Recognition of Foreign Divorce - Anerkennung einer ausländischen Scheidung

  • Es geht um die Anerkennung einer im Ausland (USA) erfolgten Scheidung einer Fillipina von ihrem ausländischen Ehemann. Die Ehe wurde auf den PHIL (Manila) geschlossen.


    . Kennt jemand einen Anwalt, der nachweislich so eine Anerkennung erfolgreich durchgezogen hat? Idealerweise in/um Dumaguete. Die Anwälte, die wir hier angefragt haben, machten nicht den Eindruck, dass sie genau wussten, wie der Ablauf so ist. Es hörte sich eher danach an: Zahl erstmal 100.000 und danach sehen wir weiter...


    . Welche Belege werden dafür benötigt? Es gibt in den USA verschiedene Arten von Scheidungsbelegen - authenticated copy, certified copy, apostille... - Welche genau davon werden hier - PHIL - benötigt? Vielleicht hat hier jemand sowas schon erfolgreich durchgezogen.


    Für jede Art von Info wäre ich dankbar.

    Jeder Mensch hat zwei Leben. Das zweite beginnt in dem Augenblick, in dem dir bewusst wird, dass du nur e i n Leben hast.

    • Helpful

    Mein in Frankfurt lebender philippinischer Schwager hat sein deutsches Scheidungsurteil (die Ehe wurde ebenfalls auf den Philippinen geschlossen) auf den Philippinen durch einen "Regional Trial Court" (RTC) anerkennen lasse. Wie alles, was auf den Philippinen mit Juristerei zu tun hat, ein aufwändiges, zeitraubendes und am Ende des Tages auch nicht ganz billiges Verfahren.


    - Früher war es so, dass Scheidungen von Ausländern nur dann anerkannt wurden, wenn die Initiative vom ausländischen Ehepartner ausging. Hierzu hat sich die Rechtsauffassung jedoch vor einigen Jahren, wohl aufgrund eines Supreme Court Urtteils, gewandelt, so dass es inzwischen keine Rolle mehr spielen sollte, wer die Scheidung "ins Rollen gebracht" hat.


    - Zunächst musste das hiesige Scheidungsurteil übersetzt, vom Regierungspräsidium beglaubigt und von der Philippinischen Botschaft in Berlin überbeglaubigt werden. Die Übersetzung fällt in Deinem Fall weg, da die Scheidungsdokumente ja bereits auf Englisch vorliegen. Auch die Überbegleubigung durch die Philippinische Botschaft in Washington dürfte entbehrlich sein, sofern die Scheidungsunterlagen apostilliert werden können (die Philippinen sind 2019 dem Hager Übereinkommen beigetreten). Welche Unterlagen benötigt werden bzw. welche Art von Scheidung anerkennungsfähig ist, sollte man beim zuständigen RTC oder aber bei der Philippinischen Auslandsvertretung tunlichst vorab in Erfahrung bringen.


    - Da auf den Philippinen vor Gericht generell Anwaltszwang besteht, kommt man um die mandatierung eines Anwalts nicht herum. Dieser schickt das apostillierte oder überbeglaubigte Scheidungsurteil dann gemeinsam mit einer "Petition" and den zuständigen RTC. Das Gericht wird vermutlich zumindest ein "Hearing" ansetzen (bei meinem Schwager waren es zwei) und kann weitere Unterlagen anfordern (mein Schwager musste die relevanten Abschnitte des BGB in englischer Übersetzung, notariell beglaubigt und durch die Philippinische Botschaft überbeglaubigt beibringen - kompletter Irrsinn, zumal es im Internet eine offiziele englische Version gibt). Das Ganze zog sich bis zu einer - zustimmenden - gerichtlichen Entscheidung über ein Jahr hin und war insofern kein "Selbstläufer".


