wegen den Unterlagen hatte er doch aber erst Ende Feb gefragt. Also gab es vom OLG die Befreiung ohne UP ?
.. kann es geben. Ich denke, das StA hat das vorher mit dem OLG abgeklärt, sonst wären die Sachen ja unbearbeitet zurück gegangen an das StA.. Warum das Kammergericht in Berlin drauf verzichtet, weiß ich nicht. Aber Stichwort "Berlin" sagt ja schon einiges
Aber das heißt ja nicht, dass der ganze (Visums)Prozess jetzt ohne UP weitergeht, denn ABH und DBM haben auch ein Wörtchen mitzureden..