Aufenthaltstitel automatisch mit Arbeitserlaubnis?

  • In dem D Typ-Visa meiner Frau steht: Erwerbstätigkeit gestattet.


    Ein Antrag für einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen) ist bei der ABH über deren Online-Portal eingereicht.

    Dort wurde aber nichts mit der Erwerbstätigkeit abgefragt. Muss diese im Anschluss extra beantragt werden oder ist diese automatisch mit dabei?


    Höre von vielen, die sofort nach der Ankunft eine Arbeit anfangen, früher wurden ja Arbeitserlaubnisse erst nach einer gewissen Zeit ausgestellt.

  • Bei meiner Frau stand auch Erwerbstätigkeit gestattet.


    Das sagt ja das sie arbeiten darf. Allerdings wird sie niemand nur mit dem Visa Eintrag einstellen.


    Die Karte bekommt deine Frau ja nicht so schnell. Daher benötigt sie eine fiktionsbescheinigung in der eben dies auch drin steht.


    Manche stellen sich damit aber auch quer und möchten den Aufenthaltstitel sehen. Aufgrund des hohen aufkommens bei den abh's kann das allerdings dauern

  • Wenn ich dieses Schreiben richtig verstehe benötigt sie eine Aufenthaltserlaubnis mit der Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit für mindestens 6 Monate.


    Es geht um das Bayrische Eltern und Familiengeld. Nicht darum eine Arbeit anzufangen.


    Den Antrag habe ich am 6. Februar abgegeben bei der ABH, bisher nichts gekommen, das Visum selber ist noch bis Mitte April gültig.


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  • Ich kann das gepostete wegen Kleinheit nicht lesen.

    Aber ich bin sicher, dass eine separate Arbeitserlaubnis nicht nötig ist. Das war vor 2005 noch so, wurde danach geändert.

    Ob Bayern da andere Vorschriften hat, weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen.

  • Allerdings wird sie niemand nur mit dem Visa Eintrag einstellen.

    das würde ich so nicht unterschreiben.. es steht ja drin dass die arbeiten darf.


    Bei einem "Heiratsvisum" steht normalerweise drin "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" . ist ja auch klar da man zum Zeitpunkt der Hochzeit noch nicht verheiratet ist.


    Wenn man schon verheiratet ist dann ist der Vermerk anders.. es fehlt halt im Zweifel die Steuer ID und die RV Nummer. Trotzdem darf die Frau sofort arbeiten. Wenn schon verheiratet und dieser Vermerk ist im Visum ist es quasi ein AT eben nur für 3 Monate i.d.R.


    Bei meiner Frau nach der Hochzeit war es auch so wir hatten ein formloses Schreiben der ABH dass sie arbeiten darf und der Arbeitgeber hat es akzeptiert.. Bevor sie den AT hattte.


    Wenn ein AG das so nicht akzeptieren will natürlich auch okay aber es ist völlig legal..


    Aber: Wenn im AT weil schon verheiratet steht dass sie arbeiten darf stehe ich überhaut keinerlei Problem.


    EDIT: nicht nur im AT - - wenn im Einreisevisa steht dass sie arbeiten darf ist auch das völlig legal

  • Gibt es dieses Elterngeld und Elterngeld Plus im Anschluss nur In Bayern?


    Kann man das beantragen?

    PM funktioniert nicht.