    - Wenn das Gericht die ausländische Scheidung bestätigt, schickt es eine entsprechende Mitteilung an die PSA (Philippines Statistical Authority), welche dann auf dem ursprünglichen "Marriage Contract" - wie auch im Fall eines Annulments - eine Randnotiz anbringen, dass die Ehe im Ausland geschieden, die Scheidung auf den Philippinen anerkannt wurde und der oder die Betroffene nach philippinischem Recht erneut heiraten dürfen. Auch dieser Eintrag bei der PSA hat sich in dem mir bekannten Fall über Monate hingezogen, was allerdings auch an der Pandemiesituation gelegen haben mag (aber nicht muss).


    Insgesamt hat das Ganze über zwei Jahre gedauert und ein paar Tausend Euro gekostet.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Als die Anwältin die beglaubigte Kopie des entsprechenden Gesetzes erwähnte, da musste ich den Kopf schütteln; die Anwältin konnte mir den Sinn auch nicht erklären.

    . Ich habe auch irgendwo gelesen, dass die Apostille reicht. Aber zur Sicherheit werde ich zum RTC hier gehen und fragen.

    . Ich gehe morgen zum RTC und frage nach den Details.

    Erstmal vielen Dank für die ausführliche Auskunft.

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  • Es geht um die Anerkennung einer im Ausland (USA) erfolgten Scheidung einer Fillipina von ihrem ausländischen Ehemann. Die Ehe wurde auf den PHIL (Manila) geschlossen.

    Hatte denn die Pinay einen offiziellen und nachweisbaren (Greencard usw.) Wohnsitz in den USA?

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • - Da auf den Philippinen vor Gericht generell Anwaltszwang besteht, kommt man um die mandatierung eines Anwalts nicht herum.

    Irgendwie ist das widersprüchlich; denn die philippinische Botschaft in DE spricht in ihrem Merkzettel nur von einer Vertreter (representative)..


    FOR FILIPINOS WHO WERE DIVORCED BY THEIR FOREIGN SPOUSE (philippine-embassy.de)


    .. demnach dürfte auch ein Nicht-Anwalt die Sache durchziehen.


    P100.000 (und wahrscheinlich mehr) riecht danach, dass der Anwalt mehr in Richtung Anullment denkt.

    Diese einfache Registrierung beim RTC sollte doch dem Anwalt nicht so hohe Kosten verursachen.

  • Es geht um die Anerkennung einer im Ausland (USA) erfolgten Scheidung einer Fillipina von ihrem ausländischen Ehemann. Die Ehe wurde auf den PHIL (Manila) geschlossen.

    Hatte denn die Pinay einen offiziellen und nachweisbaren (Greencard usw.) Wohnsitz in den USA?

    Nein, sie war nie dort. Der Ami ist abgehauen und hat sie hier sitzen lassen. Die Scheidung ist dann dort erfolgt.

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  • Das mit dem Anwaltszwang hat man uns so mitgeteilt und ich habe es für bare Münze genommen. Belegen kann ich es im Augenblick nicht und natürlich auch nicht ausschließen, dass die Information unzutreffend war.


    Ob es unabhängig davon ratsam wäre, sich nicht anwaltlich vertreten zu lassen, ist wieder eine ganz andere Frage. Vor meinem persönlichen Erfahrungshorizont, kann ich dies nicht empfehlen, da die Anerkennung - so zumindest unsere Einzelfallerfahrung - kein "Selbstläufer" ist. Die Richterin hat quasi versucht materiell zu prüfen, ob das deutsche Gericht nach deutschem Recht richtig geurteilt hat, also nicht nur formalrechtlich.


    Dass dies im Grunde gar nicht die Aufgabe eines philippinischen Gerichts ist, sondern es eigentlich nur darum gehen kann, ob ein rechtskräftiges auslänsisches Scheidungsurteil vorliegt, darüber brauchen wir nicht reden. Umgekehrt überlegt man sich als Betroffener natürlich zweimal, ob man sich mit dem Richter (in diesem Fall der Richterin) anlegen sollte.


