Auch bei einer Einbürgerung ist eine UP nicht zwingend erforderlich, sondern liegt im pflichtgemässen Ermessen.
.. was heißt denn "Ermessen" bei der Beurteilung einer Geb-Urkunde?
Man kann keiner philipp. Urkunde, die auf SECPA gedruckt ist ansehen, ob sie falsch oder richtig ist. Früher gab es Materialprüfungen, das fällt aber bei SECPA weg, denn Fälscher kommen auf den Philippinen ohne Probleme an SECPA Papier ran..
Selbst wenn das Standesamt 3 Stunden auf die Urkunde starrt, weiß es am Ende nicht, ob es Original ist oder nicht und wenn für das Herkunftsland der Urkunde eine Möglichkeit der UP zur Verfügung steht, muss das StA (oder die Behörde) die auch nutzen.
Bei dieser Situation wäre ein Ermessen vollkommen willkürlich. Der Standesbeamte kann den einen Antragsteller gut leiden, also übt er Ermessen aus.. den anderen mag er nicht, also entscheidet er sich für UP. Das wäre keine gerechte Behandlung.