Dateff/Schengenvisum

  • Du brauchst nur das einfache Führungszeugnis. Das erweiterte müsste von dem der es sehen will begründet werden. Trifft hier also nicht zu.

    Ich weiß das, weil ich letztes Jahr für die Kirche ein Führungszeugnis brauchte. Das Generalvikariat hatte ein Schreiben beigefügt, dass es das erweiterte sehen wollte.


    Dass das Visum genehmigt wurde ist erfreulich, heißt es doch dass die dbm an der gelockerten Visa Politik festhält.


    Wenn ihr schon soweit seid, würde ich die Ausreise mit aos oder CFO probieren, was auch immer davon am ehesten zu erhalten ist.

  • Das Führungszeugnis muss also nicht extra nochmal von Notar/Landgericht/Konsulat beglaubigt werden? Auch nicht übersetzt? Das kann ich einfach so wie ich es von der Verbandsgemeinde bekomme direkt ohne weiteres auf die Philippinen schicken?


    CFO wird sie machen, dafür wäre der Termin Ende März. Mit viel Glück, hoffen und beten könnte es bis dahin auch mit dem AOS klappen, dies ist aber noch nicht sicher. Ich will meine Freundin nicht dem Risiko aussetzen an der Ausreise zu scheitern, deshalb würden wir wenn alles machen (CFO, AOS, Führungszeugnis).

  • Na ja unübersetzt wird denen nichts bringen...aber das kannst du ja online übersetzen lassen. Gibt ja vereidigte offizielle Übersetzer die das so machen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das Führungszeugnis will doch das CFO sehen, oder? Nach meiner Erinnerung war das Führungszeugnis mehrsprachig, was Person etc angeht.

    Ich fürchte nur , dass andere Eintragungen nicht mehrsprachig sind. Ich hatte keine, daher kann ich es nicht sagen.

  • Du brauchst das einfache für Privatleute.

    Falls keine Eintragungen drauf sind benötigst du keine Übersetzung, falls ja evtl.

    Eine Beglaubigung ist nicht notwendig.


    Deine Vorstrafe steht dort nur drin wenn du zu über 1 Jahr Haftstrafe oder 91 Tagessätze Geldstrafe verurteilt worden bist.

  • Stimmt natürlich, mein Fehler. Führungszeugnis wird für CFO benötigt.


    Ich denke es wird vermutlich keine Eintragungen geben. Mehrere Tagessätze die insgesamt 90 übersteigen, aber laut meiner Recherche wird das nicht summiert. Haftstrafen gab es keine.

  • Ich denke es wird vermutlich keine Eintragungen geben. Mehrere Tagessätze die insgesamt 90 übersteigen, aber laut meiner Recherche wird das nicht summiert. Haftstrafen gab es keine.

    Wenn dem so ist sollte keine Übersetzung nötig sein und dann relativ einfach zu organisieren. Hatte meines auch vor CFO besorgt, dann aber nicht gebraucht. War auf deutsch und englisch das Führungszeugnis.

  • Ich denke es wird vermutlich keine Eintragungen geben. Mehrere Tagessätze die insgesamt 90 übersteigen, aber laut meiner Recherche wird das nicht summiert. Haftstrafen gab es keine.

    Wenn dem so ist sollte keine Übersetzung nötig sein und dann relativ einfach zu organisieren. Hatte meines auch vor CFO besorgt, dann aber nicht gebraucht. War auf deutsch und englisch das Führungszeugnis.

    Falls Eintragungen vorhanden sind, sind diese also die Straftatbeschreibung und das Urteil nur auf Deutsch, falls der CFO Officer sich doof stellt oder nicht selber googeln will kann er eine Übersetzung anfordern.


    Dateff


    Das stimmt so nicht, falls du zu insgesamt über 90 Tagessätze verurteilt worden bist steht es im Führungszeugnis. Also z.B 2x46 TGS würde schon drinstehen, außer es ist verjährt.


    Du darfst dich d.h auch nicht als "nicht vorbestraft" bezeichnen, du bist mach BZG und einfaches Führungszeugnis Kriterien vorbestraft, obwohl letzteres den Deutschen Behörden egal ist, dort gilt ausschließlich das BZG wo alles drinsteht.


    Auszug:

    Wieso führen „kleine“ Strafen doch zum Eintrag im Führungszeugnis?