    Der Kostenrahmen lag, wenn ich es richtig verstanden habe im unteren vierstelligen Eurobereich, auf jeden Fall wohl deutlich unterhalb von dem, was man inzwischen für ein Annullment aufwenden müsste.


    Was den bevollmächtigten Verwandten in dem Merkblatt der Botschaft in Berlin betrifft, so habe ich dies so verstanden, dass die Botschaft den Fall beschreibt, dass ein Anerkennungsverfahren von Deutschland aus betrieben werden soll und es daher - ganz unabhängig von der Frage, ob eine anwaltliche Vertretung gefordert (oder zumindest für sinnvoll gehalten wird) - offenbar eines Bevollmächtigten auf den Philippinen bedarf.


    Auch dies meine subjektive Wahrnehmung; bedürfte es einer solchen Bevollmächtigung nicht, dann hätte ich erwartet, dass die Botschaft zumindest darauf hingewiesen hätte, dass sich der Betroffene in Deutschland auch alternativ einfach eines Anwalts auf den Philippinen bedienen könnte.

    Recht sehr zu wünschen,


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  • Auch dies meine subjektive Wahrnehmung; bedürfte es einer solchen Bevollmächtigung nicht, dann hätte ich erwartet, dass die Botschaft zumindest darauf hingewiesen hätte, dass sich der Betroffene in Deutschland auch alternativ einfach eines Anwalts auf den Philippinen bedienen könnte.

    .. das meine ich auch.



    Quote
    The relative/authorized representative in the Philippines will perform the following:

    7. Present the documents (4) authenticated translation + the original German version,

    and (5) the SPA to a Regional Trial Court RTC in the Philippines for juridical
    confirmation8. The RTC will issue a confirmation/decision..

    da würde ich nun nicht daraus schließen, dass dazu unbedingt ein lawer nötig ist.

  • hge

    Das Merkblatt der Philippinischen Botschaft in Berlin kannten wir natürlich vorher auch und es erweckte bei uns den Eindruck, es handele sich bei der Anerkennung des deutschen Scheidungsurteils im Grunde um eine Formalie. Um so überraschter waren wir dann, dass sich das Verfahren dann völlig anders entwickelte.


    Ehrlich gesagt war ich bereits überrascht, dass überhaupt ein "hearing" (also eine mündliche Verhandlung) anberaumt wurde und bei einem sollte es nicht bleiben. Es handelt sich insofern nicht um eine Formalie, sondern um ein Verfahren "Petitioner" vs. "Philipines Statistics Authority (PSA". Wie bereits erwähnt kam die Richterin dann noch auf die glohrreiche Idee mit der überbegleubigten Abschrift der relevanten BGB Passagen auf englisch.


    Weiterhin musste der Antrag ("Pettition") zunächst an drei aufeinanderfolgenden Wochen (!) in einer Tageszeitung mit provinzweiter Verbreitung annonciert werden (auf Kosten des "Petitioners" natürlich.) Und wenn es dann irgendwann einmal ein - hoffentlich im Sinne des "Petitioners" ausfallendes "Final Judgement" gibt, dann gehen noch einmal vier Wochen ins Land, bis die Endgültigkeit in einem "Certificate of Finality" bestätigt wird. Erst dann erhält die PSA die gerichtliche Aufforderung, den ursprünglichen "Marriage Contract" im Personenstandsregister mit einer entsprechenden Randbemerkung zu versehen. Und wie lange die PSA sich dafür Zeit lässt, dafür hat man auch nur sehr bedingt Einfluss.


    Wie gesagt, das Merkblatt der Philippinischen Botschaft kann insofern den falschen Eindruck erwecken, man läuft mal eben zum Gericht und geht mit der "Recognition" Bescheinigung wieder nach Hause. Dem ist mitnichten so...

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  • Ich denke, es ist wie immer auf den Philippinen.


