Wo heiraten – Philippinen, Deutschland, Hongkong, Dänemark

  • Ist ja logisch, dass dann der Höchstsatz genommen wird. Entweder man weist geringere Einkünfte nach, oder zahlt Höchstsatz...ist doch bei Kindergartenplätzen ebenso!

    .. auf den Philippinen ist aber bei einem Job-Losen schwierig, irgendeinen offiziellen Nachweis zu erbringen.

    Dass dann die Behörde verlangt, man solle die vom Partner monatlichen freiwilligen Überweisungen als Einkommen angeben, finde ich merkwürdig. Hier werden ja quasi "Spenden" als Einkommen umdeklariert.

  • Ist ja logisch, dass dann der Höchstsatz genommen wird. Entweder man weist geringere Einkünfte nach, oder zahlt Höchstsatz...ist doch bei Kindergartenplätzen ebenso!

    .. auf den Philippinen ist aber bei einem Job-Losen schwierig, irgendeinen offiziellen Nachweis zu erbringen.

    Dass dann die Behörde verlangt, man solle die vom Partner monatlichen freiwilligen Überweisungen als Einkommen angeben, finde ich merkwürdig. Hier werden ja quasi "Spenden" als Einkommen umdeklariert.

    Na ja...hier müsste ein "H4" Bezieher ja auch "Unterstützung durch Dritte" angeben und es würde angerechnet!


    Du hast selbst dazu mal etwas geschrieben vor 9 Jahren :floet Kosten für Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim OLG



    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Na ja...hier müsste ein "H4" Bezieher ja auch "Unterstützung durch Dritte" angeben und es würde angerechnet!

    Ich habe hier bei dem deutschen Partner, der seine pinay unterstützt, folgendes Dilemma im Hinterkopf:


    Wenn der Deutsche 3000 € verdient und er 500€ an seine Pinay überweist, wird dann 3500 € als Gesamtverdienst gerechnet ? Behördenmäßig wäre das wahrscheinlich korrekt, aber logisch wäre das nicht.

  • ch habe hier bei dem deutschen Partner, der seine pinay unterstützt, folgendes Dilemma im Hinterkopf:


    Wenn der Deutsche 3000 € verdient und er 500€ an seine Pinay überweist, wird dann 3500 € als Gesamtverdienst gerechnet ? Behördenmäßig wäre das wahrscheinlich korrekt, aber logisch wäre das nicht.

    Ja, warscheinlich wird es so gerechnet! Bei mir kam damals nahezu der Höchstbeitrag raus, obwohl Frau zu diesem Zeitpunkt nicht mehr arbeitete!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wie das "berechnet" wird ist doch sowieso ein Mysterium oder hat jemand schon Tabellen gefunden ? Ich würde angeben dass die Frau 0 Einkommen hat und dann steht ja im Merkblatt man soll angeben wie sie ihren Lebensunterhalt bestreitet, dann halt schreiben dass man sie mit x im Monat unterstützt da sie wegen A1 Kurs nicht arbeiten kann oder so .


    Vllt hat man so ja glück und ein erwischt einen Bearbeitet der "logisch" wie hge denkt :) .


    Bei uns war es "glück" das OLG Hamm wollte nur Einkommen von ihr wissen und als Nachweis dass sie keines hat hat die VE von Schengen Visum ausgereicht , somit Mindestbetrag. Andererseits die 300 Euro machen den wohl ja jetzt auch nicht fett wenn man überlegt eine Pinay zu heiraten so what .

  • Bei uns war es "glück" das OLG Hamm wollte nur Einkommen von ihr wissen

    .. das ist mE auch die einzig richtige und logische Methode. Denn der deutsche Partner braucht ja diese Befreiung nicht, er bekommt ja das "richtige" EFZ. (stellt das StA automatisch aus). Es geht ja nur um den philippinischen Teil.

