Hallo zusammen,
ich hatte diese Frage auch schon mal bei meinem Standesamt gestellt, die haben aber nicht darauf geantwortet. Vielleicht weiss hier jemand eine Antwort? Also es geht um die Heirat meiner Verlobten hier in Deutschland. Die Urkundenprüfung ist soweit durch und ich habe von unserem Standesamt mitgeteilt bekommen, dass für die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das OLG noch das Cenomar und die Geburtsurkunde übesetzt werden müssen. Meine Verlobte muss jetzt aber erstmal den A1 abschließen.
Meine Frage ist:
Weiss jemand wie lange die Bearbeitung durch das OLG ungefähr dauern wird? also nach Eingang der Dokumente bis zur Vergabe eines Heiratstermins (OLG + Vergabe bzw. Nennung Termin)?
Ich frage dieses da wir ja auch den Visatermin timen müssen. Also nicht das unser Tag der Heirat schon ist aber wir noch kein Visumtermin haben oder wir einen Termin zum Visumsantrag haben aber noch keinen Termin zur Heirat (den wir für den Antrag ja brauchen, Form 11/121).
Wäre für Hinweise sehr dankbar...vielleicht auch wie ihr das diesbezüglich so gemacht habt.
Besten Gruß,
Peter