    Bei einigen geht der Prozess recht einfach über die Bühne, bei den anderen macht der Richter am RTC ein Fass auf und geht in umfangreiche Prüfungen, so wie bei euch.


    Ich bin ja kein Jurist, aber ich weiß wirklich nicht, was der Richter dort an deutschen Scheidungsurteil noch prüfen will. Früher hätte er ja mindestens noch feststellen müssen, wer denn die Scheidung eingereicht hat.

    Das ist doch entfallen.

    Und bei der Sachlage des TS: Originalsprache des Urteils in Englisch; dazu mit Apostille versehen.. da sollte es doch keine Fragen mehr geben.

  • :hiIch hatte schon einmal gefragt wegen Visa für meine Lebensgefährtin zwecks Heirat und wieder zurück auf die Phils.Sitze in D fest.Ich habe 1985 in Manila (CVJM) geheiratet.Warum CVJM weis ich nicht mehr.Hat der Besitzer vom Bookstore (Deutscher) in der Adriatico links wenn man zum Rolf Naber rein ist organisiert.In D alles legalisiert.1996 Trennung,das letzte Wort gewechselt.2002 Scheidung von ihr eingereicht.Praktisch seit 1996 keinen Kontakt mehr.Mir wurde vor 15 oder mehr Jahren erzählt das sie kurz nach der Scheidung ihren Lebensgefährten geheiratet hat.Sie ist bestimmt schon lange deutsche.Leben soll sie nach damaliegen geschwätz irgend wo in der nähe von Wiesbaden.Heiraten in D dürfte kein Problem sein aber was passiert wenn ich die Papiere in Frankfurt bei der Botschaft bestätigen lasse?Ob noch Daten vorhanden sind?Vieleicht kann man das raus bekommen?Es kann natürlich auch sein das man schlafende Hunde weckt.Schon mal vielen Dank für eure Infos.:verbeugen lester

  • hge


    Klar ist zu hoffen, dass es in diesem Fall schneller geht und die Dame an einen weniger pedantischen Richter gerät. Allein ein förmliches Gerichtsverfahren bleibt es in jedem Fall und ohne mündliche Verhandlung wird es wohl auch in diesem Fall nicht abgehen. Zudem war die Auflage mit der dreimaligen Veröffentlichung in einer provinzweit erscheinenden Zeitung keine besondere Auflage des Gerichts sonder steht irgendwo in der Gerichtsverfahrensordnung und ist insofern "Standard". und auch die Geschichte mit der vierwöchigen Wartezeit bevor es ein "Certificate of Finality" gibt, läßt sich wohl nicht umgehen. Mit anderen Worten man sollte das Ganze auch in diesem Fall nicht "auf die leichte Schulter nehmen" und zumindest genügend Zeit einplanen. Allerdings ist es natürlich ein riesen Vorteil, dass die Betroffene auf den Philippinen lebt.

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  • lester


    Ich vertstehe Deine Frage ehrlich gesagt nicht. Wenn Deine geschiedene Ex wieder geheiratet hat, wird sie den Behörden (egal wo sie wieder geheiratet hat) ja ohnehin von der Scheidung berichtet haben und wenn sie zudem schon lange Deutsche ist, kann es m.E. ohnehin keine Probleme geben.

    Recht sehr zu wünschen,


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    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


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  • Klar ist zu hoffen, dass es in diesem Fall schneller geht und die Dame an einen weniger pedantischen Richter gerät.

    Wir haben zwar ab und an hier irgendwelche Anfragen, aber leider fehlt danach immer das feedback, ob und wie diese Recognition gelaufen ist. Bei mehr feedback ließe sich auch eher ein Schluss ziehen, ob diese 2 Jahre normal sind, oder es eventuell schneller geht.

  • . Kennt jemand einen Anwalt, der nachweislich so eine Anerkennung erfolgreich durchgezogen hat? Idealerweise in/um Dumaguete.

    Diese Frage wartet immer noch auf ihre Antwort; ich gehe davon aus, dass es keinen gibt, der einen kompetenten Anwalt hier kennt. War mal ein Versuch.

