rahmen der nach § 27 Absatz 3 erforderlichen Ermessensabwägung ist maßgeblich darauf abzustellen, dass dem Deutschen regelmäßig nicht zugemutet werden kann, die familiäre Lebensgemeinschaft im Ausland zu leben, und dass der besondere grundrechtliche Schutz aus Artikel 6 GG eingreift."


    Ob man der Verwaltungsvorschrift an der Stelle folgen sollte, steht wieder auf einem anderen Blatt, denn § 28 Abs. 1 stellt ja klar, dass ein Anspruch unabhängig von § 5 Abs. 1 Nr. 1 (gesicherter Lebensunterhalt) besteht. Umgekehrt dürfte bei nicht gesichertem Lebensunterhalt regelmäßig eine Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (möglicher Versagungsgrund nach § 27 Abs. 3) bestehen.


    http://www.verwaltungsvorschri…-MI3-20091026-SF-A001.pdf

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer