Koelschejung230487/Schengen Visum online Freundin

  • Ich bin mir recht sicher, dass eine Verpflichtungserklärung immer 5 Jahre gültig ist, solange sie nicht durch einen speziellen Grund außer Kraft gesetzt wird, oder der angegebene Gesamtaufenthalt beendet ist und der Begünstigte ausgereist ist. Dabei spielt es meines Wissens auch keine Rolle, ob der Zeitraum der auf dem VE Formulr angegeben ist 1 Tag beträgt oder dauerhaft, es ist 5 Jahre gültig.


    Daher sollte man solch ein Formular auch nur mit entsprechender Vorsicht unterschreiben. Dazu bekommt man aber ja auch entsprechende Hinweisblätter bevor man unterzeichnet.

  • Ich bin mir recht sicher, dass eine Verpflichtungserklärung immer 5 Jahre gültig ist

    Sorry, jetzt ist es auf 5 Jahre gesetzt worden. (hatte mich oben von den 3 Jahren verleiten lassen)


    Der in der VE angegebene Zeitraum spielt dabei keine Rolle. Nur das Ausstellungsdatum.. das für die Antragsabgabe eine Rolle spielt. Max 6 Monate alte VEs werden von der Botschaft akzeptiert.


    Früher galt die VE nach Einreise unendlich.. allerdings nur bis das die ABH einen AT vergeben hatte.

    Daher haben "ehrenwerte Bürger" 2015/2016 VEs abgegeben um FZ zu ermöglichen in der Hoffnung, dass sobald die ABH einen AT vergeben hatte, die VE nicht mehr ziehen würde. Da sind aber einige auf die Nase gefallen, weil Gerichte anders entschieden haben. Letztendlich hat die Politik dann die "ehrenwerten Bürger" von ihrer VE-Verpflichtung befreit. :)


    Fazit: Eine VE gilt nur im Prinzip für eine einzige Einreise. Die Wirkung ist nach der Einreise entweder bis zur Ausreise oder max. 5 Jahre begrenzt..

  • Goose

    Hat das Thema geschlossen