In dem D Typ-Visa meiner Frau steht: Erwerbstätigkeit gestattet.
Ein Antrag für einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen) ist bei der ABH über deren Online-Portal eingereicht.
Dort wurde aber nichts mit der Erwerbstätigkeit abgefragt. Muss diese im Anschluss extra beantragt werden oder ist diese automatisch mit dabei?
Höre von vielen, die sofort nach der Ankunft eine Arbeit anfangen, früher wurden ja Arbeitserlaubnisse erst nach einer gewissen Zeit ausgestellt.