    .. demnach dürfte auch ein Nicht-Anwalt die Sache durchziehen.


    Was den bevollmächtigten Verwandten in dem Merkblatt der Botschaft in Berlin betrifft, so habe ich dies so verstanden, dass die Botschaft den Fall beschreibt, dass ein Anerkennungsverfahren von Deutschland aus betrieben werden soll und es daher - ganz unabhängig von der Frage, ob eine anwaltliche Vertretung gefordert (oder zumindest für sinnvoll gehalten wird) - offenbar eines Bevollmächtigten auf den Philippinen bedarf.

    Das werde ich nächste Woche beim RTC hier klären (schaffe das heute nicht mehr).

    Weiterhin musste der Antrag ("Pettition") zunächst an drei aufeinanderfolgenden Wochen (!) in einer Tageszeitung mit provinzweiter Verbreitung annonciert werden (

    Das höre ich zum ersten Mal im Kontext eines Scheidungsverfahrens; kenne das nur von der Einbürgerung - ein Amifreund wollte den philippinischen Pass und da musste so eine Annonce dreimal schalten.

    Und bei der Sachlage des TS: Originalsprache des Urteils in Englisch; dazu mit Apostille versehen.. da sollte es doch keine Fragen mehr geben.

    Davon gehe ich auch aus.

    Wir haben zwar ab und an hier irgendwelche Anfragen, aber leider fehlt danach immer das feedback, ob und wie diese Recognition gelaufen ist. Bei mehr feedback ließe sich auch eher ein Schluss ziehen, ob diese 2 Jahre normal sind, oder es eventuell schneller geht.

    Ich werde hier laufend berichten, weil so ein Fall doch öfter vorkommt und vielleicht können andere davon profitieren.

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  • Die Ehe wurde auf den PHIL (Manila) geschlossen.


    . Kennt jemand einen Anwalt, der nachweislich so eine Anerkennung erfolgreich durchgezogen hat? Idealerweise in/um Dumaguete.

    Es ist das RTC im Verantwortungsbereich zuständig, an dem die Ehe auch damals geschlossen wurde.

    Daher wäre mE idealerweise auch ein Anwalt in Manila die bessere Wahl um Reisekosten etc. zu vermeiden.

  • Es ist das RTC im Verantwortungsbereich zuständig, an dem die Ehe auch damals geschlossen wurde.

    Daher wäre mE idealerweise auch ein Anwalt in Manila die bessere Wahl um Reisekosten etc. zu vermeiden.

    Das stimmt, aber ich will mir ersteinmal hier in DGTE einen Überblick über die generellen Voraussetzungen verschaffen. Die Anwäte, die wiir hier konsultiert haben, sagten, dass sie diese Anhörung aufgrund von Covid per Online-Schalte mit dem RTC in Manila machen können, ohne reisen zu müssen. Mal schauen.

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  • Sir Vivor


    Hast du schon ein Update? Wie ging es weiter?


    Ich habe mit meiner Verlobten nun auch ihre Scheidungsanerkennung gestartet. Nicht in Manila, leider in einer kleinen Region, da sie dort damals verheiratet war.


    Wir haben auch lange nach einem zuverlässigen Anwalt gesucht. Über die Preise sind sie sich eigentlich alle recht einig.


    Wir haben alle notwendigen Dokumente besorgt (Divorce Decree, Law, etc.) In englisch und mit Apostille. War auch nicht billig und einfach. Anwe die 30 Seiten grosse Petition wurde jetzt eingereicht und wir hoffen auf Annahme, 1. Anhörung und Publikation in irgend einer Zeitung.

  • Wir haben die Anerkennung aufgegeben, stattdessen haben wir das Annulment gewählt, läuft auf "beschleunigtem" Gleis. Wenn alles gutgeht, dann müsste ihre Ehe gegen Weihnachten annuliert sein.

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