    Nun kann es vorkommen, dass ein Betroffener die zweite Strafe „kassiert“. In der Praxis besteht teilweise der Irrtum, dass mehrfache Geldstrafen unter 90 Tagessätzen unschädlich seien und nicht ins Führungszeugnis kommen. Das ist aber so nicht richtig. Denn ein Eintrag erfolgt nur dann nicht, wenn keine andere Strafe vorher eingetragen ist. Für die Löschung alter Strafen bestehen bestimmte (unterschiedliche) Fristen, die im Einzelfall zu prüfen sind.


    Hinweis von LHP: In der Praxis kann ein Ausweg sein, dass nachträglich eine Gesamtstrafe gebildet wird, so dass die bisher nicht vollstreckte frühere Strafe in die jetzige einbezogen wird. Wenn dann insgesamt die Grenze von 90 Tagessätzen nicht erreicht wird, besteht die Chance, dass kein Eintrag erfolgt. Dies hängt aber vom Einzelfall ab.

  • Dateff


    Es geht um ein Besucher/Schengenvisum oder nicht?


    Falls du ein AOS und Rückflugticket vorzeigen kannst würde ich es auch ohne CFO versuchen, weil dies ist für die Ausreise bei Besuchern/Touristen eigentlich keine Pflicht.

  • Dateff


    Es geht um ein Besucher/Schengenvisum oder nicht?


    Falls du ein AOS und Rückflugticket vorzeigen kannst würde ich es auch ohne CFO versuchen, weil dies ist für die Ausreise bei Besuchern/Touristen eigentlich keine Pflicht.

    Ja, Schengenvisum.


    CFO ist ja nicht das Problem, das macht ja meine Freundin. Problem ist momentan hauptsächlich das AOS, weil es 3-fach beglaubigt werden muss. Der Haken an der Sache, ich weiss nicht ob ich dafür Urlaub bekomme (erfahre ich morgen) und ob das alles zeitlich noch passt. Notar muss ja persönlich geschehen - könnte ich mit viel Glück Ende nächster Woche erledigen. Aber die Beglaubigungen von Landgericht und Botschaft muss ich auf dem Postweg machen und das könnte insgesamt schon mehrere Wochen dauern.

  • Der Notar kann die überberglaubging mit erledigen.

    Vorher fragen

    Ja mir wurde dies damals angeboten habe es aber selber gemacht da man es nur dem Landgericht zuschicken muss, man muss nicht persönlich dort erscheinen.


    Es gab hier aber auch schon Leute die sind ohne AOS und CFO mit einem Schengenvisum ausgeflogen.

  • Der Notar kann die überberglaubging mit erledigen.

    Vorher fragen

    Danke für den Tipp, werde da mal nachhaken.


    Mails Naja mir wäre das zu risikoreich, am Tag der Abreise wären Ferienwohnung etc. schon gebucht und womöglich nicht mehr stornierbar. Von dem Stress und der Enttäuschung bei meiner Freundin in der letzten Sekunde abgewiesen zu werden mal ganz zu schweigen. Ausserdem habe ich immer Pech, also besser nicht das Glück herausfordern 😀 Ich werde dann doch lieber alles versuchen die Sachen komplett zu haben.

  • Auf der Seite vom phil. Konsulat in Frankfurt gerade folgendes bezüglich Führungszeugnisse gelesen:


    "If the document is solely in german, an English translation must be prepared by a licensed translator and further authenticated by the relevant Landgericht"


    Nun ist das Konsulat nicht CFO, also werde ich was das Führungszeugnis angeht auf den Schritt mit dem Landgericht vermutlich verzichten können. Übersetzen werde ich es aber lassen - falls komplett auf deutsch und Eintragungen vorhanden.

  • Ich hatte gestern noch mit dem Notar telefoniert. Er selbst wird bzw. kann das Führungszeugnis nicht überbeglaubigen, aber es für mich ans Landgericht weiterleiten und die lassen es mir dann wiederum zukommen. Laut seiner Aussage geht das schneller als wenn ich dies selbst machen würde, eventuell kennt er da jemanden, hat sich jedenfalls so angehört.


    Nächsten Freitag stehe ich direkt um 7 Uhr vor der Verbandsgemeinde und hoffe das Führungszeugnis schnell zu bekommen, dann um 8 Uhr Termin beim Notar.