    Seltsamerweise wurde das auch beim OLG Köln bis ca. 2005 so gehandhabt.. bis das man merkte, dass man nicht genug "verdiente" :)

  • Eine Standesbeamte hat nun endlich einen Blick auf die von mir vor zwei Wochen eingereichten Dokumente geworfen. Sie hat mir folgendes zukommen lassen, was mich sehr beunruhigt:

    Zitat

    Ich habe mir Ihre Einreichung gerade angesehen. Mir ist aufgefallen, dass Die Vollmacht, die Geburtsurkunde Ihrer Verlobten und der Familienstandsnachweis Ihrer Verlobten nicht im Original eingereicht wurden. Wurden bewusst Kopien eingereicht oder erhalten Sie die philippinischen Urkunden nur in dieser Form?

    Urkunden, die nur digital ausgestellt werden, müssen zunächst der Botschaft vorgelegt werden, damit ein Siegel angebracht werden kann. Das ist kein offiziell geregeltes Vorgehen, sondern eine Handlungsempfehlung für deutsche Standesämter, da die Arbeitsweise der deutschen Standesämter (noch) nicht an die Ausstellung von digitalen Urkunden durch andere Länder angepasst ist. Daher kann ich Ihnen leider nicht konkret sagen, was genau die Botschaft an den Urkunden anbringen wird. Das handhabt jeder Staat anders. Zumindest handelt es sich um eine Art Beglaubigung.


    Ich bitte darum, die betreffenden Unterlagen persönlich bei mir abzuholen und diese der Botschaft für eine "Beglaubigung" vorzulegen.

    Die Geburtsurkunde und CENOMAR wurden von der PSA ausgestellt. Alle anderen Dokumente waren auch Originale. Ich bin nun sehr verwundert. Habe ich wirklich einen Fehler gemacht?

  • ohje bin ich froh dass mein Standesamt direkt gesagt hat "keine Sorge ich mache nicht die erste Hochzeit mit einer Filipina"...


    1) Das Standesamt hatte Dir doch geschrieben sie wollen die Urkunde von der PSA. Auf den Phils läuft es so das lokale Standesamt schickt die Urkunden zur PSA. Dort bekommt man einen "PSA" Computerausdruck. Offizieller geht es nicht. Was will Dein Stamdesamt mit einem "Original" was im Zweifel nie an die PSA geleitet wurde.. das scheint das StA nicht verstanden zu haben...


    2) Normal läuft es eben so dass das StA eine Urkundenprüfung will siehe

    https://manila.diplo.de/ph-de/…inischer-urkunden/1891042

    da sind auch ein paar mehr Unterlagen zu erbringen als was Du vorher gepostet hast.


    Wenn die nach paar Monaten abgeschlossen ist dann bringt die Botschaft einen Vermerk drauf auf dass diese geprüft wurden und sendet einen Prüfbericht an Dein Standesamt..


    Das Du die Urkunden von der PSA bei der Botschaft vorlegen sollst ist ja totaler quatsch denn nur das Standesamt selbst kann diese Urkundenprüfung einleiten. ( also die PSA Dokumente mit anderen an die Botschaft schicken)


    Ich würde das so Deinem StA erklären und wenn das nicht klappt die DBM per Mail damit konfrontieren - die werden eine Antwort senden diese dann Deinem StA weiterleiten. (Hier echt mein Mitglied für die DBM so einen quark habe ich echt noch nie gehört lol)

  • Eine Standesbeamte hat nun endlich einen Blick auf die von mir vor zwei Wochen eingereichten Dokumente geworfen. Sie hat mir folgendes zukommen lassen, was mich sehr beunruhigt:

    Zitat

    Ich habe mir Ihre Einreichung gerade angesehen. Mir ist aufgefallen, dass Die Vollmacht, die Geburtsurkunde Ihrer Verlobten und der Familienstandsnachweis Ihrer Verlobten nicht im Original eingereicht wurden. Wurden bewusst Kopien eingereicht oder erhalten Sie die philippinischen Urkunden nur in dieser Form?

    Urkunden, die nur digital ausgestellt werden, müssen zunächst der Botschaft vorgelegt werden, damit ein Siegel angebracht werden kann. Das ist kein offiziell geregeltes Vorgehen, sondern eine Handlungsempfehlung für deutsche Standesämter, da die Arbeitsweise der deutschen Standesämter (noch) nicht an die Ausstellung von digitalen Urkunden durch andere Länder angepasst ist. Daher kann ich Ihnen leider nicht konkret sagen, was genau die Botschaft an den Urkunden anbringen wird. Das handhabt jeder Staat anders. Zumindest handelt es sich um eine Art Beglaubigung.


