Beglaubigte Vollmacht möglich ?
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beglaubigte Vollmacht für einen Hausverkauf in Deutschland zu bekommen ? Vielleicht beim Konsul in Cebu ?
Zitat4. Unterschriftsbeglaubigungen
Beispiele:
a. Beitrittserklärung zur Eheschliessung in Deutschland
b. Legitimation zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland
(Sperrkonten für Studenten)
c. Unterschriften auf Verträgen und Vollmachten
In diesen Fällen senden Sie uns bitte vorher einen Scan des Dokumentes zu.
d. Nachgenehmigungen oder Genehmigungserklärungen
e. Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis -
ja, habe ich vor ca 1 Jahr gemacht. Markblatt zu wie, wo und was:
https://manila.diplo.de/ph-de/service/beglaubigungen/1795140
Man muss persoehnlich erscheinen, sich ausweisen und vor dem Konsularbeamten/in unterschreiben
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ja, habe ich vor ca 1 Jahr gemacht. Markblatt zu wie, wo und was:
https://manila.diplo.de/ph-de/service/beglaubigungen/1795140
Man muss persoehnlich erscheinen, sich ausweisen und vor dem Konsularbeamten/in unterschreiben
Das war in Manila ? Ich hatte den Konsul angeschrieben und habe auch schon eine Antwort bekommen .
Da schreibt er , Beurkundungen kann er nicht machen aber wir können den Verkauf über eine Genemigungserklärung /Nachgenehmigung abwickeln . Bitte fragen sie ihren Notar oder Anwalt . Was ist denn das ? Kann mir das jemand erklären ? Danke und Gruss
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Da schreibt er , Beurkundungen kann er nicht machen aber wir können den Verkauf über eine Genemigungserklärung /Nachgenehmigung abwickeln
willst du eine Vollmacht wie im Eingangsthread geschrieben...das geht beim Konsul...oder willst du einen Hausverkaufsvertrag für Deutschland notariell beglaubigen lassen? Das dürfte nur bei einem deutschen Notar gehen
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Der HK in Cebu darf nur Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen...
Für eine Vollmacht muss ein Notar her; die DBM hat aber Leute, die diese Vollmacht ausstellen dürfen.
Beglaubigungen - Auswärtiges Amt (diplo.de)
ZitatBitte nehmen Sie im jeweiligen Einzelfall vorab Kontakt mit der Botschaft auf, damit der Beurkundungswunsch geprüft und die Beurkundung dann im Einzelfall vorbereitet werden kann.
..also vorher fragen, ob sie eine Vollmacht ausstellen können.
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Für eine Vollmacht muss ein Notar her;
Wie schon in #2 gesagt
ZitatZitat
Das können wir machen
4. Unterschriftsbeglaubigungen
Beispiele:
a. Beitrittserklärung zur Eheschliessung in Deutschland
b. Legitimation zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland
(Sperrkonten für Studenten)
c. Unterschriften auf Verträgen und Vollmachten
In diesen Fällen senden Sie uns bitte vorher einen Scan des Dokumentes zu.
d. Nachgenehmigungen oder Genehmigungserklärungen
e. Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis
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Zitat
Unterschriften auf Verträgen und Vollmachten
Sobald die Vollmacht als Beurkundung aufgefasst wird, darf mE der HK das nicht machen.
Denn er hat keine Notarfunktion...
Unterschriftsbeglaubigungen darf er machen... ob aber eine Unterschrift unter eine Vollmacht auch als reine Unterschriftsbeglaubigung gesehen wird ????
Unterschriftsbeglaubigung heißt ja nur, dass geprüft wird, ob eine gewisse Person die Unterschrift selbst leistet. Bei der Beurkundung muss der Notar sich auch mit dem Inhalt des Schriftstückes vertraut machen.
Man spricht ja auch von "notariell beglaubigte Vollmacht".
Mit ist auch ein Rätsel, welche Vollmacht der HK auf seiner Webseite meint.
Vielleicht gibt es aber auch Vollmachten, wo eine einfache Unterschriftsbeglaubigung ausreicht.
Ich lasse mich gerne überzeugen.
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ja, habe ich vor ca 1 Jahr gemacht. Markblatt zu wie, wo und was:
https://manila.diplo.de/ph-de/service/beglaubigungen/1795140
Man muss persoehnlich erscheinen, sich ausweisen und vor dem Konsularbeamten/in unterschreiben
Das war in Manila ? Ich hatte den Konsul angeschrieben und habe auch schon eine Antwort bekommen .
Da schreibt er , Beurkundungen kann er nicht machen aber wir können den Verkauf über eine Genemigungserklärung /Nachgenehmigung abwickeln . Bitte fragen sie ihren Notar oder Anwalt . Was ist denn das ? Kann mir das jemand erklären ? Danke und Gruss
Korrekt, das war in Manila. Bei mir war es zwar kein Verkauf, denke dass das Vorgehen aehneln wird.
Der Vertrag wurde vom Notar in Deutschland aufgesetzt und von mir ueber eine "Genehmigungserklaerung", die ich vor dem Konsularbeamten (es war in meinem Fall ein "er") genehmigt. Diese beglaubigte Genehmigungserklaerung habe ich dann im Original zum Notar geschickt. Bevor jemand fragt, per DHL Express
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Sobald die Vollmacht als Beurkundung aufgefasst wird, darf mE der HK das nicht machen.