    Ich hoffe das bis spätestens Mitte April beides (AOS und FZ) auf den Philippinen ist. Ende April Termin für CFO und es könnte noch funktionieren mit der geplanten Ausreise am 5. Mai.


    Das ist aktuell der Stand der Dinge.


    Bekommt man das Führungszeugnis üblicherweise direkt mit oder wird das nur beantragt und dann muss man nochmal warten?

  • Bekommt man das Führungszeugnis üblicherweise direkt mit oder wird das nur beantragt und dann muss man nochmal warten?

    Das kommt per Post, dauert meist ein paar Wochen. Ende April sollte aber machbar sein, Übersetzer kann man ja in ein paar Tagen abhaken. Sie hat das Visum ja schon, war das bereits eine Anforderung vom CFO Counsellor? Also das Führungszeugnis?

  • Klar, der Notar kann die ueberbeglaubigung nicht selbst machen, sondern nur veranlassen. Das habe ich auch in meinem Post so gemeint.

    Die ueberbeglaubigung heißt auch nur, dass diese Behörde (zb Landgericht) den Notar kennt.

    Die phil. Botschaft wird bei der legalisation nur sagen, dass es diese Behörde kennt. Sie kann ja nicht alle Notare der BRD kennen.

    Das Führungszeugnis kommt letztlich vom Ministerium der Justiz.

    Daher dauert es. Ich habe es online angefordert und es war nach ca. 10 Tagen da. Per Post.

  • hge Ich hoffe die Bezeichnungen für Name/Adresse etc. sind mehrsprachig und das Führungszeugnis ohne Einträge, dann würde die Übersetzung wegfallen so wie ich es verstanden habe. Muss das Führungszeugnis auch noch beglaubigt werden und falls ja von welchen Stellen?


    Ich mache mir eher Sorgen um das AOS. In einer Woche Termin beim Notar, dann kalkulieren ich nochmal 2 Wochen für das Landgericht und 2 Wochen für das Konsulat um das AOS auf dem Postweg zu prüfen. Ist das realistisch? Und dann muss das ganze ja auch noch auf die Philippinen...


    Das Visum gilt übrigens ab dem 5. Mai. Sollte es länger dauern dies alles für das CFO zu machen kann sie doch auch einfach z.B. 1 oder 2 Wochen später einreisen? Wäre das Visum in diesem Fall um 1-2 weitere Wochen verlängerbar?


    Oh und ja, das Führungszeugnis war eine Anforderung von CFO Counselor, genauso wie das AOS hat er auch explizit gefordert.

  • Sagen wir mal so: man kann alles beglaubigen lassen.

    Bei einem Führungszeugnis, dass eh schon von einer hohen Stelle ausgestellt wird, und nur für das CFO bestimmt ist, würde ich persönlich das nicht machen lassen.


    PS:

    Name Adresse ist mehrsprachig.


    Ps2.


    Das Visum ist nur innerhalb der angezeigten Gültigkeitsdauer zu gebrauchen.

    Verspätete Einreise ist kein Grund für eine Verlängerung

  • Du kannst den Notar ja bitten, es schnell zum Landgericht zu geben. Jedes Landgericht ist natürlich anders, aber das sollte eigentlich keine 2 Wochen dauern. Bei mir waren es damals paar Tage, habs aber selbst vorbeigebracht. Botschaft ist schwer zu sagen wielange die brauchen, aber wenn man eben paar Tage nach Versenden telefonisch nachhakt etc. kann das auch helfen manchmal. Dennoch halte ich 4-5 Wochen bis du das AOS in der Hand hast für absolut realistisch und dann wäre ja erst Anfang/Mitte April. Auf die Phils schicken musst dus eh mit Express wenn das rechtzeitig ankommen soll, und das geht dann meist sehr schnell, also 2 Tage nach Manila bis vllt ne Woche wenn mans irgendwo in die Provinz schickt.


    Wenn das Visum für Anfang Mai losgeht, sollte das normalerweise wirklich zu schaffen sein. Aber man weiß natürlich nie ob es mal irgendwo Verzögerung gibt. Daher mein Rat, bei jeder Station zeitnah anrufen und Status erfragen, kostet ja nichts.