    Ich bitte darum, die betreffenden Unterlagen persönlich bei mir abzuholen und diese der Botschaft für eine "Beglaubigung" vorzulegen.

    Die Geburtsurkunde und CENOMAR wurden von der PSA ausgestellt. Alle anderen Dokumente waren auch Originale. Ich bin nun sehr verwundert. Habe ich wirklich einen Fehler gemacht?

    Du hast schon die PSA Exemplare auf dem farbigen Papier eingereicht?



    Die Beamtin kennt sich mit den Urkunden nicht aus.


    Weiße sie daraufhin das es sich sehr wohl um Originale vom PSA ausgehändigt handelt.


    Du kannst ihr auch die Info von der DBM Seite zukommen lassen:


    Es werden nur Personenstandsurkunden, die vom Hauptstandesamt der Philippinen PSA (Philippine Statistics Authority), vormals NSO, auf fälschungshemmendem farbigem und nummeriertem Sicherheitspapier ausgestellt wurden, berücksichtigt. Es handelt sich dabei um Mikroverfilmungen der Originale aus den lokalen Standesämtern. Personenstandsurkunden von lokalen Standesämtern (LCR) werden nicht anerkannt. Eine Überbeglaubigung oder Apostillierung der Personenstandsurkunden durch das philippinische Außenministerium und Übersetzungen sind nicht erforderlich.







    Falls du Hilfe mit der Formulierung brauchst melde dich.

  • Ja vllt ist der Hinweis von Mails so gar nicht schlecht da das StA ja offenbar keinen Plan hat denken sie vllt gar nicht an eine UP und geben sich damit zufrieden 😂 würde die Sache etwas beschleunigen auch wenn ich persönlich die UP für sinnvoll halte und früher oder später eh gebraucht wird . ..

  • Wie gesagt, dass StA hat leider keinen Plan

    Zitat

    Urkunden, die nur digital ausgestellt werden, müssen zunächst der Botschaft vorgelegt werden, damit ein Siegel angebracht werden kann. Das ist kein offiziell geregeltes Vorgehen, sondern eine Handlungsempfehlung für deutsche Standesämter, da die Arbeitsweise der deutschen Standesämter (noch) nicht an die Ausstellung von digitalen Urkunden durch andere Länder angepasst ist. Daher kann ich Ihnen leider nicht konkret sagen, was genau die Botschaft an den Urkunden anbringen wird. Das handhabt jeder Staat anders. Zumindest handelt es sich um eine Art Beglaubigung.

    .. das StA hat offenbar eine Art Legalisation im Kopf, weiß aber, dass es die für philipp. Urkunden nicht gibt.


    .. das Anbringen von "irgendwas" wird durch die UP erledigt; ist also erst nach der UP verfügbar und nicht vorher. Vielleicht sollte sich das StA das Merkblatt der DBM vornehmen oder - wenn sie es nicht glaubt - selbst bei der DBM nachfragen :)

  • Danke, ihr seid echt super! Ich habe der Dame zurückgeschrieben und auf den Absatz auf der Website hingewiesen.

    Wie aus dem von Mails zitierten Text der DBM indirekt hervorgeht, wahr es früher ja durchaus üblich, dass man auch die vom zentralen Personenstandsregister (heute "PSA", früher glaube ich "NSA"), trotz Ausdruck auf "Sicherheitspapier" noch einmal vom philippinischen Außenministerium (DFA) überbeglaubigen musste (sog. "red ribbon"). Davon ist man seitens der DBM inzwischen abgekommen, obwohl man natürlich auch dort weiß, dass man auf der "EDSA" für ein paar tausend Pesos jedes beliebige PSA Dokument in "echter als echt" käuflich erwerben kann. Ich vermute, dass sich die hiesige Standesbeamtin mit dem vermeintlich anzubringen "Stempel" auf das vormals erforderliche DFA Siegel bezieht.