Denn er hat keine Notarfunktion...
Unterschriftsbeglaubigungen darf er machen... ob aber eine Unterschrift unter eine Vollmacht auch als reine Unterschriftsbeglaubigung gesehen wird ????
Nach Aussage des TE will ja keinen Hausvertrag in Deutschland beurkunden lassen, sondern nur eine Vollmacht beglaubigen lassen...das sollte beim Konsul funktionieren...
ist es möglich auf den Phillipinen eine beglaubigte Vollmacht für einen Hausverkauf in Deutschland zu bekommen ?
PS: ich glaube nicht, dass die DBM einen Hausverkauf in Deutschland notariell durchführen kann..zumal dann ja auch beide Partner (Käufer / Verkäufer) vor Ort sein müssten.
Der § 311b Abs. I des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stellt unmissverständlich klar, dass ein Vertrag, „durch den sich eine Partei verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung bedarf“. Diese Vorschrift ist kompromisslos. § 125 BGB bestimmt, dass ein Rechtsgeschäft, das die durch das Gesetz vorgeschriebene Form missachtet, nichtig ist.
Das Beurkundungsgesetz (BeurkG) vom 28.8.1969 in der Fassung von 15.7.2013 gilt für öffentliche Beurkundungen durch einen Notar (§ 1 BeurkG). Es regelt im Detail das Prozedere, wie der Notar unter anderem Kaufverträge über Immobilien zu beurkunden hat. Typisches Beispiel ist, dass der Notar verpflichtet ist, einen Kaufvertrag vorzulesen und die Urkunde von den Vertragsbeteiligten in seiner Gegenwart eigenhändig unterschreiben zu lassen.
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Nach Aussage des TE will ja keinen Hausvertrag in Deutschland beurkunden lassen, sondern nur eine Vollmacht beglaubigen lassen...das sollte beim Konsul funktionieren...
Der TE kann den HK Seidenschwarz anmailen und nachfragen.. der hat früher sehr schnell geantwortet.
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Kurze Erklärung , Mutter ist jetzt Besitzer des Hauses nachdem Vater verstorben ist . Wir 3 Brüder wollen das Haus verkaufen .Für den Fall das Muttern vor dem Verkauf verstirbt , sollten meine Brüder eine Vollmacht von mir bekommen , damit ich nicht nur für die Unterschrift nach D. muss . Daher mein Thread .Beim Notar angefragt , Vollmacht kostet ein Schweinegeld da es nach Grundstückswert berechnet wird .Haben wir gecancelt , nehmen auch an das Muttern noch ein bisschen bei uns bleibt .
Gruss Träumer
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Man lässt da nicht die Vollmacht beglaubigen sondern die Unterschrift zu dieser Vollmacht !
Das heißt der Notar bestätigt lediglich diese Unterschrift und keinen Betrag oder Anliegen .
Somit ist der Notar aus der Haftung des Wertes .
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Man lässt da nicht die Vollmacht beglaubigen sondern die Unterschrift zu dieser Vollmacht !
Das heißt der Notar bestätigt lediglich diese Unterschrift und keinen Betrag oder Anliegen .
Somit ist der Notar aus der Haftung des Wertes .
sollte man annehmen ,leider ist das nicht so , der Anwalt den wir befragt hatten , ist ein Bekannter meines Bruders und der würde uns keinen Schei...ss erzählen . Der Preis für die Vollmacht richtet sich tatsächlich nach dem Grundstückswert , ein Beispiel ,Wert des Gründstücks 250 T Euro , Preis für die Vollmacht so 535 Euro , bei höherem Wert also noch mehr . vielleicht versteht ihr jetzt , warum wir das gecancelt haben .
Wir konnten das auch nicht verstehen , das ist in etwa so , das wenn ich zum Tanken fahre , der Preis für den Sprit aber von der Automarke abhängt .
Gruß Träumer
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sollte man annehmen ,leider ist das nicht so , der Anwalt den wir befragt hatten , ist ein Bekannter meines Bruders und der würde uns keinen Schei...ss erzählen .
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Ich habe zu dem Thema auch noch mal recherchiert und auch einen befreundeten Rechtsanwalt gefragt.
Wenn der Notar die Vollmacht beurkundet, muss er sich mit dem Inhalt beschäftigen und auch eventuelle "Fallstricke" erklären. Er haftet sogar in gewisser Weise, falls später etwas passieren sollte. Daher ist diese Art der Vollmacht von dem Wert des Objektes abhängig.. und kann recht teuer werden. Der Text wird idR dann auch vom Notar entworfen. Dann steht in der Vollmacht auch sinngemäß "wurde von H. Notar nnnn vorgelesen und erklärt ..."
Bei der reinen Unterschriftsbeglaubigung wird tatsächlich nur beglaubigt, dass die Person xxx die Unterschrift geleistet hat.. daher ist das viel billiger und meist ein fester Betrag.
ZitatDer Text als solcher ist überhaupt nicht Gegenstand der notariellen Beglaubigung, sondern vom Unterzeichner selbst zu verantworten. Deshalb muss der Text auch nicht in deutscher Sprache abgefasst sein.
.. so lässt sich auch erklären, dass der Honorarkonsul in Cebu reine Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen darf, auch wenn es sich um eine Vollmacht handelt.