    Wir hatten in 2013 die mit Verlaub komische Situation, dass die deutschen Behörden für die Ausstellung eines Heiratsvisums sich zwar mit PSA Dokumenten (die dann durch die "Urkundenüberprüfung" liefen) zufrieden gezeigt haben, das Philippinische Generalkonsulat in Frankfurt für den "Report of Marriage" im Nachgang der Hochzeit, dann aber eine vom DFA überbeglaubigte PSA Geburtsurkunde meiner Frau haben wollten (die wir tatsächlich rein zufälliger Weise vorlegen konnten). Mit anderen Worten, das Vertrauen in die eigen Urkunden war seitens der philippinischen Behörden offenbar noch geringer als seitens der deutschen...

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • wahr es früher ja durchaus üblich, dass man auch die vom zentralen Personenstandsregister (heute "PSA", früher glaube ich "NSA"), trotz Ausdruck auf "Sicherheitspapier" noch einmal vom philippinischen Außenministerium (DFA) überbeglaubigen musste (sog. "red ribbon").

    .. das StA vom TS hatte aber geschrieben, dass diese PSA-Urkunden der "Botschaft" vorgelegt werden müssen. Damit kann ja nur die deutsche Botschaft gemeint gewesen sein. DFA ist aber eine philippinische Behörde, und somit kann das StA dies nicht gemeint haben.

  • Es ist ja schon quatsch zu behaupten das die PSA Urkunde eine Digitale Urkunde sei.


    Ich denke die Person im sta hat zum ersten Mal ein PSA Dokument gesehen und sich vorab auch nicht informiert.


    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung



    Vielleicht orientiert sie sich daran aber auch dann wäre die Behauptung das PSA sei kein Original falsch, die Legalisation erfolgt im Prinzip durch die UP.


    Eine Legalisation vom DFA mit Apostille (früher Red Ribbon, gibt es aber inzwischen nicht mehr) ist innerhalb der EU von Deutschland, Österreich, Finnland und Griechenland nicht anerkannt.

  • wahr es früher ja durchaus üblich, dass man auch die vom zentralen Personenstandsregister (heute "PSA", früher glaube ich "NSA"), trotz Ausdruck auf "Sicherheitspapier" noch einmal vom philippinischen Außenministerium (DFA) überbeglaubigen musste (sog. "red ribbon").

    .. das StA vom TS hatte aber geschrieben, dass diese PSA-Urkunden der "Botschaft" vorgelegt werden müssen. Damit kann ja nur die deutsche Botschaft gemeint gewesen sein. DFA ist aber eine philippinische Behörde, und somit kann das StA dies nicht gemeint haben.

    Dann kann mit „Stempel“ eigentlich nur der Ministempel auf dem rückseitigen Aufkleber von der UP gemeint sein.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Hallo Leute! Es gibt ein positives Update. Meine Verlobte hatte eben ihre A1-Prüfung. Das Ergebnis kennt sie noch nicht, aber es lief wohl sehr gut und wir sind zuversichtlich, dass sie es geschafft hat.

    Vor ziemlich genau einem Monat habe ich über die Standesbeamte beim Kammergericht Befreiung von der UP beantragt. Der Antrag wurde stattgegeben, das habe ich vor 10 Minuten erfahren. Die Befreiungsurkunde ist bist zum 29.9.2023 gültig. Es heißt also Hochzeit planen, und zwar in wesentlich näherer Zukunft als ich vermutet hatte. Ich muss noch das Formular 11/121 erbeten und dann schleunigst das Heiratsvisum beantragen.

  • Vor ziemlich genau einem Monat habe ich über die Standesbeamte beim Kammergericht Befreiung von der UP beantragt. Der Antrag wurde stattgegeben, das habe ich vor 10 Minuten erfahren.

    Hier ging es nicht um die UP, von der befreit wurde sondern um die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnis.


    Man kann keine Befreiung von der UP beantragen. Selbst wenn die bei euch noch nicht gewesen sein sollte,

    kann sie immer noch im Visumsverfahren anstehen.